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Regelwerk

Gesetzliche Regulierung der Nutzung von Solarien 1
Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Vom 23. Juli 2009
(BAnz. Nr. 177 vom 24.11.2009 S. 3989)



Verabschiedet in der 233. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. März 2009

Die Strahlenschutzkommission (SSK) betrachtet mit Sorge den starken Anstieg von Hautkrebsfällen:

In Deutschland erkranken nach Hochrechnungen des Krebsregisters Schleswig-Holstein bis zu 140.000 Menschen (inkl. der ca. 20.000 Melanoma in-situ-Fälle) pro Jahr neu an Hautkrebs. Davon entfallen ca. 10 bis 15 % auf das maligne Melanom (MM) und die überwiegende Mehrheit auf das Basalzellkarzinom (BCC *) und das Plattenepithelkarzinom (SCC **). Von den an malignem Melanom Erkrankten versterben ca. 20 bis 25% aufgrund der Krankheit, dies entspricht somit ca. 3.000 bis 5.000 Todesfällen pro Jahr. An BCC und SCC versterben zwischen 0,5 % bis 1 % der Erkrankten. Der Altersgipfel für das Auftreten des malignen Melanoms verschiebt sich in den letzten Jahren zu immer jüngeren Lebensaltern.

In den letzten Jahren wird eine zunehmend ansteigende Zahl von Neuerkrankungen von Hautkrebs beobachtet. Die Neuerkrankungsrate des malignen Melanoms hat sich in Deutschland in den letzten 20 Jahren verdreifacht. Diese Entwicklung ist bei der weißen Bevölkerung weltweit zu verzeichnen. Durch eine Vielzahl epidemiologischer und experimenteller in-vitro- und in-vivo-Untersuchungen ist belegt, dass UV-Strahlung ein "vollständiges" Karzinogen darstellt, da sie sowohl an der Krebsentstehung (Initiation) als auch an der Promotion und Progression der Erkrankung beteiligt ist. Von internationalen Organisationen (NIEHS, IARC) wird die UV-Strahlung übereinstimmend als karzinogen eingestuft [1, 2]. Dies gilt (nach IARC) sowohl für die UV-Strahlung der Sonne als auch für UV-Strahlung aus künstlichen Quellen, z.B. Solarien.

Aufgrund dieser Datenlage empfehlen internationale Gesundheits- und Strahlenschutzorganisationen, wie z.B. WHO, ICNIRP, EUROSKIN und der Verbund nordischer Strahlenschutz-Behörden, die Nutzung von Solarien/Sonnenbänken für Jugendliche unter 18 Jahren zu untersagen [3, 4, 5, 6, 7].

Die Wirkungsmechanismen der Krebsentstehung für natürliche (solare) und künstliche UV-Strahlung (z.B. Solarien) sind gleich. Ein geändertes Freizeit- und Sozialverhalten seit den 1950er Jahren führte zu einer erhöhten UV-Exposition und wird daher für die kontinuierliche Zunahme an Hautkrebserkrankungen verantwortlich gemacht. Solarien, die seit ca. 30 Jahren in steigendem Maße genutzt werden, haben zu der beschriebenen Entwicklung beigetragen [8].

Biopositive Effekte der UV-Strahlung werden über die UV-induzierte Produktion von Vitamin D bewirkt. Das Hormon ist essentiell für den Erhalt der Knochenstabilität. In Deutschland sind symptomatische Vitamin-D3-Mangel-Erkrankungen nicht bekannt. Bei diagnostiziertem Vitamin-D-Mangel ist jedoch die Kompensation durch Nahrungsmittel (-Ergänzungen) ausreichend.

Auch die Behauptung, dass Vitamin D das Risiko für einige Krebsarten, Autoimmun-Erkrankungen oder mentale Erkrankungen, wie z.B. Schizophrenie, reduzieren könnte, rechtfertigt gegenwärtig nicht die Anwendung einer zusätzlichen UV-Bestrahlung, da die Datenlage hierzu nicht ausreichend belastbar ist [9, 15, 16]. Zusammenfassend überwiegen bei Weitem die Nachteile der zusätzlichen UV-Strahlung.

Sowohl die Ätiologie als auch die Epidemiologie des Hautkrebses weisen darauf hin, dass UV-Belastungen besonders in der Kindheit und Jugend einen erheblichen Risikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs im späteren Leben darstellen [10, 11, 12, 13 und Zitate darin]. Aus diesen Gründen hat die SSK in der Vergangenheit schon mehrmals Empfehlungen und Stellungnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor künstlicher (Solarien) und natürlicher UV-Strahlung abgegeben [14].

Insbesondere in den Stellungnahmen der SSK "Gesundheitliche Gefährdung durch UV-Exposition von Kindern und Jugendlichen" [14] und "Nachhaltiger Schutz der Bevölkerung vor UV-Strahlung" [14] hat die SSK auf die Risiken der Solarien-Nutzung durch Jugendliche hingewiesen und ein gesetzliches Verbot der Nutzung von Solarien für Jugendliche unter 18 Jahren gefordert. Die SSK stellt mit großer Sorge fest, dass bisher dieses Gesetz noch nicht realisiert werden konnte. Diese gesetzliche Regelung ist deshalb so notwendig, weil auch in zertifizierten Sonnenstudios gravierende Mängel festzustellen sind. Eine BfS-initiierte Überprüfung von 100 zertifizierten Sonnenstudios Ende des letzten Jahres (2008) ergab, dass nur 4 der 100 überprüften Studios alle Kriterien zum Erhalt des Zertifikats erfüllten. Unter anderem wurden Münzstudios zertifiziert und Jugendlichen unter 18 Jahren die Nutzung der Solarien nicht untersagt.

Die SSK ist der Meinung, dass es vor dem Hintergrund der gesicherten erheblichen Risiken von UV-Strahlung und der negativen Erfahrungen, die in der Vergangenheit mit der freiwilligen Zertifizierung von Sonnenstudios gemacht wurden, einer gesetzlichen Regulierung bedarf, um die Risiken von gesundheitsgefährdenden Folgen der UV-Strahlung durch die Nutzung von Solarien (vor allem Hautkrebs, insbesondere bei Jugendlichen) zu minimieren.

Empfehlungen

Die SSK bekräftigt ihre früheren Empfehlungen und Stellungnahmen zu den Risiken natürlicher und künstlicher UV-Strahlung [14] und empfiehlt darüber hinaus:

  1. Die unverzügliche Schaffung einer gesetzlichen Regulierung zur Solariennutzung.
  2. Wegen der negativen Erfahrungen mit der freiwilligen Zertifizierung von Sonnenstudios empfiehlt die SSK, dass diese gesetzliche Regulierung die folgenden Punkte beinhaltet:

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