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Durchführungsbeschluss 2011/513/EU der Kommission vom 19. August 2011 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Phosphatidylserin aus Soja-Phospholipiden als neuartige Lebensmittelzutat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 5897)
(Nur der englische Text ist verbindlich)
(ABl. Nr. L 215 vom 20.08.2011 S. 20;
Ber., ABl. Nr. L 230 vom::07.09.2011 S. 78)
Liste über neuartige Lebensmittel /neuartige Lebensmittelzutaten
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten 1, insbesondere auf Artikel 7,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 28. September 2009 stellte das Unternehmen Cantox Health Sciences International im Namen von Enzymotec Ltd. bei den zuständigen Behörden Finnlands einen Antrag auf Genehmigung des Inverkehrbringens von Phosphatidylserin aus Soja-Phospholipiden als neuartige Lebensmittelzutat.
(2) Am 14. April 2010 legte die zuständige Lebensmittelprüfstelle Finnlands ihren Bericht über die Erstprüfung vor. Darin kam sie zu dem Schluss, dass die Informationen, die die Firma Enzymotec vorgelegt hat, für die Genehmigung des Inverkehrbringens von Phosphatidylserin aus Soja-Phospholipiden als neuartige Lebensmittelzutat ausreichen.
(3) Die Kommission leitete den Bericht über die Erstprüfung am 21. April 2010 an alle Mitgliedstaaten weiter.
(4) Innerhalb der in Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 258/97 festgelegten Frist von 60 Tagen wurde gemäß der genannten Bestimmung ein begründeter Einwand gegen das Inverkehrbringen des Erzeugnisses, der die maximale tägliche Aufnahme betrifft, erhoben. Gemäß Artikel 6 Absatz 4 ist dann ein Durchführungsbeschluss der Kommission erforderlich, der dem begründeten Einwand Rechnung trägt.
(5) Phosphatidylserin aus Soja-Phospholipiden erfüllt die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 258/97 festgelegten Kriterien.
(6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Phosphatidylserin aus Soja-Phospholipiden gemäß den Spezifikationen in Anhang I darf in der Union als neuartige Lebensmittelzutat für die in Anhang II aufgeführten Verwendungszwecke in Verkehr gebracht werden.
Die Bezeichnung des mit diesem Beschluss zugelassenen Phosphatidylserins aus Soja-Phospholipiden in der Kennzeichnung des Lebensmittels, das dieses enthält, lautet "Soja-Phosphatidylserin".
Dieser Beschluss ist gerichtet an Enzymotec Ltd., P.O. Box 6, Migdal HaEmeq, 23106 Israel.
Brüssel, den 19. August 2011
Spezifikationen für Phosphatidylserin aus Soja-Phospholipiden | Anhang I |
Beschreibung:
Die neuartige Lebensmittelzutat ist ein gebrochen weißes bis hellgelbes Pulver. Es ist auch in flüssiger Form mit hellbrauner bis oranger Farbe erhältlich. Die flüssige Form enthält mittelkettige Triacylglycerole (MCT) als Trägerstoff. Sie enthält geringere Mengen an Phosphatidylserin, weil sie beträchtliche Mengen an Öl (MCT) enthält.
Phosphatidylserin aus Soja-Phospholipiden setzt sich zusammen aus Phosphatidylserin, gewonnen durch enzymatische Transphosphatidylierung aus phosphatidylcholinreichem Sojabohnenlecithin mit der Aminosäure L-Serin. Phosphatidylserin besteht aus einem Glycerophosphatskelett, das mit zwei Fettsäuren und L-Serin über eine Phosphodiester-Bindung konjugiert ist.
Strukturformel:
Merkmale von Phosphatidylserin aus Soja-Phospholipiden | ||
Parameter | Pulver | Flüssig |
Feuchte | unter 2 % | unter 2 % |
Phospholipide | mindestens 85 % | mindestens 25 % |
Phosphatidylserin | mindestens 61 % | mindestens 20 % |
Glyceride | unter 2 % | keine Angabe |
Freies L-Serin | unter 1 % | unter 1 % |
Tocopherole | unter 0,3 % | unter 0,3 % |
Phytosterine | unter 0,2 % | unter 0,2 % |
Anhang II |
Gehalt (mg) an Soja-Phosphatidylserin aus Soja-Phosphatidylserin-Phospholipiden | |
Getränke auf Jogurtbasis | 50 mg/100 ml |
Pulver auf Milchpulverbasis | 3,5 g/100 g (entspricht 40 mg/100 ml trinkfertig) |
(Stand: 11.03.2019)
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