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Änderungstext
Verordnung zum Erlass der Systemstabilitätsverordnung und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Vom 20. Juli 2012
(BGBl. I Nr. 35 vom 25.07.2012 S. 1635)
Es verordnen auf Grund
Artikel 1
Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes
(SysStabV - Systemstabilitätsverordnung)
Artikel 2
Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Die Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. März 2012 (BGBl. I S. 489) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:
a) Im ersten Teilsatz wird die Angabe "4, 6 bis" gestrichen.
b) Im dritten Teilsatz wird die Angabe "Nummer 4, 6" durch die Wörter "Nummer 4 bis 6" ersetzt.
2. In § 5 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe "Nummer 4, 6 " durch die Wörter "Nummer 4 bis 6" ersetzt.
3. Nach § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:
"5. der Nachrüstung von Wechselrichtern nach § 10 Absatz 1 der Systemstabilitätsverordnung,".
4. In § 24 Absatz 3 wird nach der Angabe " § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4" die Angabe " , 5" eingefügt.
5. Nach § 32 Absatz 1 Nummer 4a wird folgende Nummer 4b eingefügt:
"4b. zu der Geltendmachung der Kosten nach § 10 Absatz 1 der Systemstabilitätsverordnung gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5, einschließlich der Verpflichtung zur Anpassung pauschaler Kostensätze,".
Artikel 3
Inkrafttreten
(Stand: 26.04.2021)
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