umwelt-online: Archivdatei - Verordnung (EG) Nr. 428/2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (2)

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1C Werkstoffe und Materialien

Technische Anmerkung:

Metalle und Legierungen:

Soweit in einzelnen Nummern nichts Gegenteiliges angegeben ist, umfassen im Sinne der Nummern 1C001 bis 1C012 die Begriffe 'Metalle' und 'Legierungen' folgende Roh- und Halbzeugformen:

Rohformen:

Anoden, Kugeln, Barren (einschließlich Kerbbarren und Drahtbarren), Knüppel, Blöcke, Walzplatten, Briketts, Klumpen, Kathoden, Kristalle, Würfel, Kokillen, Körner, Granalien, Brammen, Kügelchen, Masseln, Pulver, Ronden, Schrot, Platten, Rohlinge, Schwamm, Stangen.

Halbzeugformen (auch überzogen, plattiert, gebohrt oder gestanzt):

  1. Geformte oder bearbeitete Materialien, hergestellt durch Walzen, Ziehen, Strangpressen, Schmieden, Schlagstrangpressen, Pressen, Granulieren, Pulverisieren und Mahlen, wie folgt: Winkel, U-Profile, Ronden, Scheiben, Staub, Schuppen, Folien und Blattmetall, Schmiedestücke, Platten, Pulver, Press- und Stanzstücke, Bänder, Ringe, Stäbe (einschließlich nicht umhüllter Schweißstäbe, Drahtstangen und Walzdraht), Profile aller Art, Formstücke, Bleche, Streifen, Rohre und Röhren (einschließlich solcher mit runden, quadratischen oder sonstigen Querschnitten), gezogener oder stranggepresster Draht.
  2. Gussmaterialien, hergestellt durch Gießen in Sand, Kokillen, Formen aus Metall, Gips oder anderen Materialien, einschließlich Druckguss, Sintererzeugnissen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen.

Der Kontrollzweck darf nicht unterlaufen werden durch die Ausfuhr von nicht gelisteten, angeblich fertigen Formen, die in Wirklichkeit aber Roh- oder Halbzeugformen darstellen.

1C001 Werkstoffe oder Materialien, besonders entwickelt zur Absorption elektromagnetischer Strahlung, oder eigenleitfähige Polymere wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C101.
  1. Werkstoffe oder Materialien für die Absorption von Frequenzen größer als 2 × 108Hz und kleiner als 3 × 1012 Hz;

    Anmerkung 1: Unternummer 1C001a erfasst nicht:

    1. Absorptionsmittel (absorber) aus haarförmigen natürlichen oder synthetischen Fasern mit nichtmagnetischen Einlagerungen für die Absorption,
    2. Absorptionsmittel (absorber) mit nichtebener Einfallfläche, einschließlich Pyramiden, Kegeln, Keilen und gefalteten Oberflächen, die keinen Magnetverlust haben,
    3. ebene Absorptionsmittel (absorber) mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. hergestellt aus einem der folgenden Materialien:
        1. Schaumkunststoffen (biegsam oder nichtbiegsam) mit eingelagertem Kohlenstoff oder organischen Werkstoffen einschließlich Bindemitteln, mit Rückstrahlung (Echo) größer als 5 % im Vergleich zu Metall über eine Bandbreite größer als ± 15 % der Mittenfrequenz der einfallenden Energie und nicht geeignet, Temperaturen größer als 450 K (177 °C) zu widerstehen,oder
        2. keramischen Werkstoffen mit Rückstrahlung (Echo) größer als 20 % im Vergleich zu Metall über eine Bandbreite größer als ± 15 % der Mittenfrequenz der einfallenden Energie und nicht geeignet, Temperaturen größer als 800 K (527 °C) zu widerstehen,

        Technische Anmerkung:

        Probekörper für Absorptionstests gemäß Unternummer 1C001a Anmerkung: 1.c.1 sollten ein Quadrat der Seitenlänge von mindestens 5 Wellenlängen der Mittenfrequenz bilden und in das Fernfeld des abstrahlenden Teils gegeben werden.

      2. Zugfestigkeit kleiner als 7 × 106 N/m2und
      3. Druckfestigkeit kleiner als 14 × 106 N/m2
    4. ebene Absorptionsmittel aus gesintertem Ferrit mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. spezifische Dichte größer als 4,4und
      2. maximale Betriebstemperatur 548 K (275 °C) oder weniger;
    5. ebene Absorptionsmittel, die keinen Magnetverlust haben und aus 'offenporigem Schaumkunststoff' mit einer Dichte kleiner/gleich 0,15 g/cm3 hergestellt sind.

      Technische Anmerkung:

      "Offenporiger Schaumkunststoff" ist ein flexibles und poröses Material, dessen innere Struktur zur Atmosphäre offen ist. "Offenporiger Schaumkunststoff" wird auch als retikulierter Schaumstoff bezeichnet.

    Anmerkung 2: Für Absorptionszwecke benutzte magnetische Stoffe, die in Farben enthalten sind, bleiben von Unternummer 1C001a erfasst.

  2. Werkstoffe oder Materialien, nicht transparent für sichtbares Licht und besonders konstruiert für die Absorption im nahen Infrarotbereich für Wellenlängen größer als 810 nm und kleiner als 2.000 nm (Frequenzen größer als 150 THz und kleiner als 370 THz);
    Anmerkung: Unternummer 1C001b erfasst nicht Materialien, besonders entwickelt oder formuliert für eine der folgenden Verwendungen:
    1. "Laser"markierung von Polymerenoder
    2. "Laser"schweißen von Polymeren.
  3. eigenleitfähige polymere Werkstoffe oder Materialien mit einer 'elektrischen Volumenleitfähigkeit' größer als 10.000 S/m (Siemens pro m) oder einem 'Schicht-/Oberflächenwiderstand' kleiner als 100 Ohm/Flächenquadrat, auf der Grundlage eines oder mehrerer der folgenden Polymere:
    1. Polyanilin,
    2. Polypyrrol,
    3. Polythiophen,
    4. Polyphenylenvinylenoder
    5. Polythienylenvinylen.

    Anmerkung: Unternummer 1C001c erfasst nicht Materialien in flüssiger Form.

    Technische Anmerkung:

    Die 'elektrische Volumenleitfähigkeit' und der 'Schicht-/Oberflächenwiderstand' werden gemäß ASTM D-257 oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt.

1C002 Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierte Werkstoffe wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C202.

Anmerkung: Nummer 1C002 erfasst nicht Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierte Werkstoffe, besonders formuliert für Beschichtungszwecke.

Technische Anmerkungen:

  1. Die von Nummer 1C002 erfassten Metalllegierungen sind solche, die einen höheren Gewichtsanteil des genannten Metalls enthalten als von jedem anderen Element.
  2. Der 'Zeitstandskennwert' wird gemäß ASTM-Standard E-139 oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt.
  3. Die, Ermüdung bei geringer Lastspielzahl' wird gemäß ASTM-Standard 'E-606 Recommended Practice for Constant-Amplitude Low-Cycle Fatigue Testing' oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt. Die Prüfung sollte axial erfolgen mit einem durchschnittlichen Spannungsverhältnis gleich 1 und einem Formfaktor (Kt) gleich 1. Das durchschnittliche Spannungsverhältnis wird als (maximale Beanspruchung - minimale Beanspruchung)/maximale Beanspruchung definiert.
  1. Aluminide wie folgt:
    1. Nickelaluminide mit einem Aluminiumgehalt größer/gleich 15 Gew.-% und kleiner/gleich 38 Gew.-% und mindestens einem zusätzlichen Legierungselement,
    2. Titanaluminide mit einem Aluminiumgehalt größer/gleich 10 Gew.-% und mindestens einem zusätzlichen Legierungselement;
  2. Metalllegierungen wie folgt, hergestellt aus von Unternummer 1C002c erfasstem Pulver oder von Unternummer 1C002c erfassten feinen Materialpartikeln:
    1. Nickellegierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. 'Zeitstandskennwert' größer/gleich 10.000 Stunden bei 923 K (650 °C) und bei einer Belastung von 676 MPaoder
      2. 'Ermüdung bei niedriger Lastspielzahl' von 10.000 Zyklen oder mehr bei 823 K (550 °C) bei einer maximalen Belastung von 1.095 MPa,
    2. Nioblegierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. 'Zeitstandskennwert' größer/gleich 10.000 Stunden bei 1.073 K (800 °C) und bei einer Belastung von 400 MPaoder
      2. 'Ermüdung bei niedriger Lastspielzahl' von 10.000 Zyklen oder mehr bei 973 K (700 °C) bei einer maximalen Belastung von 700 MPa,
    3. Titanlegierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. 'Zeitstandskennwert' größer/gleich 10.000 Stunden bei 723 K (450 °C) und bei einer Belastung von 200 MPaoder
      2. 'Ermüdung bei niedriger Lastspielzahl' von 10.000 Zyklen oder mehr bei 723 K (450 °C) bei einer maximalen Belastung von 400 MPa,
    4. Aluminiumlegierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Zugfestigkeit größer/gleich 240 MPa bei 473 K (200 °C),oder
      2. Zugfestigkeit größer/gleich 415 MPa bei 298 K (25 °C),
    5. Magnesiumlegierungen mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. einer Zugfestigkeit größer/gleich 345 MPaund
      2. einer Korrosionsrate kleiner als 1 mm/Jahr in 3 %iger, wässriger Kochsalzlösung, gemessen unter Beachtung von ASTM-Standard G-31 oder vergleichbaren nationalen Verfahren;
  3. Metalllegierungspulver oder feine Materialpartikel mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. hergestellt aus einem der folgenden Legierungs-Systeme:

      Technische Anmerkung:

      X in den folgenden Formeln entspricht einem Legierungselement oder mehreren Legierungselementen.

      1. Nickellegierungen (Ni-Al-X, Ni-X-Al), die sich für Turbinenmotorteile oder Bauteile eignen, die auf 109Legierungspartikel weniger als 3 (während des Herstellungsprozesses eingeführte) nichtmetallische Partikel enthalten, die größer als 100 µm sind,
      2. Nioblegierungen (Nb-Al-X oder Nb-X-Al, Nb-Si-X oder Nb-X-Si, Nb-Ti-X oder Nb-X-Ti);
      3. Titanlegierungen (Ti-Al-X oder Ti-X-Al),
      4. Aluminiumlegierungen (Al-Mg-X oder Al-X-Mg, Al-Zn-X oder Al-X-Zn, Al-Fe-X oder Al-X-Fe) oder
      5. Magnesiumlegierungen (Mg-Al-X oder Mg-X-Al),
    2. hergestellt unter kontrollierten Bedingungen mit einem der folgenden Verfahren:
      1. 'Vakuumzerstäubung',
      2. 'Gaszerstäubung',
      3. 'Rotationszerstäubung',
      4. 'Abschrecken aus der Schmelze' (splat quenching),
      5. 'Schmelzspinnen' und 'Pulverisierung',
      6. 'Schmelzextraktion' und 'Pulverisierung',
      7. 'mechanisches Legieren'oder
      8. 'Plasmazerstäubung'und
    3. geeignet zur Herstellung der von Unternummer 1C002a oder 1C002b erfassten Materialien;
  4. legierte Werkstoffe mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. hergestellt aus einem der in Unternummer 1C002c1 erfassten Legierungs-Systeme,
    2. in Form von unzerkleinerten Flocken, Bändern oder dünnen Stäbenund
    3. hergestellt unter kontrollierten Bedingungen mit einem der folgenden Verfahren:
      1. 'Abschrecken aus der Schmelze' (splat quenching),
      2. 'Schmelzspinnen'oder
      3. 'Schmelzextraktion'.
    Technische Anmerkungen:
    1. 'Vakuumzerstäubung': ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze durch die schnelle Abgabe eines verflüssigten Gases, das einem Vakuum ausgesetzt wird, zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 µm zerstäubt wird.
    2. 'Gaszerstäubung': ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metalllegierungsschmelze durch einen Hochdruck-Gasstrom zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 µm zerstäubt wird.
    3. 'Rotationszerstäubung': ein Verfahren, bei dem ein schmelzflüssiger Metallstrom oder eine Metallschmelze durch Zentrifugalkraft zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 µm zerstäubt wird.
    4. 'Abschrecken aus der Schmelze': ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze zur 'schnellen Erstarrung' auf einen Abschreck-Block aufprallt, wobei ein flockiges Erzeugnis entsteht.
    5. 'Schmelzspinnen': ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze zur 'schnellen Erstarrung' auf einen rotierenden Abschreckblock aufprallt, wobei flockige, streifen- oder stäbchenförmige Erzeugnisse entstehen.
    6. 'Pulverisierung': ein Verfahren, bei dem ein Material durch Zerbrechen, Zerstoßen oder Zerreiben zu Teilchen zerkleinert wird.
    7. 'Schmelzextraktion': ein Verfahren, bei dem zur 'schnellen Erstarrung' und Extraktion eines streifenförmigen Legierungserzeugnisses ein kurzes Segment eines rotierenden Abschreckblockes in eine Metalllegierungsschmelze eingetaucht wird.
    8. 'Mechanisches Legieren': ein Legierungsverfahren, das sich aus der Bindung, Zerbrechung und Wiederbindung elementarer und Vorlegierungspulver durch mechanischen Aufprall ergibt. Nichtmetallische Teilchen können durch Zugabe des geeigneten Pulvers in die Legierung eingebracht werden.
    9. 'Plasmazerstäubung': ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze oder festes Metall mit Plasmabrennern in Schutzgasumgebung zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 µm zerstäubt wird:
    10. 'Schnelle Erstarrung': ein Verfahren mit Erstarrung geschmolzenen Materials bei Abkühlungsraten größer als 1.000 K/s.

1C003 Magnetische Metalle aller typen und in jeder Form mit einer der folgenden Eigenschaften:

  1. Anfangsrelativpermeabilität (initial relative permeability) größer/gleich 120.000 und Dicke kleiner/gleich 0,05 mm;
    Technische Anmerkung:

    Die Messung der Anfangsrelativpermeabilität muss an vollständig geglühten Materialien vorgenommen werden.

  2. magnetostriktive Legierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Sättigungsmagnetostriktion größer als 5 × 10-4oder
    2. magnetomechanischer Kopplungsfaktor (k) größer als 0,8oder
  3. Streifen aus amorphen oder 'nanokristallinen' Legierungen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Legierungen, die mindestens 75 Gew.-% Eisen, Kobalt oder Nickel enthalten,
    2. magnetische Sättigungsinduktion (Bs) größer/gleich 1,6 Teslaund
    3. mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Streifendicke kleiner/gleich 0,02 mmoder
      2. spezifischer elektrischer Widerstand größer/gleich 2 × 10-4 Ohm cm.

      Technische Anmerkung:

      Unternummer 1C003c erfasst nur 'nanokristalline' Materialien mit einer Korngröße kleiner/gleich 50 nm, bestimmt durch Röntgenuntersuchungen.

1C004 Uran-Titanlegierungen oder Wolframlegierungen mit einer "Matrix" auf Eisen-, Nickel- oder Kupferbasis mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Dichte größer als 17,5 g/cm3,
  2. Elastizitätsgrenze größer als 880 MPa,
  3. spezifische Zugfestigkeit größer als 1.270 MPaund
  4. Dehnung größer als 8 %.

1C005 "Supraleitende" Doppelleiter (composite conductors) mit einer Länge größer als 100 m oder einer Masse größer als 100 g wie folgt:

  1. "supraleitende" Doppelleiter (composite conductors), die ein Niob-Titan-'Filament' oder mehrere Niob-Titan-'Filamente' enthalten, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. eingebettet in eine andere "Matrix" als eine "Matrix" aus Kupfer oder Kupferbasislegierungen und
    2. mit einem Flächenquerschnitt kleiner als 0,28 × 10-4 mm2 (d. h. 6 µm Durchmesser bei kreisrunden 'Filamenten');
  2. "supraleitende" Doppelleiter (composite conductors), die aus einem anderen "supraleitenden"'Filament' oder mehreren anderen "supraleitenden"'Filamenten' bestehen als aus Niob-Titan, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. "kritische Temperatur" bei einer magnetischen Induktion von Null größer als 9,85 K (-263,31 °C) und
    2. die Filamente verbleiben im "supraleitenden" Zustand bei einer Temperatur von 4,2 K (-268,96 °C), wenn sie einem magnetischen Feld, welches in irgendeine Richtung senkrecht zur Längsachse des Leiters ausgerichtet ist, ausgesetzt werden, das einer magnetischen Induktion von 12 Tesla entspricht, mit einer kritischen Stromdichte größer 1.750 A/mm2 über den Gesamtquerschnitt des Leiters;
  3. "supraleitende" Doppelleiter (composite conductors), die aus einem oder mehreren "supraleitenden"'Filamenten' bestehen und bei einer Temperatur größer 115 K (- 158,16 °C) im "supraleitenden" Zustand bleiben.
Technische Anmerkung:

Für die Zwecke der Nummer 1C005 können die 'Filamente' in Form von Drähten, Zylindern, Folien, Bändern oder Streifen vorliegen.

1C006 Flüssigkeiten und Schmiermittel wie folgt:

  1. nicht belegt,
  2. Schmiermittel, die als Hauptbestandteil eine der folgenden Verbindungen oder einen der folgenden Stoffe enthalten:
    1. Phenylether, Alkylphenylether, Thioether oder deren Mischungen, die mehr als zwei Ether- oder Thioether-Funktionen enthalten, oder Mischungen hierausoder
    2. fluorierte, flüssige Silikone mit einer kinematischen Viskosität kleiner als 5.000 mm2/s (5.000 Centistokes), gemessen bei 298 K (25 °C);
  3. Dämpfungs- oder Flotationsflüssigkeiten mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Reinheit größer als 99,8 %,
    2. weniger als 25 Partikel größer/gleich 200 µm pro 100 ml enthaltendund
    3. zu mindestens 85 % aus einer oder mehreren der folgenden Verbindungen oder einem oder mehreren der folgenden Stoffe bestehend:
      1. Dibromtetrafluorethan (CAS-Nrn. 25497-30-7, 124-73-2, 27336-23-8),
      2. Polychlortrifluorethylen (nur öl- oder wachsartige Modifikationen)oder
      3. Polybromtrifluorethylen;
  4. Fluor-Kohlenstoff-Flüssigkeiten entwickelt für die elektronische Kühlung mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. mit einem Gehalt von 85 Gew.-% oder mehr eines der folgenden Stoffe oder Mischungen daraus:
      1. monomere Formen der Perfluorpolyalkylethertriazine oder perfluoraliphatischen Ether,
      2. Perfluoralkylamine,
      3. Perfluorcycloalkaneoder
      4. Perfluoralkane,
    2. Dichte bei 298 K (25 °C) größer/gleich 1,5 g/ml,
    3. in flüssigem Zustand bei 273 K (0 °C)und
    4. mit einem Gehalt von 60 Gew.-% oder mehr gebundenem Fluor.
    Anmerkung: Unternummer 1C006d erfasst nicht Materialien, spezifiziert und verpackt als medizinische Produkte.

1C007 Keramikpulver, "Verbundwerkstoffe" mit keramischer "Matrix" und 'Vormaterialien' wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C107.
  1. Keramikpulver aus Titandiborid (TiB2) (CAS-Nr. 12045-63-5), wobei die Summe der metallischen Verunreinigungen, ohne beigemischte Zusätze, weniger als 5.000 ppm beträgt, die durchschnittliche Partikelgröße kleiner/gleich 5 µm misst und nicht mehr als 10 % der Partikel größer als 10 µm sind;
  2. nicht belegt,
  3. "Verbundwerkstoffe" mit keramischer "Matrix" wie folgt:
    1. Keramik-Keramik-"Verbundwerkstoffe" mit einer Glas- oder Oxid-"Matrix" und verstärkt mit einer der folgenden Fasern:
      1. Endlosfasern, hergestellt aus einem der folgenden Materialien:
        1. Al2O3 (CAS-Nr. 1344-28-1);oder
        2. Si-C-Noder
        Anmerkung: Die Unternummer 1C007c1a erfasst nicht "Verbundwerkstoffe", die Fasern mit einer Zugfestigkeit kleiner als 700 MPa bei 1.273 K (1.000 °C) oder einer Dauerstandzugfestigkeit größer als 1 % Kriechdehnung bei einer Belastung von 100 MPa bei 1.273 K (1.000 °C) über eine Zeitdauer von 100 Stunden enthalten.
      2. Fasern mit allen folgenden Eigenschaften:
        1. hergestellt aus einem der folgenden Materialien:
          1. Si-N,
          2. Si-C,
          3. Si-Al-O-Noder
          4. Si-O-Nund
        2. mit einer "spezifischen Zugfestigkeit" größer als 12,7 × 103 m
    2. "Verbundwerkstoffe" mit keramischer "Matrix", deren "Matrix" aus Carbiden oder Nitriden von Silizium, Zirkonium oder Bor besteht;
  4. nicht belegt,
  5. 'Vormaterialien', besonders konstruiert für die "Herstellung" von Materialien nach Unternummer 1C007c wie folgt:
    1. Polydiorganosilane;
    2. Polysilazane;
    3. Polycarbosilazane;

      Technische Anmerkung:

      Für die Zwecke von Nummer 1C007 sind 'Vormaterialien' spezielle Polymere oder metallorganische Verbindungen, die zur "Herstellung" von Siliziumcarbid, Siliziumnitrid oder von Keramikprodukten, die Silizium, Kohlenstoff und Stickstoff enthalten, verwendet werden.

  6. nicht belegt.

1C008 Nichtfluorierte Polymere wie folgt:

  1. Imide, wie folgt:
    1. Bismaleinimide,
    2. aromatische Polyamidimide (PAI) mit einer 'Glasübergangstemperatur (Tg)' größer als 563 K (290 °C),
    3. aromatische Polyimide mit einer 'Glasübergangstemperatur (Tg)' größer als 505 K (232 °C),
    4. aromatische Polyetherimide mit einer 'Glasübergangstemperatur (Tg)' größer als 563 K (290 °C);

      Anmerkung: Unternummer 1C008a erfasst Materialien in flüssiger oder fester "schmelzbarer" Form, einschließlich in Form von Harzen, Pulver, Kugeln, Folien, Platten, Bändern oder Streifen.

      Anmerkung: Zu nicht "schmelzbaren" aromatischen Polyimiden in Form von Folien, Platten, Bändern oder Streifen siehe Nummer 1A003.

  2. nicht belegt,
  3. nicht belegt,
  4. aromatische Polyketone;
  5. Polyarylensulfide, wobei es sich bei der Arylengruppe um Biphenylen, Triphenylen oder Kombinationen hieraus handelt;
  6. Polybiphenylenethersulfon mit einer 'Glasübergangstemperatur (Tg)' größer als 563 K (290 °C);
Technische Anmerkungen:
  1. Die 'Glasübergangstemperatur (Tg)' für die von Unternummer 1C008a2 erfassten thermoplastischen Materialien sowie für die von den Unternummern 1C008a4 und 1C008f erfassten Materialien wird nach dem in ISO 11357-2:1999 beschriebenen oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt.
  2. Die 'Glasübergangstemperatur (Tg)' für die von Unternummer 1C008a2 erfassten duroplastischen Materialien und die von Unternummer 1C008a3 erfassten Materialien wird nach dem im ASTM-Standard D-7028-07 beschriebenen 3-Punkt-Biegeverfahren oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt. Der Test wird mit einer trockenen Probe durchgeführt, die einen Aushärtungsgrad von mindestens 90 % nach ASTM E 2160-04 oder vergleichbaren nationalen Standards erreicht hat und die mit der die höchste Glasübergangstemperatur erzielenden Kombination aus Standard-Härtungsverfahren und Temperverfahren ausgehärtet wurde.

1C009 Unverarbeitete fluorierte Verbindungen wie folgt:

  1. nicht belegt,
  2. fluorierte Polyimide, die mindestens 10 Gew.-% gebundenes Fluor enthalten;
  3. fluorierte Phosphazen-Elastomere, die mindestens 30 Gew.-% gebundenes Fluor enthalten.

1C010 "Faser- oder fadenförmige Materialien" wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 1C210 UND 9C110.

