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Regelwerk, EU-chronologisch (2009), Lebensmittel - Futtermittel

Verordnung (EG) Nr. 270/2009 der Kommission vom 2. April 2009 zur Zulassung von 6-Phytase als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner (Zulassungsinhaber: DSM Nutritional Products Ltd, vertreten durch DSM Nutritional Products Sp. z o.o.)

(ABl. Nr. L 91 vom 03.04.2009 S. 3;
VO (EG) Nr. 1088/2009 - ABl. Nr. L 297 vom::13.11.2009 S. 4,aufgehoben)



Aufgehoben gemäß Art. 2 der VO (EG) Nr. 1088/2009 - (ABl. Nr. L 297 vom 13.11.2009 S. 6)

Anm.:  s. Liste der VO'en - Zulasssung von Futtermittelzusatzstoffen

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung und die entsprechenden Grundlagen und Verfahren.

(2) Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wurde ein Antrag auf Zulassung der im Anhang dieser Verordnung beschriebenen Zubereitung vorgelegt. Diesem Antrag waren die in Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 verlangten Angaben und Unterlagen beigefügt.

(3) Der Antrag betrifft die Zulassung von 6-Phytase aus Aspergillus oryzae (DSM 17594), einer in die Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" einzuordnenden Enzymzubereitung, als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner.

(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ("die Behörde") kam in ihrem Gutachten vom 18. November 2008 bzw. 29. Oktober 2008 2 auf der Grundlage der vom Antragsteller übermittelten Daten zu dem Schluss, dass die Enzymzubereitung 6-Phytase aus Aspergillus oryzae (DSM 17594), wie sie vom Antragsteller,

DSM Nutritional Products Ltd, vertreten durch DSM Nutritional Products Sp. z o.o., hergestellt wird, weder schädlich für die Gesundheit von Mensch und Tier noch für die Umwelt ist und dass sie die Verwertung phytatgebundenen Phosphors wirksam verbessert. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für notwendig. Sie hat auch den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat.

(5) Die Bewertung der Zubereitung hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind. Die Verwendung dieser Zubereitung sollte daher gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.

(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" und die Funktionsgruppe "Verdaulichkeitsförderer" einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 2. April 2009

1) ABl. Nr. L 268 vom 18.10.2003 S. 29.
2) The EFSa Journal (2008) 871, 1-18.

.

  Anhang
Kennnum-
mer des
Zusatz-
stoffs
Name des
Zulassungs-
Inhabers
Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische
Bezeichnung, Beschreibung,
Analysemethode
Tierart oder
Tierkategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst-
gehalt
Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer
der Zulassung
Aktivität/kg Alleinfutter-
mittel mit einem Feuch-
tigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verdaulichkeitsförderer
4a6 DSM Nutritional Products Ltd, vertreten durch DSM Nutritional Products Sp. z o.o. 6-Phytase
EC 3.1.3.26
Zusammensetzung des Zusatzstoffs:

Zubereitung von 6-Phytase aus Aspergillus oyzae (DSM 17594) mit einer Mindestaktivitat von

10.000 FTU (1)/g (fest) bzw.
20.000 FTU/g (flüssig)

Bezeichnung des Wirkstoffs:

6-Phytase aus Aspergillus oryzae (DSM 17594)

Analysemethode2:

Kolorimetrisches Verfahren, beruhend auf der Reaktion von Vanadat-Molybdat mit anorganischem Phosphat, das durch die Wirkung von 6-Phytase auf ein phytathaltiges Substrat (Natriumphytat) bei einem pH-Wert von 5,5 und einer Temperatur von 37 °C entsteht, quantifiziert anhand einer Standardkurve für anorganisches Phosphat

Masthühner - 1 500 FTU -
  1. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind Lagertemperatur, Haltbarkeit und Pelletierstabilität anzugeben.
  2. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel:
  • Masthühner: 1.500-3.000 FTU.
  1. Für die Verwendung in Mischfuttermitteln mit mehr als 0,23 % phytingebundenem Phosphor.
  2. 4. Sicherheit: Bei der Handhabung sind Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe zu tragen.
22. April 2019
1) Eine FTU ist die Enzymmenge, die bei einer Phytatkonzentration von 5,0 mmol, einer Temperatur von 37 °C, einem pH-Wert von 5,5 und bei 30-minütiger Inkubation pro Minute 1 pmol anorganisches Phosphat aus Phytat freisetzt.

2) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe die Website des gemeinschaftlichen Referenzlabors: www.irnunjrc.be/crlfeedadditives


ENDE

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