umwelt-online: Richtlinie 2006/25/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung) (2)

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Inkohärente optische Strahlung  Anhang I

Die biophysikalisch relevanten Expositionswerte für optische Strahlung lassen sich anhand der nachstehenden Formeln bestimmen. Welche Formel zu verwenden ist, hängt von dem Bereich der von der Quelle ausgehenden Strahlung ab; die Ergebnisse sind mit den entsprechenden Emissionsgrenzwerten der Tabelle 1.1 zu vergleichen. Für die jeweilige Strahlenquelle können mehrere Expositionswerte und entsprechende Expositionsgrenzwerte relevant sein.

Die Buchstaben a bis o beziehen sich auf die entsprechenden Zeilen in Tabelle 1.1.

a) (Heff ist nur im Bereich 180 bis 400 nm relevant)
b)   (HUVA ist nur im Bereich 315 bis 400 nm relevant)
c), d)   (LB ist nur im Bereich 300 bis 700 nm relevant)
e), f)   (EB ist nur im Bereich 300 bis 700 nm relevant)
g) bis l)   (Geeignete Werte für λ1 und λ2: siehe Tabelle 1.1)
m), n)   (EIR ist nur im Bereich 780 bis 3.000 nm relevant)
o)   (Hskin ist nur im Bereich 380 bis 3.000 nm relevant)

Für die Zwecke dieser Richtlinie können die vorstehenden Formeln durch folgende Ausdrücke ersetzt werden, wobei die in den folgenden Tabellen aufgeführten diskreten Werte zu verwenden sind:

a) und Heff = Eeff· Δt
b) und HUVA = EUVa· Δt
c), d)  
e), f)  
g) bis l) (Geeignete Werte für λ1 und λ2: siehe Tabelle 1.1)
m), n)  
o) und Hskin = Eskin· Δt
Anmerkungen:
Eλ (λ, t) Eλ spektrale Bestrahlungsstärke oder spektrale Leistungsdichte: die auf eine Fläche einfallende Strahlungsleistung je Flächeneinheit, ausgedrückt in Watt pro Quadratmeter pro Nanometer [W m-2 nm-1]; die Werte Eλ (λ, t) und Eλ, werden aus Messungen gewonnen oder können vom Hersteller der Arbeitsmittel angegeben werden;
Eeff effektive Bestrahlungsstärke (UV-Bereich): berechnete Bestrahlungsstärke im UV-Wellenlängenbereich von 180 bis 400 nm, spektral gewichtet mit S (λ), ausgedrückt in Watt pro Quadratmeter [W m-2];
H Bestrahlung: das Integral der Bestrahlungsstärke über die Zeit, ausgedrückt in Joule pro Quadratmeter [J m-2];
Heff effektive Bestrahlung: Bestrahlung, spektral gewichtet mit S (λ), ausgedrückt in Joule pro Quadratmeter [J m-2];
EUVA GJesamtbestrahlungsstärke (UV-A): berechnete Bestrahlungsstärke im UV-A-Wellenlängenbereich von 315 bis 400 nm, ausgedrückt in Watt pro Quadratmeter [W m-2];
HUVA Bestrahlung: das Integral der Bestrahlungsstärke über die Zeit und die Wellenlänge oder die Summe der Bestrahlungsstärke im UV-A-Wellenlängenbereich von 315 bis 400 nm, ausgedrückt in Joule pro Quadratmeter [J m-2];
S (λ) spektrale Gewichtung unter Berücksichtigung der Wellenlängenabhängigkeit der gesundheitlichen Auswirkungen von UV-Strahlung auf Auge und Haut (Tabelle 1.2) [dimensionslos];
t, Δt Zeit, Dauer der Exposition, ausgedrückt in Sekunden [s];
λ Wellenlänge, ausgedrückt in Nanometern [nm];
Δ λ Bandbreite der Berechnungs- oder Messintervalle, ausgedrückt in Nanometern [nm];
Lλ (λ), Lλ spektrale Strahldichte der Quelle, ausgedrückt in Watt pro Quadratmeter pro Steradiant pro Nanometer [W m-2 sr-1 nm-1];
R (λ) spektrale Gewichtung unter Berücksichtigung der Wellenlängenabhängigkeit der dem Auge durch sichtbare Strahlung und Infrarot-A-Strahlung zugefügten thermischen Schädigung (Tabelle 1.3) [dimensionslos];
LR effektive Strahldichte (thermische Schädigung): berechnete Strahldichte, spektral gewichtet mit R (λ), ausgedrückt in Watt pro Quadratmeter pro Steradiant [W m-2 sr-1];
B (λ)

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