Technische Anmerkungen:

  1. Für die Berechnung der "spezifischen Zugfestigkeit", des "spezifischen Moduls" oder des spezifischen Gewichts "faser- oder fadenförmiger Materialien" der Unternummern 1C010a, 1C010b, 1C010c oder 1C010e1b sollten Zugfestigkeit und Modul nach der in ISO 10618:2004 beschriebenen Methode a oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt werden.
  2. Die Bestimmung der "spezifischen Zugfestigkeit", des "spezifischen Moduls" oder des spezifischen Gewichts nicht unidirektionaler "faser- oder fadenförmiger Materialien" (z.B. Webwaren, regellos geschichtete Matten und Flechtwaren) der Nummer 1C010 muss auf der Grundlage der mechanischen Eigenschaften der einzelnen unidirektionalen Einzelfäden (monofilaments) (z.B. Einzelfäden (monofilaments), Garne (yarns), Faserbündel (rovings) oder Seile (tows)) vor deren Verarbeitung zu nicht unidirektionalen "faser- oder fadenförmigen Materialien" erfolgen.
  1. organische "faser- oder fadenförmige Materialien" mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. einem "spezifischen Modul" größer als 12,7 × 106 mund
    2. einer "spezifischen Zugfestigkeit" größer als 23,5 × 104 m
    Anmerkung: Unternummer 1C010a erfasst nicht Polyethylen.
  2. "faser- oder fadenförmige Materialien" aus Kohlenstoff mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. einem "spezifischen Modul" größer als 14,65 × 106 mund
    2. einer "spezifischen Zugfestigkeit" größer als 26,82 × 104m

      Anmerkung: Unternummer 1C010b erfasst nicht:

      1. "faser- oder fadenförmige Materialien" für die Reparatur von "zivilen Luftfahrzeug"-Strukturen oder Laminaten, mit allen folgenden Eigenschaften:
        1. Fläche nicht größer als 1 m2;
        2. Länge nicht größer als 2,5 mund
        3. Breite größer als 15 mm.
      2. mechanisch zerhackte, gemahlene oder geschnittene "faser- oder fadenförmige" Kohlenstoff-"Materialien" mit einer Länge kleiner/gleich 25,0 mm.
  3. anorganische "faser- oder fadenförmige Materialien" mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. mit einem Anteil an Siliciumdioxid größer/gleich 50 Gew.-% und einem "spezifischen Modul" größer als 2,54 × 106 m,oder
      2. nicht in Unternummer 1C010c1a erfasst und mit einem "spezifischen Modul" größer als 5,6 × 106 mund
    2. Schmelz-, Erweichungs-, Zersetzungs- oder Sublimationspunkt größer als 1.922 K (1.649 °C) in einer inerten Umgebung;
    Anmerkung: Unternummer 1C010c erfasst nicht:
    1. diskontinuierliche, vielphasige, polykristalline Aluminiumoxidfasern als geschnittene Fasern oder regellos geschichtete Matten mit einem Siliziumoxidgehalt größer/gleich 3 Gew.-% und einem "spezifischen Modul" kleiner als 10 × 106 m,
    2. Fasern aus Molybdän und Molybdänlegierungen,
    3. Borfasern,
    4. diskontinuierliche Keramikfasern mit einem Schmelz-, Erweichungs-, Zersetzungs- oder Sublimationspunkt kleiner als 2.043 K (1.770 °C) in einer inerten Umgebung.
  4. "faser- oder fadenförmige Materialien" mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. bestehend aus einem der folgenden Stoffe:
      1. von Unternummer 1C008a erfasste Polyetherimideoder
      2. von Unternummer 1C008d bis 1C008f erfasste Materialienoder
    2. bestehend aus den von Unternummer 1C010d1a oder 1C010d1b erfassten Stoffen, auch 'vermischt' mit anderen von Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C010c erfassten Fasern;
    Technische Anmerkung:

    'Vermischt': Mischung von Filamenten aus thermoplastischen Fasern und Verstärkungsfasern zur Herstellung eines Gemischs von Verstärkungs- und "Matrix"-Material in Form von Fasern.

  5. vollständig oder teilweise harz- oder pechimprägnierte "faser- oder fadenförmige Materialien" (Prepregs), metall- oder kohlenstoffbeschichtete "faser- oder fadenförmige Materialien" (Preforms) oder 'Kohlenstofffaser-Preforms', mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. hergestellt aus anorganischen "faser- oder fadenförmigen Materialien", erfasst von Unternummer 1C010c oder
      2. hergestellt aus "faser- oder fadenförmigen Materialien" aus organischen Stoffen oder Kohlenstoff, mit allen folgenden Eigenschaften:
        1. einem "spezifischen Modul" größer als 10,15 × 106 mund
        2. einer "spezifischen Zugfestigkeit" größer als 17,7 × 104 mund
    2. mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. hergestellt aus Harz oder Pech, erfasst von Nummer 1C008 oder Unternummer 1C009b;
      2. mit einer 'Glasübergangstemperatur, bestimmt mittels dynamisch mechanischer Analyse' (Dynamic Mechanical Analysis Glass Transition Temperature (DMa Tg)), größer/gleich 453 K (180 °C) bei Imprägnierung mit Phenolharzoder
      3. mit einer 'Glasübergangstemperatur, bestimmt mittels dynamisch-mechanischer Analyse' (Dynamic Mechanical Analysis Glass Transition Temperature (DMa Tg)), größer/gleich 505 K (232 °C) bei Imprägnierung mit Harz oder Pech, nicht erfasst von Nummer 1C008 oder Unternummer 1C009b und nicht Phenolharz.

      Anmerkung 1: Zur Erfassung von nicht harz- oder pechimprägnierten metall- oder kohlenstoffbeschichteten "faser- oder fadenförmigen Materialien" (Preforms) oder "Kohlenstofffaserpreforms" siehe Unternummern 1C010a, 1C010b oder 1C010c.

      Anmerkung 2: Unternummer 1C010e erfasst nicht:

      1. mit einer Epoxidharz-"Matrix" imprägnierte "faser- oder fadenförmige" Kohlenstoff-"Materialien" (Prepregs) für die Reparatur von "zivilen Luftfahrzeug"-Strukturen oder Laminaten, mit allen folgenden Eigenschaften:
        1. Fläche nicht größer als 1 m2;
        2. Länge nicht größer als 2,5 mund
        3. Breite größer als 15 mm.
      2. vollständig oder teilweise harz- oder pechimprägnierte, mechanisch zerhackte, gemahlene oder geschnittene "faser- oder fadenförmige" Kohlenstoff-"Materialien" mit einer Länge kleiner/gleich 25,0 mm, wenn ein nicht von Nummer 1C008 oder Unternummer 1C009b erfasstes Harz oder Pech verwendet wird.

    Technische Anmerkungen:

    1. 'Kohlenstofffaser-Preform': eine geregelte Anordnung unbeschichteter oder beschichteter Fasern für die Errichtung der Rahmenkonstruktion von einem Teil, bevor die "Matrix" zur Bildung eines "Verbundwerkstoffs" eingefügt wird.
    2. Die 'Glasübergangstemperatur, bestimmt mittels dynamisch-mechanischer Analyse' (Dynamic Mechanical Analysis Glass Transition Temperature (DMa Tg)), für die von Unternummer 1C010e erfassten Materialien wird nach der in ASTM D 7028-07 beschriebenen Methode oder vergleichbaren nationalen Standards an einer trockenen Probe bestimmt. Bei duroplastischen Materialien muss der Aushärtungsgrad einer trockenen Probe mindestens 90 % nach ASTM E 2160-04 oder vergleichbaren nationalen Standards betragen.

1C011 Metalle und Verbindungen, wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL UND NUMMER 1C111.
  1. Metalle mit Partikelgrößen kleiner als 60 µm (kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen), die mindestens zu 99 % aus Zirkonium, Magnesium oder Legierungen dieser Metalle bestehen;
    Technische Anmerkung: Der natürliche Hafnium-Gehalt im Zirkonium (typischerweise 2 % bis 7 %) wird dem Zirkonium-Gehalt hinzugerechnet.

    Anmerkung: Die in Unternummer 1C011a aufgeführten Metalle oder Legierungen werden auch dann erfasst, wenn sie in Aluminium, Magnesium, Zirkonium oder Beryllium eingekapselt sind.

  2. Bor oder Borlegierungen, mit einer Partikelgröße kleiner/gleich 60 µm, wie folgt:
    1. Bor mit einer Reinheit von mindestens 85 Gew.-%,
    2. Borlegierungen mit einem Borgehalt von mindestens 85 Gew.-%.

      Anmerkung: Die in Unternummer 1C011b aufgeführten Metalle oder Legierungen werden auch dann erfasst, wenn sie in Aluminium, Magnesium, Zirkonium oder Beryllium eingekapselt sind.

  3. Guanidinnitrat (CAS-Nr. 506-93-4);
  4. Nitroguanidin (NQ) (CAS-Nr. 556-88-7).
Anmerkung: Zur Erfassung von Metallpulvern, die mit anderen Stoffen gemischt sind, um eine für militärische Zwecke formulierte Mischung zu bilden: Siehe auch Liste  für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.

1C012 Materialien, wie folgt:

Technische Anmerkung:

Diese Materialien werden typischerweise für nukleare Wärmequellen verwendet.

  1. Plutonium in jeder Form, dessen Isotopenanteil an Plutonium-238 größer als 50 Gew.-% ist;
    Anmerkung: Unternummer 1C012a erfasst nicht:
    1. Lieferungen mit einem Gehalt an Plutonium von kleiner/gleich 1 Gramm,
    2. Lieferungen von kleiner/gleich 3 " effektiven Gramm", wenn in einer Fühlanordnung von Instrumenten enthalten.
  2. "vorher abgetrenntes" Neptunium-237 in jeder Form.
    Anmerkung: Unternummer 1C012b erfasst nicht Lieferungen mit einem Gehalt an Neptunium-237 kleiner/gleich 1 Gramm.

1C101 Andere als die von Nummer 1C001 erfassten Werkstoffe, Materialien und Geräte zur Verminderung von Messgrößen wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung und Schallsignatur, geeignet für 'Flugkörper', "Flugkörper"-Subsysteme oder von Nummer 9A012 oder Unternummer 9A112a erfasste unbemannte Luftfahrzeuge.

Anmerkung 1: Nummer 1C101 schließt ein:
  1. Strukturwerkstoffe und Beschichtungen, besonders konstruiert für reduzierte Radarreflexion,
  2. Beschichtungen einschließlich Farbanstrichen, besonders konstruiert für reduzierte oder speziell zugeschnittene Reflexion oder Emission im Mikrowellen-, IR- oder UV-Spektrum.

Anmerkung 2: Nummer 1C101 erfasst nicht Materialien für die Verwendung zur Temperaturregelung von Satelliten.

Technische Anmerkung:

'Flugkörper' im Sinne der Nummer 1C101 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.

1C102 Resaturierte, pyrolysierte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Materialien, konstruiert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen.

1C107 Keramik- oder Grafitmaterialien, die nicht von Nummer 1C007 erfasst werden, wie folgt:

  1. feinkörnige Grafite mit einer Dichte größer/gleich 1,72 g/cm3, gemessen bei 288 K (15 °C), und einer Korngröße kleiner/gleich 100 µm, geeignet für Raketendüsen oder Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern, mit denen eines der folgenden Erzeugnisse hergestellt werden kann:
    1. Zylinder mit einem Durchmesser von größer/gleich 120 mm und einer Länge von größer/gleich 50 mm,
    2. Rohre mit einem Innendurchmesser von größer/gleich 65 mm, einer Wandstärke von größer/gleich 25 mm und einer Länge von größer/gleich 50 mmoder
    3. Blöcke mit Abmessungen von größer/gleich 120 mm × 120 mm × 50 mm;
    Anmerkung: Siehe auch Nummer 0C004.
  2. pyrolytische oder faserverstärkte Grafite, geeignet für Raketen-Düsen und Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern geeignet für "Flugkörper", Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") spezifiziert in Nummer 9A004 oder Höhenforschungsraketen spezifiziert in Nummer 9A104;
    Anmerkung: Siehe auch Nummer 0C004.
  3. keramische "Verbundwerkstoffe" mit einer Dielektrizitätskonstanten kleiner als 6 bei jeder Frequenz von 100 MHz bis 100 GHz, zur Verwendung in Radomen geeignet für "Flugkörper", Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") spezifiziert in Nummer 9A004 oder Höhenforschungsraketen spezifiziert in Nummer 9A104;
  4. maschinell bearbeitbare, mit Siliziumcarbid verstärkte, ungebrannte keramische Werkstoffe, geeignet für Bugspitzen geeignet für "Flugkörper", Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge" ) spezifiziert in Nummer 9A004 oder Höhenforschungsraketen spezifiziert in Nummer 9A104;
  5. verstärkte Siliziumcarbid-Verbundkeramiken, geeignet für Bugspitzen, Wiedereintrittsfahrzeuge und Düsensteuerungsklappen, die für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen geeignet sind.
  6. maschinell bearbeitbare keramische Verbundwerkstoffe, bestehend aus einer Matrix aus 'Ultrahochtemperaturkeramik' (UHTC = Ultra High Temperature Ceramic) mit einem Schmelzpunkt von mindestens 3.000 °C, verstärkt mit Fasern oder Fäden, geeignet für Flugkörper-Bauteile (wie Bugspitzen, Wiedereintrittsfahrzeuge, Vorderkanten, Strahlruder, Steuerflächen oder Düsenhalseinsätze von Raketenmotoren) für "Flugkörper", für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen, für von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen oder für 'Flugkörper'.
    Anmerkung: Unternummer 1C107f erfasst nicht 'Ultrahochtemperaturkeramik'-Materialien, die keine Verbundwerkstoffe sind.

    Technische Anmerkung 1:

    'Flugkörper' im Sinne der Unternummer 1C107f bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.

    TechnischeAnmerkung 2:

    'Ultrahochtemperaturkeramiken' umfassen:

    1. Titandiborid (TiB2),
    2. Zirkoniumdiborid (ZrB2),
    3. Niobdiborid (NbB2),
    4. Hafniumdiborid (HfB2),
    5. Tantaldiborid (TaB2),
    6. Titancarbid (TiC),
    7. Zirkoniumcarbid (ZrC),
    8. Niobcarbid (NbC),
    9. Hafniumcarbid (HfC),
    10. Tantalcarbid (TaC).

1C111 Treibstoffe und chemische Bestandteile für Treibstoffe, die nicht von Nummer 1C011 erfasst werden, wie folgt:

  1. Treibstoffzusätze wie folgt:
    1. kugelförmiges oder kugelähnliches Aluminiumpulver, das nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst wird, mit einer Teilchengröße kleiner 200 µm und einem Aluminiumgehalt von mindestens 97 Gew.-%, falls mindestens 10 % des Gesamtgewichts aus Teilchen kleiner als 63 µm bestehen, entsprechend ISO 2591-1:(1988) oder vergleichbaren nationalen Standards;
      Technische Anmerkung: Eine Teilchengröße von 63 µm (ISO R-565) entspricht 250 mesh (Tyler) oder 230 mesh (ASTM-Standard E-11).
    2. Metallpulver, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, wie folgt:
      1. Metallpulver aus Zirkonium, Beryllium, Magnesium oder Legierungen dieser Metalle, wenn mindestens 90 % des Gesamtteilchenvolumens oder -gewichts aus Teilchen kleiner als 60 µm bestehen (bestimmt mit Messverfahren wie Verwendung eines Siebs, Laserdiffraktion oder optisches Scannen), kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen, die mindestens zu 97 Gew.-% aus einem der folgenden Elemente bestehen:
        1. Zirkonium,
        2. Berylliumoder
        3. Magnesium;
        Technische Anmerkung:

        Der natürliche Hafnium-Gehalt im Zirkonium (typischerweise 2 % bis 7 %) wird dem Zirkonium-Gehalt hinzugerechnet.

      2. Metallpulver aus Bor oder Borlegierungen mit einem Borgehalt von größer/gleich 85 Gew.-%, wenn mindestens 90 % des Gesamtteilchenvolumens oder -gewichts aus Teilchen kleiner als 60 µm bestehen (bestimmt mit Messverfahren wie Verwendung eines Siebs, Laserdiffraktion oder optisches Scannen), kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen;
      Anmerkung: Die Unternummern 1C111a2a und 1C111a2b erfassen Pulvermischungen mit einer multimodalen Teilchenverteilung (z.B. Mischungen mit unterschiedlichen Korngrößen), sofern ein oder mehrere Modalwerte geprüft werden.
    3. Oxidationsmittel, verwendbar in Flüssigtreibstoff für Raketenmotoren wie folgt:
      1. Distickstofftrioxid (CAS-Nr. 10544-73-7);
      2. Stickstoffdioxid (CAS-Nr. 10102-44-0) / Distickstofftetroxid (CAS-Nr. 10544-72-6);
      3. Distickstoffpentoxid (CAS-Nr. 10102-03-1);
      4. Stickstoffmischoxide (MON);

        Technische Anmerkung:

        Stickstoffmischoxide (MON = Mixed Oxide of Nitrogen) sind Lösungen von Stickstoffoxid (NO) in Distickstofftetroxid/Stickstoffdioxid (N2O4/NO2), die in Flugkörpersystemen verwendet werden können. Es gibt unterschiedliche Konzentrationen, die mit MONi oder MONij gekennzeichnet werden, wobei i und j ganze Zahlen bedeuten, die den Prozentsatz des Stickstoffoxids in der Mischung angeben (z.B. MON3 enthält 3 % Stickstoffoxid, MON25 enthält 25 % Stickstoffoxid. Eine Obergrenze ist MON40 entsprechend 40 Gew.- %).

      5. ZUR ERFASSUNG VON inhibierter rauchender Salpetersäure (IRFNA): SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL;
      6. ZUR ERFASSUNG VON Verbindungen, die aus Fluor und einem oder mehreren der folgenden Elemente zusammengesetzt sind: sonstige Halogene, Sauerstoff oder Stickstoff: SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL UND NUMMER 1C238.
    4. Hydrazinderivate wie folgt:
      Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.
      1. Trimethylhydrazin (CAS-Nr. 1741-01-1);
      2. Tetramethylhydrazin (CAS-Nr. 6415-12-9);
      3. N,N-Diallylhydrazin (CAS-Nr. 5164-11-4);
      4. Allylhydrazin (CAS-Nr. 7422-78-8);
      5. Ethylendihydrazin (CAS-Nr. 6068-98-0);
      6. Monomethylhydrazindinitrat;
      7. unsymmetrisches Dimethylhydrazinnitrat;
      8. Hydrazinazid (CAS-Nr. 14546-44-2);
      9. 1,1-Dimethylhydrazinazid (CAS-Nr. 227955-52-4) / 1,2-Dimethylhydrazinazid (CAS-Nr. 299177-50-7);
      10. Hydrazindinitrat (CAS-Nr. 13464-98-7);
      11. Diimidooxalsäuredihydrazid (CAS-Nr. 3457-37-2);
      12. 2-Hydroxyethylhydrazinnitrat (HEHN);
      13. Zur Erfassung von Hydrazinperchlorat: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      14. Hydrazindiperchlorat (CAS-Nr. 13812-39-0);
      15. Methylhydrazinnitrat (CAS-Nr. 29674-96-2);
      16. 1,1-Diethylhydrazinnitrat (DEHN) / 1,2-Diethylhydrazinnitrat (DEHN) (CAS-Nr. 363453-17-2);
      17. 3,6-Dihydrazinotetrazinnitrat (1,4-Dihydrazinnitrat (DHTN));
    5. Materialien hoher Energiedichte, soweit nicht erfasst von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial, geeignet für 'Flugkörper' und unbemannte Luftfahrzeuge (UAV), erfasst von Nummer 9A012 oder Unternummer 9A112a;
      1. Treibstoffgemisch mit sowohl festen wie flüssigen Bestandteilen, wie Borschlamm, mit einer massespezifischen Energiedichte von größer/gleich 40 × 106 J/kg;
      2. andere Treibstoffe mit hoher Energiedichte und Treibstoffzusätze (z.B. Cuban, ionische Lösungen, JP-10), mit einer volumenspezifischen Energiedichte von größer/gleich 37,5 × 109 J/m3, gemessen bei 20 °C und 1 Atmosphäre Druck (101,325 kPa);
        Anmerkung: Unternummer 1C111a5b erfasst nicht fossile raffinierte Treibstoffe und Biotreibstoffe auf pflanzlicher Basis, einschließlich Treibstoffe für Antrieb, zertifiziert für zivile Anwendungen, außer wenn besonders formuliert für 'Flugkörper', erfasst von Nummer 9A012 oder Unternummer 9A112a.
      Technische Anmerkung:

      'Flugkörper' im Sinne der Unternummer 1C111a5 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.

    6. Hydrazinersatztreibstoffe wie folgt:
      1. 2-Dimethylaminoethylazid (DMAZ) (CAS-Nr. 86147-04-8).
  2. Polymere wie folgt:
    1. Carboxy-terminiertes Polybutadien (einschließlich Carboxyl-terminiertes Polybutadien) (CTPB),
    2. Hydroxy-terminiertes Polybutadien (einschließlich Hydroxyl-terminiertes Polybutadien) (HTPB) (CAS-Nr. 69102-90-5), das nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst wird,
    3. Polybutadien-Acrylsäure (PBAA),
    4. Polybutadien-Acrylsäure-Acrylnitril (PBAN) (CAS-Nr. 25265-19-4 / CAS-Nr. 68891-50-9),
    5. Polytetrahydrofuran-Polyethylenglycol (TPEG);
      Technische Anmerkung:

      Polytetrahydrofuran-Polyethylenglycol (TPEG) ist ein Block-Copolymer aus poly-1,4-Butandiol (CAS-Nr. 110-63-4) und Polyethylenglycol (PEG) (CAS-Nr. 25322-68-3).

    6. Zur Erfassung von Polyglycidylnitrat (PGN oder Poly-GLYN) (CAS-Nr. 27814-48-8): SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL;
  3. andere Additive und Agenzien wie folgt:
    1. Zur Erfassung von Carboranen, Decaboranen, Pentaboranen und Derivaten daraus: SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL;
    2. Triethylenglykoldinitrat (TEGDN) (CAS-Nr. 111-22-8);
    3. 2-Nitrodiphenylamin (CAS-Nr. 119-75-5);
    4. Zur Erfassung von Trimethylolethantrinitrat (TMETN) (CAS-Nr. 3032-55-1): SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL;
    5. Diethylenglykoldinitrat (DEGDN) (CAS-Nr. 693-21-0);
    6. Ferrocenderivate wie folgt:
      1. Zur Erfassung von Catocen (CAS-Nr. 37206-42-1): siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      2. Zur Erfassung von Ethylferrocen (CAS-Nr. 1273-89-8): siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      3. Zur Erfassung von n-Propylferrocen (CAS-Nr. 1273-92-3)/iso-Propylferrocen (CAS-Nr. 12126-81-7): siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      4. Zur Erfassung von n-Butylferrocen (CAS-Nr. 31904-29-7): siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      5. Zur Erfassung von Pentylferrocen (CAS-Nr. 1274-00-6): siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      6. Zur Erfassung von Dicyclopentylferrocen (CAS-Nr. 125861-17-8): siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      7. Zur Erfassung von Dicyclohexylferrocen: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      8. Zur Erfassung von Diethylferrocen (CAS-Nr. 1273-97-8): siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      9. Zur Erfassung von Dipropylferrocen: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      10. Zur Erfassung von Dibutylferrocen (Cas-Nr. 1274-08-4): siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      11. Zur Erfassung von Dihexylferrocen (CAS-Nr. 93894-59-8): siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      12. Zur Erfassung von Acetylferrocen (CAS-Nr. 1271-55-2)/1,1'-Diacetylferrocen (CAS-Nr. 1273-94-5): siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      13. Zur Erfassung von Ferrocencarbonsäuren (CAS-Nr. 1271-42-7)/1,1' Ferrocencarbonsäuren (CAS-Nr. 1293-87-4): siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      14. Zur Erfassung von Butacen (CAS-Nr. 125856-62-4): siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      15. andere Ferrocenderivate, verwendbar als Abbrandmoderatoren in Raketentreibmitteln, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden.
        Anmerkung: Unternummer 1C111c6o erfasst keine Ferrocenderivate, die einen oder mehrere an das Ferrocen-Molekül gebundene (auch substituierte) Benzol-Ringe (six carbon aromatic functional group) enthalten.
    7. 4,5-Diazidomethyl-2-methyl-1,2,3-triazol (iso-DAMTR), das nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst wird.
  4. 'Geltreibstoffe', die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, besonders formuliert zur Verwendung in 'Flugkörpern'.
    Technische Anmerkungen:
    1. Ein 'Geltreibstoff' im Sinne der Unternummer 1C111d ist ein Treibstoff oder Oxidationsmittel, in dessen Formulierung ein Gelbildner wie Silikate, Kaolin (Ton), Kohlenstoff oder ein polymerer Gelbildner enthalten ist.
    2. 'Flugkörper' im Sinne der Unternummer 1C111d bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
Anmerkung: Treibstoffe und chemische Treibstoffzusätze, die nicht von Nummer 1C111 erfasst werden: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.

1C116 Martensitaushärtender Stahl (maraging steel), geeignet für 'Flugkörper', mit allen folgenden Eigenschaften:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C216.
  1. erreichbare Zugfestigkeit, gemessen bei 293 K (20 °C), größer/gleich
    1. 0,9 GPa im lösungsgeglühten Zustandoder
    2. 1,5 GPa im ausscheidungsgehärteten Zustand und
  2. in einer der folgenden Formen:
    1. Bleche, Platten oder Rohre mit einer Wand-/Plattenstärke kleiner/gleich 5 mm,
    2. Röhrenform mit einer Wandstärke kleiner/gleich 50 mm und einem Innendurchmesser größer/gleich 270 mm.
Technische Anmerkung 1:

Martensitaushärtende Stähle sind Eisenlegierungen, die:

  1. im Allgemeinen gekennzeichnet sind durch einen hohen Nickel- und sehr geringen Kohlenstoffgehalt sowie die Verwendung von Substitutions- oder Ausscheidungselementen zur Festigkeitssteigerung und Ausscheidungshärtung der Legierung und
  2. Wärmebehandlungen unterzogen werden, um die martensitische Umwandlung (lösungsgeglühter Zustand) zu erleichtern und anschließend ausgehärtet werden (ausscheidungsgehärteter Zustand).

Technische Anmerkung 2:

'Flugkörper' im Sinne der Nummer 1C116 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.

1C117 Werkstoffe für die Herstellung von 'Flugkörper'-Bauteilen wie folgt:

  1. Wolfram und Legierungen in Partikelform mit einem Wolfram-Gehalt von 97 Gew.-% oder mehr und einer Partikelgröße kleiner/gleich 50 × 10-6 m (50 µm);
  2. Molybdän und Legierungen in Partikelform mit einem Molybdän-Gehalt von 97 Gew.- % oder mehr und einer Partikelgröße kleiner/gleich 50 × 10-6 m (50 µm);
  3. Wolframwerkstoffe in massiver Form, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. mit einer der folgenden Materialzusammensetzungen:
      1. Wolfram und Legierungen mit einem Wolfram-Gehalt von 97 Gew.-% oder mehr;
      2. kupfer-infiltriertes Wolfram mit einem Wolfram-Gehalt von 80 Gew.-% oder mehr;oder
      3. silber-infiltriertes Wolfram mit einem Wolfram-Gehalt von 80 Gew.-% oder mehrund
    2. aus denen eines der folgenden Produkte hergestellt werden kann:
      1. Zylinder mit einem Durchmesser von größer/gleich 120 mm und einer Länge von größer/gleich 50 mm,
      2. Rohre mit einem Innendurchmesser von größer/gleich 65 mm, einer Wandstärke von größer/gleich 25 mm und einer Länge von größer/gleich 50 mmoder
      3. Blöcke mit einer Abmessung größer/gleich 120 mm × 120 mm × 50 mm.
Technische Anmerkung:

'Flugkörper' im Sinne der Nummer 1C117 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.

1C118 Titan-stabilisierter Duplexstahl (Ti-DSS) mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. 17,0-23,0 Gew.-% Chrom-Gehalt und 4,5-7,0 Gew.-% Nickel-Gehalt,
    2. Titangehalt größer als 0,10 Gew.-%und
    3. Zwei-Phasen-Mikrostruktur (ferritic-austenitic microstructure), wovon mindestens 10 % (gemäß ASTM E-1181-87 oder gleichwertigen nationalen Standards) volumenbezogen Austenit ist;und
  2. mit einer der folgenden Formen:
    1. Blöcke oder Stangen, größer/gleich 100 mm in jeder Dimension,
    2. Bleche mit einer Breite von größer/gleich 600 mm und einer Dicke von kleiner/gleich 3 mmoder
    3. Rohre mit einem Außendurchmesser von größer/gleich 600 mm und einer Wandstärke von kleiner/gleich 3 mm.

1C202 Legierungen, die nicht von Unternummer 1C002b3 oder 1C002b4 erfasst werden, wie folgt:

  1. Aluminiumlegierungen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. 'erreichbare' Zugfestigkeit größer/gleich 460 MPa bei 293 K (20 °C);und
    2. als Rohre oder massive zylindrische Formen (einschließlich Schmiedestücken) mit einem Außendurchmesser größer als 75 mm;
  2. Titanlegierungen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. 'erreichbare' Zugfestigkeit größer/gleich 900 MPa bei 293 K (20 °C);und
    2. als Rohre oder massive zylindrische Formen (einschließlich Schmiedestücken) mit einem Außendurchmesser größer als 75 mm.
Technische Anmerkung:

Die 'erreichbare' Zugfestigkeit bezieht sich auf Legierungen vor und nach einer Wärmebehandlung.

1C210 'Faser- oder fadenförmige Materialien' oder Prepregs, die nicht von Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C010e erfasst werden, wie folgt:

  1. 'Faser- oder fadenförmige Materialien' aus Kohlenstoff oder Aramid mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. einem "spezifischen Modul" größer/gleich 12,7 × 106 moder
    2. einer "spezifischen Zugfestigkeit" größer/gleich 23,5 × 104 m;
    Anmerkung: Unternummer 1C210a erfasst nicht 'faser- oder fadenförmige Materialien' aus Aramid mit einem Anteil eines Faseroberflächen-Modifiziermittels auf Ester-Basis größer/gleich 0,25 Gew.-%.
  2. 'faser- oder fadenförmige Materialien' aus Glas mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. einem "spezifischen Modul" größer/gleich 3,18 × 106 mund
    2. einer "spezifischen Zugfestigkeit" größer/gleich 7,62 × 104m;
  3. mit warmaushärtendem Harz imprägnierte endlose "Garne", "Faserbündel" (rovings), "Seile" oder "Bänder" mit einer Breite kleiner/gleich 15 mm (Prepregs) aus 'faser- oder fadenförmigen Materialien' aus Kohlenstoff oder Glas gemäß Unternummer 1C210a oder 1C210b.
    Technische Anmerkung:

    Das Harz bildet die "Matrix" des "Verbundwerkstoffs".

Anmerkung: In Nummer 1C210 sind die 'faser- oder fadenförmigen Materialien' begrenzt auf endlose "Einzelfäden" (monofilaments), "Garne", "Faserbündel" (rovings), "Seile" oder "Bänder".

1C216 Martensitaushärtender Stahl (maraging steel), der nicht von Nummer 1C116 erfasst wird, mit einer 'erreichbaren' Zugfestigkeit größer/gleich 1.950 MPa bei 293 K (20 °C).

Anmerkung: Nummer 1C216 erfasst nicht Teile, bei denen keine lineare Dimension 75 mm überschreitet.

Technische Anmerkung:

Die 'erreichbare' Zugfestigkeit bezieht sich auf martensitaushärtenden Stahl vor und nach einer Wärmebehandlung.

1C225 Bor, angereichert mit dem Bor-10 (10B)-Isotop über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, wie folgt: elementares Bor, Verbindungen, borhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.

Anmerkung: Borhaltige Mischungen im Sinne der Nummer 1C225 schließen mit Bor belastete Materialien ein.

Technische Anmerkung:

Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Bor-10 beträgt etwa 18,5 Gew.-% (20 Atom-%).

1C226 Wolfram, Wolframcarbid und Legierungen mit einem Wolframanteil von mehr als 90 Gew.-%, soweit nicht von Nummer 1C117 erfasst, mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. in Formen mit hohlzylindrischer Symmetrie (einschließlich Zylindersegmente) mit einem Innendurchmesser zwischen 100 mm und 300 mmund
  2. Masse über 20 kg.
Anmerkung: Nummer 1C226 erfasst nicht Erzeugnisse, besonders konstruiert für die Verwendung als Gewichte oder Kollimatoren für Gammastrahlen.

1C227 Calcium mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Gehalt an metallischen Verunreinigungen außer Magnesium kleiner als 1.000 Gew.-ppm (parts per million)und
  2. Borgehalt kleiner als 10 Gew.-ppm.

1C228 Magnesium mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Gehalt an metallischen Verunreinigungen außer Calcium kleiner als 200 Gew.-ppmund
  2. Borgehalt kleiner als 10 Gew.-ppm.

1C229 Wismut mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Reinheit größer (besser)/gleich 99,99 Gew.-% und
  2. Silbergehalt kleiner als 10 Gew.-ppm.

1C230 Beryllium-Metall, Legierungen mit einem Berylliumanteil von mehr als 50 Gew.-%, Berylliumverbindungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden.

Anmerkung: SIEHE AUCH Liste FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.

Anmerkung: Nummer 1C230 erfasst nicht:

  1. Metallfenster für Röntgengeräte oder für Bohrlochmessgeräte,
  2. Oxidformteile in Fertig- oder Halbzeugformen, besonders konstruiert für Elektronikteile oder als Substrat für elektronische Schaltungen,
  3. Beryll (Silikat aus Beryllium und Aluminium) in Form von Smaragden oder Aquamarinen.

1C231 Hafnium-Metall, Legierungen und Verbindungen mit einem Hafniumanteil von mehr als 60 Gew.-%, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.

1C232 Helium-3 (3He), Mischungen, die Helium-3 enthalten, und Erzeugnisse oder Geräte, die einen der vorstehenden Stoffe enthalten.

Anmerkung: Nummer 1C232 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte, die weniger als 1 g Helium-3 enthalten.

1C233 Lithium, angereichert mit dem Lithium-6 (6Li)-Isotop über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, und Erzeugnisse oder Geräte, die angereichertes Lithium enthalten, wie folgt: elementares Lithium, Legierungen, Verbindungen, lithiumhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.

Anmerkung: Nummer 1C233 erfasst nicht Thermolumineszenz-Dosimeter.

Technische Anmerkung:

Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Lithium-6 beträgt etwa 6,5 Gew.-% (7,5 Atom-%).

1C234 Zirkonium mit einem Hafniumgehalt von weniger als 1 Gewichtsteil Hafnium auf 500 Gewichtsteile Zirkonium, wie folgt: Metall, Legierungen mit einem Zirkoniumanteil größer als 50 Gew.-%, Verbindungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten, die nicht von Unternummer 0A001f erfasst werden.

Anmerkung: Nummer 1C234 erfasst nicht Zirkonium in Form von Folien mit einer Dicke kleiner/gleich 0,10 mm.

1C235 Tritium, Tritiumverbindungen, Mischungen mit einem Verhältnis der Anzahl der Tritiumatome zur Anzahl der Wasserstoffatome größer als 1:1.000 und Erzeugnisse oder Geräte, die eines der vorgenannten enthalten.

Anmerkung: Nummer 1C235 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte mit weniger als 1,48 × 103 GBq (40 Ci) Tritium.

1C236 'Radionuklide', geeignet zur Verwendung in Neutronenquellen auf der Grundlage der Alpha-Neutron-Reaktion, die nicht von Nummer 0C001 und Unternummer 1C012a erfasst werden, in folgenden Formen:

  1. als Element;
  2. Verbindungen mit einer Gesamtaktivität größer/gleich 37 GBq/kg (1 Ci/kg);
  3. Mischungen mit einer Gesamtaktivität größer/gleich 37 GBq/kg (1 Ci/kg);
  4. Erzeugnisse oder Geräte, die einen der vorgenannten Stoffe enthalten.
Anmerkung: Nummer 1C236 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte mit einer Aktivität kleiner als 3,7 GBq (100 Millicurie).

Technische Anmerkung:

'Radionuklide' im Sinne der Nummer 1C236 sind:

1C237 Radium-226 (226Ra), Radium-226-Legierungen, Radium-226-Verbindungen, Mischungen, die Radium-226 enthalten, Erzeugnisse hieraus und Erzeugnisse oder Geräte, die eines der vorgenannten enthalten.

Anmerkung: Nummer 1C237 erfasst nicht:
  1. medizinische Geräte,
  2. Erzeugnisse oder Geräte, die weniger als 0,37 GBq (10 Millicurie) Radium-226 enthalten.

1C238 Chlortrifluorid (ClF3).

1C239 Sprengstoffe, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, mit einer Kristalldichte größer als 1,8 g/cm3 und einer Detonationsgeschwindigkeit größer als 8.000 m/s oder Stoffe oder Mischungen, die diese Sprengstoffe mit mehr als 2 Gew.-% enthalten.

1C240 Nickelpulver und poröses Nickelmetall, soweit nicht von Nummer 0C005 erfasst, wie folgt:

  1. Nickelpulver mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Reinheitsgrad größer/gleich 99,0 Gew.-%und
    2. mittlere Partikelgröße kleiner als 10 µm gemäß ASTM-Standard B 330;
  2. poröses Nickelmetall, hergestellt aus den von Unternummer 1C240a erfassten Materialien;
Anmerkung: Nummer 1C240 erfasst nicht:
  1. fadenförmiges Nickelpulver;
  2. einzelne Bleche aus porösem Nickel mit einer Fläche kleiner/gleich 1.000 cm2 je Blech.
Technische Anmerkung:

Unternummer 1C240b erstreckt sich auf das poröse Metall, das durch Verdichten und Sintern der von Unternummer 1C240a erfassten Materialien zu einem Metallmaterial mit feinen, über die ganze Struktur miteinander verbundenen Poren gewonnen wird.

1C241 Rhenium und Legierungen mit einem Rheniumgehalt von größer/gleich 90 Gew.-% und Legierungen aus Rhenium und Wolfram mit einem Anteil jeder beliebigen Kombination von Rhenium und Wolfram von größer/gleich 90 Gew.-%, soweit nicht von Nummer 1C226 erfasst, mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. in Formen mit hohlzylindrischer Symmetrie (einschließlich Zylindersegmente) mit einem Innendurchmesser zwischen 100 mm und 300 mmund
  2. Masse über 20 kg.

1C350 Chemikalien, die als Ausgangsstoffe für toxische Wirkstoffe verwendet werden können, wie folgt und "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere dieser Chemikalien enthalten:

Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL UND NUMMER 1C450.
  1. Thiodiglykol (CAS-Nr. 111-48-8);
  2. Phosphoroxidchlorid (CAS-Nr. 10025-87-3);
  3. Methylphosphonsäuredimethylester (CAS-Nr. 756-79-6);
  4. Zur Erfassung von Methylphosphonsäuredifluorid (CAS-Nr. 676-99-3): SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL;
  5. Methylphosphonsäuredichlorid (CAS-Nr. 676-97-1);
  6. Dimethylphosphit (DMP) (CAS-Nr. 868-85-9);
  7. Phosphortrichlorid (CAS-Nr. 7719-12-2);
  8. Trimethylphosphit (TMP) (CAS-Nr. 121-45-9);
  9. Thionylchlorid (CAS-Nr. 7719-09-7);
  10. 3-Hydroxy-1-methylpiperidin (CAS-Nr. 3554-74-3);
  11. N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan (CAS-Nr. 96-79-7);
  12. N,N-Diisopropyl-2-aminoethanthiol (CAS-Nr. 5842-07-9);
  13. 3-Chinuclidinol (CAS-Nr. 1619-34-7);
  14. Kaliumfluorid (CAS-Nr. 7789-23-3);
  15. 2-Chlorethanol (CAS-Nr. 107-07-3),
  16. Dimethylamin (CAS-Nr. 124-40-3);
  17. Ethylphosphonsäurediethylester (CAS-Nr. 78-38-6);
  18. N,N-Dimethylaminodiethylphosphat (CAS-Nr. 2404-03-7);
  19. Diethylphosphit (CAS-Nr. 762-04-9);
  20. Dimethylamin-Hydrochlorid (CAS-Nr. 506-59-2);
  21. Ethylphosphonigsäuredichlorid (CAS-Nr. 1498-40-4);
  22. Ethylphosphonsäuredichlorid (CAS-Nr. 1066-50-8);
  23. Zur Erfassung von Ethylphosphonsäuredifluorid (CAS-Nr. 753-98-0): SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL;
  24. Fluorwasserstoff (CAS-Nr. 7664-39-3);
  25. Methylbenzilat (CAS-Nr. 76-89-1);
  26. Methylphosphonigsäuredichlorid (CAS-Nr. 676-83-5);
  27. N,N-Diisopropyl-2-aminoethanol (CAS-Nr. 96-80-0);
  28. Pinakolylalkohol (CAS-Nr. 464-07-3);
  29. Zur Erfassung von O-Ethyl-2-diisopropylaminoethylmethylphosphonit (QL) (CAS-Nr. 57856-11-8): SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL;
  30. Triethylphosphit (CAS-Nr. 122-52-1);
  31. Arsentrichlorid (CAS-Nr. 7784-34-1);
  32. Benzilsäure (CAS-Nr. 76-93-7);
  33. Methylphosphonigsäurediethylester (CAS-Nr. 15715-41-0);
  34. Ethylphosphonsäuredimethylester (CAS-Nr. 6163-75-3);
  35. Ethylphosphonigsäuredifluorid (CAS-Nr. 430-78-4);
  36. Methylphosphonigsäuredifluorid (CAS-Nr. 753-59-3);
  37. 3-Chinuclidon (CAS-Nr. 3731-38-2);
  38. Phosphorpentachlorid (CAS-Nr. 10026-13-8);
  39. Pinakolon (CAS-Nr. 75-97-8);
  40. Kaliumcyanid (CAS-Nr. 151-50-8);
  41. Kaliumhydrogendifluorid (CAS-Nr. 7789-29-9);
  42. Ammoniumhydrogendifluorid (oder Ammoniumbifluorid) (CAS-Nr. 1341-49-7);
  43. Natriumfluorid (CAS-Nr. 7681-49-4);
  44. Natriumhydrogendifluorid (CAS-Nr. 1333-83-1);
  45. Natriumcyanid (CAS-Nr. 143-33-9);
  46. Triethanolamin (CAS-Nr. 102-71-6);
  47. Phosphorpentasulfid (CAS-Nr. 1314-80-3);
  48. Diisopropylamin (CAS-Nr. 108-18-9);
  49. Diethylaminoethanol (CAS-Nr. 100-37-8);
  50. Natriumsulfid (CAS-Nr. 1313-82-2);
  51. Schwefelmonochlorid (CAS-Nr. 10025-67-9);
  52. Schwefeldichlorid (CAS-Nr. 10545-99-0);
  53. Triethanolamin-Hydrochlorid (CAS-Nr. 637-39-8);
  54. N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan-Hydrochlorid (CAS-Nr. 4261-68-1),
  55. Methylphosphonsäure (CAS-Nr. 993-13-5);
  56. Methylphosphonsäurediethylester (CAS-Nr. 683-08-9);
  57. N,N-Dimethylaminophosphoryldichlorid (CAS-Nr. 677-43-0);
  58. Triisopropylphosphit (CAS-Nr. 116-17-6);
  59. Ethyldiethanolamin (CAS-Nr. 139-87-7);
  60. Thiophosphorsäurediethylester (CAS-Nr. 2465-65-8);
  61. Dithiophosphorsäurediethylester (CAS-Nr. 298-06-6);
  62. Natriumhexafluorosilikat (CAS-Nr. 16893-85-9);
  63. Methylthiophosphonsäuredichlorid (CAS-Nr. 676-98-2).
  64. Diethylamin (CAS-Nr. 109-89-7);
  65. N,N-Diisopropylaminoethanthiol-Hydrochlorid (CAS-Nr. 41480-75-5);
  66. Methyldichlorphosphat (CAS-Nr. 677-24-7);
  67. Ethyldichlorphosphat (CAS-Nr. 1498-51-7);
  68. Methyldifluorphosphat (CAS-Nr. 22382-13-4);
  69. Ethyldifluorphosphat (CAS-Nr. 460-52-6);
  70. Diethylchlorphosphit (CAS-Nr. 589-57-1);
  71. Methylchlorfluorphosphat (CAS-Nr. 754-01-8);
  72. Ethylchlorfluorphosphat (CAS-Nr. 762-77-6);
  73. N,N-Dimethylformamidin (CAS-Nr. 44205-42-7);
  74. N,N-Diethylformamidin (CAS-Nr. 90324-67-7);
  75. N,N-Dipropylformamidin (CAS-Nr. 48044-20-8);
  76. N,N-Diisopropylformamidin (CAS-Nr. 857522-08-8);
  77. N,N-Dimethylacetamidin (CAS-Nr. 2909-14-0);
  78. N,N-Diethylacetamidin (CAS-Nr. 14277-06-6);
  79. N,N-Dipropylacetamidin (CAS-Nr. 1339586-99-0);
  80. N,N-Dimethylpropanamidin (CAS-Nr. 56776-14-8);
  81. N,N-Diethylpropanamidin (CAS-Nr. 84764-73-8);
  82. N,N-Dipropylpropanamidin (CAS-Nr. 1341496-89-6);
  83. N,N-Dimethylbutanamidin (CAS-Nr. 1340437-35-5);
  84. N,N-Diethylbutanamidin (CAS-Nr. 53510-30-8);
  85. N,N-Dipropylbutanamidin (CAS-Nr. 1342422-35-8);
  86. N,N-Diisopropylbutanamidin (CAS-Nr. 1315467-17-4);
  87. N,N-Dimethylisobutanamidin (CAS-Nr. 321881-25-8);
  88. N,N-Diethylisobutanamidin (CAS-Nr. 1342789-47-2);
  89. N,N-Dipropylisobutanamidin (CAS-Nr. 1342700-45-1).
Anmerkung 1: Für Ausfuhren in "Nichtvertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C350 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C350.1, .3, .5, .11, .12, .13, .17, .18, .21, .22, .26, .27, .28, .31, .32, .33, .34, .35, .36, .54, .55, .56, .57, .63 und .65 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 10 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 2: Für Ausfuhren in "Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C350 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C350.1, .3, .5, .11, .12, .13, .17, .18, .21, .22, .26, .27, .28, .31, .32, .33, .34, .35, .36, .54, .55, .56, .57, .63 und .65 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 3: Nummer 1C350 erfasst nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C350.2, .6, .7, .8, .9, .10, .14, .15, .16, .19, .20, .24, .25, .30, .37, .38, .39, .40, .41, .42, .43, .44, .45, .46, .47, .48, .49, .50, .51, .52, .53, .58, .59, .60, .61, .62, .64, .66, .67, .68, .69, .70, .71, .72, .73, .74, .75, .76, .77, .78, .79, .80, .81, .82, .83, .84, .85, .86, .87, .88 und .89 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 4: Nummer 1C350 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind.

1C351 Human- und tierpathogene Erreger sowie "Toxine", wie folgt:

  1. Viren (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
    1. Virus der Afrikanischen Pferdepest (African Horse Sickness-Virus),
    2. Virus der Afrikanischen Schweinepest,
    3. Anden-Virus,
    4. Aviäre Influenza-Viren wie folgt:
      1. uncharakterisiertoder
      2. Viren mit hoher Pathogenität gemäß Anhang I Nummer 2 der Richtlinie 2005/94/EG (ABl. L 10 vom 14.01.2006 S. 16) wie folgt:
        1. Typ-A-Viren mit einem IVPI (intravenöser Pathogenitätsindex) in 6 Wochen alten Hühnern größer als 1,2oder
        2. Typ-A-Viren vom Subtyp H5 oder H7 mit Genomsequenzen, die für multiple basische Aminosäuren an der Spaltstelle des Hämagglutinin-Moleküls codieren, vergleichbar denen, die auch bei anderen HPAI-Viren beobachtet werden können, was darauf hinweist, dass das Hämagglutinin von einer im Wirt ubiquitären Protease gespalten werden kann.
    5. Blauzungen-Virus,
    6. Chapare-Virus,
    7. Chikungunya-Virus,
    8. Choclo-Virus,
    9. Krim-Kongo-Hämorrhagisches-Fieber-Virus,
    10. nicht belegt,
    11. Dobrava-Belgrad-Virus,
    12. Östliche-Pferde-Enzephalitis-Virus (EEE-Virus),
    13. Ebolavirus: alle Vertreter der Gattung Ebolavirus,
    14. Maul- und Klauenseuche-Virus,
    15. Ziegenpocken-Virus,
    16. Guanarito-Virus,
    17. Hantaan-Virus,
    18. Hendra-Virus (Equine Morbillivirus),
    19. Suides Herpesvirus 1 (Pseudorabies-Virus, Aujeszkysche Krankheit),
    20. Virus der Klassischen Schweinepest (Hog-cholera-Virus),
    21. Japanische-Enzephalitis-Virus
    22. Junin-Virus,
    23. Kyasanur-Wald-Fieber-Virus,
    24. Laguna-Negra-Virus,
    25. Lassa-Virus,
    26. Louping-ill-Virus,
    27. Lujo-Virus,
    28. Lumpy Skin Disease-Virus,
    29. Lymphozytäre Choriomeningitis-Virus,
    30. Machupo-Virus,
    31. Marburgvirus: alle Vertreter der Gattung Marburgvirus,
    32. Affenpocken-Virus,
    33. Murray-Valley-Enzephalitis-Virus,
    34. Newcastle-Disease-Virus,
    35. Nipah-Virus,
    36. Omsk-Hämorrhagisches-Fieber-Virus,
    37. Oropouche-Virus,
    38. Virus der Pest der kleinen Wiederkäuer,
    39. Virus der vesikulären Schweinekrankheit,
    40. Powassan-Virus,
    41. Rabies-Virus (Tollwut-Virus) und alle anderen Vertreter der Gattung Lyssavirus,
    42. Rifttal-Fieber-Virus,
    43. Rinderpest-Virus,
    44. Rocio-Virus,
    45. Sabia-Virus,
    46. Seoul-Virus,
    47. Schafpocken-Virus,
    48. Sin-Nombre-Virus,
    49. St.-Louis-Enzephalitis-Virus,
    50. Porzines Teschovirus
    51. Zeckenenzephalitis-Virus (Far Eastern Subtype, Virus der Russischen Frühjahr-Sommer-Enzephalitis),
    52. Variola-Virus,
    53. Venezolanische-Pferde-Enzephalitis-Virus (VEE-Virus),
    54. Vesikuläre Stomatitis-Virus,
    55. Westliche-Pferde-Enzephalitis-Virus (WEE-Virus),
    56. Gelbfieber-Virus,
    57. SARS-assoziiertes Coronavirus (Schweres-Akutes-Respiratorisches-Syndrom-assoziiertes Coronavirus)
    58. Rekonstruiertes 1918-Influenza-Virus;
    59. MERS-assoziiertes Coronavirus (Nahost-Atemwegssyndrom-assoziiertes Coronavirus)
  2. nicht belegt,
  3. Bakterien (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
    1. Bacillus anthracis,
    2. Brucella abortus,
    3. Brucella melitensis,
    4. Brucella suis,
    5. Burkholderia mallei (Pseudomonas mallei),
    6. Burkholderia pseudomallei (Pseudomonas pseudomallei),
    7. Chlamydia psittaci (Chlamydophila psittaci),
    8. Clostridium argentinense (früher Clostridium botulinum Serotyp G), Botulinum-Neurotoxin produzierende Stämme,
    9. Clostridium baratii, Botulinum-Neurotoxin produzierende Stämme,
    10. Clostridium botulinum,
    11. Clostridium butyricum, Botulinum-Neurotoxin produzierende Stämme,
    12. Clostridium perfringens Epsilon-Toxin bildende typen,
    13. Coxiella burnetii,
    14. Francisella tularensis,
    15. Mycoplasma capricolum Subspezies capripneumoniae (Stamm F38),
    16. Mycoplasma mycoides Subspezies mycoides SC (small colony),
    17. Rickettsia prowazekii,
    18. Salmonella enterica Subspezies enterica Serovar Typhi (Salmonella typhi),
    19. Shiga-Toxin produzierende Escherichia coli (STEC) der Serotypen O26, O45, O103, O104, O111, O121, O145, O157 und andere Shiga-Toxin produzierende Serotypen,
      Anmerkung: Shiga-Toxin produzierende Escherichia coli (STEC) umfassen unter anderem enterohämorrhagische E. coli (EHEC), Verotoxin produzierende E. coli (VTEC) oder Verocytotoxin produzierende E.coli (VTEC).
    20. Shigella dysenteriae,
    21. Vibrio cholerae,
    22. Yersinia pestis,
  4. "Toxine" wie folgt und deren "Toxinuntereinheiten":
    1. Botulinumtoxine,
    2. Clostridium perfringens Alpha-, Beta-1-, Beta-2-, Epsilon- und Iota-Toxin,
    3. Conotoxine,
    4. Ricin,
    5. Saxitoxin,
    6. Shiga-Toxine (shigaähnliche Toxine, Verotoxine und Verocytotoxine),
    7. Staphylococcus-aureus-Enterotoxine, Alpha-Hämolysin und Toxic-Shock-Syndrome-Toxin (früher als Staphylococcus aureus Enterotoxin F bezeichnet),
    8. Tetrodotoxin,
    9. nicht belegt,
    10. Microcystine (Cyanoginosine),
    11. Aflatoxine,
    12. Abrin,
    13. Choleratoxin,
    14. Diacetoxyscirpenol,
    15. T-2-Toxin,
    16. HT-2-Toxin,
    17. Modeccin,
    18. Volkensin,
    19. Viscumin (Viscum-album-Lektin 1);
    Anmerkung: Unternummer 1C351d erfasst nicht Botulinumtoxine oder Conotoxine in Fertigprodukten mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. pharmazeutische Zubereitungen, entwickelt für die Behandlung von Menschen mit entsprechender Indikation,
    2. abgepackt in einer für medizinische Produkte handelsüblichen Form (Fertigarzneimittel) und
    3. mit staatlicher Zulassung als medizinisches Produkt.
  5. Pilze (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
    1. Coccidioides immitis,
    2. Coccidioides posadasii.

    Anmerkung: Nummer 1C351 erfasst keine "Impfstoffe" oder "Immunotoxine".

1C353 'Genetische Elemente' und 'genetisch modifizierte Organismen' wie folgt:

  1. Jeder 'genetisch modifizierte Organismus', der eines der Folgenden enthält, oder jedes 'genetische Element', das eines der Folgenden codiert:
    1. jedes Gen oder jede Gruppe von Genen, das/die für ein von Unternummer 1C351a oder 1C354a erfasstes Virus spezifisch ist;
    2. jedes Gen oder jede Gruppe von Genen, das/die für ein von Unternummer 1C351c oder 1C354b erfasstes Bakterium oder einen von Unternummer 1C351e oder 1C354c erfassten Pilz spezifisch ist, mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Sie stellen selbst oder durch ihre Transkriptions- oder Translationsprodukte eine beträchtliche Gefahr für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen daroder
      2. sie können 'Pathogenität verleihen oder verstärken'oder
    3. jedes der von Unternummer 1C351d erfassten "Toxine" oder deren "Toxinuntereinheiten".
  2. nicht belegt.
Technische Anmerkungen:
  1. 'Genetisch modifizierte Organismen' schließen Organismen ein, in denen die Nukleinsäuresequenzen durch gezielte molekulare Manipulation geschaffen oder verändert wurden.
  2. 'Genetische Elemente' schließen unter anderem Chromosomen, Genome, Plasmide, Transposons, Vektoren und inaktivierte Organismen, die rückgewinnbare Nukleinsäurefragmente enthalten, ein, ob genetisch modifiziert oder unmodifiziert oder ganz oder teilweise chemisch synthetisiert. Für die Zwecke der Erfassung der 'genetischen Elemente' gelten Nukleinsäuren aus einem inaktivierten Organismus, einem Virus oder einer Probe als rückgewinnbar, wenn die Inaktivierung und Aufbereitung des Materials dazu bestimmt oder dafür bekannt ist, die Isolierung, Reinigung, Amplifikation, Detektion oder Identifikation von Nukleinsäuren zu ermöglichen.
  3. 'Pathogenität zu verleihen oder zu verstärken' ist so definiert, dass die Insertion oder die Integration der Nukleinsäuresequenz bzw. -sequenzen die Verwendbarkeit des aufnehmenden Organismus für die bewusste Verursachung von Krankheiten oder Todesfällen ermöglicht oder erhöht. Dazu gehören unter anderem Veränderungen von: Virulenz, Übertragbarkeit, Stabilität, Infektionsweg, Wirtsspektrum, Reproduzierbarkeit, Fähigkeit zur Umgehung oder Unterdrückung der Wirtsimmunität, Resistenz gegenüber medizinischen Gegenmaßnahmen oder Nachweisbarkeit.

Anmerkung 1: Nummer 1C353 erfasst keine Nukleinsäuresequenzen von Shiga-Toxin produzierenden Escherichia coli der Serotypen O26, O45, O103, O104, O111, O121, O145, O157 und andere Shiga-Toxin produzierende Serotypen, ausgenommen jene genetischen Elemente, die Shiga-Toxin selbst oder Untereinheiten davon codieren.

Anmerkung 2: Nummer 1C353 erfasst keine "Impfstoffe".

1C354 Pflanzenpathogene Erreger wie folgt:

  1. Viren (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
    1. Andean Potato Latent Virus (Potato Andean Latent Tymovirus),
    2. Potato spindle Tuber Viroid (Spindelknollenviroid der Kartoffel);
  2. Bakterien (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
    1. Xanthomonas albilineans,
    2. Xanthomonas axonopodis pv. citri (Xanthomonas campestris pv. citri A) [Xanthomonas campestris pv. citri],
    3. Xanthomonas oryzae pv. oryzae (Pseudomonas campestris pv. oryzae),
    4. Clavibacter michiganensis Subsp. sepedonicus (Corynebacterium michiganensis Subsp. sepedonicum oder Corynebacterium sepedonicum),
    5. Ralstonia solanacearum, Rasse 3, Biovar 2
  3. Pilze (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
    1. Colletotrichum kahawae (Colletotrichum coffeanum var. virulans),
    2. Cochliobolus miyabeanus (Helminthosporium oryzae),
    3. Microcyclus ulei (Syn. Dothidella ulei),
    4. Puccinia graminis Subsp. graminis var. graminis/Puccinia graminis Subsp. graminis var. stakmanii (Puccinia graminis [Syn. Puccinia graminis f. sp. tritici]),
    5. Puccinia striiformis (Syn. Puccinia glumarum),
    6. Magnaporthe oryzae (Pyricularia oryzae),
    7. Peronosclerospora philippinensis (Peronosclerospora sacchari),
    8. Sclerophthora rayssiae var. zeae,
    9. Synchytrium endobioticium,
    10. Tilletia indica,
    11. Thecaphora solani.

1C450 Toxische Chemikalien und Ausgangsstoffe für toxische Chemikalien wie folgt und "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere dieser Chemikalien enthalten:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C350, UNTERNUMMER 1C351d UND LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.
  1. toxische Chemikalien wie folgt:
    1. Amiton: O,O-Diethyl-S-[-2-(diethylamino)ethyl]phosphorthiolat (CAS-Nr. 78-53-5) sowie die entsprechenden alkylierten oder protonierten Salze,
    2. PFIB: 1,1,3,3,3-Pentafluor-2-(trifluormethyl)-1-propen (CAS-Nr. 382-21-8),
    3. ZUR ERFASSUNG VON BZ: 3-Chinuclidinylbenzilat (CAS-Nr. 6581-06-2), SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL,
    4. Phosgen: Carbonyldichlorid (CAS-Nr. 75-44-5),
    5. Cyanogenchlorid: Chlorcyan (CAS-Nr. 506-77-4),
    6. Hydrogencyanid: Cyanwasserstoffsäure (CAS-Nr. 74-90-8),
    7. Chlorpikrin: Trichlornitromethan (CAS-Nr. 76-06-2),
    Anmerkung 1: Für Ausfuhren in "Nichtvertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C450 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450a1 und 1C450a2 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 1 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.

    Anmerkung 2: Für Ausfuhren in "Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C450 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450a1 und 1C450a2 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.

    Anmerkung 3: Nummer 1C450 erfasst nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450a4, 1C450a5, 1C450a6 und 1C450a7 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.

    Anmerkung 4: Nummer 1C450 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind.

  2. Ausgangsstoffe für toxische Chemikalien wie folgt:
    1. andere als die von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial oder Nummer 1C350 erfassten Chemikalien mit einem Phosphoratom, das mit einer (Normal- oder Iso-) methyl-, ethyl- oder propyl-Gruppe, nicht jedoch mit weiteren Kohlenstoffatomen gebunden ist,
      Anmerkung: Unternummer 1C450b1 erfasst nicht Fonofos: O-Ethyl-S-phenylethyldithiophosphonat (CAS-Nr. 944-22-9),
    2. N,N-Dialkyl-(Methyl-, Ethyl-, n-Propyl- oder Isopropyl)phosphoraminodihalogenide, ausgenommen N,N-Dimethylaminophosphoryldichlorid,
      Anmerkung: Zur Erfassung von N,N-Dimethylaminophosphoryldichlorid siehe Unternummer 1C350 Ziffer 57.
    3. andere Dialkyl-(Methyl-, Ethyl-, n-Propyl- oder Isopropyl)phosphoramidate als das von Nummer 1C350 erfasste N,N-Dimethylaminodiethylphosphat,
    4. N,N-Dialkyl-(Methyl-, Ethyl-, n-Propyl- oder Isopropyl)aminoethyl-2-chloride sowie die entsprechenden protonierten Salze, ausgenommen die von Nummer 1C350 erfassten Stoffe N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan und N,N-Diisopropyl-2-amino-chlorethan-Hydrochlorid,
    5. N,N-Dialkyl-(Methyl-, Ethyl-, n-Propyl- oder Isopropyl)aminoethan-2-ole sowie die entsprechenden protonierten Salze, ausgenommen die von Nummer 1C350 erfassten Stoffe N,N-Diisopropyl-2-aminoethanol (CAS-Nr. 96-80-0) und N,N-Diethylaminoethanol (CAS-Nr. 100-37-8),

      Anmerkung: Unternummer 1C450b5 erfasst nicht:

      1. N,N-Dimethylaminoethanol (CAS-Nr. 108-01-0) und die entsprechenden protonierten Salze,
      2. protonierte Salze von N,N-Diethylaminoethanol (CAS-Nr. 100-37-8).
    6. N,N-Dialkyl-(Methyl-, Ethyl-, n-Propyl- oder Isopropyl)aminoethan-2-thiole sowie die entsprechenden protonierten Salze, ausgenommen die von Nummer 1C350 erfassten Stoffe N,N-Diisopropyl-2-aminoethanthiol (CAS-Nr. 5842-07-9) und N,N-Diisopropylaminoethanthiol-Hydrochlorid (CAS-Nr. 41480-75-5),
    7. Zur Erfassung von Ethyldiethanolamin (CAS-Nr. 139-87-7) siehe Nummer 1C350,
    8. Methyldiethanolamin (CAS-Nr. 105-59-9).
Anmerkung 1: Für Ausfuhren in "Nichtvertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C450 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450b1, 1C450b2, 1C450b3, 1C450b4, 1C450b5 und 1C450b6 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 10 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 2: Für Ausfuhren in "Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C450 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450b1, 1C450b2, 1C450b3, 1C450b4, 1C450b5 und 1C450b6 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 3: Nummer 1C450 erfasst nicht "Mischungen von Chemikalien", die die von Unternummer 1C450b8 erfasste Chemikalie enthalten, in der die einzeln erfasste Chemikalie zu nicht mehr als 30 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 4: Nummer 1C450 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind.

1D Datenverarbeitungsprogramme (Software)

1D001 "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der von Nummer 1B001, 1B002 oder 1B003 erfassten Ausrüstung.

1D002 "Software" für die "Entwicklung" von Laminaten oder "Verbundwerkstoffen" mit einer "Matrix" aus organischen Stoffen, Metallen oder Kohlenstoff.

1D003 "Software", besonders entwickelt oder geändert, um Ausrüstung zu befähigen, die Funktionen der von Unternummer 1A004c oder 1A004d erfassten Ausrüstung zu erfüllen.

1D101 "Software", besonders entwickelt oder geändert für den Betrieb oder die Wartung der von Nummer 1B101, 1B102, 1B115, 1B117, 1B118 oder 1B119 erfassten Ausrüstung.

1D103 "Software", besonders entwickelt für die Analyse zur Reduktion von Messgrößen, wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung oder Schallsignatur.

1D201 "Software", besonders entwickelt für die "Verwendung" der von Nummer 1B201 erfassten Ausrüstung.

1E Technologie

1E001 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung, Werkstoffen oder Materialien, die von Nummer 1A002 bis 1A005, Unternummer 1A006b oder Nummer 1A007, 1B oder 1C erfasst werden.

1E002 "Technologie" wie folgt:

  1. "Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Polybenzothiazolen oder Polybenzoxazolen;
  2. "Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Fluorelastomer-Verbindungen, die mindestens einen Vinylethermonomer enthalten;
  3. "Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" folgender Keramikpulver oder keramischer Materialien, die keine "Verbundwerkstoffe" sind:
    1. Keramikpulver mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. eine der folgenden Zusammensetzungen:
        1. einfache oder komplexe Oxide des Elements Zirkonium und komplexe Oxide der Elemente Silizium oder Aluminium,
        2. einfache Nitride des Elements Bor (kubisch kristalline Formen),
        3. einfache oder komplexe Carbide der Elemente Silizium oder Boroder
        4. einfache oder komplexe Nitride des Elements Silizium,
      2. eine der folgenden Summen der metallischen Verunreinigungen, ohne beigemischte Zusätze:
        1. kleiner als 1.000 ppm für einfache Oxide oder Carbide oder
        2. kleiner als 5.000 ppm für komplexe Verbindungen oder einfache Nitrideund
      3. mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. Zirkonia (CAS-Nr. 1314-23-4) mit einer durchschnittlichen Partikelgröße kleiner/gleich 1 µm und nicht mehr als 10 % aller Partikel größer als 5 µmoder
        2. andere Keramikpulver mit einer durchschnittlichen Partikelgröße kleiner/gleich 5 µm und nicht mehr als 10 % aller Partikel größer als 10 µm
    2. keramische Materialien, die keine "Verbundwerkstoffe" sind und die aus von Unternummer 1E002c1 erfassten Materialien bestehen;
      Anmerkung: Unternummer 1E002c2 erfasst nicht "Technologie" für Schleifmittel.
  4. nicht belegt,
  5. "Technologie" für die Installation, Wartung oder Reparatur der von Nummer 1C001 erfassten Werkstoffe oder Materialien;
  6. "Technologie" für die Reparatur der von Nummer 1A002 oder Unternummer 1C007c erfassten "Verbundwerkstoff"-Strukturen, -Laminate, -Werkstoffe oder -Materialien.
    Anmerkung: Unternummer 1E002f erfasst nicht "Technologie" für die Reparatur von Strukturen "ziviler Luftfahrzeuge" unter Verwendung von "faser- oder fadenförmigen Materialien" aus Kohlenstoff und Epoxidharzen entsprechend den Handbüchern des "Luftfahrzeug"-Herstellers.
  7. "Bibliotheken", besonders entwickelt oder geändert, um Ausrüstung zu befähigen, die Funktionen der von Unternummer 1A004c oder 1A004d erfassten Ausrüstung zu erfüllen.

1E101 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Gütern, erfasst von den Nummern 1A102, 1B001, 1B101, 1B102, 1B115 bis 1B119, 1C001, 1C101, 1C107, 1C111 bis 1C118, 1D101 oder 1D103.

1E102 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von "Software", erfasst von Nummer 1D001, 1D101 oder 1D103.

1E103 "Technologie" zur Temperatur-, Druck- und Atmosphärenregelung in Autoklaven oder Hydroklaven für die "Herstellung" von "Verbundwerkstoffen" oder von teilweise verarbeiteten "Verbundwerkstoffen".

1E104 "Technologie" zur "Herstellung" pyrolytisch erzeugter Materialien, die in einer Form, auf einem Dorn oder einem anderen Substrat aus Vorstufengasen abgeschieden werden, die in einem Temperaturbereich von 1.573 K (1.300 °C) bis 3.173 K (2.900 °C) bei einem Druck von 130 Pa bis 20 kPa zerfallen.

Anmerkung: Nummer 1E104 gilt auch für "Technologie" für die Bildung von Vorstufengasen, Durchflussraten sowie Prozesssteuerungsplänen und -parametern.

1E201 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Gütern, erfasst von Nummer 1A002, 1A007, 1A202, 1A225 bis 1A227, 1B201, 1B225 bis 1B234, Unternummer 1C002b3, 1C002b4, 1C010b, Nummer 1C202, 1C210, 1C216, 1C225 bis 1C241 oder 1D201.

1E202 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Waren, erfasst von Nummer 1A007, 1A202 oder Nummer 1A225 bis 1A227.

1E203 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von "Software", erfasst von Nummer 1D201.

Kategorie 2
Werkstoffbearbeitung

2A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

Anmerkung: Geräuscharme Lager: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.

2A001 Wälzlager, Lagersysteme und Bestandteile, wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 2A101.
  1. Kugel- und Rollenlager mit allen vom Hersteller spezifizierten Toleranzen gemäß ISO 492 Klasse 4 oder Klasse 2 (oder gleichwertigen nationalen Normen) oder besser, und bei denen sowohl 'Ringe" als auch 'Wälzkörper" aus Monel-Metall oder Beryllium sind;
    Anmerkung: Unternummer 2A001a erfasst nicht Kegelrollenlager.

    Technische Anmerkungen:

    1. 'Ring' - ringförmiges Teil eines Radialwälzlagers mit einer oder mehreren Laufbahnen (ISO 5593:1997).
    2. 'Wälzkörper' - Kugel oder Rolle, die zwischen Laufbahnen abwälzt (ISO 5593:1997).
  2. nicht belegt,
  3. aktive Magnetlagersysteme mit einer der folgenden Eigenschaften sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
    1. Einsatz von Materialien mit einer magnetischen Flussdichte größer/gleich 2,0 T und einer Streckgrenze größer als 414 MPa,
    2. Verwendung von vollelektromagnetischen 3D homopolar vormagnetisierten Konstruktionen für Aktuatorenoder
    3. Verwendung von Hochtemperatur (450 K (177 °C) und höher)-Positionssensoren.

2A101 Kugellager für Radialbelastungen, die nicht von Nummer 2A001 erfasst sind, mit Toleranzwerten gemäß ISO 492 Toleranzklasse 2 (oder ANSI/ABMa Std 20 mit der Toleranzklasse ABEC-9 oder vergleichbaren nationalen Normen) oder besser und mit allen folgenden Kenndaten:

  1. Durchmesser der Bohrung zwischen 12 mm und 50 mm,
  2. äußerer Durchmesser zwischen 25 mm und 100 mmund
  3. Maß für die Breite zwischen 10 mm und 20 mm.

2A225 Tiegel aus Materialien, die gegen flüssige Actinoid-Metalle resistent sind, wie folgt:

  1. Tiegel mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Fassungsvermögen von 150 cm3 bis 8.000 cm3und
    2. hergestellt aus oder ausgekleidet mit einem der folgenden Materialien oder einer Kombination der folgenden Materialien mit einem Anteil an Verunreinigungen von kleiner/gleich 2 Gew.-%:
      1. Calciumfluorid (CaF2),
      2. Calciummetazirkonat (CaZrO3),
      3. Cersulfid (Ce2S3),
      4. Erbiumoxid (Er2O3),
      5. Hafniumoxid (HfO2),
      6. Magnesiumoxid (MgO),
      7. nitridhaltige Niob-Titan-Wolfram-Legierungen (etwa 50 % Nb, 30 % Ti, 20 % W),
      8. Yttriumoxid (Y2O3) oder
      9. Zirkoniumdioxid (ZrO2),
  2. Tiegel mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Fassungsvermögen von 50 cm3 bis 2.000 cm3 und
    2. hergestellt aus oder ausgekleidet mit Tantal der Reinheit größer/gleich 99,9 Gew.-%;
  3. Tiegel mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Fassungsvermögen von 50 cm3 bis 2.000 cm3
    2. hergestellt aus oder ausgekleidet mit Tantal der Reinheit größer/gleich 98 Gew.-%und
    3. beschichtet mit Tantalcarbid, Tantalnitrid oder Tantalborid oder jeder Kombination hieraus.

2A226 Ventile mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. 'Nennweite' größer/gleich 5 mm,
  2. mit Federbalgabdichtungund
  3. ganz aus Aluminium, Aluminiumlegierungen, Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.-% Nickel hergestellt oder damit ausgekleidet.
Technische Anmerkung:

Bei Ventilen mit unterschiedlichem Einlass- und Auslassdurchmesser bezieht sich die in Nummer 2A226 genannte 'Nennweite' auf den kleineren der beiden Durchmesser.

