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Regelwerk, EU 2013, Immissionsschutz /Energienutzung - EU Bund

Empfehlung 2013/105/EG der Kommission vom 9. Oktober 2009 über die Mobilisierung der Informations- und Kommunikationstechnologien für die Erleichterung des Übergangs zu einer energieeffizienten, kohlenstoffarmen Wirtschaft

(Vor dem 1. Dezember 2009 in Anwendung des EG-Vertrags, des EU-Vertrags und des Euratom-Vertrags angenommene Rechtsakte)

(ABl. Nr. L 51 vom 23.02.2013 S. 18)


Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 211,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im April 2006 haben das Europäische Parlament und der Rat eine Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen 1 erlassen, die die Grundlage für Maßnahmen schafft, um das Energieeinsparungspotenzial in Bereichen der Endenergienutzung auszuschöpfen, die nicht vom EU-System für den Emissionsrechtehandel erfasst werden.

(2) Bei der Planung und Meldung nationaler Energieeffizienzmaßnahmen außerhalb des Systems für den Emissionsrechtehandel spielen die in der Richtlinie 2006/32/EG geforderten nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz (NEEAP) eine wichtige Rolle. Mehrere Mitgliedstaaten haben in ihren ersten NEEAP auf Pläne zur Nutzung des mit den IKT verbundenen Energieeinsparpotenzials verwiesen 2.

(3) Im Oktober 2006 verabschiedete die Kommission die Mitteilung "Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen" 3, in dem sie darauf hinwies, dass wir unsere gesellschaftlichen Verhaltensmuster grundlegend ändern müssen, um mit geringerem Energieverbrauch die gleiche Lebensqualität gewährleisten zu können.

(4) Später, im März 2007, legte der Europäische Rat das Ziel fest, 20 % des EU-Energieverbrauchs gemessen an den Prognosen für 2020 einzusparen, und unterstützte die Vorgabe, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 % zu verringern. Auch der Europäische Rat rief in Anbetracht des Zusammenhangs zwischen Energieverbrauch und Kohlendioxidemissionen zur Entwicklung einer nachhaltigen EU-Klima- und Energiepolitik auf. Die Ausschöpfung des Einsparpotenzials von 20 % des EU- Energieverbrauchs dürfte erhebliche Kosteneinsparungen und Umweltvorteile mit sich bringen.

(5) Im Januar 2008 verabschiedete die Kommission die Mitteilung "20 und 20 bis 2020 - Chancen Europas im Klimawandel" mit einem Paket weitreichender und konkreter Vorschläge, die verdeutlichen, dass die vereinbarten Klimaziele technisch und wirtschaftlich erreichbar sind und eine einzigartige wirtschaftliche Chance für tausende europäische Unternehmen darstellen 4. Die Vorschläge wurden vom Europäischen Rat 5 und dem Europäischen Parlament im Dezember 2008 gebilligt.

(6) Im Mai 2008 verabschiedete die Kommission die Mitteilung "Verbesserung der Energieeffizienz durch Informations- und Kommunikationstechnologien" 6, in der sie das Potenzial dieser Technologien anerkannte, die Energieeffizienz in der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft im Allgemeinen auf kostenwirksame Weise zu steigern.

(7) Im Juli 2008 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung über den Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik 7, der Vorschläge dazu enthielt, wie die Umweltverträglichkeit von Produkten im Verlauf ihres Lebenszyklus verbessert, die Nachfrage nach umweltfreundlicheren Gütern gesteigert und die EU-Industrie dazu animiert werden kann, Chancen für Innovationen zu nutzen.

(8) Zur Unterstützung dieses Aktionsplans erarbeitet die Kommission derzeit über ihre Gemeinsame Forschungsstelle auf der Grundlage eines verbundenen Mandats aus der Mitteilung "Integrierte Produktpolitik - Auf den ökologischen Lebenszyklus-Ansatz aufbauen" 8 ein Handbuch 9 für die Messung und Analyse der Umweltauswirkungen während des Lebenszyklus von Produkten und Prozessen, auch unter Berücksichtigung von Kohlendioxidemissionen und Energieeffizienz.

(9) Im November 2008 beschloss die Kommission ein Europäisches Konjunkturprogramm 10 für eine schnellere Rückkehr zu wirtschaftlichem Wachstum, in dem auf die Notwendigkeit sofortiger Investitionen in die Energieeffizienz und umweltfreundliche Technologien hingewiesen wurde. Um diesen Plan zu verwirklichen, hat die Kommission in ihrer Mitteilung "Jetzt investieren in die Zukunft Europas" 11 ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, um finanzielle Fördermittel in Energie- und in Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze zu lenken.

(10) Als Teil des Konjunkturprogramms hat die Kommission öffentlichprivate Partnerschaften (energieeffiziente Gebäude, Fabrik der Zukunft und umweltgerechte Kraftfahrzeuge) eingerichtet, durch die umweltfreundliche Technologien und intelligente Energieinfrastrukturen im Gebäude- sowie im Produktions- und im Verkehrssektor weiterentwickelt werden sollen.

(11) Im Dezember 2008 verabschiedete die Kommission im Rahmen der Initiative zur Ökologisierung des Verkehrs einen Aktionsplan zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme in Europa sowie einen dazugehörigen Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern 12. Die Kommission schlug darin gezielte Maßnahmen vor, die die Einführung intelligenter Verkehrssysteme beschleunigen und damit die Energieeffizienz der Verkehrssysteme verbessern sollen.

(12) Auf IKT-Ausrüstungen und -Dienstleistungen entfallen etwa 8 % des Stromverbrauchs in der EU, wodurch etwa 2 % der Kohlendioxidemissionen verursacht werden 13

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(Stand: 11.03.2019)

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