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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Vom 18. Dezember 2025
(BGBl. I vom 22.12.2025 Nr. 347 EU1, EU2)



Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP

EU-Rechtsakte siehe =>

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 317) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 5 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 5 Anzeige der Energiebelieferung " § 5 Anzeige der Energiebelieferung von Haushaltskunden; Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit".

b) Die Angabe zu § 11 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 11 Betrieb von Energieversorgungsnetzen " § 11 Betrieb von Energieversorgungsnetzen; Verordnungsermächtigung".

c) Die Angabe zu § 11c wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 11c Überragendes öffentliches Interesse für Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie " § 11c Überragendes öffentliches Interesse für Energiespeicheranlagen".

d) Die Angabe zu § 14 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 14 Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen " § 14 Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen; Festlegungskompetenz, Evaluation".

e) Nach der Angabe zu § 17j wird die folgende Angabe zu § 17k eingefügt:

" § 17k Erstattung von Entschädigungszahlungen bei Störungen oder Verzögerungen der Errichtung internationaler Offshore-Anbindungsleitungen".

f) Die Angabe zu § 19a wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 19a Umstellung der Gasqualität; Verordnungsermächtigung " § 19a Umstellung der Gasqualität; Verordnungsermächtigung und Subdelegation".

g) Nach der Angabe zu § 20a wird die folgende Angabe eingefügt:

" § 20b Gemeinsame Internetplattform für die Abwicklung des Netzzugangs; Festlegungskompetenz".

h) Die Angabe zu den §§ 21c bis 21i

§ 21c (aufgehoben)

§ 21d (aufgehoben)

§ 21e (aufgehoben)

§ 21f (aufgehoben)

§ 21g (aufgehoben)

§ 21h (aufgehoben)

§ 21i (aufgehoben)

wird gestrichen.

i) Die Angabe zu § 25 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 25 Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen " § 25 Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen; Verordnungsermächtigung".

j) Die Angabe zu § 27 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 27 Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen " § 27 Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen; Verordnungsermächtigung".

k) Die Angabe zu § 29 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 29 Verfahren zur Festlegung und Genehmigung " § 29 Verfahren zur Festlegung und Genehmigung; Verordnungsermächtigung".

l) Die Angabe zu § 37 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 37 Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht " § 37 Ausnahme von der Grundversorgungspflicht; Verordnungsermächtigung".

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