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Regelwerk, EU 2012, Energienutzung - EU Bund

Beschluss der Kommission vom 15. November 2012 zur Einsetzung der Koordinierungsgruppe "Strom"

(ABl. C 353 vom 17.11.2012 S. 2;
Beschl. (EU) 2023/376 - ABl. L 51 vom 20.02.2023 S. 87)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In Artikel 194 Absatz 1 des Vertrags sind die Sicherstellung des Funktionierens des Energiemarkts, die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in der Union, die Förderung der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen sowie die Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen und die Interkonnektion der Energienetze im Geiste der Solidarität als Ziele festgelegt.

(2) Nach der Richtlinie 2005/89/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen 1 müssen die Mitgliedstaaten eine hohe Sicherheit der Elektrizitätsversorgung gewährleisten und für diesen Zweck Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit berücksichtigen. Es ist Aufgabe der Kommission, ihre Anwendung zu beaufsichtigen und zu überprüfen.

(3) Die Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG 2 enthält ausführliche Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt. Diese Regeln zielen unter anderem auf den weiteren Ausbau grenzüberschreitender Verbindungsleitungen und die Sicherstellung eines hohen Standards bei der Elektrizitätsversorgungssicherheit ab.

(4) Mit der Richtlinie 2009/72/EG wird den Regulierungsbehörden die Aufgabe übertragen, die Einhaltung der Regeln für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzes und für die Investitionen in die Erzeugungskapazitäten im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit zu überwachen. Nach der Verordnung (EG) Nr. 713/2009 3 muss die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden die Regulierungsbehörden unterstützen, bei Bedarf deren Maßnahmen koordinieren und die Ausführung der Aufgaben des Europäischen Verbunds der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) überwachen.

(5) In der Richtlinie 2009/72/EG ist ferner geregelt, dass die Übertragungsnetzbetreiber für ein sicheres, zuverlässiges und effizientes Elektrizitätsnetz verantwortlich sind, während nach der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 4 ENTSO-E damit betraut wird, Instrumente zu beschließen, die zur Koordinierung des Netzbetriebs unter normalen Bedingungen und im Notfall dienen, und regelmäßig eine europäische Prognose zur Angemessenheit der Stromerzeugung zu erstellen.

(6) Gemäß der Richtlinie 2009/72/EG sind die Mitgliedstaaten sowie die Regulierungsbehörden zur Zusammenarbeit untereinander und mit der Kommission verpflichtet, um als ersten Schritt hin zu einem vollständig liberalisierten Binnenmarkt ihre nationalen Märkte zu integrieren. Die Kommission überwacht die Durchführung der Richtlinie 2009/72/EG 5.

(7) Die zunehmende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien führt zu neuen Herausforderungen für den Elektrizitätsbinnenmarkt, vor allem im Hinblick auf die Netzstabilität und die Sicherheit der Stromversorgung. Eine stärkere Koordinierung der mit dem Elektrizitätsbinnenmarkt zusammenhängenden politischen Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten, anderen Beteiligten und der Kommission ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Integration der europäischen Strommärkte und die Aufrechterhaltung eines hohen Standards bei der Sicherheit der Stromversorgung.

(8) Die Kommission hat deshalb mehrere Sitzungen hochrangiger Vertreter der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, der nationalen Energieregulierungsbehörden, von ENTSO-E und der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden ("die Agentur") in die Wege geleitet, die dem Meinungsaustausch dienen und deren Beiträge in ihre politischen Überlegungen zu Angelegenheiten der Stromversorgungssicherheit, einschließlich der Netzstabilität und der Angemessenheit der Stromerzeugung, Eingang finden sollen. Diese ersten Tätigkeiten und die Idee einer Elektrizitätskoordinierungsgruppe wurden auf der informellen Tagung des Rates "Energie" in Breslau im September 2011 und auf den Tagungen des Rates "Verkehr, Telekommunikation und Energie" im November 2011 und Februar 2012 erörtert.

(9) Diese Sitzungen hochrangiger Vertreter haben sich für die Kommission und alle beteiligten Akteure als sehr nützlich erwiesen. Sie lieferten wertvolle Einblicke in Angelegenheiten, die den Elektrizitätsbinnenmarkt und die Versorgungssicherheit betreffen, und ermöglichten eine Diskussion über verschiedene Möglichkeiten zur Lösung bestehender Probleme. Insbesondere wurde hervorgehoben, dass den neuen Herausforderungen, die integrierte Märkte betreffen, auf europäischer Ebene begegnet werden muss.

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