2B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen

Technische Anmerkungen:
  1. In der Summe der bahnsteuerungsfähigen Achsen werden zweite parallele, bahnsteuerungsfähige Achsen nicht gezählt, z.B. die W-Achse in Horizontal-Bohrwerken oder ein zweiter Rundtisch, dessen Mittelpunktslinie parallel zu der des ersten Rundtisches verläuft. Als Rundachsen werden auch solche Achsen bezeichnet, die nicht 360° drehen können. Eine Rundachse kann von Linearsystemen angetrieben werden, z.B. einer Schraube oder einem Zahnrad und einer Zahnstange.
  2. Im Sinne der Nummer 2B sind als Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung" nur die Achsen zu zählen, entlang deren oder um welche während der Bearbeitung des Werkstücks simultane und in Wechselbeziehung stehende Bewegungen zwischen Werkstück und Werkzeug durchgeführt werden. Nicht mitzuzählen sind weitere Achsen, entlang deren oder um welche andere Relativbewegungen innerhalb der Maschine durchgeführt werden, z.B.:
    1. Schleifscheiben-Abrichtsysteme in Schleifmaschinen,
    2. parallele Rundachsen, konstruiert zur separaten Aufspannung von Werkstücken,
    3. Achsen von Gegenspindeln zur Handhabung eines Werkstücks beim Einspannen in ein Futter an unterschiedlichen Werkstückseiten.
  3. Die Achsenbezeichnungen entsprechen der Internationalen Norm ISO 841:2001, Industrielle Automatisierungssysteme und Integration - Numerische Steuerung von Maschinen - Koordinatensysteme und Bewegungsrichtungen.
  4. Im Sinne der Nummern 2B001 bis 2B009 zählt eine "Schwenkspindel" als Rundachse.
  5. Als Alternative zu individuellen Testprotokollen können für jedes Werkzeugmaschinenmodell 'amtliche Werte für die "einseitige Wiederholgenauigkeit"' herangezogen und folgendermaßen bestimmt werden:
    1. Auswahl von fünf Maschinen eines zu bewertenden Modells;
    2. Messung der einseitigen Wiederholgenauigkeit entlang der Linearachse (R↑,R↓) nach ISO 230-2:2014 und Berechnung der "einseitigen Wiederholgenauigkeit" für jede Achse von allen fünf Maschinen;
    3. Bestimmung des arithmetischen Mittelwerts für die "einseitige Wiederholgenauigkeit" für die jeweiligen Achsen, wobei alle fünf Maschinen zusammengenommen werden. Diese arithmetischen Mittelwerte der "einseitigen Wiederholgenauigkeit" stellen den amtlichen Wert für jede Achse des Modells dar);
    4. Da sich die Liste der Kategorie 2 auf jede Linearachse bezieht, gibt es für jede Linearachse einen entsprechenden amtlichen Wert der "einseitigen Wiederholgenauigkeit";
    5. Hat eine Achse eines Maschinenmodells, das nicht von den Unternummern 2B001a bis 2B001c erfasst wird, einen 'amtlichen Wert für die "einseitige Wiederholgenauigkeit"' kleiner/gleich der spezifizierten "einseitigen Wiederholgenauigkeit" jedes Werkzeugmaschinenmodells zuzüglich 0,7 µm, ist der Hersteller aufgefordert, den Genauigkeitswert alle 18 Monate zu bestätigen.
  6. Im Sinne der Unternummern 2B001a bis 2B001c ist die Messunsicherheit für die "einseitige Wiederholgenauigkeit" von Werkzeugmaschinen nach der Definition in der Internationalen Norm ISO 230-2:2014 oder entsprechenden nationalen Normen nicht zu berücksichtigen.
  7. Im Sinne der Unternummern 2B001a bis 2B001c ist die Vermessung der Achsen nach den Prüfverfahren gemäß ISO 230-2:2014, Abschnitt 5.3.2 vorzunehmen. Prüfungen für Achsen mit einer Länge von mehr als 2 Metern sind an 2 m langen Abschnitten vorzunehmen. Mehr als 4 m lange Achsen erfordern mehrere Prüfungen (z.B. zwei Prüfungen bei Achsen mit einer Länge von mehr als 4 m und höchstens 8 m, drei Prüfungen bei Achsen mit einer Länge von mehr als 8 m und höchstens 12 m), welche jeweils an 2 m-Abschnitten vorzunehmen sind und mit gleichen Abständen über die Achslänge verteilt sein müssen. Die Prüfabschnitte müssen gleichmäßig über die gesamte Achslänge angeordnet sein, wobei die überständige Länge gleichmäßig auf den Bereich vor den Prüfabschnitten, zwischen ihnen und dahinter zu verteilen ist. Es ist der kleinste Wert der "einseitigen Wiederholgenauigkeit" aller Prüfabschnitte zu melden.

2B001 Werkzeugmaschinen und eine beliebige Kombination von diesen, für das Abtragen (oder Schneiden) von Metallen, Keramiken oder "Verbundwerkstoffen", die gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Geräten zur "numerischen Steuerung" ausgerüstet werden können, wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 2B201.

Anmerkung 1: Nummer 2B001 erfasst keine speziellen Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Zahnrädern. Für diese Maschinen siehe Nummer 2B003.

Anmerkung 2: Nummer 2B001 erfasst keine speziellen Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung eines der folgenden Teile:

  1. Kurbelwellen oder Nockenwellen,
  2. Schneidwerkzeuge,
  3. Extruderschnecken,
  4. Gravierteile oder Juwelierwarenoder
  5. Zahnprothesen.

Anmerkung 3: Eine Werkzeugmaschine, die mindestens zwei der drei Bearbeitungsverfahren Drehen, Fräsen oder Schleifen kombiniert (z.B. eine Drehmaschine mit Fräsfunktion), muss nach jeder der zutreffenden Unternummern 2B001a, b oder c geprüft werden.

Anmerkung 4: Eine Werkzeugmaschine, die zusätzlich zu einem der Bearbeitungsverfahren Drehen, Fräsen oder Schleifen ein weiteres Bearbeitungsverfahren bietet, muss nach jeder der zutreffenden Unternummern 2B001a, b oder c geprüft werden.

Anmerkung: Für Maschinen zur optischen Endbearbeitung (finishing), siehe Nummer 2B002

  1. Werkzeugmaschinen für Drehbearbeitung mit zwei oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung" mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 0,9 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg von weniger als 1,0 moder
    2. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,1 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg größer gleich 1,0 m;
    Anmerkung 1: Unternummer 2B001a erfasst keine Drehmaschinen, besonders konstruiert für die Herstellung von Kontaktlinsen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Maschinensteuerung beschränkt auf die Verwendung ophthalmischer Software für die Dateneingabe zur Teileprogrammierungund
    2. ohne Vakuum-Spannfutter.

    Anmerkung 2: Nummer 2B001a erfasst nicht Drehautomaten (Swissturn) ausschließlich zur Bearbeitung von Stangen (bar feed thru), bei Stangendurchmessern gleich/kleiner 42 mm und ohne Möglichkeit zur Verwendung von Drehfuttern. Werkzeugmaschinen können mit Bohr- und/oder Fräsfunktion zur Bearbeitung von Teilen mit einem Durchmesser kleiner 42 mm ausgestattet sein.

  2. Werkzeugmaschinen für Fräsbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. drei Linearachsen plus einer Rundachse zur simultanen "Bahnsteuerung" mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 0,9 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg von weniger als 1,0 moder
      2. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,1 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg größer gleich 1,0 m;
    2. fünf oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung" mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 0,9 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg von weniger als 1,0 m
      2. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,4 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg größer gleich 1 m und kleiner als 4 m; oder
      3. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 6,0 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg größer gleich 4 m;
    3. "einseitige Wiederholgenauigkeit" für Lehrenbohrmaschinen kleiner (besser)/gleich 1,1 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsenoder
    4. Schlagfräsmaschinen (fly cutting machines) mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. Spindel-"Rundlaufabweichung" und Spindel-"Planlaufabweichung" kleiner (besser) 0,0004 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR)und
      2. Winkelabweichung der Schlittenbewegung (Gieren, Stampfen und Rollen) kleiner (besser) 2 Bogensekunden Gesamtmessuhrausschlag (TIR) über einen Verfahrweg von 300 mm;
  3. Werkzeugmaschinen für Schleifbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,1 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen und
      2. drei oder vier Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung"oder
    2. fünf oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung" mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,1 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg von weniger als 1 m,
      2. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,4 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg größer gleich 1 m und kleiner als 4 moder
      3. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 6,0 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg größer gleich 4 m.
    Anmerkung: Unternummer 2B001c erfasst nicht folgende Schleifmaschinen:
    1. Außen-, Innen-, Außen-/Innen-Rundschleifmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. Begrenzung auf Rundschleifenund
      2. maximaler Arbeitsbereich von 150 mm Außendurchmesser oder Länge
    2. Maschinen, besonders konstruiert als Koordinatenschleifmaschinen, die keine Z- oder W-Achse mit einer "einseitigen Wiederholgenauigkeit" von kleiner (besser) als 1,1 µm haben,
    3. Flachschleifmaschinen.
  4. Funkenerosionsmaschinen (EDM) - Senkerodiermaschinen - mit zwei oder mehr Drehachsen, die für eine "Bahnsteuerung" simultan koordiniert werden können;
  5. Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Metallen, Keramiken oder "Verbundwerkstoffen" mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. zum Abtragen von Material mittels:
      1. Wasser oder anderen Flüssigkeitsstrahlen, einschließlich solcher, die abrasive Zusätze enthalten,
      2. Elektronenstrahlenoder
      3. "Laser"strahlenund
    2. mit mindestens zwei Drehachsen mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. Drehachsen koordinierbar zur simultanen "Bahnsteuerung"und
      2. Positionier"genauigkeit" kleiner (besser) als 0,003°;
  6. Tiefloch-Bohrmaschinen und Drehmaschinen, hergerichtet zum Tieflochbohren, mit einer maximalen Bohrtiefe über 5 m,

2B002 Numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen zur optischen Endbearbeitung (finishing), ausgelegt zum selektiven Materialabtrag zur Fertigung von nichtsphärischen Oberflächen mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Endbearbeitung der Form kleiner (besser) als 1,0 µm,
  2. Endbearbeitung der Rautiefe kleiner (besser) als 100 nm rms,
  3. vier oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung"und
  4. Verwendung eines der folgenden Verfahren:
    1. magnetorheologische Endbearbeitung ('MRF'),
    2. elektrorheologische Endbearbeitung ('ERF'),
    3. Endbearbeitung mittels 'energetischen Partikelstrahls',
    4. Endbearbeitung mittels 'aufblasbaren Membranwerkzeugs'oder
    5. Endbearbeitung mittels 'Flüssigkeitsstrahls'.
Technische Anmerkungen:

Im Sinne der Nummer 2B002

  1. ist 'MRF' (magnetorheological finishing) ein Materialabtragungsverfahren, das eine abrasive magnetische Flüssigkeit verwendet, deren Viskosität durch ein magnetisches Feld gesteuert wird;
  2. ist 'ERF' (electrorheological finishing) ein Materialabtragungsverfahren, das eine abrasive Flüssigkeit verwendet, deren Viskosität durch ein elektrisches Feld gesteuert wird;
  3. wird bei der Endbearbeitung mittels 'energetischen Partikelstrahls' ein reaktives Atomplasma (RAP) oder ein Ionenstrahl zum selektiven Materialabtrag verwendet;
  4. ist die Endbearbeitung mittels 'aufblasbaren Membranwerkzeugs' (inflatable membrane tool finishing) ein Verfahren, das eine druckbeaufschlagte, verformbare Membran verwendet, welche das Werkstück nur in einem kleinen Bereich berührt;
  5. ist die Endbearbeitung mittels 'Flüssigkeitsstrahls' (jet finishing) ein Verfahren, das einen Flüssigkeitsstrahl zum Materialabtrag verwendet.

2B003 "Numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen, besonders konstruiert für Schabradbearbeitung, Feinbearbeitung, Schleifen oder Honen von gehärteten (Rc = 40 oder mehr) geradverzahnten, schrägverzahnten und pfeilverzahnten Rädern mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. einem Teilkreisdurchmesser größer als 1.250 mm;
  2. einer Zahnbreite von 15 % oder mehr des Teilkreisdurchmessers und
  3. fein bearbeitet mit einer Qualität AGMa 14 oder besser (entsprechend ISO 1328 Klasse 3).

2B004 Heiß"isostatische Pressen" mit allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile und Zubehör hierfür:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 2B104 UND 2B204.
  1. mit geregelter thermischer Umgebung innerhalb des geschlossenen Kammerraums und Innendurchmesser (lichte Weite) des Kammerraums von 406 mm oder mehrund
  2. mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. maximaler Arbeitsdruck größer als 207 MPa,
    2. geregelte thermische Umgebung größer als 1.773 K (1.500 °C)oder
    3. mit einer Einrichtung zum Imprägnieren mit Kohlenwasserstoffen und zur Entfernung entstehender gasförmiger Reaktionsprodukte.
Technische Anmerkung:

Die lichte Weite des Kammerraums bezieht sich auf die Kammer, in der sowohl die Arbeitstemperatur als auch der Arbeitsdruck erreicht werden, und schließt Spannvorrichtungen nicht mit ein. Sie ist die Abmessung der kleineren Kammer, entweder die lichte Weite der Druckkammer oder die lichte Weite der isolierten Ofenkammer, je nachdem, welche der beiden Kammern sich innerhalb der anderen befindet.

Anmerkung: Für besonders konstruierte Formen, Gesenke und Werkzeuge siehe Nummer 1B003, 9B009 und Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.

2B005 Ausrüstung, besonders konstruiert für die Abscheidung, Bearbeitung und Verfahrenskontrolle von anorganischen Auflageschichten, sonstigen Schichten und oberflächenverändernden Schichten, wie folgt, auf Substrate aus Spalte 2 durch Verfahren aus Spalte 1, die in der nach Unternummer 2E003f aufgeführten Tabelle dargestellt sind, und besonders konstruierte Bauteile zur automatischen Handhabung, Positionierung, Bewegung und Regelung hierfür:

  1. Herstellungsausrüstung für die chemische Beschichtung aus der Gasphase (CVD = chemical vapour deposition) mit allen folgenden Eigenschaften:
    Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 2B105.
    1. Verwendung eines für eine der folgenden Beschichtungsarten abgeänderten Verfahrens:
      1. CVD-Beschichten bei pulsierendem Druck,
      2. thermische Beschichtung mit geregelter Keimbildung (CNTD = controlled nucleation thermal deposition)oder
      3. plasmaverstärktes oder -unterstütztes CVD-Beschichtenund
    2. mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. mit rotierenden Hochvakuumdichtungen (Druck kleiner/gleich 0,01 Pa)oder
      2. mit Schichtdickenüberwachung in der Anlage;
  2. Herstellungsausrüstung für die Ionenimplantation mit Strahlströmen größer/gleich 5 mA;
  3. Herstellungsausrüstung für die physikalische Beschichtung aus der Dampfphase (PVD = physical vapour deposition) mittels Elektronenstrahl (EB-PVD) mit einer Stromversorgungsanlage von mehr als 80 kW Nennleistung und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. mit eingebautem "Laser"-Regelsystem für den Stand des Flüssigkeitsbads, das die Zufuhrgeschwindigkeit des Schichtwerkstoffs genau regelt,oder
    2. mit eingebautem Monitor zur rechnergesteuerten Überwachung der Abscheiderate bei einer Schicht aus zwei oder mehreren Elementen, wobei das Verfahren auf dem Prinzip der Fotolumineszenz der ionisierten Atome im Dampfstrahl beruht;
  4. Herstellungsausrüstung für das Plasmaspritzen mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Betrieb in geregelter Schutzgasatmosphäre bei verringertem Druck (kleiner/gleich 10 kPa, gemessen oberhalb des Spritzdüsenaustritts und innerhalb eines Umkreises von 300 mm um den Austritt) in einer Vakuumkammer, in der der Druck vor dem Spritzvorgang auf 0,01 Pa reduziert werden kann, oder
    2. mit Schichtdickenüberwachung in der Anlage;
  5. Herstellungsausrüstung für die Kathodenzerstäubungs-(Sputter-)Beschichtung, geeignet für Stromdichten von 0,1 mA/mm2 oder höher bei einer Beschichtungsrate größer/gleich 15 µm/h;
  6. Herstellungsausrüstung für die Bogenentladungs-Kathodenzerstäubungs-Beschichtung (cathodic arc deposition), die über ein Gitter aus Elektromagneten zur Steuerung des Auftreffpunkts des Lichtbogens auf der Kathode verfügt;
  7. Herstellungsausrüstung zur Ionenplattierung, geeignet um in der Anlage eine der folgenden Eigenschaften zu messen:
    1. Schichtdicke auf dem Substrat und Abscheidegeschwindigkeitoder
    2. optische Eigenschaften.
Anmerkung: Nummer 2B005 erfasst nicht Ausrüstung für chemische Beschichtung aus der Gasphase, Bogenentladungs-Kathodenzerstäubungs-Beschichtung, Kathodenzerstäubungs-Beschichtung, Ionenplattierung oder Ionenimplantation, besonders konstruiert für Schneidwerkzeuge oder für Werkzeuge zur spanenden Bearbeitung.

2B006 Messmaschinen oder -systeme, Ausrüstung, Positions-Rückmeldeeinheiten und "elektronische Baugruppen" wie folgt:

  1. rechnergesteuerte oder "numerisch gesteuerte" Koordinatenmessmaschinen (CMM = Coordinate Measuring Machines), mit einer dreidimensionalen (volumetrischen) Längenmessabweichung (E0,MPE = maximum permissible error of length measurement) an einem Punkt innerhalb des Arbeitsbereiches der Maschine (d. h. innerhalb der Achslängen) kleiner (besser)/gleich (1,7 + L/1000) µm (L ist die Messlänge in mm), gemäß ISO 10360-2:2009;
    Technische Anmerkung:

    Die dreidimensionale (volumetrische) Längenmessabweichung (E0,MPE) der genauesten Konfiguration einer Koordinatenmessmaschine (CMM), spezifiziert durch den Hersteller (z.B. das Beste des Folgenden: Tastsystem, Taststiftlänge, Vorschubparameter, Umgebungsbedingungen) und mit "allen verfügbaren Kompensationen", ist mit dem Grenzwert von (1,7 + L/1000) µm zu vergleichen.

    Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 2B206.

  2. Längenmesseinrichtungen oder -systeme, lineare Positions-Rückmeldeeinheiten und "elektronische Baugruppen" wie folgt:
    Anmerkung: Interferometer und optische Messwertgeber für die Längenmessung, die einen "Laser" enthalten, werden nur von den Unternummern 2B006b3 und 2B206c erfasst.
    1. 'berührungslose Messsysteme' mit einer "Auflösung" kleiner (besser)/gleich 0,2 µm in einem 'Messbereich' von 0 bis zu 0,2 mm;

      Technische Anmerkungen:

      Im Sinne der Nummer 2B006b1

      1. sind 'berührungslose Messsysteme' dafür konzipiert, den Abstand zwischen dem Tastsystem und dem Messobjekt entlang eines einzigen Vektors zu messen, wenn das Tastsystem oder das Messobjekt in Bewegung ist.
      2. ist 'Messbereich' der Abstand zwischen dem minimalen und dem maximalen Arbeitsabstand.
    2. Rückmeldeeinheiten, besonders konstruiert für Werkzeugmaschinen, mit einer Gesamt"genauigkeit" kleiner (besser) (800 + (600 × L/1.000)) nm (L ist die nutzbare Länge in mm);
    3. Messsysteme mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. sie enthalten einen "Laser"
      2. "Auflösung" von 0,200 nm oder kleiner (besser) über den vollen Messbereich und
      3. geeignet zum Erreichen einer "Messunsicherheit" kleiner (besser)/gleich (1,6 + L/2000) nm (L ist die Messlänge in mm) an einem beliebigen Punkt innerhalb des Messbereichs, bei Kompensation des Brechungsindexes von Luft und Messung über einen Zeitraum von 30 Sekunden bei einer Temperatur von 20 ± 0,01 °Coder
    4. "elektronische Baugruppen", besonders konstruiert zur Positionsrückmeldung in Systemen, die von Unternummer 2B006b3 erfasst werden.
  3. Winkel-Positions-Rückmeldeeinheiten, besonders konstruiert für Werkzeugmaschinen oder Winkelmesseinrichtungen, mit einer Winkelpositions"genauigkeit" kleiner (besser)/gleich 0,9 Bogensekunden;
    Anmerkung: Unternummer 2B006c erfasst nicht optische Geräte, z.B. Autokollimatoren, die ausgeblendetes Licht (z.B."Laser"-Licht) benutzen, um die Winkelverstellung eines Spiegels festzustellen.
  4. Ausrüstung zur Messung von Oberflächenrauheit (einschließlich Oberflächenfehler) mittels optischer Streuung mit einer Empfindlichkeit kleiner (besser)/gleich 0,5 nm.
Anmerkung: Nummer 2B006 schließt Werkzeugmaschinen ein, die nicht von Nummer 2B001 erfasst werden und auch als Messmaschinen verwendet werden können, wenn sie die für Messmaschinenfunktionen festgelegten Kriterien erreichen oder überschreiten.

2B007 "Roboter" mit einer der folgenden Eigenschaften sowie besonders konstruierte Steuerungen und "Endeffektoren" hierfür:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 2B207.
  1. nicht belegt,
  2. besonders konstruiert zur Erfüllung nationaler Sicherheitsvorschriften für potenziell explosionsgefährliche Munitions-Umgebungen;
    Anmerkung: Unternummer 2B007b erfasst nicht "Roboter", besonders konstruiert für Farbspritzkabinen.
  3. besonders konstruiert oder ausgelegt als strahlungsgehärtet, um ohne Funktionseinbuße einer Strahlendosis von mehr als 5 × 103 Gy (Silizium) standhalten zu können,oder
    Technische Anmerkung:

    Der Ausdruck Gy (Silizium) bezieht sich auf die in Joule pro Kilogramm ausgedrückte Energie, die von einer ionisierender Strahlung ausgesetzten Probe von nicht abgeschirmtem Silizium absorbiert wird.

  4. besonders konstruiert für Betriebsfähigkeit in Höhen über 30.000 m.

2B008 'kombinierte Schwenk-Rundtische' und 'Schwenkspindeln', besonders konstruiert für Werkzeugmaschinen, wie folgt:

  1. nicht belegt,
  2. nicht belegt,
  3. 'kombinierte Schwenk-Rundtische' mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. konstruiert für Werkzeugmaschinen zum Drehen, Fräsen oder Schleifenund
    2. zwei Drehachsen zur simultanen "Bahnsteuerung";
    Technische Anmerkung:

    Ein 'kombinierter Schwenk-Rundtisch' ist ein Tisch, mit dem ein Werkstück in zwei nicht parallelen Achsen gedreht und geschwenkt werden kann.

  4. "Schwenkspindeln" mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. konstruiert für Werkzeugmaschinen zum Drehen, Fräsen oder Schleifenund
    2. konstruiert zur simultanen "Bahnsteuerung".

2B009 Drück- und Fließdrückmaschinen, die nach der technischen Beschreibung des Herstellers mit "numerischen Steuerungen" oder Rechnersteuerungen ausgerüstet werden können, und mit allen folgenden Eigenschaften:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 2B109 UND 2B209.
  1. drei oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung"und
  2. mit einer Supportkraft größer als 60 kN.
Technische Anmerkung:

Im Sinne der Nummer 2B009 werden Maschinen mit kombinierter Drück- und Fließdrückfunktion als Fließdrückmaschinen betrachtet.

2B104 "Isostatische Pressen", die nicht von Nummer 2B004 erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 2B204.
  1. maximaler Arbeitsdruck größer/gleich 69 MPa;
  2. konstruiert, um eine geregelte thermische Umgebung größer/gleich 873 K (600 °C) zu erreichen und aufrechtzuerhalten, und
  3. lichte Weite des Kammerraums (Innendurchmesser) größer/gleich 254 mm.

2B105 Öfen zur chemischen Beschichtung aus der Gasphase (CVD), die nicht von Unternummer 2B005a erfasst werden, konstruiert oder geändert für die Verdichtung von Kohlenstoff-Kohlenstoff-"Verbundwerkstoffen".

2B109 Fließdrückmaschinen, die nicht von Nummer 2B009 erfasst werden, die für die "Herstellung" von Antriebskomponenten und -ausrüstung (z.B. Motorgehäuse und Stufenverbindungen) für "Flugkörper" verwendet werden können, und besonders konstruierte Bestandteile wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 2B009.
  1. Fließdrückmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. die mit einer "numerischen Steuerung" oder einer Rechnersteuerung ausgerüstet sind oder nach der technischen Spezifikation des Herstellers damit ausgerüstet werden können und
    2. die über mehr als zwei Achsen verfügen, die simultan für die "Bahnsteuerung" koordiniert werden können;
  2. besonders konstruierte Bestandteile für Fließdrückmaschinen, die von Nummer 2B009 oder Unternummer 2B109a erfasst werden.
Technische Anmerkung:

Maschinen mit kombinierter Fließdrück- und Drückfunktion werden im Sinne der Nummer 2B109 als Fließdrückmaschinen betrachtet.

2B116 Vibrationsprüfsysteme, Ausrüstung und Bestandteile hierfür, wie folgt:

  1. Vibrationsprüfsysteme mit Rückkopplungs- oder Closed-Loop-Technik mit integrierter digitaler Steuerung, geeignet für Vibrationsbeanspruchungen des Prüflings mit einer Beschleunigung größer/gleich 10 g rms zwischen 20 Hz und 2 kHz bei Übertragungskräften größer/gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch';
  2. digitale Steuerungen in Verbindung mit besonders für Vibrationsprüfung entwickelter "Software", mit einer 'Echtzeit-Bandbreite' größer/gleich 5 kHz und konstruiert zum Einsatz in den von Unternummer 2B116a erfassten Systemen;
    Technische Anmerkung:

    In Unternummer 2B116b bezeichnet 'Echtzeit-Bandbreite' die maximale Rate, bei der eine Steuerung vollständige Zyklen der Abtastung, Verarbeitung der Daten und Übermittlung von Steuersignalen ausführen kann.

