Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Verordnung über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle

Vom 6. Oktober 2020
(BGBl. I Nr. 42 vom 14.10.2020 S. 2094)



Gesetzgebungsvorgang mit Erläuterungen / Begründungen

Auf Grund des § 26 Absatz 3 in Verbindung mit § 26 Absatz 4 und des § 27 Absatz 6 in Verbindung mit § 27 Absatz 7 des Standortauswahlgesetzes vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. 1074) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter Wahrung der Rechte des Bundestages:

Artikel 1
EndlSiAnfV - Endlagersicherheitsanforderungsverordnung
Verordnung über Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle

( wie eingefügt).

Artikel 2
EndlSiUntV - Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung
Verordnung über Anforderungen an die Durchführung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlverfahren für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle

( wie eingefügt).

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt a m Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID: 201902

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion