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Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1024/2011 der Kommission vom 14. Oktober 2011 zur 159. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen
(ABl. Nr. L 270 vom 15.10.2011 S. 24)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7a Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.
(2) Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 5. Oktober 2011 beschlossen, eine natürliche Person in seine Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, aufzunehmen.
(3) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend aktualisiert werden.
(4) Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung sofort in Kraft treten
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Verordnung (EC) Nr. 881/2002 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 14. Oktober 2011
Anhang |
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert:
Unter " Natürliche Personen" wird der folgende Eintrag angefügt:
(a) "Ibrahim Awwad Ibrahim Ali Al-Badri Al-Samarrai (auch: a) Dr. Ibrahim 'Awwad Ibrahim 'Ali al-Badri al-Samarrai', b) Ibrahim 'Awad Ibrahim al-Badri al-Samarrai, c) Ibrahim 'Awad Ibrahim al-Samarra'i, d) Dr. Ibrahim Awwad Ibrahim al-Samarra'i, e) Abu Du'a, f) Abu Duaa', g) Dr. Ibrahim, h) Abu Bakr al-Baghdadi al-Husayni al-Quraishi, i) Abu Bakr al-Baghdadi. Titel: Dr. Anschrift: Irak. Geburtsdatum: 1971. Geburtsort: Samarra, Irak. Staatsangehörigkeit: irakisch. Weitere Angaben: a) Führer von Al-Qaida in Irak. b) derzeitiger Aufenthaltsort: Irak; c) verantwortlich für Management und Leitung großangelegter AQI-Operationen d) bekannt unter seinem Kriegsnamen (Abu Du'a, Abu Duaa'). Tag der Benennung nach Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b: 5.10.2011."
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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