umwelt-online: Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern (1)

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Regelwerk, Strahlenschutz

Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -

(BAnz. Nr. 224 vom 30.11.2001 S. 24345)


Verabschiedet in der 173. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 4. Juli 2001

1 Einführung

In der Öffentlichkeit kam die Risiko-Diskussion im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern in den 80er Jahren mit der Einführung von Mikrowellenherden im Haushalt und der zunehmenden Verwendung von Bildschirmgeräten im Büro auf. Seit Ende der 80er Jahre hat die öffentliche Diskussion der Frage möglicher Gesundheitsbeeinträchtigungen durch nieder- und hochfrequente Felder zugenommen. Ab den 90er Jahren sind Mobilfunksendemasten und Handys in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt, die sich durch die geplante Einführung der UMTS-Technologie noch deutlich verstärkt hat.

Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gebeten worden, in Vorbereitung der Novellierung der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) [1] den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Gesundheitsbeeinträchtigungen durch statische und niederfrequente elektrische und magnetische sowie hochfrequente elektromagnetische Felder 1 auf den Menschen zu überprüfen. Dabei war zu beurteilen, ob neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Risiken durch die Exposition mit elektromagnetischen Feldern vorliegen, die über die wissenschaftlichen Erkenntnisse hinausgehen, die den Grenzwertempfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (IGNIRP) zugrunde lagen. Dabei sollte ausdrücklich auch geprüft werden, inwieweit die wissenschaftlichen Erkenntnisse Vorsorgemaßnahmen nahe legen.

Analysen zur Frage der Gesundheitsbeeinträchtigung durch elektromagnetische Felder sind von der SSK 1998 [2] sowie von IGNIRP [5], die auch die Basis der EU-Ratsempfehlung [3] waren, durchgeführt worden. Dabei stand die Erkennung von nachweisbaren biologischen Reaktionen und die Bewertung ihrer gesundheitlichen Wirkungen im Vordergrund. Ziel der vorliegenden Empfehlung der Strahlenschutzkommission ist es, auch den Aspekt der Vorsorge mit in die Bewertung einzubeziehen. Die vorliegende Bewertung konzentriert sich auf die wissenschaftlichen Publikationen, die ab 1998 veröffentlicht wurden. Im Bereich der hochfrequenten elektromagnetischen Felder sind dabei sowohl Erkenntnisse zu den thermisch bedingten Reaktionen als auch zu den Reaktionen bei Expositionen durch Felder, die nur zu vernachlässigbaren Temperaturerhöhungen führen, betrachtet worden 2.

Kapitel 3 enthält eine zusammenfassende Bewertung der neueren wissenschaftlichen Literatur. Der Bewertung vorangestellt sind die wichtigsten Themen/Fragen, die in der öffentlichen Diskussion stehen. Kapitel 4 beinhaltet Empfehlungen zum Schutz vor nachgewiesenen Gesundheitsbeeinträchtigungen sowie Empfehlungen zur Vorsorge. Der Anhang umfasst eine Zusammenfassung wissenschaftlich nachgewiesener Reaktionen und Gesundheitsbeeinträchtigungen durch nieder- und hochfrequente Felder (Kap. A1), ausführliche Begründungen der zusammenfassenden Bewertung in Kapitel 3 sowie eine Zusammenstellung der Grenzwerte.

2 Erläuterung zentraler Begriffe und Methodik der Bewertung

Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder können unter bestimmten Umständen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, bis hin zu Schädigungen, führen. Die Abfolge der Ereignisse, die schließlich eine gesundheitliche Beeinträchtigung hervorrufen kann, wird im Folgenden mit den Begriffen physikalische Einwirkung, Effekt und biologische Reaktion beschrieben. Dies ist unabhängig davon, ob Effekte einer kurzzeitigen oder einer andauernden (chronischen) Exposition bzw. Effekte, die unmittelbar (akut) oder erst nach einer gewissen Verzögerung auftreten, betrachtet werden.

Die wesentliche physikalische Einwirkung elektrischer, magnetischer bzw. elektromagnetischer Felder auf den Körper äußert sich in Kräften, die auf elektrische Ladungen ausgeübt werden. Hierdurch werden Ströme im Körper erzeugt, die u. a. bei hohen Frequenzen zu Temperaturerhöhungen führen können.

Die physikalische Einwirkung von elektromagnetischen Feldern kann - muss jedoch nicht - zu messtechnisch nachweisbaren physikalischen Effekten führen, z.B. in Form einer Temperaturerhöhung oder einer Veränderung der elektrischen Spannung über einer Zellmembran. Effekte stellen sich ohne aktives Zutun des Körpers ein.

Effekte können - müssen jedoch nicht - eine aktive biologische Reaktion des Körpers hervorrufen. Hierzu gehört z.B. die Auslösung thermoregulatorischer Vorgänge.

Biologische Reaktionen können - müssen jedoch nicht - zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Sie liegen immer dann vor, wenn eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit, der Leistungsfähigkeit oder des Wohlbefindens erfolgt. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung setzt eine biologische Reaktion voraus, der ein Effekt infolge einer physikalischen Einwirkung vorausgeht.

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