umwelt-online: Richtlinie 2006/25/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung) (2)
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Inkohärente optische Strahlung | Anhang I |
Die biophysikalisch relevanten Expositionswerte für optische Strahlung lassen sich anhand der nachstehenden Formeln bestimmen. Welche Formel zu verwenden ist, hängt von dem Bereich der von der Quelle ausgehenden Strahlung ab; die Ergebnisse sind mit den entsprechenden Emissionsgrenzwerten der Tabelle 1.1 zu vergleichen. Für die jeweilige Strahlenquelle können mehrere Expositionswerte und entsprechende Expositionsgrenzwerte relevant sein.
Die Buchstaben a bis o beziehen sich auf die entsprechenden Zeilen in Tabelle 1.1.
a) | (Heff ist nur im Bereich 180 bis 400 nm relevant) | |
b) | (HUVA ist nur im Bereich 315 bis 400 nm relevant) | |
c), d) | (LB ist nur im Bereich 300 bis 700 nm relevant) | |
e), f) | (EB ist nur im Bereich 300 bis 700 nm relevant) | |
g) bis l) | (Geeignete Werte für λ1 und λ2: siehe Tabelle 1.1) | |
m), n) | (EIR ist nur im Bereich 780 bis 3.000 nm relevant) | |
o) | (Hskin ist nur im Bereich 380 bis 3.000 nm relevant) |
Für die Zwecke dieser Richtlinie können die vorstehenden Formeln durch folgende Ausdrücke ersetzt werden, wobei die in den folgenden Tabellen aufgeführten diskreten Werte zu verwenden sind:
a) | und Heff = Eeff· Δt | |
b) | und HUVA = EUVa· Δt | |
c), d) | ||
e), f) | ||
g) bis l) | (Geeignete Werte für λ1 und λ2: siehe Tabelle 1.1) | |
m), n) | ||
o) | und Hskin = Eskin· Δt | |
Anmerkungen: | ||
Eλ (λ, t) Eλ | spektrale Bestrahlungsstärke oder spektrale Leistungsdichte: die auf eine Fläche einfallende Strahlungsleistung je Flächeneinheit, ausgedrückt in Watt pro Quadratmeter pro Nanometer [W m-2 nm-1]; die Werte Eλ (λ, t) und Eλ, werden aus Messungen gewonnen oder können vom Hersteller der Arbeitsmittel angegeben werden; | |
Eeff | effektive Bestrahlungsstärke (UV-Bereich): berechnete Bestrahlungsstärke im UV-Wellenlängenbereich von 180 bis 400 nm, spektral gewichtet mit S (λ), ausgedrückt in Watt pro Quadratmeter [W m-2]; | |
H | Bestrahlung: das Integral der Bestrahlungsstärke über die Zeit, ausgedrückt in Joule pro Quadratmeter [J m-2]; | |
Heff | effektive Bestrahlung: Bestrahlung, spektral gewichtet mit S (λ), ausgedrückt in Joule pro Quadratmeter [J m-2]; | |
EUVA | GJesamtbestrahlungsstärke (UV-A): berechnete Bestrahlungsstärke im UV-A-Wellenlängenbereich von 315 bis 400 nm, ausgedrückt in Watt pro Quadratmeter [W m-2]; | |
HUVA | Bestrahlung: das Integral der Bestrahlungsstärke über die Zeit und die Wellenlänge oder die Summe der Bestrahlungsstärke im UV-A-Wellenlängenbereich von 315 bis 400 nm, ausgedrückt in Joule pro Quadratmeter [J m-2]; | |
S (λ) | spektrale Gewichtung unter Berücksichtigung der Wellenlängenabhängigkeit der gesundheitlichen Auswirkungen von UV-Strahlung auf Auge und Haut (Tabelle 1.2) [dimensionslos]; | |
t, Δt | Zeit, Dauer der Exposition, ausgedrückt in Sekunden [s]; | |
λ | Wellenlänge, ausgedrückt in Nanometern [nm]; | |
Δ λ | Bandbreite der Berechnungs- oder Messintervalle, ausgedrückt in Nanometern [nm]; | |
Lλ (λ), Lλ | spektrale Strahldichte der Quelle, ausgedrückt in Watt pro Quadratmeter pro Steradiant pro Nanometer [W m-2 sr-1 nm-1]; | |
R (λ) | spektrale Gewichtung unter Berücksichtigung der Wellenlängenabhängigkeit der dem Auge durch sichtbare Strahlung und Infrarot-A-Strahlung zugefügten thermischen Schädigung (Tabelle 1.3) [dimensionslos]; | |
LR | effektive Strahldichte (thermische Schädigung): berechnete Strahldichte, spektral gewichtet mit R (λ), ausgedrückt in Watt pro Quadratmeter pro Steradiant [W m-2 sr-1]; | |
B (λ) |
(Stand: 07.08.2019)
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