| Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
Vom 22. Juni 2026
(BGBl. I vom 29.06.2026 Nr. 191)
Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
ÖkodesignG - Ökodesign-Gesetz
Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung von Produkten
(Gültig ab 01.11.2026 siehe =>)
- wie eingefügt -
Artikel 2
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes EU
(Gültig ab 01.11.2026 siehe =>)
Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt:
| alt | neu |
| EnVKG - Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen |
"EnVKG - Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Personenkraftwagen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen". |
2. Die Inhaltsübersicht wird durch die folgende Inhaltsübersicht ersetzt:
| alt | neu |
| Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 § 3 Allgemeine Anforderungen an die Verbrauchskennzeichnung, an sonstige Produktinformationen sowie an Informationen in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen § 4 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 5 Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung § 6 Marktüberwachungskonzept § 7 Vermutungswirkung § 8 Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen § 9 Adressaten der Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen § 10 Betretensrechte, Befugnisse und Duldungspflichten § 11 Meldeverfahren § 12 Berichtspflichten § 13 Beauftragte Stelle § 14 Aufgaben der beauftragten Stelle § 15 Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung Abschnitt 3 § 16 Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung § 17 Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung § 18 Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung § 19 Kostenfreiheit und Duldungspflicht Anlage 1 Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019 Anlage 2 Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019 Anlage 3 Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung Anlage 4 Poster zum Energiekostenvergleich |
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen und damit zusammenhängende Regelungen Abschnitt 2 § 3 Allgemeine Anforderungen an die Verbrauchskennzeichnung, an sonstige Produktinformationen sowie an Informationen in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen § 4 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 5 Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung § 6 Marktüberwachungskonzept § 7 Vermutungswirkung § 8 Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen § 9 Adressaten der Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen § 10 Befugnisse und Duldungspflichten § 11 Meldeverfahren § 12 Berichtspflichten § 13 Beauftragte Stelle § 14 Aufgaben der beauftragten Stelle § 15 Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung Abschnitt 3 § 16 Berechtigung zum Abrechnen von Etiketten Anlage Poster zum Energiekostenvergleich". |
3. § 1 Absatz 2 Nummer 3 wird durch die folgende Nummer 3 ersetzt:
| alt | neu |
| 3. diese eine Nennleistung von bis zu 400 Kilowatt besitzen. | "3. Produkte, die einzig der Verteidigung oder der nationalen Sicherheit dienen." |
4. § 2 wird durch den folgenden § 2 ersetzt:
| alt | neu |
| § 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes
|
(Stand: 02.07.2026)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion