Sumwelt-online: VO(EG) Nr. 1774/2002 Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (9)
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Kapitel 4(A)
Veterinärbescheinigung

für die Einfuhr in die Europäische Union oder für die Durchfuhr durch2 die Europäische Union von Blut und Blutprodukten, die von Equiden stammen und für technische Verwendungszwecke bestimmt sind

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Kapitel 4(D)
Veterinärbescheinigung

für die Einfuhr behandelter Blutprodukte, außer solchen von Equiden, zur Herstellung technischer Erzeugnisse in die Europäische Union oder für ihre Durchfuhr durch2 die Europäische Union

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