Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 689/2012 der Kommission vom 27. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 415/2007 zu den technischen Spezifikationen für Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme nach Artikel 5 der Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft

(ABl. Nr. L 202 vom 28.07.2012 S. 5)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft 1, insbesondere auf Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 415/2007 der Kommission vom 13. März 2007 zu den technischen Spezifikationen für Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme nach Artikel 5 der Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Zur Aufrechterhaltung der Interoperabilität mit den Verkehrsmanagement- und -informationsdiensten des Seeverkehrs und damit mit dem Automatischen Identifikationssystem (AIS) muss die Verordnung (EG) Nr. 415/2007 geändert werden.

(2) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 7 der Richtlinie 91/672/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die gegenseitige Anerkennung der einzelstaatlichen Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr 3eingesetzten Ausschusses

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 415/2007 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 3

Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um dieser Verordnung binnen zwölf Monaten nach ihrem Inkrafttreten nachzukommen.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 27. Juli 2012

1) ABl. Nr. L 255 vom 30.09.2005 S. 152.

2) ABl. Nr. L 105 vom 23.04.2007 S. 35.

3) ABl. Nr. L 373 vom 31.12.1991 S. 29.

.

Anhang

Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 415/2007 wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird folgendes Kapitel eingefügt:

" 2.3.9. Typzulassung"

2. Die " Quellen" werden wie folgt geändert:

a) Die zehnte und elfte Zeile erhalten folgende Fassung

Dokumententitel Organisation Datum der
Veröffentlichung
"Empfehlung ITU-R M.1371, 'Technical characteristics for a universal shipborne automatic identification system using time division multiple access in the VHF maritime mobile band' ITU 2001
Internationale Norm IEC 61993, 'Navigations- und Funkkom- munikationsgeräte und -systeme für die Seeschifffahrt - Automatisches Identifikationssystem (AIS), Teil 2: Geräte der Klasse a des universellen automatischen Identifikationssystems (AIS)' IEC 2002"

b) Folgende Zeile wird angefügt:

Dokumententitel Organisation Datum der Veröffentlichung
"Technische Erläuterungen zum Inland-AIS Sachverständigengruppe für Schiffsverfolgung und -aufspürung"

3. In Kapitel 2.2 erhält der vorletzte Absatz folgende Fassung:

"Für fahrende Schiffe kann die Aktualisierungsrate der dynamischen Informationen auf taktischer Ebene zwischen dem SOLAS-Modus und dem Binnenwasserstraßen-Modus umgeschaltet werden. Im Binnenwasserstraßen-Modus kann die Melderate abweichend vom autonomen Modus bis auf 2 Sekunden erhöht werden. Für Schiffe vor Anker wird eine Aktualisierung in einem Intervall von mehreren Minuten oder bei Änderung der Informationen empfohlen."

4. In Kapitel 2.3.1 wird folgender Satz angefügt:

"Bei der Auslegung des Inland-AIS sind die technischen Erläuterungen zum Inland-AIS zu berücksichtigen, die von der Sachverständigengruppe für Schiffsverfolgung und -aufspürung (*) erstellt und aktualisiert werden.

_______
*) VTT-secretariat@risexpertgroups.org."

5.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 08.01.2020)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion