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2.1.2. Grenzwerte für Abfälle, die auf Deponien für Inertabfälle angenommen werden
2.1.2.1. Grenzwerte für Auslaugungsverhalten
Für Abfälle, die auf Deponien für Inertabfälle angenommen werden, gelten die folgenden Grenzwerte für Auslaugungsverhalten, die ausgehend von einem Flüssigkeit/Feststoff-Verhältnis (L/S) von 2 l/kg und 10 l/kg für die insgesamt freigesetzte Menge berechnet und in der Spalte C0 unmittelbar in mg/l ausgedrückt werden (erstes Eluat der Perkolationsprüfung bei einem Flüssigkeit/Feststoff-Verhältnis L/S = 0,1 l/kg). Welche Testverfahren (siehe Abschnitt 3) und entsprechenden Grenzwerte aus der Tabelle angewandt werden sollen, ist von den Mitgliedstaaten festzulegen.
Bestandteil | L/S = 2 l/kg | L/S = 10 l/kg | C0 (Perkolationsprüfung) |
mg/kg Trockensubstanz | mg/kg Trockensubstanz | mg/l | |
As | 0,1 | 0,5 | 0,06 |
Ba | 7 | 20 | 4 |
Cd | 0,03 | 0,04 | 0,02 |
Cr gesamt | 0,2 | 0,5 | 0,1 |
Cu | 0,9 | 2 | 0,6 |
Hg | 0,003 | 0,01 | 0,002 |
Mo | 0,3 | 0,5 | 0,2 |
Ni | 0,2 | 0,4 | 0,12 |
Pb | 0,2 | 0,5 | 0,15 |
Sb | 0,02 | 0,06 | 0,1 |
Se | 0,06 | 0,1 | 0,04 |
Zn | 2 | 4 | 1,2 |
Chlorid | 550 | 800 | 460 |
Fluorid | 4 | 10 | 2,5 |
Sulfat | 560 * | 1.000 * | 1.500 |
Phenolindex | 0,5 | 1 | 0,3 |
DOC ** | 240 | 500 | 160 |
TDS *** | 2.500 | 4.000 | - |
*) Werden bei dem Abfall diese Grenzwerte für Sulfat nicht eingehalten, können die Annahmekriterien dennoch als erfüllt gelten, wenn die Auslaugung die folgenden Werte nicht überschreitet: 1.500 mg/l als C0 bei L/S = 0,1 l/kg und 6.000 mg/kg bei L/S = 10 l/kg. Zur Ermittlung des Grenzwerts bei L/S = 0,1 l/kg unter anfänglichen Gleichgewichtsbedingungen ist eine Perkolationsprüfung erforderlich, während der Wert von L/S = 10 l/kg entweder durch einen Schüttelauslaugtest oder eine Perkolationsprüfung unter annähernd lokalen Gleichgewichtsbedingungen zu ermitteln ist.
**) Hält der Abfall diese Grenzwerte für DOC bei seinem eigenen pH-Wert nicht ein, kann er alternativ bei L/S = 10 l/kg und einem pH-Wert zwischen 7,5 und 8,0 untersucht werden. Der Abfall kann als die Annahmekriterien für DOC erfüllend betrachtet werden, wenn das Ergebnis dieser Untersuchung 500 mg/kg nicht überschreitet. (Ein Entwurf für eine Methode auf der Grundlage der Europäischen Vornorm ENV 14429 liegt vor). ***) Statt der Werte für Sulfat und Chlorid können die Werte für vollständig gelöste Feststoffe (TDS) herangezogen werden. |
2.1.2.2. Grenzwerte für den Gesamtgehalt organischer Parameter
Neben den Grenzwerten für Auslaugungsverhalten nach Abschnitt 2.1.2.1 müssen Inertabfälle folgende zusätzlichen Grenzwerte einhalten:
Parameter | Wert
mg/kg |
TOC (Gesamter organischer Kohlenstoffgehalt) | 30.000 * |
BTEX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol) | 6 |
PCB (Polychlorierte Biphenyle, 7 Verbindungen) | 1 |
Mineralöl (C10 bis C40) | 500 |
PAH (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) | Grenzwerte sind von den Mitgliedstaaten festzulegen |
*) Bei Boden kann von der zuständigen Behörde ein höherer Grenzwert festgelegt werden, sofern für DOC der Grenzwert von 500 mg/kg ausgehend von L/S = 10 l/kg beim pH-Wert des Bodens oder bei einem pH-Wert zwischen 7,5 und 8,0 eingehalten wird. |
2.2. Kriterien für Deponien für nicht gefährliche Abfälle
Die Mitgliedstaaten können für Deponien für nicht gefährliche Abfälle Unterklassen bilden.
In diesem Anhang werden Grenzwerte nur für solche nicht gefährlichen Abfälle festgelegt, die in demselben Deponieabschnitt abgelagert werden wie stabile, nicht reaktive gefährliche Abfälle.
2.2.1. Abfälle, die ohne Prüfung auf Deponien für nicht gefährliche Abfälle angenommen werden
Siedlungsabfälle gemäß der Definition in Artikel 2
(Stand: 08.01.2020)
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