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Änderungstext
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich
Vom 21. Juli 2004
(BGBl. I Nr. 40 vom 31.07.2004 S. 1918)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
(Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)
- wie eingefügt -
(zu jeweils aktuellen Fassung)
Artikel 2
Änderung des Umweltauditgesetzes
Dem § 15 Abs. 9 des Umweltauditgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3490) wird folgender Satz angefügt:
"Absatz 6 gilt bei der Ausübung von Tätigkeiten durch Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisationen auf Grund anderer rechtlicher Regelungen entsprechend."
Artikel 3
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Nach § 4 Abs. 3 Satz 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 19. März 2002 (BGBl. I S.1092), das zuletzt durch Artikel 136 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, wird folgender Satz eingefügt:
"Als üblicher Preis gilt der durchschnittliche Preis für baseload-Strom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal."
Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(Stand: 26.04.2021)
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