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EU-chronologisch (2010), Lebensmittel - EU- Bund

Beschluss 2010/228/EU der Kommission vom 21. April 2010 über die Genehmigung des Inverkehrbringens von Püree und Konzentrat aus Früchten von Morinda citrifolia als neuartige Lebensmittelzutat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 23 97)
(Nur der englische Text ist verbindlich)

(ABl. Nr. L 102 vom 23.04.2010 S. 49)



 Hinweis: Liste neuartige Lebensmittel /neuartige Lebensmittelzutaten

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Funktionsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten 1, insbesondere auf Artikel 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 20. April 2006 beantragte Tahitian Noni International Inc. bei den zuständigen Behörden Belgiens die Genehmigung des Inverkehrbringens von Püree und Konzentrat aus Früchten von Morinda citrifolia als neuartige Lebensmittelzutat.

(2) Am 28. Februar 2007 legte die zuständige Lebensmittelprüfstelle Belgiens ihren Bericht über die Erstprüfung vor. Darin kam sie zu dem Schluss, dass die Verwendung von Püree und Konzentrat der Früchte von Morinda citrifolia als Lebensmittelzutat akzeptabel ist.

(3) Am 28. März 2007 übermittelte die Kommission allen Mitgliedstaaten den Bericht über die Erstprüfung.

(4) Innerhalb der in Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 258/97 vorgesehenen Frist von 60 Tagen wurden gegen das Inverkehrbringen des Erzeugnisses begründete Einwände gemäß der genannten Bestimmung erhoben.

(5) Daher wurde am 7. November 2007 die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) konsultiert.

(6) In ihrem am 13. März 2009 auf Ersuchen der Europäischen Kommission vorgelegten wissenschaftlichen Gutachten zur Sicherheit von "Püree und Konzentrat aus den Früchten von Morinda citrifolia (Noni)" als neuartige Lebensmittelzutat kam die EFSA, Gremium für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien, zu dem Schluss, dass Püree und Konzentrat aus Nonifrüchten für die allgemeine Bevölkerung unbedenklich seien.

(7) Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung wird festgestellt, dass Püree und Konzentrat aus den Früchten von Morinda citrifolia (Noni) die Kriterien in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 258/97 erfüllen.

(8) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1


Püree und Konzentrat aus den Früchten von Morinda citrifolia (Noni) gemäß der Spezifikation in Anhang I dürfen in der Union als neuartige Lebensmittelzutat für die in Anhang II aufgeführten Verwendungszwecke in den Verkehr gebracht werden.

Artikel 2

Die Bezeichnung des durch diesen Beschluss zugelassenen Fruchtpürees aus Morinda citrifolia in der Kennzeichnung des Lebensmittels, das dieses enthält, lautet "Fruchtpüree aus Morinda citrifolia" oder "Nonifruchtpüree".

Die Bezeichnung des durch diesen Beschluss zugelassenen Fruchtkonzentrats aus Morinda citrifolia auf der Etikettierung des Lebensmittels, das dieses enthält, lautet "Fruchtkonzentrat aus Morinda citrifolia" oder "Nonifruchtkonzentrat".

Artikel 3

Dieser Beschluss ist gerichtet an Tahitian Noni International Inc., 333 West River Park DRIVE, Provo, Utah 84604, USA.

Brüssel, den 21. April 2010

1) ABl. Nr. L 43 vom 14.02.1997 S. 1.

.

Spezifikationen für Püree und Konzentrat aus den Früchten von Morinda citrifolia Anhang I

Beschreibung:

Die Früchte von Morinda citrifolia werden von Hand geerntet. Samen und Schale werden mechanisch von den pürierten Früchten getrennt. Nach der Pasteurisierung wird das Püree in sterile Behälter verpackt und kühl gelagert.

Das Konzentrat aus Morinda citrifolia wird aus Püree von Morinda citrifolia durch Behandlung mit pektolytischen Enzymen (50-60 °C, 1-2 h) hergestellt. Danach wird das Püree zur Inaktivierung der Pektinasen erhitzt und unmittelbar wieder abgekühlt. Der Saft wird in einer Absetzzentrifuge abgetrennt, aufgefangen und pasteurisiert, bevor er in einem Vakuumverdampfer von einem Brix-Wert von 6 bis 8 auf einen Brix-Wert von 49 bis 51 im Endkonzentrat konzentriert wird.

Zusammensetzung von Püree und Konzentrat aus Früchten von Morinda citrifolia
Feuchtigkeitsgehalt 89-93 % 48-53 %
Protein < 0,6 g/100 g 3-3,5 g/100 g
Fett < 0,2 g/100 g < 0,04 g/100 g
Asche < 1 g/100 g 4,5-5 g/100 g
Gesamtkohlenhydrate 5-10 g/100 g 37-45 g/100 g
Fruktose 0,5-2 g/100 g 9-11 g/100 g
Glukose 0,5-2 g/100 g 9-11 g/100 g

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