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Verordnung (EG) Nr. 1097/2009 der Kommission vom 16. November 2009 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Dimethoat, Ethephon, Fenamiphos, Fenarimol, Methamidophos, Methomyl, Omethoat, Oxydemetonmethyl, Procymidon, Thiodicarb und Vinclozolin in oder auf bestimmten Erzeugnissen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 301 vom 17.11.2009 S. 6)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a, sowie auf Artikel 49 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Für Dimethoat, Ethephon, Fenamiphos, Fenarimol, Methamidophos, Methomyl, Omethoat, Oxydemetonmethyl, Procymidon, Thiodicarb und Vinclozolin wurden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte festgelegt.
(2) Inzwischen liegen neue Informationen über die Toxizität, die Verbraucherexposition bzw. die zu erwartenden Rückstände an Schädlingsbekämpfungsmitteln vor, denen zufolge die Rückstandshöchstgehalte Anlass zu Bedenken im Hinblick auf den Verbraucherschutz geben können.
(3) In ihrer Stellungnahme vom 20. Oktober 2008 2 zu Dimethoat und Omethoat zog die Behörde insbesondere den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für Kopfkohl, Kopfsalat, Blumenkohl/Karfiol, Kirschen, Weizen, Erbsen mit Hülsen und Rosenkohl/ Kohlsprossen ein Risiko besteht, dass die annehmbare Tagesdosis (ADI) und die akute Referenzdosis (ARfD) für eine oder mehrere Verbrauchergruppen überschritten werden. Deshalb ist es angezeigt, die geltenden Rückstandshöchstgehalte für diese Kulturen zu senken.
(4) In ihrer Stellungnahme vom 15. September 2008 3 zu Ethephon zog die Behörde den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für Ananas, Johannisbeeren/Ribisel, Trauben und Paprika ein Risiko besteht, dass die akute Referenzdosis (ARfD) für eine oder mehrere Verbrauchergruppen überschritten wird. Deshalb ist es angezeigt, die geltenden Rückstandshöchstgehalte für diese Kulturen zu senken.
(5) In ihrer Stellungnahme vom 15. September 2008 4 zu Fenamiphos zog die Behörde den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für Bananen, Karotten, Paprika, Schlangengurken, Melonen, Kopfkohl und Zuckerrüben ein Risiko besteht, dass die annehmbare Tagesdosis (ADI) und die akute Referenzdosis (ARfD) für eine oder mehrere Verbrauchergruppen überschritten werden. Deshalb ist es angezeigt, die geltenden Rückstandshöchstgehalte für diese Kulturen zu senken.
(6) In ihrer Stellungnahme vom 15. September 2008 5 zu Fenarimol zog die Behörde den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für Bananen, Tomaten/Paradeiser und Paprika ein Risiko besteht, dass die akute Referenzdosis (ARfD) für eine oder mehrere Verbrauchergruppen überschritten wird. Deshalb ist es angezeigt, die geltenden Rückstandshöchstgehalte für diese Kulturen zu senken.
(7) In ihrer Stellungnahme vom 15. September 2008 6 zu Methamidophos zog die Behörde den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für Aprikosen/ Marillen, Bohnen mit Hülsen sowie Zuckerrüben ein Risiko besteht, dass die akute Referenzdosis (ARfD) für eine oder mehrere Verbrauchergruppen überschritten wird. Deshalb ist es angezeigt, die geltenden Rückstandshöchstgehalte für diese Kulturen zu senken.
(8) In ihrer Stellungnahme vom 26. September 2008 7 zu Methomyl und Thiodicarb zog die Behörde den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für Trauben, Kopfkohl, Kopfsalat, Blumenkohl/Karfiol, Kartoffeln/Erdäpfel, Tomaten/Paradeiser, Auberginen/Melanzani, Schlangengurken, Grapefruit, Orangen, Zitronen, Limetten, Mandarinen, Pfirsiche, Pflaumen, Paprika, Äpfel, Birnen, Quitten, Bananen, Mangos, Ananas, Karotten, Knollensellerie, Rettich, Kohlrüben, (Wasser-)Melonen, Kürbis, Zuckermais, Broccoli, Grünkohl, Kohlrabi, Kraussalat, Porree und Zuckerrüben ein Risiko besteht, dass die annehmbare Tagesdosis (ADI) und die akute Referenzdosis (ARfD) für eine oder mehrere Verbrauchergruppen überschritten werden. Deshalb ist es angezeigt, die geltenden Rückstandshöchstgehalte für diese Kulturen zu senken.
(9) In ihrer Stellungnahme vom 16. September 2008 8
(Stand: 11.03.2019)
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