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Regelwerk, EU 2012, Lebensmittel - EU Bund

Empfehlung 2012/154/EU der Kommission vom 15. März 2012 zum Monitoring von Mutterkorn-Alkaloiden in Futtermitteln und Lebensmitteln

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 77 vom 16.03.2012 S. 21)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung 1 ist die Verwendung von zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen, deren Gehalt an unerwünschten Stoffen über den in ihrem Anhang I festgelegten Höchstwerten liegt, verboten.

(2) Für Futtermittel, die ungemahlenes Getreide enthalten, wurde ein Höchstgehalt an Mutterkorn (Claviceps purpurea) von 1.000 mg/kg festgelegt.

(3) Das Wissenschaftliche Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nahm am 19. April 2005 auf Ersuchen der Kommission ein Gutachten bezüglich Ergot als unerwünschter Substanz in Futtermitteln 2 an.

(4) Der Begriff "Mutterkorn" bezeichnet Pilzstrukturen der Art Claviceps, die auf Getreide- oder Grasähren anstelle von Körnern bzw. Samen wachsen und als große dunkelfarbige Sklerotien auftreten. Diese Sklerotien enthalten verschiedene Klassen von Alkaloiden, zu denen vor allem Ergometrin, Ergotamin, Ergosin, Ergocristin, Ergocryptin und Ergocornin sowie deren Epimere zählen. Menge und Toxinmuster sind je nach Pilzstamm in Abhängigkeit von der Wirtspflanze und der geografischen Region unterschiedlich.

(5) Derzeit ist die Variabilitätsbreite des Mutterkorn-Alkaloid- Musters entsprechend der Pilzart, der geografischen Verbreitung und der Wirtspflanze nicht bekannt (beispielsweise unterscheidet sich das Mutterkorn-Alkaloid-Muster bei Roggen von dem bei anderen Gräsern). Zur Ermittlung aller Faktoren, die für die Variabilität des Mutterkorn-Alkaloid-Musters bei einzelnen Pflanzenarten verantwortlich sind, wären mehr Daten erforderlich.

(6) Die physikalische Bestimmung der Kontaminationsrate von Getreide durch Mutterkorn ist häufig ungenau, da Größe und Gewicht der Sklerotien erheblich schwanken können. Darüber hinaus ist diese physikalische Bestimmung bei verarbeiteten Futtermitteln und Lebensmitteln unmöglich. Daher wurde vorgeschlagen, zusätzlich zur Kontrolle durch physikalische Methoden auch die Möglichkeit der Kontrolle durch chemische Untersuchung möglicherweise kontaminierter Futtermittel und Lebensmittel vorzusehen, da verschiedene chromatografische Methoden zum Nachweis von Mutterkorn-Alkaloiden in Futtermitteln und Lebensmitteln verfügbar sind. Diese Methoden sind jedoch auf bestimmte Mutterkorn-Alkaloide beschränkt.

(7) Es müssen mehr Daten zum Vorkommen dieser Mutterkorn-Alkaloide erhoben werden, und zwar nicht nur bei ungemahlenem Getreide, sondern auch bei Getreideerzeugnissen, Mischfuttermitteln und zusammengesetzten Lebensmitteln; außerdem werden zuverlässige Daten zum Mutterkorn-Alkaloid-Muster in Futtermitteln und Lebensmitteln benötigt und es muss ein Bezug zwischen dem Vorkommen der Mutterkorn-Alkaloide und der Menge an Sklerotien hergestellt werden. Bei diesem Monitoring sollte der Schwerpunkt auf den sechs am häufigsten vorkommenden Mutterkorn-Alkaloiden Ergometrin, Ergotamin, Ergosin, Ergocristin, Ergocryptin und Ergocornin sowie deren Epimeren liegen

- hat folgende Empfehlung abgegeben:

  1. Die Mitgliedstaaten sollten unter aktiver Einbeziehung der Futtermittel- und Lebensmittelunternehmer das Vorkommen von Mutterkorn-Alkaloiden bei Getreide und Getreideerzeugnissen, die zum menschlichen Verzehr oder zur Verfütterung an Tiere bestimmt sind, bei zur Verfütterung bestimmten Weide-/Futtergräsern sowie bei Mischfuttermitteln und zusammengesetzten Lebensmitteln überwachen.
  2. Die Mitgliedstaaten sollten die Proben auf mindestens folgende Mutterkorn-Alkaloide untersuchen:
  3. Die Mitgliedstaaten sollten - soweit möglich - gleichzeitig den Sklerotiengehalt der Probe bestimmen, um zu einem besseren Verständnis des Bezugs zwischen diesem und dem Gehalt an Einzelalkaloiden des Mutterkorns zu gelangen.
  4. Die Analyseergebnisse sollten der EFSa zwecks Zusammenstellung in einer Datenbank regelmäßig übermittelt werden.

Brüssel, den 15. März 2012

1) ABl. Nr. L 140 vom 30.05.2002 S. 10.

2) Opinion of the Scientific Panel on Contaminants in Food Chain on a request from the Commission related to ergot as undesirable substance in animal feed, The EFSa Journal (2005) 225, 1-27. http://www.efsa.europa.eu/en/scdocs/doc/contam_op_ej225_ergot_en1.pdf



ENDE

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