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Entscheidung 2009/64/EG der Kommission vom 21. Januar 2009 zur Festlegung der Internationalen Norm ISO 17994:2004(E) als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Verfahren gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 119)
(ABl. Nr. L 23 vom 27.01.2009 S. 32;
Beschl. (EU) 2017/1583 - ABl. Nr. L 239 vom 19.09.2017 S. 34aufgehoben)
aufgehoben/ersetzt gem. Art. 2 des Beschl.'es (EU) 2017/1583
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Internationale Norm ISO 17994:2004(E) beschreibt die Kriterien und Verfahren für die Feststellung der Gleichwertigkeit mikrobiologischer Verfahren.
(2) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2006/7/EG eingesetzten Ausschusses
- hat folgende Entscheidung erlassen:
Die Internationale Norm ISO 17994:2004(E) "Wasserbeschaffenheit - Kriterien für die Feststellung der Gleichwertigkeit mikrobiologischer Verfahren" wird gemäß Artikel 3 Absatz 9 der Richtlinie 2006/7/EG als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit mikrobiologischer Verfahren festgelegt.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 21. Januar 2009
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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