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Empfehlung 2002/755/EG der Kommission vom 16. September 2002 über die Ergebnisse der Risikobewertung und über die Risikobegrenzungsstrategie für den Stoff Diphenylether, Octabromderivat
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 33 94)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 249 vom 17.09.2002 S. 27)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates vom 23. März 1993 über die Bewertung und Kontrolle der Risiken von Altstoffen 1, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 wurde Diphenylether, Octabromderivat als vorrangig zu bewertender Stoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1179/94 der Kommission vom 25. Mai 1994 über die erste Prioritätenliste gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates 2 eingestuft. In der Verordnung (EG) Nr. 1179/94 wurden Frankreich und das Vereinigte Königreich als Bericht erstattende Mitgliedstaaten für diesen Stoff benannt.
(2) Die beiden Bericht erstattenden Mitgliedstaaten haben die Bewertung der von Diphenylether, Octabromderivat 3 ausgehenden Risiken für Mensch und Umwelt abgeschlossen und eine Risikobegrenzungsstrategie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission vom 28. Juni 1994 zur Festlegung der Grundsätze für die Bewertung der von chemischen Altstoffen ausgehenden Risiken für Mensch und Umwelt gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates 4 vorgeschlagen.
(3) Der Wissenschaftliche Ausschuss für Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt (CSTEE) ist zu den von den Bericht erstattenden Mitgliedstaaten durchgeführten Risikobewertungen gehört worden.
(4) Die Ergebnisse der Risikobewertung sind im Anhang dieser Empfehlung zusammengefasst.
(5) Die in dieser Empfehlung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 15 der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 eingesetzten Ausschusses -
Empfiehlt:
Brüssel, den 16. September 2002
.
Anhang |
Diphenylether, Octabromderivat oder Octabromdiphenylether
CAS-Nr.: 32536-52-0
EINECS-Nr.: 251-087-9
Berichterstatter: Frankreich und das Vereinigte Königreich
Einstufung: noch nicht erfolgt
Der Risikobewertung liegt der übliche Umgang mit dem in der Europäischen Gemeinschaft hergestellten oder in sie eingeführten Stoff während seines gesamten Lebenszyklus zugrunde, wie er in der Risikobewertung beschrieben wird, die die Bericht erstattenden Mitgliedstaaten der Kommission übermittelt haben.
Aus den verfügbaren Informationen im Rahmen der Risikobewertung geht hervor, dass der Stoff in der Europäischen Gemeinschaft hauptsächlich als Flammschutzmittel in der Kunststoff- und Textilindustrie verwendet wird.
I. Risikobewertung
A. Menschliche Gesundheit
Aus der Bewertung der Risiken für die menschliche Gesundheit ergibt sich folgende Schlussfolgerung für Arbeitnehmer:
Verbraucher
Gegenwärtig sind keine weiteren Informationen und/oder Prüfungen bzw. Maßnahmen zur Risikominderung über die bereits ergriffenen Maßnahmen hinaus notwendig.
Die Exposition für den Verbraucher wird als geringfügig erachtet.
Über die Umwelt Exponierte Menschen
Weitere Informationen und/oder Prüfungen sind nicht erforderlich.
(Stand: 02.07.2021)
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