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Regelwerk

Änderungstext

Berichtigung der Strahlenschutzverordnung

Vom 22. April 2002
(BGBl. I Nr. 27 vom 29.04.2002 1459)



Die Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714) ist wie folgt zu berichtigen:

1. In § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b ist nach der Angabe " § 7 Abs.1" ein Absatz einzufügen. Die Wörter "umgehen darf oder" sind auszurücken.

2. In § 8 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b ist nach der Angabe " § 16 Abs.1" ein Absatz einzufügen. Die Wörter "befördern darf oder" sind auszurücken.

3. In § 17 Abs. 1 Nr. 4 ist das Wort "Gefahrgutgesetz" durch das Wort "Gefahrgutbeförderungsgesetz" zu ersetzen.

4. In § 19 Abs. 5 ist die Angabe "ABl. EG 1999" durch die Angabe "ABl. EG 1993" zu ersetzen.

5. In § 29 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d ist die Angabe "Punkt 1" durch die Angabe "N r. 1 " zu ersetzen.

6. In § 37 Abs. 2 Nr. 2 ist die Angabe "Satz 2" durch die Angabe "Satz 1" zu ersetzen.

7. In § 92 Satz 1 sind die Wörter "dieses Gesetzes" durch die Wörter "dieser Verordnung" zu ersetzen.

8. In § 95 Abs. 10 Satz 1 ist das Wort "anzeigepflichtige" durch das Wort "anzeigebedürftige" zu ersetzen.

9. In Anlage III ist in den der Tabelle 1 vorangestellten Erläuterungen der letzte Satz vor der Tabelle 1 wie folgt zu fassen:

"Erläuterungen zu den Spalten 5 bis 10a finden sich in § 29 und Anlage IV."

10. In Anlage VII Tabelle 4 Spalte 1 ist die Angabe "Sa-46" durch die Angabe "Sc-46" zu ersetzen.

11. In Anlage XII Teil B ist in den Nummern 2 und 5 Satz 1 jeweils vor denWörtern "auch im Bereich von Sport- und Spielplätzen" und nach diesen Wörtern ein Komma einzufügen.

12. In Anlage XII Teil B Nr. 5 ist nach Satz 1 ein Absatz einzufügen. Satz 2 ist als neuer Absatz wie Teil C Satz 1 auszurücken.

13. In Anlage XII Teil C Nr. 2 ist nach Satz 3 ein Absatz einzufügen. Satz 3 ist als neuer Absatz wie Teil C Satz 1 auszurücken.

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