umwelt-online: OPS 1 Gewerbsmässige Beförderung in Flugzeugen (4)
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Tabelle 3 : System-Mindestbedingungen (Bodenanlage)
System-Mindestbedingungen | |
Anlage | Niedrigste Entscheidungshöhe/MDH |
Landekurssender mit oder ohne DME | 250 ft |
SRa (beendet bei 1/2 NM) | 250 ft |
SRa (beendet bei 1 NM) | 300 ft |
SRa (beendet bei 2 NM oder mehr) | 350 ft |
RNAV/LNAV | 300 ft |
VOR | 300 ft |
VOR/DME | 250 ft |
NDB | 350 ft |
NDB/DME | 300 ft |
VDF | 350 ft |
wenn die Bahn des Endanflugs um nicht mehr als 15 Grad bei Luftfahrzeugen CAT a und B und nicht mehr als 5 Grad bei Luftfahrzeugen CAT C und D versetzt ist.
Geforderte Pistensichtweite/Sicht (m) = [(DH/MDH (ft) x 0,3048) / tanα] - Länge der Anflugbefeuerung (m)
Anmerkung 1: a ist der Berechnungswinkel, es handelt sich dabei um einen Vorgabewert von 3,00 Grad, der stufenweise erhöht
wird
Anmerkung. Der hinzugefügte Wert entspricht der Zeit/Entfernung, die erforderlich ist, um das Luff ffineug auf den Endsinkflug zu bringen.
(Stand: 11.03.2019)
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