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Kapitel 4(A)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in die Europäische Union oder für die Durchfuhr durch2 die Europäische Union von Blut und Blutprodukten, die von Equiden stammen und für technische Verwendungszwecke bestimmt sind
Kapitel 4(D)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr behandelter Blutprodukte, außer solchen von Equiden, zur Herstellung technischer Erzeugnisse in die Europäische Union oder für ihre Durchfuhr durch2 die Europäische Union
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(Stand: 25.06.2019)
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