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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
Vom 18. Dezember 2025
(BGBl. I vom 22.12.2025 Nr. 347 EU1, EU2)
Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 317) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 5 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 5 Anzeige der Energiebelieferung | " § 5 Anzeige der Energiebelieferung von Haushaltskunden; Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit". |
b) Die Angabe zu § 11 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 11 Betrieb von Energieversorgungsnetzen | " § 11 Betrieb von Energieversorgungsnetzen; Verordnungsermächtigung". |
c) Die Angabe zu § 11c wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 11c Überragendes öffentliches Interesse für Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie | " § 11c Überragendes öffentliches Interesse für Energiespeicheranlagen". |
d) Die Angabe zu § 14 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 14 Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen | " § 14 Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen; Festlegungskompetenz, Evaluation". |
e) Nach der Angabe zu § 17j wird die folgende Angabe zu § 17k eingefügt:
" § 17k Erstattung von Entschädigungszahlungen bei Störungen oder Verzögerungen der Errichtung internationaler Offshore-Anbindungsleitungen".
f) Die Angabe zu § 19a wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 19a Umstellung der Gasqualität; Verordnungsermächtigung | " § 19a Umstellung der Gasqualität; Verordnungsermächtigung und Subdelegation". |
g) Nach der Angabe zu § 20a wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 20b Gemeinsame Internetplattform für die Abwicklung des Netzzugangs; Festlegungskompetenz".
h) Die Angabe zu den §§ 21c bis 21i
§ 21c (aufgehoben)§ 21d (aufgehoben)
§ 21e (aufgehoben)
§ 21f (aufgehoben)
§ 21g (aufgehoben)
§ 21h (aufgehoben)
§ 21i (aufgehoben)
wird gestrichen.
i) Die Angabe zu § 25 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 25 Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen | " § 25 Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen; Verordnungsermächtigung". |
j) Die Angabe zu § 27 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 27 Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen | " § 27 Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen; Verordnungsermächtigung". |
k) Die Angabe zu § 29 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 29 Verfahren zur Festlegung und Genehmigung | " § 29 Verfahren zur Festlegung und Genehmigung; Verordnungsermächtigung". |
l) Die Angabe zu § 37 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 37 Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht | " § 37 Ausnahme von der Grundversorgungspflicht; Verordnungsermächtigung". |
(Stand: 23.02.2026)
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