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Regelwerk

Änderungstext

Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen
zur Nutzung erneuerbarer Energien

Vom 16. Oktober 2007
(BAnz. Nr. 199 vom 24.10.2007 S. 7831)


Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 12. Januar 2007 (BAnz. S. 703) in der Fassung der Änderung der Richtlinien vom 27. Juli 2007 (BAnz. S. 7086) und vom 19. September 2007 (BAnz. S. 7638) werden wie folgt geändert:

Nach Nummer 9.1.1 Buchstabe c wird der Buchstabe d eingefügt.

Diese Änderung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Sie ist für ab diesem Tage eingehende Anträge anzuwenden. Eine Rücknahme von bereits gestellten Anträgen bzw. eine erneute Antragstellung ist nicht möglich.

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(Stand: 26.04.2021)

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