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Änderungstext
Durchführung der Strahlenschutzverordnung Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde
(Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung)
Vom 19.04.2006
(GMBl. Nr. 38 vom 27.07.2006 S. 735)
- RdSchr. d. BMU v. 19.4.2006 - RS II 3 - 15.040/3 -
Die Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) (GMBl 2004 S. 799) ist durch Beschluss des Fachausschusses Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie vom 14. April 2005, top 24 überarbeitet worden.
Die Änderungen betreffen in Anlage a und der Erläuterung zu Anlage a der Richtlinie die Fachkundegruppen S 2.1 und S 2.2.
Um einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen, wird auf der Grundlage des Beschlusses des Fachausschusses Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie vom 14. April 2005 gebeten, die Änderung der Richtlinie (Anlagen) beim Vollzug der Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung ab dem 1. August 2006 zu Grunde zu legen.
An die
nach Strahlenschutzverordnung zuständigen obersten Landesbehörden
Anlage
Änderung der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) (GMBl 2004 S. 799)
1) Die Anlage A wird wie folgt gefasst:
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(Stand: 16.06.2018)
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