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Beschluss 2013/442/EU der Kommission vom 21. August 2013 zur Erstellung jährlicher Prioritätenlisten für die Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien für 2014
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 224 vom 22.08.2013 S. 14)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 1 und die Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 2, insbesondere auf deren Artikel 6 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
KONTEXT
(1) Der Europäische Rat vom 4. Februar 2011 hat 2014 als Zieljahr für die Vollendung des Strom- und Gasbinnenmarkts festgelegt. Das Dritte Energiepaket ist ein wichtiges Element bei der Hinarbeit auf dieses Ziel. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, damit Strom und Gas ungehindert durch ganz Europa fließen können. Die Netzkodizes und Leitlinien, die das Dritte Paket vorsieht, werden die einschlägigen Regeln für diese weitere Entwicklung vorgeben.
(2) Als ersten Schritt zu verbindlichen europäischen Netzkodizes hat die Kommission im Einklang mit Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 ("Stromverordnung") und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 ("Gasverordnung") eine jährliche Prioritätenliste mit einer Angabe der Bereiche aufzustellen, die in die Ausarbeitung von Netzkodizes einzubeziehen sind. Bei der Festlegung der Prioritäten hat die Kommission die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden ("ACER"), den jeweiligen Europäischen Verbund der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber ("ENTSO") und andere beteiligte Akteure zu konsultieren. Im vorliegenden Beschluss werden die Prioritäten festgelegt, die die Kommission auf der Grundlage der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation beschlossen hat.
(3) Für die Planung der Ressourcen ist es wichtig, jährlich die Hauptbereiche für die Ausarbeitung der Netzkodizes und Leitlinien anzugeben. Sobald ein Bereich zum ersten Mal als wichtig eingestuft wird, sind Vorarbeiten einzuleiten, bei denen ermittelt wird, in welchem Umfang eine Harmonisierung erforderlich ist. Die Arbeiten in Hauptbereichen, in denen mit der Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien bereits begonnen wurde, werden fortgesetzt und abgeschlossen.
ÖFFENTLICHE KONSULTATION
(4) Die nach Artikel 6 Absatz 1 der Strom- und der Erdgasverordnung vorgeschriebene öffentliche Konsultation fand vom 2. April bis zum 13. Mai 2013 statt. Die Kommission erhielt 22 Antworten 3.
(5) Die wesentlichen allgemeinen Kommentare, die bei der öffentlichen Anhörung eingingen, waren folgende:
(6) Die wesentlichen Kommentare bezüglich der jährlichen Prioritätenliste für Regeln zu Stromnetzen für 2014, die bei der öffentlichen Anhörung eingingen, waren folgende:
(Stand: 29.01.2021)
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