Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Vom 23. November 2021
(BGBl. I Nr. 80 vom 30.11.2021 S. 4955)



Gesetzgebungsvorgang mit Erläuterungen / Begründungen

Die Bundesregierung verordnet auf Grund des § 28n Absatz 4 Nummer 1, des § 28o Absatz 2 Nummer 1 und 2 sowie des § 21a Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), von denen die §§ 28n und 28o des Energiewirtschaftsgesetzes durch Artikel 1 Nummer 40 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) eingefügt worden sind:

Artikel 1
WasserstoffNEV - Wasserstoffnetzentgeltverordnung
Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen

( wie eingefügt).

Artikel 2
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Nach § 26 Absatz 2 der Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3229) geändert worden ist, wird folgender Absatz 2a eingefügt:

"(2a) Ab dem Zeitpunkt, in dem Anlagen in einem Wasserstoffnetz betrieben werden oder werden sollen und nicht mehr dem Gasversorgungsnetzbetrieb dienen, sind die nach § 32 Absatz 1 Nummer 1 ursprünglich festgelegten Erlösobergrenzen des Betreibers von Gasversorgungsnetzen um den Anteil zu vermindern, der auf diese Anlagen entfällt. Der Betreiber von Gasversorgungsnetzen bestimmt den zu vermindernden Anteil nach Maßgabe des Absatzes 3 Satz 3, der Absätze 4, 5 und 6 sowie der Anlage 4 und übermittelt diesen unverzüglich nach dem Zeitpunkt nach Satz 1 an die zuständige Regulierungsbehörde. Der Betreiber von Gasversorgungsnetzen kann bei der Bestimmung des zu vermindernden Anteils von den Vorgaben des Satzes 2 abweichen, wenn er diese Abweichung gegenüber der zuständigen Regulierungsbehörde nachvollziehbar begründet."

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID: 212524

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 30.11.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion