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Regelwerk, EU-Chronologisch, Lebensmittel EU, Bund

Verordnung (EG) Nr. 2375/2001 des Rates vom 29. November 2001 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 der Kommission zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 321 vom 06.12.2001 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln 1, insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3,

gestützt auf den Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 2 dürfen die darin genannten Lebensmittel nur in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Gehalt an Kontaminanten die in der Verordnung festgesetzten Höchstgrenzen nicht übersteigt.

(2) Unter dem Begriff "Dioxine" versteht man eine Gruppe von 75 polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen ("PCDD") und 135 polychlorierten Dibenzofuranen ("PCDF"), von denen 17 Congenere toxikologisch bedenklich sind. Am stärksten toxisch ist 2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-p-dioxin ("TCDD"), welches von der Internationalen Agentur für die Krebsforschung und anderen angesehenen internationalen Organisationen als bekanntes Humankarzinogen eingestuft wurde. Der Wissenschaftliche Ausschuss "Lebensmittel" (SCF) kam in Übereinstimmung mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu dem Schluss, dass die karzinogene Wirkung von Dioxinen nicht eintritt, solange ihre Menge unterhalb einer bestimmten Schwelle liegt. Sonstige schädliche Wirkungen, wie beispielsweise Endometriose, neurologische Verhaltensstörungen und immunsuppressive Effekte treten bei wesentlich geringeren Mengen auf und werden demzufolge als relevant für die Bestimmung der zulässigen Aufnahme erachtet.

(3) Polychlorierte Biphenyle ("PCB") sind eine Gruppe von 209 unterschiedlichen Verbindungen, die sich nach ihren toxikologischen Eigenschaften in zwei Gruppen unterteilen lassen: 12 Verbindungen besitzen toxikologische Eigenschaften, die denen der Dioxine ähneln, weswegen sie oft als "dioxinähnliche PCB" bezeichnet werden. Die übrigen PCB weisen ein anderes toxikologisches Profil auf, welches demjenigen der Dioxine nicht ähnelt.

(4) Jedes Congener aus der Gruppe der Dioxine bzw. der dioxinähnlichen PCB ist in unterschiedlichem Maße toxisch. Um die Toxizität dieser unterschiedlichen Verbindungen aufsummieren zu können, wurde der Begriff der Toxizitätsäquivalenzfaktoren (" TEF") eingeführt, so dass Risikobewertungen und Kontrollen erleichtert werden. Dies bedeutet, dass die Analyseergebnisse für alle 17 einzelnen Dioxinverbindungen und für die 12 dioxinähnlichen PCB mit Hilfe einer einzigen quantifizierbaren Einheit ausgedrückt werden, die als "TCDD-Toxizitätsäquivalenzkonzentration" (TEQ) bezeichnet wird.

(5) Dioxine und PCB sind äußerst resistent gegen chemischen und biologischen Abbau; daher persistieren sie in der Umwelt und akkumulieren in der Futtermittel- und Lebensmittelherstellungskette.

(6) Über 90 % der Dioxinexposition des Menschen geht auf Lebensmittel zurück. Lebensmittel tierischen Ursprungs sind in der Regel für etwa 80 % der Gesamtexposition verantwortlich. Die Dioxinbelastung von Tieren ist vor allem auf Futtermittel zurückzuführen. Daher sind Futtermittel - und in einigen Fällen der Boden - als potenzielle Dioxinquellen Besorgnis erregend.

(7) Der Wissenschaftliche Ausschuss "Lebensmittel" (SCF) hat am 30. Mai 2001 eine Stellungnahme zur Risikobewertung von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln abgegeben; hierbei handelt es sich um eine Aktualisierung auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Informationen, die seit Annahme der einschlägigen SCF-Stellungnahme am 22. November 2000 bereitgestellt wurden. Der SCF setzte für Dioxine und dioxinähnliche PCB eine zulässige wöchentliche Aufnahme ("TWI") von 14 pg WHO-TEQ/kg KG fest. Expositionsschätzungen lassen darauf schließen, dass ein beträchtlicher Anteil der Gemeinschaftsbevölkerung mit den Lebensmitteln Mengen zu sich nimmt, die über der zulässigen Aufnahme liegen. Es ist möglich, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen einiger Länder aufgrund ihrer besonderen Ernährungsgewohnheiten einem höheren Risiko ausgesetzt sind.

(8) Daher ist es wichtig und für den Verbraucherschutz unerlässlich, die lebensmittelbedingte Dioxinexposition des Menschen zu senken. In bestimmten Gruppen von Lebensmitteln wurden besonders hohe Dioxinwerte gefunden. Da die Lebensmittelkontamination in direktem Zusammenhang mit der Kontamination von Futtermitteln steht, ist ein integriertes Konzept zur Senkung des Dioxinanteils über die gesamte Lebensmittelherstellungskette erforderlich, d. h. von den Futtermittel-Ausgangserzeugnissen über die Lebensmittel liefernden Tiere bis hin zum Menschen.

(9) Der SCF empfahl kontinuierliche Anstrengungen, um die Freisetzung von Dioxinen und verwandten Verbindungen in die Umwelt auf das niedrigste erreichbare Niveau zu begrenzen. Dies ist der wirksamste und effizienteste Weg zur Reduzierung des Anteils von Dioxinen und ähnlichen Stoffen in der Lebensmittelherstellungskette und zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Verringerung der Belastung des Menschen. Der SCF stellte fest, dass neueren Untersuchungen zufolge die Dioxinwerte in Muttermilch und Blut scheinbar nicht mehr zurückgehen.

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