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Regelwerk, EU 2006, Lebensmittel - EU Bund

Empfehlung 2006/794/EG der Kommission vom 16. November 2006 für das Monitoring der Hintergrundbelastung von Lebensmitteln mit Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 5425)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 322 vom 22.11.2006 S. 24)



Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 211 zweiter Gedankenstrich,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 466/2001 der Kommission vom 8. März 2001 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln 1 setzt Höchstgehalte für den Dioxingehalt und für die Summe von Dioxinen und dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (PCB) in Lebensmitteln fest.

(2) Es ist notwendig, in der gesamten Europäischen Union für ein größtmögliches Spektrum von Lebensmitteln zuverlässige Daten über das Vorkommen von Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB zu erheben, um ein klares Bild von der zeitlichen Entwicklung der Hintergrundbelastung von Lebensmitteln mit diesen Stoffen zu erhalten.

(3) Nach der Empfehlung 2006/88/EG der Kommission vom 6. Februar 2006 zur Reduzierung des Anteils von Dioxinen, Furanen und PCB in Futtermitteln und Lebensmitteln 2 sollten die Mitgliedstaaten das Vorkommen von Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und, wenn möglich, nicht dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln gemäß der Empfehlung 2004/705/EG der Kommission 3 anhand von Zufallsstichproben überwachen.

(4) Die Empfehlung 2004/705/EG empfiehlt den Mitgliedstaaten eine Mindestanzahl von jährlich zu analysierenden Proben verschiedener Lebensmittelkategorien und das Berichtsformat für die Ergebnisse über das Monitoring der Hintergrundbelastung von Lebensmitteln mit Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB. Für die neuen Mitgliedstaaten, die der Europäischen Gemeinschaft am 1. Mai 2004 beigetreten sind, ist eine Übergangsregelung vorgesehen.

(5) Es ist angezeigt, das derzeitige Monitoringprogramm unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungen zu ändern. Die Empfehlung 2004/705/EG sollte daher durch eine neue Empfehlung ersetzt werden.

(6) Es ist von Bedeutung, dass der Kommission die im Rahmen dieser Empfehlung erhobenen Daten regelmäßig übermittelt werden. Die Kommission wird für die Speicherung dieser Daten in einer Datenbank sorgen. Es sollten auch die in den letzten Jahren durch Anwendung der Analysemethoden gemäß der Richtlinie 2002/69/EG der Kommission vom 30. Juli 2002 zur Festlegung der Probenahme- und Untersuchungsverfahren für die amtliche Kontrolle von Dioxinen sowie zur Bestimmung von dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln 4gewonnenen Daten und darin zum Ausdruck kommende Hintergrundbelastungen vorgelegt werden

- empfiehlt:

  1. Die Mitgliedstaaten sollten ab 2007 bis zum 31. Dezember 2008 ein Monitoring der Hintergrundbelastung von Lebensmitteln mit Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen polyychlorierten Biphenylen (PCB) unter Berücksichtigung der empfohlenen Mindestanzahl von jährlich zu analysierenden Proben, wie in der Tabelle in Anhang I als Leitlinie angegeben, durchführen.
  2. Die Mitgliedstaaten sollten, wenn möglich, die gleichen Proben auch auf nicht dioxinähnliche PCB untersuchen.
  3. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig die Monitoringdaten zusammen mit den in Anhang II ersichtlichen Informationen und im vorgegebenen Format zwecks Einspeicherung in eine Datenbank übermitteln. Es sollten auch die in den letzten Jahren durch Anwendung der Analysemethoden gemäß der Richtlinie 2002/69/EG gewonnenen Daten und darin zum Ausdruck kommende Hintergrundbelastung vorgelegt werden.

Die Empfehlung 2004/705/EG wird hiermit aufgehoben. Verweise auf die aufgehobene Empfehlung gelten als Verweise auf die vorliegende Empfehlung.

Brüssel, den 16. November 2006

_____________
1) ABl. Nr. L 77 vom 16.03.2001 S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 199/2006 (ABl. Nr. L 32 vom 04.02.2006 S. 34).

2) ABl. Nr. L 42 vom 14.02.2006 S. 26.

3) ABl. Nr. L 321 vom 22.10.2004 S. 45.

4) ABl. Nr. L 209 vom 06.08.2002 S. 5. Richtlinie geändert durch die Richtlinie 2004/44/EG (ABl. Nr. L 113 vom 20.04.2004 S. 17).

.

  Anhang I

Tabelle: Übersicht über die empfohlene Mindestanzahl von jährlich zu analysierenden Lebensmittelproben. Die Verteilung der Proben beruht auf der Produktion in jedem einzelnen Land. Besonders berücksichtigt werden Lebensmittel, bei denen größere Schwankungen der Hintergrundbelastung mit Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB erwartet werden. Dies ist insbesondere bei Fisch der Fall.

Erzeugnis, einschließlich daraus hergestellte Erzeugnisse Aquakultur
*
Fische aus Wildfängen
**
Fleisch
***
Milch
****
Eier
*****
Sonstige
******
Insgesamt

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