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Regelwerk, EU 2008, Chemikalien - EU Bund

Empfehlung 2008/345/EG der Kommission vom 7. Februar 2008 für einen Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Forschung im Bereich der Nanowissenschaften und -technologien

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 424)

(ABl. Nr. L 116 vom 30.04.2008 S. 46)



Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 211,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In ihrer Mitteilung an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Hin zu einem europäischen Forschungsraum" schlug die Kommission im Januar 2000 die Schaffung eines europäischen Forschungsraums vor 1, um so die europäische Forschungspolitik zu konsolidieren und zu strukturieren. Im Mai 2007 stieß die Kommission mit dem Grünbuch "Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven" erneut eine breit angelegte Debatte in den Institutionen und in der Öffentlichkeit darüber an, mit welchen Mitteln ein einheitlicher, attraktiver Europäischer Forschungsraum zu erreichen sei, der die Bedürfnisse und Erwartungen der Wissenschaft, der Industrie und der Bürger erfüllt 2.

(2) Die Kommission verabschiedete im Februar 2000 eine Mitteilung zum Vorsorgeprinzip 3, um einen Grundkonsens darüber zu erzielen, wie wissenschaftlich noch nicht in vollem Umfang einschätzbare Risiken erfasst, bewertet, bewältigt und vermittelt werden sollen.

(3) Anlässlich seiner Tagung im März 2000 in Lissabon beschloss der Europäische Rat, die Gemeinschaft innerhalb der folgenden zehn Jahre zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.

(4) Im Jahr 2004 nannte die Kommission in ihrer Mitteilung "Auf dem Weg zu einer europäischen Strategie für Nanotechnologie" 4 Maßnahmen, mit denen auf Gemeinschaftsebene der zusätzliche Nutzen erzielt werden soll, der notwendig ist, um in diesem Bereich wettbewerbsfähig zu bleiben und gleichzeitig die verantwortliche Weiterentwicklung dieser Technologie zu gewährleisten. In seinen Schlussfolgerungen vom 24. September 2004 5 begrüßte der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" das vorgeschlagene integrierte, sichere und verantwortungsvolle Konzept und die Absicht der Kommission, einen Aktionsplan für Nanotechnologien zu erstellen.

(5) Unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation erstellte die Kommission 2005 einen Aktionsplan für Nanotechnologien 6, in dem auf der Grundlage der in der Mitteilung "Auf dem Weg zu einer europäischen Strategie für Nanotechnologie" herausgestellten vordringlichen Bereiche kohärente und in sich schlüssige Maßnahmen zur unmittelbaren Durchführung einer integrierten, sicheren und verantwortungsvollen Strategie für Nanowissenschaften und -technologien festgelegt werden. In beiden Mitteilungen wird ausdrücklich erwähnt, dass Umwelt-, Gesundheits-, und Sicherheitsaspekte bei allen Forschungsarbeiten im Bereich der Nanowissenschaften und -technologien einbezogen werden müssen.

(6) Im Anschluss an den Aktionsplan für Nanowissenschaften und Nanotechnologien legte die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien im Januar 2007 eine Stellungnahme zu den ethischen Aspekten der Nanomedizin vor 7.

(7) Aufgrund von Beiträgen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zu einer früheren Stellungnahme gab der wissenschaftliche Ausschuss für neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken im März 2006 eine geänderte Stellungnahme zur Angemessenheit bestehender Verfahren zur Bewertung möglicher Risiken im Zusammenhang mit technisch hergestellten und zufälligen Nanotechnologieprodukten ab 8.

(8) Im Juni 2006 verabschiedete der Europäische Rat eine geänderte Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, mit der die anlässlich des Gipfeltreffens in Göteborg im Juni 2001 initiierte Gemeinschaftsstrategie für eine nachhaltige Entwicklung präzisiert wurde, deren Schwerpunkt auf Umwelt- und Gesundheitsschutzzielen und auf der Beseitigung der Armut lag.

(9) In seinen Schlussfolgerungen 9 vom 23. November 2007 erkannte der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" die Notwendigkeit an, zwischen allen Beteiligten in den Bereichen Nanowissenschaften und Nanotechnologien Synergien und Zusammenarbeit zu fördern, unter anderem zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Finanzinstituten, Nichtregierungsorganisationen und der Gesellschaft insgesamt.

(10) Die Kommission legte 2007 einen ersten Durchführungsbericht zum Aktionsplan für Nanotechnologien in Europa vor10. Darin kündigte sie ihre Absicht an, einen

freiwilligen Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Forschung im Bereich der Nanowissenschaften und -technologien anzunehmen.

(11) Diese Empfehlung enthält den Verhaltenskodex, mit dem eine integrierte, sichere und verantwortungsvolle Forschung im Bereich der Nanowissenschaften und -technologien in Europa im Interesse der Gesellschaft insgesamt gefördert werden soll.

(12) Die allgemeinen Grundsätze und Leitlinien für Maßnahmen, die in dieser Empfehlung ausgeführt werden, stützen sich auf eine öffentliche Konsultation.

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