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Entscheidung 2007/558/EG der Kommission vom 2. August 2007 zur Änderung der Entscheidung 92/452/EWG hinsichtlich bestimmter Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten in den Vereinigten Staaten von Amerika
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3655)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 212 vom 14.08.2007 S. 18)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 89/556/EWG des Rates vom 25. September 1989 über viehseuchenrechtliche Fragen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Embryonen von Hausrindern und ihrer Einfuhr aus Drittländern 1, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß der Entscheidung 92/452/EWG der Kommission vom 30. Juli 1992 betreffend die Listen der für die Ausfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft zugelassenen Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten in Drittländern 2 dürfen die Mitgliedstaaten nur Embryonen aus Drittländern einführen, wenn sie von in den Listen derselben Entscheidung aufgeführten Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten entnommen, aufbereitet und gelagert worden sind.
(2) Die Vereinigten Staaten von Amerika haben darum ersucht, dass die Einträge für dieses Land in den genannten Listen hinsichtlich bestimmter Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten geändert werden.
(3) Die Vereinigten Staaten von Amerika haben Garantien gegeben, dass die einschlägigen Anforderungen der Richtlinie 89/556/EWG erfüllt sind, und die betreffenden Embryo-Entnahmeeinheiten und Embryo-Erzeugungseinheiten sind von den Veterinärdiensten dieses Landes für Ausfuhren in die Gemeinschaft amtlich zugelassen worden.
(4) Die Entscheidung 92/452/EWG sollte daher entsprechend geändert werden.
(5) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit
- hat folgende Entscheidung erlassen:
Der Anhang der Entscheidung 92/452/EWG wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Entscheidung geändert.
Diese Entscheidung gilt ab dem 1. Oktober 2007.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 2. August 2007
Anhang |
Der Anhang der Entscheidung 92/452/EWG wird wie folgt geändert:
1. Die Zeile für die Embryo-Entnahmeeinheit Nr. 91WI057 E631 in den Vereinigten Staaten von Amerika erhält folgende Fassung:
"US | 92WI057 E631 | VRS INC 3559 Pioneer Road Verona, WI 53593 |
Dr. Robert Rowe" |
2. Die Zeile für die Embryo-Entnahmeeinheit Nr. 04WI109 E1257 in den Vereinigten Staaten von Amerika erhält folgende Fassung:
"US | 04WI109 E1257 | Beck Embryo Transfer, LLC S 448 Nilsestuen Road Cashton, WI 54619 |
Dr. Brent Beck" |
3. Die folgenden Zeilen für die Vereinigten Staaten von Amerika werden eingefügt:
"US | 07NC132 E705 | Castalia Cattle Company 960 Collins Mill Road Castalia, NC 27816 |
Dr. Samuel P. Galphin" | ||
"US | 07WI133 E803 | Roberts Veterinary Service 108 W Main Street Roberts, WI 54023 |
Dr. Marvin J. Johnson" |
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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