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Regelwerk, Strahlenschutz

Notwendigkeit der Erstellung von Überweisungskriterien für die Durchführung bildgebender Verfahren
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -

Verabschiedet in der 175. Sitzung der
Strahlenschutzkommission vom 13./14. Dezember 2001
(BAnz. Nr. 115 vom 26.06.2002 S. 13974)



Die medizinische Strahlenexposition des Einzelnen und der Bevölkerung wird wesentlich von der Indikationsstellung für Röntgenuntersuchungen bestimmt. In Deutschland sind an der Indikationsstellung der überweisende und der durchführende Arzt beteiligt. Regeln für die Überweisungskriterien zur Durchführung bildgebender Verfahren können Art und Umfang der Röntgenuntersuchung beeinflussen, sie ersetzen jedoch nicht die rechtfertigende Indikation nach § 80 der Strahlenschutzverordnung.

Die Europäische Kommission hat im Jahr 2000 Überweisungskriterien "Leitlinien für die Überweisung zur Durchführung von Bild gebenden Verfahren" entwickelt, die zwar vorwiegend auf dem Gesundheitswesen in Großbritannien basieren, jedoch bereits ein Muster für mögliche Kriterien in der Bundesrepublik darstellen. Die österreichische Röntgengesellschaft hat in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften diese Leitlinien der EU mit der "Orientierungshilfe Radiologie" an die Verhältnisse in Österreich adaptiert. Beide Papiere sind nicht unmittelbar auf die Bundesrepublik übertragbar. Wesentliche Inhalte sind jedoch anwendbar, sodass nach Ergänzung, Streichung oder Veränderung bestimmter Inhalte hieraus auch Überweisungskriterien für Deutschland ableitbar sind.

Die Notwendigkeit einer Erstellung von Überweisungskriterien ergibt sich für die einzelnen Mitgliedstaaten aus der Umsetzung der EU-Richtlinie 97/43/Euratom und der notwendigen Bemühung zur Minimierung der Strahlenexposition der Bevölkerung.

Sowohl die "Leitlinien" der EU als auch die "Orientierungshilfe Radiologie" decken das aktuelle radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungsspektrum in Bezug auf die Untersuchungsarten und Modalitäten vollständig ab. Bei der Erarbeitung einer deutschen Empfehlung auf der Grundlage der beiden vorgenannten Unterlagen sollten die in der Anlage aufgeführten Hinweise berücksichtigt werden.

Die Strahlenschutzkommission schätzt ein, dass ein hohes Einsparungspotenzial in der Vermeidung unnötiger oder unsachgemäß durchgeführter Untersuchungen liegt und dass durch Optimierung der Technik eine weitere Möglichkeit der Dosiseinsparung besteht. Sie schlägt daher vor, die entsprechenden medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland zu bitten, deutsche Überweisungskriterien in Anlehnung an die bereits existierenden Vorschläge der EU und Österreichs unter Berücksichtigung der im Anhang gegebenen Hinweise zu erstellen. Dazu sollte, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) und an die Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN) herantreten mit der Bitte, Überweisungskriterien bzw. Orientierungshilfen zu entwickeln. Hierbei sollten von Anfang an auch die Kinderradiologie und die Neuroradiologie mit einbezogen werden.

Der für Deutschland zu erstellende Entwurf ist anschließend mit den entsprechenden medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften abzustimmen. Letzteres sollte durch die Deutsche Röntgengesellschaft bzw. die Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin erfolgen. Nach Fertigstellung der Überweisungskriterien wird von der Strahlenschutzkommission neben einer Verbreitung über Sonderdrucke auch die Publikation im "Deutschen Ärzteblatt" und mittels elektronischer Medien für sinnvoll gehalten.

Die Strahlenschutzkommission hält es für notwendig, dass die Inhalte der zu erstellenden Überweisungskriterien Bestandteil der ärztlichen Fort- und Weiterbildung werden. Sie erwartet, dass durch eine konsequente Berücksichtigung der Überweisungskriterien ein Rückgang der Röntgenuntersuchungen und damit der Strahlenexposition erreicht werden kann.

Literatur:

Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt 2000:

Leitlinien für die Überweisung zur Durchführung von Bild gebenden Verfahren. Strahlenschutz 118. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2001

Österreichische Röntgengesellschaft:

Orientierungshilfe Radiologie. Anleitung zum optimalen Einsatz in der klinischen Radiologie. Erste Auflage 2000

Anhang

Folgende Punkte sollten aus den "Leitlinien für die Überweisung zur Durchführung von Bild gebenden Verfahren" der EU sowie der österreichischen "Orientierungshilfe Radiologie" übernommen oder gestrichen werden:

  1. In dem EU-Papier wird eine wissenschaftliche Klassifikation in randomisierte Studien, experimentelle Studien und Expertenmeinungen vorgenommen; diese Klassifikation wird von der Strahlenschutzkommission als wenig sinnvoll erachtet und sollte deshalb nicht übernommen werden.
  2. Die Ziele für die Erstellung der Überweisungskriterien - Vermeidung überflüssiger und unnötiger Röntgenuntersuchungen - sind denen der österreichischen Empfehlungen gleich und sollten übernommen werden. Gleiches gilt für die Verwendungsempfehlungen von indiziert über Spezialverfahren, initial nicht indiziert, nicht routinemäßig indiziert bis nicht indiziert. Die deutsche Empfehlung sollte je≫doch eine einfachere Gruppierung wählen.
  3. Hinweise zu Schwangerschaft und Schutz des Fetus sowie zur Optimierung der Strahlendosis sind notwendig.
  4. Eine Liste typischer Effektivdosen bei medizinisch-diagnostischer Exposition hält die Strahlenschutzkommission für sinnvoll, der Vergleich mit Thoraxaufnahmen und natürlicher Exposition ist zu überdenken.
  5. Eine Klassifikation der Untersuchungsverfahren nach Dosisgruppen (EU-Papier) ergibt sich aus den vorhergehenden Betrachtungen und wird als sinnvoll erachtet, dabei sollte jedoch auf die Klasse 0 (Verfahren ohne ionisierende Strahlen) verzichtet werden.

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