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54 Grabenfräsen

Siehe Abschnitt 0

55 Transportbetonmischer

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Der Transportbetonmischer ist im Stand zu prüfen. Die Trommel wird bis zum Erreichen des Nenninhalts mit Beton von mittlerer Konsistenz (Ausbreitungsmaß 42 bis 47 cm) gefüllt. Der Antrieb der Trommel läuft mit der Drehzahl, bei der die Trommel die höchste in der Bedienungsanleitung angegebene Drehgeschwindigkeit erreicht.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

56 Wasserpumpen

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

Quader/gemäß EN ISO 3744:1995 bei einem Meßabstand d = 1 m

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Die Wasserpumpe wird auf der schallreflektierenden Fläche aufgestellt. Wasserpumpen auf Gleitschienen sind auf einen 0,40 m hohen Träger zu stellen, wenn in der Anweisung des Herstellers nicht anders beschrieben.

Prüfung unter Last

Der Motor ist mit dem vom Hersteller angegebenen höchsten Wirkungsgrad zu betreiben.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

57 Schweissstromerzeuger

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Umgebungskorrektur K2A

Messung im Freien

K2A = 0

Messung in geschlossenen Räumen

Der Wert der Konstanten K2A, der gemäß Norm EN ISO 3744:1995 Anhang a ermittelt wird, muß zwischen 0,5 und 2,0 dB liegen. In diesem Fall wird K2A vernachlässigt.

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

Halbkugel/6 Mikrophonpositionen gemäß Teil a Nummer 5/gemäß Teil a Nummer 5

Wenn 1 > 2 m, kann ein Quader gemäß EN ISO 3744:1995 bei einem Meßabstand von d = 1 m verwendet werden.

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Der Schweißstromerzeuger wird auf der schallreflektierenden Fläche aufgestellt. Schweißstromerzeuger auf Gleitschienen sind auf einem 0,40 m hohen Träger zu stellen, wenn in der Anweisung des Herstellers nicht anders beschrieben.

Prüfung unter Last

ISO 8528-10:1998 Abschnitt 9

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen. )

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Muster der CE-Konformitätskennzeichnung und der Angabe des garantierten Schalleistungspegels Anhang IV

Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben "CE" mit folgendem Schriftbild:

Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung je nach der Größe des Geräts oder der Maschine müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden. Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.

Die Angabe des garantierten Schalleistungspegels muß aus dem Zahlenwert des garantierten Schalleistungspegels in dB, dem Zeichen "LWA" und dem folgenden Piktogramm bestehen.

Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der Angabe je nach Größe des Geräts oder der Maschine müssen die sich aus der obigen Zeichnung ergebenden Proportionen eingehalten werden. Die Höhe der Angabe sollte jedoch mindestens 40 mm betragen.

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Interne Fertigungskontrolle Anhang V
  1. Dieser Anhang beschreibt das Verfahren, bei dem der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter, der die Verpflichtungen nach Nummer 2 erfüllt, sicherstellt und erklärt, daß die betreffenden Geräte und Maschinen die Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter bringt an jedem Gerät und an jeder Maschine die CE-Kennzeichnung und die Angabe des garantierten Schalleistungspegels gemäß Artikel 11 an und stellt eine schriftliche EG-Konformitätserklärung gemäß Artikel 8 aus.
  2. Der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter erstellt die unter Nummer 3 beschriebenen technischen Unterlagen und hält sie mindestens 10 Jahre lang nach Herstellung des letzten Produkts zur Einsichtnahme durch die nationalen Behörden bereit. Der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter kann eine andere Person mit der Aufbewahrung der technischen Unterlagen betrauen. In diesem Fall ist der Name und die Anschrift dieser Person in der EG-Konformitätserklärung anzugeben.
  3. Die technischen Unterlagen müssen eine Bewertung der Übereinstimmung der Geräte und Maschinen mit den Anforderungen der Richtlinie ermöglichen. Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

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(Stand: 23.05.2024)

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