  3. Schwingerreger (Shaker units) mit oder ohne zugehörige Verstärker, geeignet für Übertragungskräfte von größer/gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch', und geeignet für die von Unternummer 2B116a erfassten Vibrationsprüfsysteme;
  4. Prüflingshaltevorrichtungen und Elektronikeinheiten, konstruiert, um mehrere Schwingerreger zu einem Schwingerregersystem, das Übertragungskräfte größer/gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch', erzeugen kann, zusammenzufassen, und geeignet für die von Unternummer 2B116a erfassten Vibrationssysteme.
Technische Anmerkung:

Ein 'Prüftisch' im Sinne der Nummer 2B116 ist ein flacher Tisch oder eine flache Oberfläche ohne Aufnahmen oder Halterungen.

2B117 Ausrüstung und Prozesssteuerungen, die nicht von Nummer 2B004, Unternummer 2B005a, Nummer 2B104 oder 2B105 erfasst werden, konstruiert oder geändert zur Verdichtung und Pyrolyse von Raketendüsen und Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern aus Struktur-"Verbundwerkstoffen".

2B119 Auswuchtmaschinen und zugehörige Ausrüstung, wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 2B219.
  1. Auswuchtmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. nicht geeignet zum Auswuchten von Rotoren/Baugruppen mit einer Masse größer als 3 kg,
    2. geeignet zum Auswuchten von Rotoren/Baugruppen bei Drehzahlen größer als 12.500 U/min,
    3. geeignet zur Korrektur von Unwuchten in zwei oder mehr Ebenen und
    4. geeignet zum Auswuchten bis zu einer spezifischen Restunwucht von 0,2 gmm/kg der Rotormasse;
    Anmerkung: Unternummer 2B119a erfasst nicht Auswuchtmaschinen, konstruiert oder geändert für zahnmedizinische oder andere medizinische Ausrüstung.
  2. Messgeräte (indicator heads), konstruiert oder geändert für den Einsatz in Maschinen, erfasst von Unternummer 2B119a.
    Technische Anmerkung:

    Messgeräte (indicator heads) werden auch als Auswuchtinstrumente bezeichnet.

2B120 Bewegungssimulatoren oder Drehtische mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. zwei oder mehr Achsen,
  2. konstruiert oder geändert für den Einbau von Schleifringen oder integrierten kontaktlosen Geräten, geeignet zur Übertragung von elektrischer Energie, von Signalen oder von beidem,und
  3. mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. mit allen folgenden Eigenschaften für jede einzelne Achse:
      1. geeignet für Drehraten (rate) größer/gleich 400 °/s oder kleiner/gleich 30 °/sund
      2. Auflösung der Drehrate (rate resolution) kleiner/gleich 6 °/s und Genauigkeit kleiner/gleich 0,6 °/s;
    2. Mindeststabilität der Drehrate (worst-case rate stability) besser (kleiner)/gleich ± 0,05 %, gemittelt über einen Bereich größer/gleich 10 °oder
    3. Positionier"genauigkeit" kleiner (besser)/gleich 5 Bogensekunden.
Anmerkung 1: Nummer 2B120 erfasst nicht Drehtische, konstruiert oder geändert für Werkzeugmaschinen oder für medizinische Ausrüstung. Zur Erfassung von Rundtischen für Werkzeugmaschinen: siehe Nummer 2B008.

Anmerkung 2: Bewegungssimulatoren oder Drehtische, die von Nummer 2B120 erfasst werden, sind erfasst, unabhängig davon, ob Schleifringe oder integrierte kontaktlose Geräte eingebaut sind oder nicht.

2B121 Positioniertische (Ausrüstung, geeignet für Präzisionsteilung in jeder Achse), die nicht von Nummer 2B120 erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. zwei oder mehr Achsen,und
  2. Positionier"genauigkeit" kleiner (besser)/gleich 5 Bogensekunden.
Anmerkung: Nummer 2B121 erfasst nicht Drehtische, konstruiert oder geändert für Werkzeugmaschinen oder für medizinische Ausrüstung. Zur Erfassung von Rundtischen für Werkzeugmaschinen: siehe Nummer 2B008.

2B122 Zentrifugen, die Beschleunigungen größer als 100 g erzeugen können, konstruiert oder geändert für den Einbau von Schleifringen oder integrierten kontaktlosen Geräten, geeignet zur Übertragung von elektrischer Energie, von Signalen oder von beidem.

Anmerkung: Zentrifugen, die von Nummer 2B122 erfasst werden, sind erfasst, unabhängig davon, ob Schleifringe oder integrierte kontaktlose Geräte eingebaut sind oder nicht.

2B201 Werkzeugmaschinen und eine beliebige Kombination von diesen, die nicht von Nummer 2B001 erfasst werden, wie folgt, für das Abtragen oder Schneiden von Metallen, Keramiken oder "Verbundwerkstoffen", die gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Geräten zur simultanen "Bahnsteuerung" in zwei oder mehr Achsen ausgerüstet werden können:

Technische Anmerkung:

Als Alternative zu individuellen Testprotokollen können für jedes Werkzeugmaschinenmodell amtliche Werte für die Positioniergenauigkeit herangezogen werden, die nach folgenden Verfahren aus Messungen nach ISO 230-2:1988 6 oder entsprechenden nationalen Normen hergeleitet werden, sofern die amtlichen Werte den nationalen Behörden vorgelegt und von ihnen akzeptiert werden. Bestimmung der amtlichen Werte für die Positioniergenauigkeit:

  1. Auswahl von fünf Maschinen eines zu bewertenden Modells;
  2. Messung der Genauigkeiten entlang der Linearachse nach ISO 230-2:1988 6;
  3. Bestimmung der Genauigkeitswerte (A) für jede Achse jeder Maschine. Das Verfahren für die Berechnung des Genauigkeitswertes ist in der Norm ISO 230-2:1988 6 beschrieben;
  4. Bestimmung der mittleren Genauigkeitswerte für jede Achse. Dieser Mittelwert wird der amtliche Wert der Positioniergenauigkeit für jede Achse des Modells (Âx Ây...);
  5. Da sich Nummer 2B201 auf jede Linearachse bezieht, gibt es für jede Linearachse einen entsprechenden amtlichen Wert der Positioniergenauigkeit;
  6. Beträgt bei einer von den Unternummern 2B201a, 2B201b und 2B201c nicht erfassten Werkzeugmaschine der amtliche Wert der Positioniergenauigkeit einer Achse bei Rundschleifmaschinen und bei Fräs- und Drehmaschinen jeweils nach ISO 230-2:1988 6 6 µm oder besser (weniger) bzw. 8 µm oder besser (weniger), ist der Hersteller aufgefordert, den Genauigkeitswert alle 18 Monate zu bestätigen.
  1. Werkzeugmaschinen für Fräsbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Positioniergenauigkeit mit "allen verfügbaren Kompensationen" von kleiner (besser)/gleich 6 µm nach ISO 230-2:1988 6 oder entsprechenden nationalen Normen entlang der Linearachse,
    2. zwei oder mehr bahnsteuerfähige Rundachsen oder
    3. fünf oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung";
    Anmerkung: Unternummer 2B201a erfasst keine Fräsmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Verfahrweg der x-Achse größer als 2 mund
    2. Gesamtpositioniergenauigkeit der x-Achse größer (schlechter) als 30 µm.
  2. Werkzeugmaschinen für Schleifbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Positioniergenauigkeit mit "allen verfügbaren Kompensationen" von kleiner (besser)/gleich 4 µm nach ISO 230-2:1988 6 oder entsprechenden nationalen Normen entlang der Linearachse,
    2. zwei oder mehr bahnsteuerfähige Rundachsen oder
    3. fünf oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung";

    Anmerkung: Unternummer 2B201b erfasst nicht folgende Schleifmaschinen:

    1. Außen-, Innen- und Außen-/Innen-Rundschleifmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. maximaler Arbeitsbereich von 150 mm Außendurchmesser oder Längeund
      2. Begrenzung auf die Achsen x, z und c;
    2. Koordinatenschleifmaschinen, die keine z-Achse oder w-Achse mit einer Gesamt-Positioniergenauigkeit von kleiner (besser) 4 µm nach ISO 230-2:1988 6 oder entsprechenden nationalen Normen haben;
  3. Werkzeugmaschinen für Drehbearbeitung mit einem besseren (niedrigeren) Wert der Positioniergenauigkeit mit "allen verfügbaren Kompensationen" als 6 µm nach ISO 230-2:1988 6 entlang einer Linearachse (Gesamtpositionierung) für Maschinen, die Werkstücke mit einem Durchmesser von mehr als 35 mm bearbeiten können;
    Anmerkung: Nummer 2B201c erfasst nicht Drehautomaten (Swissturn) ausschließlich zur Bearbeitung von Stangen (bar feed thru), bei Stangendurchmessern gleich/kleiner 42 mm und ohne Möglichkeit zur Verwendung von Drehfuttern. Werkzeugmaschinen können mit Bohr- und/oder Fräsfunktion zur Bearbeitung von Teilen mit einem Durchmesser kleiner 42 mm ausgestattet sein.
Anmerkung 1: Nummer 2B201 erfasst keine speziellen Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung eines der folgenden Teile:
  1. Zahnräder,
  2. Kurbelwellen oder Nockenwellen,
  3. Schneidwerkzeuge,
  4. Extruderschnecken.

Anmerkung 2: Eine Werkzeugmaschine, die mindestens zwei der drei Bearbeitungsverfahren Drehen, Fräsen oder Schleifen kombiniert (z.B. eine Drehmaschine mit Fräsfunktion), muss nach jeder der zutreffenden Unternummern 2B201a, b oder c geprüft werden.

Anmerkung 3: Die Nummern 2B201a3 und 2B201b3 schließen Maschinen mit einer parallel-linearen Kinematik (z.B. Hexapoden) ein, die 5 oder mehr Achsen haben, von denen keine eine Rundachse ist.

2B204 "Isostatische Pressen", die nicht von Nummer 2B004 oder 2B104 erfasst werden, und zugehörige Ausrüstung, wie folgt:

  1. "isostatische Pressen" mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. einem maximalen Arbeitsdruck größer/gleich 69 MPaund
    2. einer Druckkammer mit einer lichten Weite (Innendurchmesser) größer als 152 mm;
  2. besonders konstruierte Gesenke, Formen oder Steuerungen für "isostatische Pressen", erfasst von Unternummer 2B204a.
Technische Anmerkung:

In Nummer 2B204 bezieht sich die lichte Weite des Kammerraums auf die Kammer, in der sowohl die Arbeitstemperatur als auch der Arbeitsdruck erreicht werden, und schließt Spannvorrichtungen nicht mit ein. Sie ist die Abmessung der kleineren Kammer, entweder die lichte Weite der Druckkammer oder die lichte Weite der isolierten Ofenkammer, je nachdem, welche der beiden Kammern sich innerhalb der anderen befindet.

2B206 Messmaschinen oder Systeme, die nicht von Nummer 2B006 erfasst werden, wie folgt:

  1. rechnergesteuerte oder numerisch gesteuerte Koordinatenmessmaschinen (CMM = Coordinate Measuring Machines) mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. nur zwei Achsen und einer maximal zulässigen Längenmessabweichung in jeder Achse (eindimensional), bezeichnet als eine Kombination von E0x,MPE, E0y,MPE, oder E0z,MPE, kleiner (besser)/gleich (1,25 + L/1000) µm (L ist die Messlänge in mm) an einem Punkt innerhalb des Arbeitsbereiches der Maschine (d. h. innerhalb der Achslängen), gemäß ISO 10360-2:2009oder
    2. drei oder mehr Achsen und einer dreidimensionalen (volumetrischen) maximal zulässigen Längenmessabweichung (E0,MPE = maximum permissible error of length measurement) kleiner (besser)/gleich (1,7 + L/800) µm (L ist die Messlänge in mm) an einem Punkt innerhalb des Arbeitsbereichs der Maschine (d. h. innerhalb der Achslängen) gemäß ISO 10360-2:2009;
    Technische Anmerkung:

    Die E0,MPE der genauesten Konfiguration einer Koordinatenmessmaschine (CMM), nach ISO 10360-2:2009 spezifiziert durch den Hersteller (z.B. das Beste des Folgenden: Tastsystem, Taststiftlänge, Vorschubparameter, Umgebungsbedingungen) und mit allen verfügbaren Kompensationen, ist mit dem Grenzwert von 1,7 + L/800 µm zu vergleichen.

  2. Systeme zum simultanen Messen von Linear- und Winkelkoordinaten von Halbkugeln mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. "Messunsicherheit" in jeder Achse kleiner (besser)/gleich 3,5 µm auf 5 mm und
    2. "Winkelpositionsabweichung" kleiner/gleich 0,02 °;
  3. 'Längenmess'systeme mit allen folgenden Eigenschaften:

    Technische Anmerkung:

    Im Sinne der Unternummer 2B206c bedeutet 'Längenmessung' die Änderung des Abstandes zwischen der Messeinrichtung und dem zu messenden Objekt.

    1. sie enthalten einen 'Laser' und
    2. sie behalten über mindestens 12 Stunden bei einer Temperatur von ± 1 K (± 1 °C) bei Standardtemperatur und Standarddruck alle folgenden Eigenschaften bei:
      1. 'Auflösung' von 0,1 µm oder kleiner (besser) über den vollen Messbereich und
      2. eine 'Messunsicherheit' kleiner(besser)/gleich (0,2 + L/2.000) µm (Messlänge L in mm).

    Anmerkung: Die Unternummer 2B206c erfasst keine "Laser"-Interferometermesssysteme ohne Rückmeldetechniken zur Messung der Verfahrbewegungsfehler von Werkzeugmaschinen, Messmaschinen oder ähnlicher Ausrüstung.

  4. Linear variable Differenzialtransformator-Systeme (LVDT) mit allen folgenden Eigenschaften:

    Technische Anmerkung:

    Im Sinne der Unternummer 2B206d bedeutet 'Längenmessung' die Änderung des Abstandes zwischen der Messeinrichtung und dem zu messenden Objekt.

    1. mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. "Linearität" kleiner (besser)/gleich 0,1 %, gemessen von 0 bis zum maximalen Messbereich für LVDT mit einem Messbereich bis zu 5 mm,oder
      2. "Linearität" kleiner (besser)/gleich 0,1 %, gemessen von 0 bis 5 mm für LVDT mit einem Messbereich von mehr als 5 mm,und
    2. Drift kleiner (besser)/gleich 0,1 % pro Tag bei Standardumgebungstemperatur im Prüfraum ± 1 K (± 1 °C).
Anmerkung 1: Werkzeugmaschinen, die auch als Messmaschinen verwendet werden können, werden erfasst, wenn sie die für Werkzeugmaschinen- oder Messmaschinenfunktionen festgelegten Kriterien erreichen oder überschreiten.

Anmerkung 2: Eine in Nummer 2B206 genannte Maschine wird erfasst, wenn sie die Erfassungsschwelle innerhalb ihres Arbeitsbereiches überschreitet.

Technische Anmerkungen:

Alle Parameter für die Messwerte unter Nummer 2B206 lassen positive und negative Abweichungen zu, d. h. sie stellen nicht die gesamte Bandbreite dar.

2B207 "Roboter", "Endeffektoren" und Steuerungen, die nicht von Nummer 2B007 erfasst werden, wie folgt:

  1. "Roboter" oder "Endeffektoren", besonders konstruiert zur Einhaltung nationaler Sicherheitsnormen für die Handhabung hochexplosiver Stoffe (z.B. Einhaltung elektrischer Kenndaten bei hochexplosiven Stoffen);
  2. besonders konstruierte Steuerungen für einen der "Roboter" oder "Endeffektoren", erfasst von Unternummer 2B207a.

2B209 Fließdrückmaschinen und Drückmaschinen mit Fließdrückfunktion, die nicht von Nummer 2B009 oder 2B109 erfasst werden, und Dorne, wie folgt:

  1. Maschinen, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. drei oder mehr Rollen (Drückrollen oder Führungsrollen)und
    2. nach der technischen Spezifikation des Herstellers mit "numerischer Steuerung" oder Rechnersteuerung ausrüstbar;
  2. Dorne zum Formen von zylindrischen Rotoren mit einem Innendurchmesser zwischen 75 mm und 400 mm.
Anmerkung: Unternummer 2B209a schließt Maschinen ein, die nur eine einzige Rolle zur Verformung des Metalls und zwei Hilfsrollen aufweisen, die den Dorn abstützen, am Verformungsprozess aber nicht direkt beteiligt sind.

2B219 Rotierende Mehrebenenauswuchtmaschinen, festinstalliert oder beweglich, horizontal oder vertikal, wie folgt:

  1. Rotierende Mehrebenenauswuchtmaschinen, konstruiert zum Auswuchten von flexiblen Rotoren mit einer Länge größer/gleich 600 mm, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Rotor- oder Zapfen-Durchmesser größer als 75 mm,
    2. Tragfähigkeit von 0,9 bis 23 kg,und
    3. nutzbare Auswuchtdrehzahl größer als 5.000 U/min;
  2. rotierende Mehrebenenauswuchtmaschinen, konstruiert zum Auswuchten von hohlzylindrischen Rotorbauteilen, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Aufnahme-Durchmesser größer als 75 mm,
    2. Tragfähigkeit von 0,9 bis 23 kg,
    3. Mindestwert der erzielbaren Restunwucht kleiner/gleich 10 g × mm/kg pro Auswuchtebeneund
    4. Riemenantriebsausführung.

2B225 Fernlenk-Manipulatoren, die für ferngesteuerte Tätigkeiten bei radiochemischen Trennprozessen oder in Heißen Zellen eingesetzt werden können, mit einer der folgenden Eigenschaften:

  1. Eignung zur Durchdringung der Wand einer Heißen Zelle mit einer Dicke größer/gleich 0,6 m (Durch-die-Wand-Modifikation)oder
  2. Eignung zur Überbrückung der Wand einer Heißen Zelle mit einer Dicke größer/gleich 0,6 m (Über-die-Wand-Modifikation).
Technische Anmerkung:

Fernlenk-Manipulatoren ermöglichen die Übertragung der Bewegungen einer Bedienungsperson auf einen ferngelenkten Funktionsarm und eine Endhalterung. Sie können über 'Master-Slave-Steuerung', Steuerknüppel oder Tastatur bedient werden.

2B226 Mit kontrollierter Atmosphäre (Vakuum oder Schutzgas) betriebene Induktionsöfen, die nicht von Nummer 9B001 und 3B001 erfasst werden, und Netzgeräte hierfür, wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 3B001 UND 9B001.
  1. Öfen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. geeignet für Betriebstemperaturen größer 1.123 K (850 °C),
    2. ausgerüstet mit Induktionsspulen mit einem Innendurchmesser kleiner/gleich 600 mmund
    3. konstruiert für Eingangsleistungen größer/gleich 5 kW;
    Anmerkung: Unternummer 2B226a erfasst keine Öfen zur Bearbeitung von Halbleiterwafern.
  2. Netzgeräte, besonders konstruiert für von Unternummer 2B226a erfasste Öfen, mit einer angegebenen Ausgangsleistung größer/gleich 5 kW.

2B227 Vakuum- oder Schutzgas-Metallschmelz- und Metallgießöfen und zugehörige Ausrüstung wie folgt:

  1. Lichtbogenöfen (Schmelz-, Umschmelz- und Gießöfen) mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Abschmelzelektrodenvolumen zwischen 1.000 cm3 und 20.000 cm3und
    2. geeignet für den Betrieb bei Schmelztemperaturen über 1.973 K (1.700 °C);
  2. Elektronenstrahlschmelzöfen, Plasma-Zerstäubungsschmelzöfen und Plasma-Schmelzöfen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Leistung größer/gleich 50 kWund
    2. geeignet für den Betrieb bei Schmelztemperaturen über 1.473 K (1.200 °C);
  3. Rechnersteuerungs- und Überwachungssysteme, besonders entwickelt für von Unternummer 2B227a oder 2B227b erfasste Öfen;
  4. Plasmabrenner, besonders konstruiert für von Unternummer 2B227b erfasste Öfen, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Betriebsleistung größer als 50 kWund
    2. geeignet für den Betrieb bei Temperaturen über 1.473 K (1.200 °C);
  5. Elektronenstrahlkanonen, besonders konstruiert für von Nummer 2B227b erfasste Öfen, mit einer Betriebsleistung größer als 50 kW.

2B228 Rotorfertigungs- oder Rotormontageausrüstung, Rotorrichtausrüstung, Dorne zur Sickenformung und Gesenke hierfür, wie:

  1. Rotormontageausrüstung für den Zusammenbau von Gaszentrifugenteilrohren, Scheiben und Enddeckeln;
    Anmerkung: Unternummer 2B228a schließt Präzisionsdorne, Haltevorrichtungen und Einschrumpfvorrichtungen ein.
  2. Rotorrichtausrüstung zum Ausrichten von Gaszentrifugenteilrohren auf eine gemeinsame Achse;
    Technische Anmerkung:

    Im Sinne von Unternummer 2B228b besteht diese Ausrüstung üblicherweise aus Präzisionsmesssonden, die mit einem Rechner verbunden sind, der die Funktion, z.B. der pneumatisch betriebenen Backen zum Ausrichten der Teilrohre, steuert.

  3. Dorne zur Sickenformung und Gesenke zur Herstellung von Einfachsicken.
    Technische Anmerkung:

    Sicken gemäß Unternummer 2B228c besitzen alle folgenden Eigenschaften:

    1. Innendurchmesser zwischen 75 mm und 400 mm,
    2. Länge größer/gleich 12,7 mm,
    3. Sickenhöhe größer als 2 mmund
    4. hergestellt aus hochfesten Aluminiumlegierungen, martensitaushärtendem Stahl oder hochfesten "faser- oder fadenförmigen Materialien".

2B230 Jede Art von 'Druckmessgeräten' (pressure transducers), geeignet zum Messen von Absolutdrücken, mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Drucksensoren (pressure sensing elements), die aus Aluminium, Aluminiumlegierungen, Aluminiumoxid (Korund oder Saphir), Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.-% Nickel oder aus perfluorierten Kohlenwasserstoffpolymeren hergestellt oder damit geschützt sind,
  2. Dichtungen, falls vorhanden, die zur Abdichtung des Drucksensors notwendig sind und in direktem Kontakt mit dem Prozessmedium stehen, hergestellt aus oder geschützt mit Aluminium, Aluminiumlegierungen, Aluminiumoxid (Saphir), Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.-% Nickel oder aus perfluorierten Kohlenwasserstoffpolymerenund
  3. mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Messbereich kleiner als 13 kPa und 'Messgenauigkeit' kleiner (besser) als ± 1 % vom Skalenendwert oder
    2. Messbereich größer/gleich 13 kPa und 'Messgenauigkeit' kleiner (besser) als ± 130 Pa, gemessen bei 13 kPa.
Technische Anmerkungen:
  1. Ein 'Druckmessgerät' (pressure transducer) im Sinne der Nummer 2B230 ist ein Gerät, das eine Druckmessung in ein Signal umwandelt.
  2. 'Messgenauigkeit' im Sinne der Nummer 2B230 schließt Nichtlinearität, Hysterese und Reproduzierbarkeit bei Umgebungstemperatur ein.

2B231 Vakuumpumpen mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Ansaugdurchmesser größer/gleich 380 mm;
  2. Saugvermögen größer/gleich 15 m3/sund
  3. geeignet zur Erzeugung eines Endvakuumdrucks kleiner als 13 mPa.
Technische Anmerkungen:
  1. Das Saugvermögen wird am Messpunkt mit Stickstoffgas oder Luft bestimmt.
  2. Der Endvakuumdruck wird an der geschlossenen Saugseite der Pumpe bestimmt.

2B232 Hochgeschwindigkeitsbeschleunigungssysteme (treibgasgetriebene, gasbetriebene, spulenartige, elektromagnetische und elektrothermische typen und andere fortgeschrittene Systeme), die Projektile auf Geschwindigkeiten größer/gleich 1,5 km/s beschleunigen können.

Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.

2B233 Federbalgabgedichtete Scroll-Kompressoren und federbalgabgedichtete Scroll-Vakuumpumpen, mit allen folgenden Eigenschaften:

Anmerkung: SIEHE AUCH UNTERNUMMER 2B350i.
  1. geeignet für einen Ansaugvolumenstrom größer/gleich 50 m3/h;
  2. geeignet für ein Druckverhältnis größer/gleich 2:1und
  3. alle Oberflächen, die mit dem Prozessgas in Kontakt kommen, sind aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien:
    1. Aluminium oder Aluminiumlegierung,
    2. Aluminiumoxid,
    3. rostfreier Stahl,
    4. Nickel oder Nickellegierung,
    5. Phosphorbronzeoder
    6. Fluorpolymere.

