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Änderungstext
Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften *
Vom 26. Juli 2011
(BGBl. Nr. 41 vom 03.08.2011 S. 1554)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. März 2011 (BGBl. I S. 338) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsangabe wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu § 4 werden folgende Angaben eingefügt:
" § 4a Zertifizierung und Benennung des Betreibers eines Transportnetzes
§ 4b Zertifizierung in Bezug auf Drittstaaten
§ 4c Pflichten der Transportnetzbetreiber
§ 4d Widerruf der Zertifizierung nach § 4a, nachträgliche Versehung mit Auflagen".
b) Nach der Angabe zu § 5 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 5a Speicherungspflichten, Veröffentlichung von Daten".
c) Die Angaben zu Teil 2 werden durch die folgenden Angaben ersetzt:
"Teil 2
Entflechtung
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für Verteilernetzbetreiber und Transportnetzbetreiber
§ 6 Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung
§ 6a Verwendung von Informationen
§ 6b Rechnungslegung und Buchführung
§ 6c Ordnungsgeldvorschriften
§ 6d Betrieb eines Kombinationsnetzbetreibers
Abschnitt 2
Entflechtung von Verteilernetzbetreibern und Betreibern von Speicheranlagen
§ 7 Rechtliche Entflechtung von Verteilernetzbetreibern
§ 7a Operationelle Entflechtung von Verteilernetzbetreibern
§ 7b Entflechtung von Speicheranlagenbetreibern und Transportnetzeigentümern
Abschnitt 3
Besondere Entflechtungsvorgaben für Transportnetzbetreiber
§ 8 Eigentumsrechtliche Entflechtung
§ 9 Unabhängiger Systembetreiber
§ 10 Unabhängiger Transportnetzbetreiber
§ 10a Vermögenswerte, Anlagen, Personalausstattung, Unternehmensidentität des Unabhängigen Transportnetzbetreibers
§ 10b Rechte und Pflichten im vertikal integrierten Unternehmen
§ 10c Unabhängigkeit des Personals und der Unternehmensleitung des Unabhängigen Transportnetzbetreibers
§ 10d Aufsichtsrat des Unabhängigen Transportnetzbetreibers
§ 10e Gleichbehandlungsprogramm und Gleichbehandlungsbeauftragter des Unabhängigen Transportnetzbetreibers".
d) Nach der Angabe zu § 12 werden folgende Angaben eingefügt:
" § 12a Szenariorahmen für die Netzentwicklungsplanung
§ 12b Erstellung des Netzentwicklungsplans durch die Betreiber von Übertragungsnetzen
§ 12c Bestätigung des Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde
§ 12d Öffentlichkeitsbeteiligung bei Fortschreibung des Netzentwicklungsplans
§ 12e Bundesbedarfsplan
§ 12f Herausgabe von Daten
§ 12g Schutz europäisch kritischer Anlagen, Verordnungsermächtigung".
e) Nach der Angabe zu § 14 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 14a Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung".
f) Nach der Angabe zu § 15 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 15a Netzentwicklungsplan der Fernleitungsnetzbetreiber".
g) Nach der Angabe zu § 19 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 19a Umstellung der Gasqualität".
h) Nach der Angabe zu § 20 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 20a Lieferantenwechsel".
i) Die Angabe zu § 21b wird durch folgende Angaben ersetzt:
" § 21b Messstellenbetrieb
§ 21c Einbau von Messsystemen
§ 21d Messsysteme
§ 21e Allgemeine Anforderungen an Messsysteme zur Erfassung elektrischer Energie
§ 21f Messeinrichtungen für Gas
§ 21g Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
§ 21h Informationspflichten
§ 21i Rechtsverordnungen".
j) Die Angabe zu § 41 wird wie folgt gefasst:
" § 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden, Verordnungsermächtigung".
k) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst:
" § 42 Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen, Verordnungsermächtigung".
l) Die Angabe zu § 49 wird wie folgt gefasst:
" § 49 Anforderungen an Energieanlagen, Verordnungsermächtigung".
m) Nach der Angabe zu § 54 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 54a Zuständigkeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 994/2010, Verordnungsermächtigung".
n) Die Angabe zu § 57 wird durch folgende Angaben ersetzt:
" § 57 Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden und der Europäischen Kommission
§ 57a Überprüfungsverfahren".
o) Die Angabe zu § 110 wird wie folgt gefasst:
" § 110 Geschlossene Verteilernetze".
p) Nach der Angabe zu § 111 werden folgende Angaben eingefügt:
" § 111a Verbraucherbeschwerden
§ 111b Schlichtungsstelle, Verordnungsermächtigung
§ 111c Zusammentreffen von Schlichtungsverfahren und Missbrauchs- oder Aufsichtsverfahren".
q) Nach der Angabe zu § 118 werden folgende Angaben eingefügt:
" § 118a Übergangsregelung für den Reservebetrieb von Erzeugungsanlagen nach § 7 Absatz 1e des Atomgesetzes
§ 118b Übergangsregelungen für Vorschriften zum Messwesen".
2. In § 1 Absatz 1 werden der Punkt am Ende des Satzes durch ein Komma ersetzt und die Wörter "die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht." eingefügt.
3. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
5. Betreiber von Fernleitungsnetzen |
(Stand: 26.04.2021)
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