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Regelwerk, EU 2008, Lebensmittel - EU Bund

Empfehlung der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 119/07/KOL vom 16. April 2007 für das Monitoring der Hintergrundbelastung von Lebensmitteln mit Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB

(ABl. Nr. L 275 vom 16.10.2008 S. 65)



Die EFTA-Überwachungsbehörde -

GESTÜTZT AUF das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (nachstehend als EWR-Abkommen bezeichnet), insbesondere auf Artikel 109 und Protokoll 1 zu diesem Abkommen,

GESTÜTZT AUF das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten über die Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofes, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b und Protokoll 1,

GESTÜTZT AUF den in Anhang II Kapitel XII Ziffer 54zn a zum EWR-Abkommen genannten Rechtsakt,

Verordnung (EG) Nr. 466/2001 der Kommission vom 8. März 2001 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln 1,

in der durch Protokoll 1 geänderten und an das EWR-Abkommen angepassten Fassung,

GESTÜTZT AUF den in Anhang II Kapitel XII Ziffer 54zzc zum EWR-Abkommen genannten Rechtsakt,

Richtlinie 2002/69/EG der Kommission vom 26. Juli 2002 zur Festlegung der Probenahme- und Untersuchungsverfahren für die amtliche Kontrolle von Dioxinen sowie zur Bestimmung von dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln 2,

in der durch Protokoll 1 geänderten und an das EWR-Abkommen angepassten Fassung,

GESTÜTZT AUF den Beschluss 37/07/KOL der EFTA-Überwachungsbehörde vom 27. Februar 2007, wonach das zuständige Mitglied des Kollegiums angewiesen wird, die Empfehlung anzunehmen, wenn der Entwurf der Empfehlung mit der Stellungnahme des EFTA-Lebensmittelausschusses (EFC) in Einklang steht,

in Erwägung der nachstehenden Gründe:

In der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 der Kommission werden Höchstgehalte für Dioxine und die Summe der Dioxine und dioxinähnlichen Polychlorierten Biphenyle (PCB) in Lebensmitteln festgesetzt,

Es ist erforderlich, für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum zuverlässige Daten über die in einem möglichst breiten Spektrum von Lebensmitteln vorhandenen Dioxine, Furane und dioxinähnlichen PCB zu erheben, um sich ein klares Bild von der Entwicklung der Grundbelastung mit diesen Stoffen in Lebensmitteln zu machen.

In der Empfehlung 144/06/KOL der EFTA-Überwachungsbehörde vom 11. Mai 2006 über die Verringerung der Belastung von Futter- und Lebensmitteln mit Dioxinen, Furanen und PCB wird empfohlen, dass die EFTA-Staaten in Einklang mit der Empfehlung 2004/705/EG der Kommission 3 Zufallsstichproben der Belastung von Lebensmitteln mit Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und - soweit möglich - nicht dioxinähnlichen PCB vornehmen.

In der Empfehlung 2004/705/EG wird den Mitgliedstaaten eine jährliche Mindestanzahl von Stichproben für die verschiedenen Arten von Lebensmitteln ebenso empfohlen wie das Format der Berichterstattung über die Ergebnisse des Monitorings der Hintergrundbelastung von Lebensmitteln mit Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB.

Das gegenwärtige Monitoringprogramm sollte gemäß der Empfehlung 2004/705/EG unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungen überprüft werden, und die EWR-EFTA-Staaten sollten sich an der Kontrolle des Gehalts von Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln beteiligen.

Es ist wichtig, dass die im Rahmen dieser Empfehlung erhobenen Daten der EFTA-Überwachungsbehörde regelmäßig vorgelegt werden und dass die EFTA-Überwachungsbehörde diese Informationen gemäß Protokoll 1 Artikel 2 Absatz 1 des Überwachungsbehörde- und Gerichtshofabkommens an die Europäische Kommission weiterleitet, welche diese Daten in einer Datenbank speichert. Daten, die durch Untersuchungsverfahren in Einklang mit der Richtlinie 2002/69/EG der Kommission erfasst wurden, sollten ebenfalls vorgelegt werden.

Die in dieser Empfehlung vorgesehenen Maßnahmen stehen in Einklang mit der Stellungnahme des die EFTA-Überwachungsbehörde unterstützenden EFTA-Lebensmittelausschusses

- empfiehlt den EFTA-Staaten hiermit:

  1. ab dem Jahr 2007 bis zum 31. Dezember 2008 das Monitoring der Hintergrundbelastung von Lebensmitteln mit Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen Polychlorierten Biphenylen (PCB) entsprechend der empfohlenen jährlichen Mindestanzahl von Stichproben nach Maßgabe der Tabelle in Anhang I durchzuführen,
  2. wenn möglich, auch eine Untersuchung der nicht dioxinähnlichen PCB in den gleichen Stichproben durchzuführen,
  3. der EFTA-Überwachungsbehörde regelmäßig die Untersuchungsdaten mit den Angaben und in dem in Anhang II vorgesehenen Format zur Speicherung in einer Datenbank vorzulegen. Außerdem sind Daten aus den letzten Jahren vorzulegen, die mit Hilfe eines Untersuchungsverfahrens gemäß der Richtlinie 2002/69/EG erhoben wurden, das die Hintergrundbelastung wiedergibt.
  4. Hinweise auf die Empfehlung 2004/705/EG in der Empfehlung der EFTA-Überwachungsbehörde 144/06/KOL vom 11. Mai 2006 sind als Hinweise auf diese Empfehlung zu verstehen.

Brüssel, den 16. April 2007


1) ABl. Nr. L 77 vom 16.03.2001 S. 1.
2) ABl. Nr. L 209 vom 06.08.2002 S. 5.
3) ABl. Nr. L 321 vom 22.10.2004 S. 45.

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Anhang I

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