2B350 Chemische Herstellungseinrichtungen, Apparate und Bestandteile wie folgt:

  1. Reaktionsbehälter oder Reaktoren, mit oder ohne Rührer, mit einem inneren (geometrischen) Gesamtvolumen größer als 0,1 m3 (100 l) und kleiner als 20 m3 (20.000 l), bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
    Anmerkung: Für vorgefertigte Reparatursets siehe Unternummer 2B350k.
    1. 'Legierungen' mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,
    2. Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gew.-% Fluor),
    3. Glas oder Email,
    4. Nickel oder Nickel-'Legierungen' mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
    5. Tantal oder Tantal-'Legierungen',
    6. Titan oder Titan-'Legierungen',
    7. Zirkonium oder Zirkonium-'Legierungen'oder
    8. Niob (Columbium) oder Niob-'Legierungen';
  2. Rührer, konstruiert für die Verwendung in den von Unternummer 2B350a erfassten Reaktionskesseln oder Reaktoren sowie für solche Rührer konstruierte Rührflügel, Rührblätter oder Rührwellen, bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
    1. 'Legierungen' mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,
    2. Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gew.-% Fluor),
    3. Glas oder Email,
    4. Nickel oder Nickel-'Legierungen' mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
    5. Tantal oder Tantal-'Legierungen',
    6. Titan oder Titan-'Legierungen',
    7. Zirkonium oder Zirkonium-'Legierungen'oder
    8. Niob (Columbium) oder Niob-'Legierungen';
  3. Lagertanks, Container oder Vorlagen mit einem inneren (geometrischen) Gesamtvolumen größer als 0,1 m3 (100 l), bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
    Anmerkung: Für vorgefertigte Reparatursets siehe Unternummer 2B350k.
    1. 'Legierungen' mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,
    2. Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gew.-% Fluor),
    3. Glas oder Email,
    4. Nickel oder Nickel-'Legierungen' mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
    5. Tantal oder Tantal-'Legierungen',
    6. Titan oder Titan-'Legierungen',
    7. Zirkonium oder Zirkonium-'Legierungen'oder
    8. Niob (Columbium) oder Niob-'Legierungen';
  4. Wärmetauscher oder Kondensatoren mit einer Wärmeaustauschfläche größer als 0,15 m2 und kleiner als 20 m2 sowie für solche Wärmetauscher oder Kondensatoren konstruierte Rohre, Platten, Coils oder Blöcke, bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
    1. 'Legierungen' mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,
    2. Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gew.-% Fluor),
    3. Glas oder Email,
    4. Grafit oder 'Carbon-Grafit',
    5. Nickel oder Nickel-'Legierungen' mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
    6. Tantal oder Tantal-'Legierungen',
    7. Titan oder Titan-'Legierungen',
    8. Zirkonium oder Zirkonium-'Legierungen',
    9. Siliziumcarbid,
    10. Titancarbidoder
    11. Niob (Columbium) oder Niob-'Legierungen';
  5. Destillations- oder Absorptionskolonnen mit einem inneren Durchmesser größer als 0,1 m sowie für solche Destillations- oder Absorptionskolonnen konstruierte Flüssigkeitsverteiler, Dampfverteiler oder Flüssigkeitssammler, bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
    1. 'Legierungen' mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,
    2. Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gew.-% Fluor),
    3. Glas oder Email,
    4. Grafit oder 'Carbon-Grafit',
    5. Nickel oder Nickel-'Legierungen' mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
    6. Tantal oder Tantal-'Legierungen',
    7. Titan oder Titan-'Legierungen',
    8. Zirkonium oder Zirkonium-'Legierungen',oder
    9. Niob (Columbium) oder Niob-'Legierungen';
  6. fernbedienbare Abfülleinrichtungen, bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
    1. 'Legierungen' mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chromoder
    2. Nickel oder Nickel-'Legierungen' mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
  7. Ventile und Bestandteile wie folgt:
    1. Ventile mit den beiden folgenden Eigenschaften:
      1. 'Nennweite' größer als DN 10 oder NPS 3/8und
      2. alle medienberührenden Flächen bestehen aus 'korrosionsbeständigen Werkstoffen oder Materialien',
    2. Ventile, die nicht von Unternummer 2B350g1 erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. 'Nennweite' größer/gleich DN 25 oder NPS 1 und kleiner/gleich DN 100 oder NPS 4,
      2. Ventilgehäuse oder vorgeformte Gehäuseauskleidungen,
      3. Verschlusselement, austauschbar konstruiert und
      4. alle medienberührenden Flächen des Ventilgehäuses oder der vorgeformten Gehäuseauskleidung bestehen aus 'korrosionsbeständigen Werkstoffen oder Materialien',
    3. Bestandteile, konstruiert für in Unternummer 2B350g1 oder Unternummer 2B350g2 erfasste Ventile, bei denen alle medienberührenden Flächen aus 'korrosionsbeständigen Werkstoffen oder Materialien' bestehen, wie folgt:
      1. Ventilgehäuse,
      2. vorgeformte Gehäuseauskleidungen;
    Technische Anmerkungen:
    1. 'Korrosionsbeständige Werkstoffe oder Materialien' im Sinne der Unternummer 2B350g sind:
      1. Nickel oder Nickel-'Legierungen' mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
      2. 'Legierungen' mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,
      3. Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gew.-% Fluor),
      4. Glas oder Email;
      5. Tantal oder Tantallegierungen;
      6. Titan oder Titanlegierungen;
      7. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen;
      8. Niob (Columbium) oder Niob-Legierungenoder
      9. Keramische Materialien wie folgt:
        1. Siliziumcarbid mit einer Reinheit größer (besser)/gleich 80 Gew.-%,
        2. Aluminiumoxid mit einer Reinheit größer (besser)/gleich 99,9 Gew.-%,
        3. Zirkoniumdioxid.
    2. Bei unterschiedlichem Einlass- und Auslassdurchmesser ist die 'Nennweite' als der kleinere der beiden Durchmesser definiert.
    3. Nennweiten (DN) von Ventilen entsprechen der ISO 6708:1995. Rohrnennweiten (NPS) entsprechen ASME B36.10 oder B36.19 oder vergleichbaren nationalen Normen.
  8. mehrwandige Rohre mit Leckdetektor-Anschluss, bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
    1. 'Legierungen' mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom
    2. Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gew.-% Fluor),
    3. Glas oder Email,
    4. Grafit oder 'Carbon-Grafit',
    5. Nickel oder Nickel-'Legierungen' mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
    6. Tantal oder Tantal-'Legierungen',
    7. Titan oder Titan-'Legierungen',
    8. Zirkonium oder Zirkonium-'Legierungen',oder
    9. Niob (Columbium) oder Niob-'Legierungen',
  9. unter Nummer 2B233 nicht aufgeführte Pumpen mit Mehrfachdichtung und dichtungslose Pumpen mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung größer als 0,6 m3/h oder Vakuumpumpen mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung größer als 5 m3/h (jeweils unter Standard-Bedingungen von 273 K [0 °C] und 101,3 kPa) sowie für solche Pumpen konstruierte Pumpengehäuse, vorgeformte Gehäuseauskleidungen, Laufräder, Rotoren oder Strahlpumpendüsen, bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
    1. 'Legierungen' mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,
    2. Keramik,
    3. Ferrosiliziumguss (hochlegiertes Ferrosilizium),
    4. Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gew.-% Fluor),
    5. Glas oder Email,
    6. Grafit oder 'Carbon-Grafit',
    7. Nickel oder Nickel-'Legierungen' mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
    8. Tantal oder Tantal-'Legierungen',
    9. Titan oder Titan-'Legierungen',
    10. Zirkonium oder Zirkonium-'Legierungen' oder
    11. Niob (Columbium) oder Niob-'Legierungen';
    Technische Anmerkung:

    Der Begriff Dichtung in Unternummer 2B350i bezieht sich ausschließlich auf medienberührende Dichtungen, die eine Dichtfunktion ausüben, wo eine Rotations- oder Hubkolbenantriebswelle durch das Pumpengehäuse führt.

  10. Verbrennungseinrichtungen, entwickelt zur Vernichtung der in Nummer 1C350 genannten Substanzen, mit besonders entwickelten Abfall-Zuführungssystemen, speziellen Handhabungseinrichtungen und einer durchschnittlichen Brennraumtemperatur größer als 1.273 K (1.000 °C), wobei alle medienberührenden Flächen des Zuführungssystems aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
    1. 'Legierungen' mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,
    2. Keramik,oder
    3. Nickel oder Nickel-'Legierungen' mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,
  11. vorgefertigte Reparatursets mit medienberührenden Flächen aus Tantal oder Tantal-Legierungen wie folgt sowie besonders konstruierte Bauteile hierfür:
    1. konstruiert zur mechanischen Befestigung an emaillierten Reaktionskesseln oder Reaktoren, erfasst von Unternummer 2B350a oder
    2. konstruiert zur mechanischen Befestigung an emaillierten Lagertanks, Containern oder Vorlagen, erfasst von Unternummer 2B350c.
    Anmerkung: Im Sinne der Nummer 2B350 bestimmen die für Dichtungen, Füllstoffe, Verschlüsse, Schrauben, Unterlegscheiben verwendeten Werkstoffe und Materialien sowie andere Werkstoffe oder Materialien, die eine Dichtfunktion ausüben, nicht den Kontrollstatus, sofern diese Bestandteile austauschbar konstruiert sind.

    Technische Anmerkungen:

    1. 'Carbon-Grafit' besteht aus amorphem Kohlenstoff und Grafit, wobei der Grafitgehalt 8 Gew.-% oder mehr beträgt.
    2. Für das in den obigen Unternummern aufgeführte Material sind unter dem Begriff 'Legierung', wenn dieser nicht in Verbindung mit einer bestimmten Elementkonzentration verwendet wird, diejenigen Legierungen zu verstehen, bei denen das identifizierte Metall einen höheren Gewichtsanteil aufweist als jedes andere Element.

2B351 Geräte und Systeme zur Feststellung oder Überwachung toxischer Gase und dafür bestimmte Bestandteile zur Detektion, die nicht von Nummer 1A004 erfasst werden, wie folgt, sowie Detektoren, Ausrüstungen mit Sensoren und austauschbare Mess-Sonden-Einsätze hierfür:

  1. entwickelt für den kontinuierlichen Betrieb und verwendbar für die Detektion von chemischen Kampfstoffen oder den in Nummer 1C350 genannten Substanzen unterhalb einer Konzentration von 0,3 mg/m3oder
  2. entwickelt für die Detektion von cholinesterasehemmender Wirkung.

2B352 Ausrüstung, geeignet zur Herstellung und Handhabung biologischer Stoffe, wie folgt:

  1. Sicherheitsbereiche und zugehörige Ausrüstung, wie folgt:
    1. Vollständige Sicherheitsbereiche, die den Kriterien für die Sicherheitsstufen P3 oder P4 (BL3, BL4, L3, L4) gemäß der Definition im WHO-Handbuch Laboratory Biosafety (3. Auflage, Genf 2004) entsprechen;
    2. Ausrüstung, konstruiert für eine feste Installation in den Sicherheitsbereichen, die von Unternummer 2B352a erfasst werden, wie folgt:
      1. Doppeltür-Durchreiche-Autoklaven für Dekontaminierung,
      2. Dekontaminationsduschen für Atemschutzanzüge,
      3. Durchgangsschleusen mit mechanischen oder aufblasbaren Dichtungen,
  2. Fermenter und Bestandteile wie folgt:
    1. Fermenter, geeignet zur Kultivierung von "Mikroorganismen" oder lebenden Zellen zur Erzeugung von Viren oder Toxinen, ohne Aerosolfreisetzung, mit einem inneren Gesamtvolumen größer/gleich 20 l;
    2. Für Fermenter nach Unternummer 2B352b1 konstruierte Bestandteile wie folgt:
      1. Reaktionskammern, konstruiert für eine In-situ-Sterilisation oder In-situ-Desinfektion;
      2. Haltevorrichtungen für die Reaktionskammer;
      3. Prozesssteuerungen, geeignet zur simultanen Überwachung und Steuerung von zwei oder mehr Systemparametern der Fermentation (z.B. Temperatur, pH-Wert, Nährstoffgehalt, Badbewegung, gelöster Sauerstoff, Luftstrom, Schaumkontrolle);
    Technische Anmerkungen:
    1. Fermenter im Sinne der Unternummer 2B352b schließen Bioreaktoren, Einwegbioreaktoren, Chemostate und kontinuierliche Fermentationssysteme ein.
    2. Haltevorrichtungen für die Reaktionskammer schließen Einweg-Reaktionskammern mit starren Wänden ein.
  3. Zentrifugalseparatoren, geeignet zur kontinuierlichen Trennung ohne Aerosolfreisetzung, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Durchflussrate größer als 100 l/h,
    2. Bestandteile aus poliertem Edelstahl oder Titan,
    3. Ein- oder Mehrfachdichtung im Dampfsterilisationsbereichund
    4. geeignet zur In-situ-Sterilisation im geschlossenen Zustand;
    Technische Anmerkung:
    Zentrifugalseparatoren schließen Dekanter ein.
  4. Kreuz-(Tangential-)stromfilter-Ausrüstung und -Bestandteile, wie folgt:
    1. Kreuz-(Tangential-)stromfilter-Ausrüstung, geeignet zur Abtrennung von "Mikroorganismen", Viren, Toxinen oder Zellkulturen, mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. Gesamtfilterfläche größer/gleich 1 m2und
      2. mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. geeignet zur In-situ-Sterilisation oder zur In-situ-Desinfektionoder
        2. Verwendung von Einweg- oder Einmalfiltern;
        Technische Anmerkung:
        Im Sinne von Unternummer 2B352d1b bezeichnet 'Sterilisation' die Entfernung aller vermehrungsfähigen Mikroben von der Ausrüstung durch die Verwendung physikalischer (z.B. Dampf) oder chemischer Agenzien. 'Desinfektion' bezeichnet die Zerstörung der potenziellen mikrobiellen Infektiosität der Ausrüstung durch die Verwendung chemischer Agenzien mit germiziden Effekten. Desinfektion und Sterilisation unterscheiden sich von der Sanitisation. Die Sanitisation bezieht sich auf Reinigungsoperationen, die entwickelt wurden, um die Menge des mikrobiellen Materials auf der Ausrüstung zu verringern ohne notwendigerweise deren völlige Infektiösität oder Vermehrungsfähigkeit zu beseitigen.

        Anmerkung: Unternummer 2B352d erfasst nicht Umkehrosmose- und Hämodialyse-Ausrüstung gemäß Herstellerangaben.

    2. Bestandteile von Kreuz-(Tangential-)stromfiltern (z.B. Module, Elemente, Kassetten, Kartuschen oder Platten) mit einer Filterfläche größer/gleich 0,2 m2 pro Bestandteil und konstruiert für die Verwendung in Kreuz-(Tangential-)stromfilter-Ausrüstung, die von Unternummer 2B352d erfasst wird;
  5. mit Wasserdampf, Gas oder Dampf sterilisierbare Gefriertrocknungsanlagen mit einer Eiskapazität des Kondensators von größer/gleich 10 kg und kleiner als 1.000 kg in 24 Stunden;
  6. Schutz- und Containment-Ausrüstungen wie folgt:
    1. Voll- oder Halbschutzanzüge oder Hauben, die auf die Anbindung an eine externe Luftversorgung angewiesen sind und mit Überdruck betrieben werden,
      Anmerkung: Anzüge, entwickelt für das Tragen mit unabhängigen Atemgeräten, werden von Unternummer 2B352f1 nicht erfasst.
    2. Räume für biologisches Containment, Isolatoren oder biologische Sicherheitswerkbänke mit allen folgenden Eigenschaften für den Normalbetrieb:
      1. vollkommen geschlossener Arbeitsbereich, welcher vom Bedienpersonal durch eine physische Barriere getrennt ist;
      2. geeignet zum Unterdruckbetrieb;
      3. Vorrichtungen zur sicheren Handhabung von Arbeitsmaterialien im Arbeitsbereich;
      4. Zu- und Abluft des Arbeitsbereiches wird HEPA-gefiltert;
    Anmerkung 1: Unternummer 2B352f2 schließt biologische Sicherheitswerkbänke der Klasse III ein, die wie in der neuesten Ausgabe des WHO-Handbuchs Laboratory Biosafety beschrieben oder gemäß nationalen Normen, Regelungen oder Leitlinien gebaut sind.

    Anmerkung 2: Unternummer 2B352f2 umfasst keine Isolatoren, die speziell für die Krankenpflege in abgegrenzten Räumen (barrier nursing) oder zum Transport von infizierten Patienten konstruiert sind.

  7. Aerosolinhalationsanlagen, die für Aerosoleignungsprüfungen von "Mikroorganismen", Viren oder "Toxinen" wie folgt konstruiert sind:
    1. Ganzkörper-Expositionskammern mit einem Volumen von mindestens 1 m3;
    2. Geräte für die "Nose-only"-Exposition mit gerichtetem Aerosolfluss und einer Kapazität für die Exposition von einem der Folgenden:
      1. 12 oder mehr Nagetierenoder
      2. 2 oder mehr Tieren außer Nagetieren;
    3. geschlossene Restrainer, konstruiert für den Einsatz in Geräten für die "Nose-only"-Exposition mit gerichtetem Aerosolfluss;
  8. Sprühtrocknungsanlagen, geeignet zur Trocknung von Toxinen oder pathogenen "Mikroorganismen", mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. einer Wasserverdampfungskapazität von größer/gleich 0,4 kg/h und kleiner/gleich 400 kg/h
    2. der Fähigkeit, eine mittlere Partikelgröße kleiner/gleich 10 µm mit der bestehenden Ausrüstung oder durch minimale Modifikation des Sprühtrockners mit Sprühdüsen, die die Erzeugung der gewünschten Partikelgröße erlaubt, zu erzeugenund
    3. geeignet zur In-situ-Sterilisation oder zur In-situ-Desinfektion.
  9. Nukleinsäure-Assembler oder -Synthesizer, teilweise oder vollständig automatisiert und entwickelt zur Erzeugung kontinuierlicher Nukleinsäurestränge mit einer Länge von über 1,5 Kilobasen und einer Fehlerrate von weniger als 5 % in einem Durchlauf.

2C Werkstoffe und Materialien

Kein Eintrag.

2D Datenverarbeitungsprogramme (Software)

2D001 "Software", andere als von Nummer 2D002 erfasst, wie folgt:

  1. "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung, die von Nummer 2A001 oder 2B001erfasst wird;
  2. "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, die von Unternummer 2A001c, Nummer 2B001 oder den Nummern 2B003 bis 2B009 erfasst wird.
Anmerkung: Nummer 2D001 erfasst keine Programmierungs-"Software" für Bauteile, die "numerische Steuerungs"codes für die Bearbeitung verschiedener Bauteile erzeugt.

2D002 "Software" für elektronische Bauteile, auch wenn sie in einem elektronischen Bauteil oder System dauerhaft gespeichert ist, die solche Bauteile oder Systeme zu Funktionen einer "numerischen Steuerung" befähigt, die mehr als vier interpolierende Achsen simultan zur "Bahnsteuerung" koordinieren kann.

Anmerkung 1: Nummer 2D002 erfasst keine "Software", besonders entwickelt oder geändert zur Verwendung in nicht von Kategorie 2 erfassten Maschinen.

Anmerkung 2: Nummer 2D002 erfasst keine "Software" für Maschinen, die von Nummer 2B002 erfasst werden. Zur Erfassung von "Software" für die von Nummer 2B002 erfassten Maschinen: siehe Nummer 2D001 und Nummer 2D003.

Anmerkung 3: Nummer 2D002 erfasst keine "Software", die mit nicht von Kategorie 2 erfassten Maschinen ausgeführt wird und das erforderliche Minimum für den Betrieb dieser Maschinen ist.

2D003 "Software", entwickelt oder geändert für den Betrieb von Ausrüstung, die von Nummer 2B002 erfasst wird, die Funktionen der optischen Gestaltung, der Werkstückvermessung und des Materialabtrags in "numerische Steuer"-Befehle umwandelt, um die gewünschte Form des Werkstücks zu erzielen.

2D101 "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 2B104, 2B105, 2B109, 2B116, 2B117 oder 2B119 bis 2B122.

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 9D004.

2D201 "Software", besonders entwickelt für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 2B204, 2B206, 2B207, 2B209, 2B219 oder 2B227.

2D202 "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 2B201.

Anmerkung: Nummer 2D202 erfasst keine Programmierungs-"Software" für Bauteile, die "numerische Steuerungs"befehlcodes erzeugt, aber keine direkte Verwendung der Ausrüstung für die Bearbeitung verschiedener Bauteile erlaubt.

2D351 "Software", die nicht von Nummer 1D003 erfasst wird, besonders entwickelt für die "Verwendung" der von Unternummer 2B351 erfassten Ausrüstung.

2E Technologie

2E001 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von Ausrüstung oder "Software", die von Nummer 2A, 2B oder 2Derfasst wird.

Anmerkung: Nummer 2E001 erfasst "Technologie" für die Integration von Tastsystemen in von Unternummer 2B006a erfasste Koordinatenmessmaschinen.

2E002 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Herstellung" von Ausrüstung, die von Nummer 2A oder 2B erfasst wird.

2E003 "Technologie" wie folgt:

  1. nicht belegt,
  2. "Technologie" für metallbearbeitende Fertigungsverfahren wie folgt:
    1. "Technologie" für den Entwurf von Werkzeugen, Gesenken oder Spannvorrichtungen, besonders entwickelt für eines der folgenden Verfahren:
      1. "superplastisches Umformen",
      2. "Diffusionsschweißen"oder
      3. 'hydrostatisches Umformen mit direkter Druckbeaufschlagung',
    2. technische Daten, d. h. Verfahrensbeschreibungen oder Parameter, wie folgt, für die Verfahrenssteuerung:
      1. "superplastisches Umformen" von Aluminium-, Titan- oder "Superlegierungen":
        1. Oberflächenbehandlung,
        2. Dehngeschwindigkeit,
        3. Temperatur,
        4. Druck,
      2. "Diffusionsschweißen" von "Superlegierungen" oder Titanlegierungen:
        1. Oberflächenbehandlung,
        2. Temperatur,
        3. Druck,
      3. 'hydrostatisches Umformen mit direkter Druckbeaufschlagung' von Aluminium- oder Titanlegierungen:
        1. Druck,
        2. Dauer des Arbeitsvorgangs;
      4. 'heißisostatisches Verdichten' von Titan-, Aluminium- oder "Superlegierungen":
        1. Temperatur,
        2. Druck,
        3. Dauer des Arbeitsvorgangs;
      Technische Anmerkungen:
      1. 'Hydrostatisches Umformen mit direkter Druckbeaufschlagung' ist ein Verformungsprozess unter Verwendung eines flüssigkeitsgefüllten flexiblen Behälters, der mit dem Werkstück direkt in Berührung kommt.
      2. 'Heißisostatisches Verdichten' ist ein Verfahren, bei dem ein Gussstück bei Temperaturen von über 375 K (102 °C) in einer geschlossenen Kammer über verschiedene Medien (Gas, Flüssigkeit, Feststoffteilchen usw.) gleichmäßig in allen Richtungen so mit Druck beaufschlagt wird, dass Hohlräume im Innern des Gussstücks verkleinert oder beseitigt werden.
  3. "Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von hydraulischen Streckziehpressen und dazugehörigen Formwerkzeugen zur Fertigung von Bauelementen für Flugzeugzellen;
  4. nicht belegt,
  5. "Technologie" für die "Entwicklung" von Integrations-"Software" zum Einfügen von Expertensystemen in "numerische Steuerungen" zur weitgehenden Unterstützung von Entscheidungen im maschinennahen Bereich;
  6. "Technologie" für das Aufbringen von anorganischen Auflageschichten oder anorganischen, oberflächenverändernden Schichten (gemäß Spalte 3 der nachstehenden Tabelle) auf Substrate für nichtelektronische Anwendungen (gemäß Spalte 2 der nachstehenden Tabelle) durch die in Spalte 1 der nachstehenden Tabelle aufgeführten und in der Technischen Anmerkung definierten Verfahren.
    Anmerkung: Tabelle und Technische Anmerkung folgen nach Nummer 2E301.
    Anmerkung: Diese Tabelle ist so zu lesen, dass die "Technologie" eines bestimmten Beschichtungsverfahrens nur dann erfasst ist, wenn die in Spalte 3 aufgeführte Beschichtung einem Absatz mit dem jeweiligen Substrat in Spalte 2 direkt zugeordnet ist. Beispiel: Technische Daten zur chemischen Beschichtung aus der Gasphase (CVD-Beschichten) sind erfasst bezüglich der Aufbringung von Siliciden auf Substrate aus Kohlenstoff-Kohlenstoff-, Keramik- und Metall-"Matrix"-"Verbundwerkstoffen", aber nicht erfasst bezüglich der Aufbringung von Siliciden auf Substrate aus 'gesintertem Wolframcarbid' (16) und 'Siliziumcarbid' (18). Im zweiten Fall ist die Beschichtung nicht in dem Absatz der Spalte 3 aufgeführt, der dem Absatz der Spalte 2 mit dem Eintrag 'gesintertes Wolframcarbid' (16), 'Siliziumcarbid' (18) direkt zugeordnet ist.

2E101 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung oder "Software", erfasst von Nummer 2B004, 2B009, 2B104, 2B109, 2B116, 2B119 bis 2B122 oder 2D101.

