umwelt-online: Sichere Anwendung magnetischer Resonanzverfahren in der medizinischen Diagnostik (1)

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Regelwerk, Strahlenschutz

Empfehlungen zur sicheren Anwendung magnetischer Resonanzverfahren in der medizinischen Diagnostik
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -

Vom 12. Februar 2003
(BAnz. Nr. 72a vom 12.04.2003 S. 1)


Verabschiedet in der 180. Sitzung der Kommission am 19./20. September 2002

1 Zusammenfassung

Zweck und Anwendungsbereich

Magnetische Resonanzverfahren (MR) haben aufgrund ihrer zahlreichen Vorteile in der Medizin ein breites Anwendungsfeld gefunden.

Bei MR-Anwendungen wird der Patient statischen und zeitlich veränderlichen Magnetfeldern sowie hochfrequenten elektro-magnetischen Feldern ausgesetzt. Darüber hinaus entsteht durch schnelle Schaltvorgänge in Gradientenspulen ein erheblicher Geräuschpegel. Die physikalischen Parameter müssen daher so begrenzt werden, dass diese Felder und Geräuschpegel kein unakzeptables Gesundheitsrisiko darstellen.

Der Zweck dieser Empfehlung ist es, Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Gesundheitsrisiken für die untersuchten Patienten durch die in der MR-Diagoostik angewendeten Felder sowie durch den beim schnellen Schalten der Gradientenfelder entstehenden Lärm festzulegen. Dies geschieht durch Empfehlung entsprechender Werte auf der Grundlage der biophysikalischen Kenntnisse und klinischen Erfahrungen. Die Empfehlung berücksichtigt auch die berufliche Sicherheit des Anwenders und die Sicherheit der Allgemeinheit.

Die Empfehlung richtet sich vor allem an MR-Anwender und -Hersteller, Sicherheitsfachleute und Aufsichtsbehörden. Für Hersteller und Entwickler medizinischer Geräte gelten darüber hinaus die bestehenden technischen Standards. Die Empfehlung erstreckt sich nicht auf die mechanische und elektrische Sicherheit der MR-Anlage oder deren Betrieb. Die Erfüllung der Forderungen des Medizinproduktegesetzes sowie die Berücksichtigung des allgemeinen Standes der Sicherheitstechnik werden vorausgesetzt.

Die vorliegende Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) ersetzt die Empfehlung aus dem Jahre 1998.

Allgemeine Empfehlungen zum Schutz des Patienten

Eine unmittelbare Beeinträchtigung der Patientensicherheit bei MR-Untersuchungen kann sich ergeben durch Überwärmung des Gewebes und durch Wechselwirkung der elektromagnetischen Felder mit medizinischen Implantaten und aktiven Steuergeräten, mit ferromagnetischen Gegenständen sowie nicht MR-kompatiblen Anästhesie- oder Überwachungssystemen. Weitere zum Teil mittelbare Belästigungen für den Patienten können sich bei MR-Untersuchungen durch Geräusch- und Vibrationsempfindungen, das Auslösen verschiedener Angstzustände, eine unbequeme bzw. schmerzhafte Körperhaltung oder -lagerung und unerwünschte Wirkungen der MR-Kontrastmittel ergeben.

Die Strahlenschutzkommission empfiehlt die Beachtung folgender Grundregeln:

Eine geräteunterstützte Überwachung während der MR-Anwendung beim Normalbetrieb ist nicht wegen der evtl. Gefährdung durch die MR-Felder selbst erforderlich, sondern wegen der erschwerten Überwachung des physischen und psychischen Zustandes des Patienten. Eine kontinuierliche Überwachung während der MR-Untersuchung ist bei Patienten wichtig, mit denen eine Kommunikation nicht oder nur eingeschränkt möglich ist oder deren Erkrankung eine ununterbrochene intensive Betreuung erfordert. Um sie im MR-Gerät überwachen zu können, stehen verschiedene MR-taugliche Monitorsysteme zur Verfügung.

Die Untersuchung von Patienten, die aktive Implantate haben, ist im Allgemeinen kontraindiziert, sofern der Implantatausweis bzw. der betreuende Arzt nichts Gegenteiliges angeben. Das gilt auch für Patienten, die an elektrisch oder mechanisch betriebene äußere lebenserhaltende Systeme gebunden sind.

Wegen der noch limitierten Erfahrung bei menschlichen Feten sollte die Indikation für MR-Untersuchungen in der Schwangerschaft grundsätzlich erst nach expilziter Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses im Vergleich zu Alternativmethoden gestellt werden und die Untersuchung mit der geringstmöglichen magnetischen Flussdichte und Expositionsdauer angewandt werden. Insbesondere im ersten Trimenon (erste drei Monate) der Schwangerschaft ist für die Indikationsstellung ein besonders strenger Maßstab anzulegen.

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