2E201 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung oder "Software", erfasst von Nummer 2A225, 2A226, 2B001, 2B006, Unternummer 2B007b oder 2B007c, Nummer 2B008, 2B009, 2B201, 2B204, 2B206, 2B207, 2B209, 2B225 bis 2B232, 2D201 oder 2D202.

2E301 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Waren, erfasst von Nummer 2B350 bis 2B352.

Tabelle Abscheidungsverfahren

1. Beschichtungsverfahren ( 1) * 2. Substrat 3. Schichten
A. Chemische Beschichtung aus der Gasphase (CVD-Beschichten) "Superlegierungen" Aluminide für Innenbeschichtungen
Keramik ( 19) und Glas mit niedriger Wärmeausdehnung ( 14) Silicide
Carbide
Dielektrische Schichten ( 15)
Diamant
Diamantartiger Kohlenstoff ( 17)
Kohlenstoff-Kohlenstoff-, Keramik- und Metall-"Matrix"-"Verbundwerkstoffe" Silicide
Carbide
Hochschmelzende Metalle
Mischschichten daraus ( 4)
Dielektrische Schichten ( 15)
Aluminide
Legierte Aluminide ( 2)
Bornitrid
Gesintertes Wolframcarbid ( 16), Siliziumcarbid ( 18) Carbide
Wolfram
Mischschichten daraus ( 4)
Dielektrische Schichten ( 15)
Molybdän und Molybdänlegierungen Dielektrische Schichten ( 15)
Beryllium und Berylliumlegierungen Dielektrische Schichten ( 15)
Diamant
Diamantartiger Kohlenstoff ( 17)
Werkstoffe oder Materialien für Sensorenfenster ( 9) Dielektrische Schichten ( 15)
Diamant
Diamantartiger Kohlenstoff ( 17)
B. Physikalische Beschichtung aus der Gasphase (PVD-Beschichten) durch thermisches Verdampfen (TE-PVD)
B.1. PVD-Beschichten: Elektronenstrahl (EB-PVD) "Superlegierungen" Legierte Silicide
Legierte Aluminide ( 2)
MCrAlX ( 5)
modifiziertes Zirkoniumdioxid ( 12)
Silicide
Aluminide
Mischschichten daraus ( 4)
Keramik ( 19) und Glas mit niedriger Wärmeausdehnung ( 14) Dielektrische Schichten ( 15)
Korrosionsbeständiger Stahl ( 7) MCrAlX ( 5)
modifiziertes Zirkoniumdioxid ( 12)
Mischschichten daraus ( 4)
Kohlenstoff-Kohlenstoff-, Keramik- und Metall-"Matrix"-"Verbundwerkstoffe" Silicide
Carbide
Hochschmelzende Metalle
Mischschichten daraus ( 4)
Dielektrische Schichten ( 15)
Bornitrid
Gesintertes Wolframcarbid ( 16), Siliziumcarbid ( 18) Carbide
Wolfram
Mischschichten daraus ( 4)
Dielektrische Schichten ( 15)
Molybdän und Molybdänlegierungen Dielektrische Schichten ( 15)
Beryllium und Berylliumlegierungen Dielektrische Schichten ( 15)
Boride
Beryllium
Werkstoffe oder Materialien für Sensorenfenster ( 9) Dielektrische Schichten ( 15)
Titanlegierungen ( 13) Boride
Nitride
B.2. Ionenunterstütztes PVD-Beschichten mittels Widerstandsheizung (PVD-Ionenplattieren) Keramik ( 19) und Glas mit niedriger Wärmeausdehnung Dielektrische Schichten ( 15)
Diamantartiger Kohlenstoff ( 17)
Kohlenstoff-Kohlenstoff-, Keramik- und Metall-"Matrix"-"Verbundwerkstoffe" Dielektrische Schichten ( 15)
Gesintertes Wolframcarbid ( 16), Siliziumcarbid Dielektrische Schichten ( 15)
Molybdän und Molybdänlegierungen Dielektrische Schichten ( 15)
Beryllium und Berylliumlegierungen Dielektrische Schichten ( 15)
Werkstoffe oder Materialien für Sensorenfenster ( 9) Dielektrische Schichten ( 15)
Diamantartiger Kohlenstoff ( 17)
B.3. PVD-Beschichten: "Laser"-Verdampfung Keramik ( 19) und Glas mit niedriger Wärmeausdehnung ( 14) Silicide
Dielektrische Schichten ( 15)
Diamantartiger Kohlenstoff ( 17)
Kohlenstoff-Kohlenstoff-, Keramik- und Metall-"Matrix"-"Verbundwerkstoffe" Dielektrische Schichten ( 15)
Gesintertes Wolframcarbid ( 16), Siliziumcarbid Dielektrische Schichten ( 15)
Molybdän und Molybdänlegierungen Dielektrische Schichten ( 15)
Beryllium und Berylliumlegierungen Dielektrische Schichten ( 15)
Werkstoffe oder Materialien für Sensorenfenster ( 9) Dielektrische Schichten ( 15)
Diamantartiger Kohlenstoff ( 17)
B.4. PVD-Beschichten: Kathodenzerstäubung durch Bogenentladung (Arc-Verdampfen) "Superlegierungen" Legierte Silicide
Legierte Aluminide ( 2)
MCrAlX ( 5)
Polymere ( 11) und "Verbundwerkstoffe" mit organischer "Matrix" Boride
Carbide
Nitride
Diamantartiger Kohlenstoff ( 17)
C. Pack-Beschichten [Pack-Beschichten ohne direkten Pulverkontakt (out-of-pack) ( 10): siehe oben unter A] Kohlenstoff-Kohlenstoff-, Keramik- und Metall-"Matrix"-"Verbundwerkstoffe" Silicide
Carbide
Mischschichten daraus ( 4)
Titanlegierungen ( 13) Silicide
Aluminide
Legierte Aluminide ( 2)
Hochschmelzende Metalle und Legierungen ( 8) Silicide
Oxide
D. Plasmaspritzen "Superlegierungen" MCrAlX ( 5)
modifiziertes Zirkoniumdioxid ( 12)
Mischschichten daraus ( 4)
Nickel-Grafit-Einlaufbeläge
Ni-Cr-Alhaltige Einlaufbeläge
Al-Si-Polyester-Einlaufbeläge
Legierte Aluminide ( 2)
Aluminiumlegierungen ( 6) MCrAlX ( 5)
modifiziertes Zirkoniumdioxid ( 12)
Silicide
Mischschichten daraus ( 4)
Hochschmelzende Metalle und Legierungen ( 8) Aluminide
Silicide
Carbide
Korrosionsbeständiger Stahl ( 7) MCrAlX ( 5)
modifiziertes Zirkoniumdioxid ( 12)
Mischschichten daraus ( 4)
Titanlegierungen ( 13) Carbide
Aluminide
Silicide
Legierte Aluminide ( 2)
Nickel-Grafit-Einlaufbeläge
Ni-Cr-Al-haltige Einlaufbeläge
Al-Si-Polyester-Einlaufbeläge
E. Schlickerbeschichten Hochschmelzende Metalle und Legierungen ( 8) Aufgeschmolzene Silicide
Aufgeschmolzene Aluminide, ausgenommen für Widerstandsheizelemente
Kohlenstoff-Kohlenstoff-, Keramik- und Metall-"Matrix"-"Verbundwerkstoffe" Silicide
Carbide
Mischschichten daraus ( 4)
F. Kathodenzerstäubungsbeschichtung (Sputtern/Aufstäuben) "Superlegierungen" Legierte Silicide
Legierte Aluminide ( 2)
Mit Edelmetallen modifizierte Aluminide ( 3)
MCrAlX ( 5)
modifiziertes Zirkoniumdioxid ( 12)
Platin
Mischschichten daraus ( 4)
Keramik und Glas mit niedriger Wärmeausdehnung ( 14) Silicide
Platin
Mischschichten daraus ( 4)
Dielektrische Schichten ( 15)
Diamantartiger Kohlenstoff ( 17)
Titanlegierungen ( 13) Boride
Nitride
Oxide
Silicide
Aluminide
Legierte Aluminide ( 2)
Carbide
Kohlenstoff-Kohlenstoff-, Keramik- und Metall-"Matrix"-"Verbundwerkstoffe" Silicide
Carbide
Hochschmelzende Metalle
Mischschichten daraus ( 4)
Dielektrische Schichten ( 15)
Bornitrid
Gesintertes Wolframcarbid ( 16), Siliziumcarbid ( 18) Carbide
Wolfram
Mischschichten daraus ( 4)
Dielektrische Schichten ( 15)
Bornitrid
Molybdän und Molybdänlegierungen Dielektrische Schichten ( 15)
Beryllium und Berylliumlegierungen Boride
Dielektrische Schichten ( 15)
Beryllium
Werkstoffe oder Materialien für Sensorenfenster ( 9) Dielektrische Schichten ( 15)
Diamantartiger Kohlenstoff ( 17)
Hochschmelzende Metalle und Legierungen ( 8) Aluminide
Silicide
Oxide
Carbide
G. Ionenimplantation Hochwarmfeste Lagerstähle Zusatz von Chrom, Tantal oder Niob (Columbium)
Titanlegierungen ( 13) Boride
Nitride
Beryllium und Berylliumlegierungen Boride
Gesintertes Wolframcarbid ( 16) Carbide
Nitride
*) Die in Klammern gesetzten Ziffern verweisen auf nachstehende Anmerkungen zu dieser Tabelle.

Anmerkungen zur Tabelle - Abscheidungsverfahren

1. Die 'Beschichtungsverfahren' schließen das Ausbessern und Erneuern von Schichten ebenso ein wie die Originalbeschichtung.

2. 'Legierte Aluminid'-Beschichtung schließt das Beschichten nach Einzel- oder Mehrschrittverfahren ein, bei denen ein oder mehrere Elemente vor oder während des Aufbringens der Aluminid-Schicht abgeschieden werden, selbst wenn diese Elemente nach einem anderen Beschichtungsverfahren aufgebracht werden. Es schließt jedoch nicht die mehrfache Anwendung von Einzelschritt-Packbeschichtungsverfahren zur Erzielung von legierten Aluminid-Schichten ein.

3. 'Mit Edelmetallen modifizierte Aluminid'-Beschichtung schließt die Mehrschrittbeschichtungen ein, bei denen das Edelmetall oder die Edelmetalle vor der Aluminid-Schicht durch ein anderes Beschichtungsverfahren aufgebracht wird/werden.

4. Der Ausdruck 'Mischschichten daraus' schließt infiltrierten Werkstoff, abgestufte Zusammensetzungen, Simultanabscheidungen und Mehrschichten-Abscheidungen ein. Sie werden durch Anwendung eines oder mehrerer der in der Tabelle aufgeführten Beschichtungsverfahren hergestellt.

5. 'MCrAlX' bezieht sich auf eine Beschichtungslegierung, bei der 'M' für Cobalt, Eisen, Nickel oder Kombinationen aus diesen Elementen und 'X' für Hafnium, Yttrium, Silizium, Tantal in jeder gewünschten Menge oder für sonstige beabsichtigte Zusätze über 0,01 Masseprozent in unterschiedlichen Verhältnissen und Mischungen steht, ausgenommen:

  1. CoCrAlY-Schichten, die weniger als 22 Masseprozent Chrom, weniger als 7 Masseprozent Aluminium und weniger als 2 Masseprozent Yttrium enthalten,
  2. CoCrAlY-Schichten, die 22 bis 24 Masseprozent Chrom, 10 bis 12 Masseprozent Aluminium und 0,5 bis 0,7 Masseprozent Yttrium enthaltenoder
  3. NiCrAlY-Schichten, die 21 bis 23 Masseprozent Chrom, 10 bis 12 Masseprozent Aluminium und 0,9 bis 1,1 Masseprozent Yttrium enthalten.

6. 'Aluminiumlegierungen' beziehen sich auf Legierungen mit einer Zugfestigkeit von 190 MPa oder mehr, gemessen bei einer Temperatur von 293 K (20 °C).

7. 'Korrosionsbeständige Stähle' beziehen sich auf Stähle der AISI-Nummernreihe 300 (AISI = American Iron and Steel Institute) oder Stähle vergleichbarer nationaler Normen.

8. 'Hochschmelzende Metalle und Legierungen' schließen die folgenden Metalle und ihre Legierungen ein: Niob (Columbium), Molybdän, Wolfram und Tantal.

9. 'Werkstoffe oder Materialien für Sensorenfenster' wie folgt: Aluminiumoxid, Silizium, Germanium, Zinksulfid, Zinkselenid, Galliumarsenid, Diamant, Galliumphosphid, Saphir und die folgenden Metallhalogenide: Werkstoffe oder Materialien für Sensorenfenster mit einem Durchmesser von mehr als 40 mm bei Zirkoniumfluorid und Hafniumfluorid.

10. Kategorie 2 erfasst nicht die "Technologie" für das Pack-Beschichten im Einzelschrittverfahren von massiven Turbinenschaufelblättern.

11. 'Polymere' wie folgt: Polyimid, Polyester, Polysulfid, Polycarbonate und Polyurethane.

12. 'Modifiziertes Zirkoniumdioxid' bezieht sich auf Zirkoniumdioxid mit Zusätzen von anderen Metalloxiden (z.B. Calciumoxid, Magnesiumoxid, Yttriumoxid, Hafniumoxid, Seltenerdoxide) zur Stabilisierung bestimmter Kristallphasen und Phasenzusammensetzungen. Wärmedämmschichten aus Zirkoniumdioxid, das durch Mischung oder Verschmelzung mit Calciumoxid oder Magnesiumoxid modifiziert wurde, werden nicht erfasst.

13. 'Titanlegierungen' beziehen sich nur auf in der Luft- und Raumfahrt verwendete Legierungen, die über eine Zugfestigkeit von 900 MPa oder mehr verfügen, gemessen bei einer Temperatur von 293 K (20 °C).

14. 'Glas mit niedriger Wärmeausdehnung' bezieht sich auf Glas mit einem Wärmeausdehnungskoeffizienten von 1 × 10-7 K-1 oder weniger, gemessen bei einer Temperatur von 293 K (20 °C).

15. 'Dielektrische Schichten' sind Mehrfachschichten aus Isolierstoffen, wobei die Interferenzeigenschaften eines Schichtsystems, das aus Werkstoffen oder Materialien mit unterschiedlichem Brechungsindex besteht, zur Reflexion, Transmission oder Absorption von Wellen verschiedener Längenbereiche verwendet werden. 'Dielektrische Schichten' bestehen aus mehr als vier dielektrischen Lagen oder mehr als vier Dielektrikum/Metall-"Verbundwerkstoff"lagen.

16. 'Gesintertes Wolframcarbid' bezieht sich nicht auf Werkstoffe oder Materialien für Schneid- und Formwerkzeuge aus Wolframcarbid/(Cobalt, Nickel), Titancarbid/(Cobalt, Nickel), Chromcarbid/Nickel-Chrom und Chromcarbid/Nickel.

17. "Technologie" für das Abscheiden von diamantartigem Kohlenstoff auf den folgenden Gegenständen, unterliegt nicht der Ausfuhrgenehmigungspflicht:

Festplatten und Festplattenköpfe, Ausrüstung für die Herstellung von Einwegartikeln, Ventile für Wasserhähne, Lautsprechermembranen, Teile für Automobilmotoren, spangebende Werkzeuge, Stanz- und Presswerkzeuge, Ausrüstung für Büroautomation, Mikrofone, medizinische Geräte oder Formen für das Gießen oder Spritzen von Plastik, wenn sie aus Legierungen hergestellt sind, die weniger als 5 % Beryllium enthalten.

18. 'Siliziumcarbid' schließt nicht Materialien für spanende und umformende Werkzeuge ein.

19. Keramiksubstrate, wie sie in dieser Position benutzt werden, beinhalten nicht Keramikmaterialien mit einem Anteil größer/gleich 5 Gew.-% an Lehm oder Bindemittel als separater Bestandteil oder als Kombination.

Technische Anmerkungen zur Tabelle - Abscheidungsverfahren

Die in Spalte 1 der Tabelle angegebenen Verfahren sind wie folgt definiert:

  1. Chemische Beschichtung aus der Gasphase (CVD-Beschichten) ist ein Verfahren zum Aufbringen von Auflageschichten oder oberflächenverändernden Schichten, bei dem ein Metall, eine Legierung, ein "Verbundwerkstoff", ein Dielektrikum oder Keramik auf einem erhitzten Substrat abgeschieden wird. Gasförmige Reaktanten werden im oberflächennahen Bereich eines Substrats zersetzt oder verbunden, wobei der gewünschte Schichtstoff als Element, Legierung oder Verbindung auf dem Substrat abgeschieden wird. Die für die Zersetzung oder chemische Reaktion benötigte Energie wird entweder durch die Hitze des Substrats, durch die elektrische Entladung in einem Glimmlichtplasma oder durch "Laser"strahlen geliefert.
    Anmerkung 1: Das CVD-Beschichten schließt folgende Verfahren ein: Abscheidung mittels gerichtetem Gasfluss ohne direkten Pulverkontakt des Substrats (out of pack), CVD-Beschichten mit pulsierendem Druck, thermische Zersetzung mit geregelter Keimbildung (CNTD), plasmaverstärktes oder -unterstütztes CVD-Beschichten.

    Anmerkung 2: Pack-Beschichten bedeutet, dass ein Substrat in ein Pulvergemisch eingebettet wird.

    Anmerkung 3: Die beim Out-of-Pack-Verfahren verwendeten gasförmigen Reaktanten werden mit denselben Hauptreaktionen und Parametern erzeugt wie beim Pack-Beschichten, mit der Ausnahme, dass das zu beschichtende Substrat keinen Kontakt mit dem Pulvergemisch hat.

  2. Physikalische Beschichtung aus der Gasphase durch thermisches Verdampfen (TE-PVD = thermal evaporation physical vapour deposition) ist ein Beschichtungsverfahren zur Herstellung von Auflageschichten in einem Vakuum bei einem Druck von weniger als 0,1 Pa, wobei Wärmeenergie zum Verdampfen des Schichtwerkstoffes eingesetzt wird. Bei diesem Verfahren wird das dampfförmige Beschichtungsmaterial durch Kondensation oder Abscheidung auf entsprechend positionierten Substraten aufgebracht.

    Die Zufuhr von Gasen in die Vakuumkammer während des Beschichtungsvorgangs zum Zwecke der Synthese von zusammengesetzten Schichten ist eine übliche Variante dieses Verfahrens.

    Die Verwendung von Ionen- oder Elektronenstrahlen oder von Plasma zur Einleitung oder Förderung des Abscheidungsvorgangs ist ebenfalls eine übliche Variante dieses Verfahrens. Der Einsatz von Monitoren zur Messung der optischen Eigenschaften und der Schichtdicke während des Beschichtungsvorgangs kann ein Merkmal dieser Verfahren sein.

    Spezifische TE-PVD-Verfahren sind folgende:

    1. Beim PVD-Beschichten mittels Elektronenstrahl wird das Beschichtungsmaterial mittels Elektronenstrahl erhitzt und verdampft.
    2. Beim PVD-Beschichten mittels ionenunterstützter Widerstandsheizung werden Heizquellen mit elektrischem Widerstand in Kombination mit auftreffendem(n) Ionenstrahl(en) verwendet, mit dem ein kontrollierter und gleichmäßiger Fluss aus verdampftem Beschichtungsmaterial erzeugt wird.
    3. Bei der "Laser"-Verdampfung werden zum Verdampfen des Beschichtungsmaterials Impuls-"Laser" oder Dauerstrich-"Laser" verwendet.
    4. Bei der Kathodenzerstäubung durch Bogenentladung (Arc-Verdampfen) wird eine selbstverzehrende Kathode verwendet, die aus dem Beschichtungsmaterial besteht. Dabei wird durch den Momentkontakt einer geerdeten Zündelektrode auf der Kathodenoberfläche eine Lichtbogenentladung ausgelöst. Durch die kontrollierte Bewegung des Lichtbogens wird die Kathodenoberfläche abgetragen, wobei ein hochionisiertes Plasma entsteht. Als Anode kann entweder ein am Rande der Kathode über einem Isolator angebrachter Kegel oder die Kammer selbst verwendet werden. Bei nicht geradliniger Abscheidung wird an das Substrat eine Vorspannung angelegt.
      Anmerkung: Diese Definition beinhaltet nicht die Kathodenzerstäubungsabscheidung mit unkontrollierter Bogenentladung und Substraten ohne Vorspannung.
    5. Ionenplattieren ist eine spezielle Variante eines allgemeinen TE-PVD-Verfahrens, bei dem ein Plasma oder eine Ionenquelle zur Ionisierung des Beschichtungsmaterials verwendet und an das Substrat eine negative Vorspannung angelegt wird, um die Abscheidung des Beschichtungsmaterials aus dem Plasma zu fördern. Die Einbringung von reaktiven Stoffen, die Verdampfung von Feststoffen im Reaktionsbehälter und der Einsatz von Monitoren zur Messung der optischen Eigenschaften und der Schichtdicke während des Beschichtungsvorgangs sind übliche Varianten dieses Verfahrens.
  3. Pack-Beschichten ist ein Verfahren zur Herstellung von oberflächenverändernden Schichten oder Auflageschichten, bei dem das Substrat in ein Pulvergemisch eingebettet wird, das aus folgenden Stoffen besteht:
    1. den Metallpulvern, die abgeschieden werden sollen (normalerweise Aluminium, Chrom, Silizium oder Gemische daraus),
    2. einem Aktivator (normalerweise einem Halogenid) und
    3. einem inerten Pulver, in der Regel Aluminiumoxid.

    Das Substrat und das Pulvergemisch befinden sich in einer Retorte, die auf eine Temperatur zwischen 1.030 K (757 °C) und 1.375 K (1.102 °C) erhitzt wird, wobei die Haltezeit ausreichend bemessen sein muss, um die Beschichtung abzuscheiden.

  4. Plasmaspritzen ist ein Verfahren zur Herstellung von Auflageschichten, wobei mit einer Plasmaspritzpistole, die ein Plasma erzeugt und regelt, Spritzwerkstoffe in Pulver- oder Drahtform aufgenommen, aufgeschmolzen und auf die Oberfläche des Substrats geschleudert werden. Dabei entsteht auf dem Substrat eine homogene, gut haftende Schicht. Plasmaspritzen bezieht sich auf Niederdruckplasmaspritzen oder Hochgeschwindigkeitsplasmaspritzen.
    Anmerkung 1: Niederdruck bezeichnet einen Druck unterhalb des normalen Atmosphärendrucks.

    Anmerkung 2: Hochgeschwindigkeit bezieht sich auf eine Gasgeschwindigkeit am Düsenaustritt von mehr als 750 m/s bei einer Temperatur von 293 K (20 °C) und einem Druck von 0,1 MPa.

  5. Schlickerbeschichten (Aufbringen von Schichten durch Aufschlämmen) ist ein Verfahren zur Herstellung von oberflächenverändernden Schichten oder Auflageschichten, bei dem ein Metall- oder Keramikpulver zusammen mit einem organischen Binder in einer Flüssigkeit suspendiert und durch Aufspritzen, Tauchen oder Aufpinseln auf ein Substrat aufgebracht wird. Die gewünschte Schicht wird anschließend durch Luft- oder Ofentrocknung und Wärmebehandlung gebildet.
  6. Kathodenzerstäubungsbeschichtung (Sputtern/Aufstäuben) ist ein Verfahren zur Herstellung von Auflageschichten, das auf dem Prinzip der Impulsübertragung beruht. Dabei werden positiv geladene Ionen mithilfe eines elektrischen Feldes auf die Oberfläche eines targets (Beschichtungsmaterial) geschossen. Die Bewegungsenergie der auftreffenden Ionen reicht aus, um Atome aus der Oberfläche des targets herauszulösen, die sich auf einem entsprechend angebrachten Substrat niederschlagen.
    Anmerkung 1: Die Tabelle bezieht sich ausschließlich auf das Abscheiden mittels Trioden- oder Magnetronanlagen oder reaktivem Aufstäuben, wodurch die Haftfestigkeit der Schicht und die Beschichtungsrate erhöht werden, sowie auf das beschleunigte Aufstäuben mittels einer am target anliegenden HF-Spannung, wodurch nichtmetallische Schichtwerkstoffe zerstäubt werden können.

    Anmerkung 2: Ionenstrahlen mit niedriger Energie (weniger als 5 keV) können verwendet werden, um die Abscheidung zu aktivieren.

  7. Ionenimplantation ist ein oberflächenveränderndes Beschichtungsverfahren, bei dem das zu legierende Element ionisiert, durch ein Spannungsgefälle beschleunigt und in die Oberfläche des Substrats implantiert wird. Dies schließt Verfahren ein, bei denen neben der Ionenimplantation gleichzeitig das PVD-Beschichten mittels Elektronenstrahl und das Sputtern/Aufstäuben zur Anwendung kommen.


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