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Regelwerk

Quellterme und frühe Schutzmaßnahmen bei Kernkraftwerksunfällen mit unklarer Lage
Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Vom 24. Oktober 2019
(BAnz AT 10.12.2019 B4)



Verabschiedet in der 300. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 27./28. Juni 2019

Vorwort

Die Regelungen für den radiologischen Notfallschutz des im Jahr 2017 erlassenen Strahlenschutzgesetzes sehen vor, dass das radiologische Lagezentrum (RLZ) des Bundes im Falle eines schweren Kernkraftwerkunfalls die Aufgabe übernimmt, das radiologische Lagebild zu erstellen. Für die Erstellung des radiologischen Lagebildes werden in der Regel Prognosen des beim Unfall erwarteten Quellterms benötigt.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat im Jahr 2018 im Rahmen eines Beratungsauftrages die Strahlenschutzkommission (SSK) um eine Einschätzung gebeten, wie in einem sehr frühen Stadium eines Kernschmelzunfalls vorgegangen werden soll, wenn die Lage noch unklar ist und noch keine Informationen über den erwarteten Quellterm der Freisetzungen vorliegen.

An der Erarbeitung der resultierenden Empfehlung haben als Mitglieder einer Arbeitsgruppe des Ausschusses "Notfallschutz" mitgewirkt:

Prof. Dr. Rolf Michel Dipl.-Phys. Jürgen Kopp Prof. Dr. Joachim Breckow
Vorsitzender der Arbeitsgruppe
"Radiologischer Notfallschutz"
Vorsitzender des Ausschusses
"Notfallschutz"
Vorsitzender der
Strahlenschutzkommission

1 Hintergrund

Im Rahmen der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen (StrlSchG 2017) für den radiologischen Notfallschutz wird das radiologische Lagezentrum (RLZ) des Bundes im Falle eines überregionalen radiologischen Notfalls (hier eines schweren Kernkraftwerksunfalls) die Aufgabe übernehmen, das radiologische Lagebild zu erstellen. Das Lagebild ist an die Länder und an das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie an die im allgemeinen Notfallplan des Bundes festgelegten obersten Bundesbehörden zu übermitteln.

Die Erstellung des radiologischen Lagebildes soll in der Regel ausgehend von Prognosen des beim Unfall erwarteten Quellterms in Verbindung mit RODOS-Vorhersagen erfolgen. Die RODOS-Vorhersagen erlauben Aussagen über die räumliche und zeitliche Entwicklung der Kontamination der Umwelt sowie über die erwarteten Strahlenexpositionen auf allen relevanten Expositionspfaden, aufgrund derer dann Empfehlungen für Schutzmaßnahmen möglich sind.

Mit dem unwahrscheinlichen Fall, dass Prognosen des Quellterms - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, befasst sich der vorliegende Beratungsauftrag.

2 Beratungsauftrag

In der Empfehlung "Prognose und Abschätzung von Quelltermen bei Kernkraftwerksunfällen" aus dem Jahr 2014 empfiehlt die SSK, dass der Betreiber im Ereignisfall zwei mittels FaSTPro (damals QPro) ermittelte Quellterme (den wahrscheinlichsten Quellterm und den Quellterm mit der höchsten Aktivitätsfreisetzung, dessen Wahrscheinlichkeit 10 % übersteigt) an die zuständige Katastrophenschutzbehörde meldet. Am 23. Januar 2018 bat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die Strahlenschutzkommission (SSK), in diesem Zusammenhang folgende Anschlussfragen zu beantworten:

  1. Es ist denkbar, dass FaSTPro nicht zur Verfügung steht (z.B. station blackout) oder aus anderen Gründen (fehlende Eingabeparameter) einen trivialen Quellterm liefert. Was ist unter solchen Umständen ein geeigneter Default-Quellterm für das radiologische Lagebild? Ist es in frühen Phasen eines Ereignisses in einer Anlage mit typischerweise großer Latenzzeit gerechtfertigt, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung auf reasonable worst case Annahmen aufzubauen? Ist aus Sicht der SSK der NERDA-Ansatz (in der vorliegenden Empfehlung HERCA/WENRA-Konzept genannt), dessen Weiterentwicklung und Einführung in der Empfehlung der SSK "Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima" (BAnz AT 04.01.2016 B3) empfohlen wurde, eine sinnvolle Vorgehensweise in einem derartigen Fall?
  2. Wenn FaSTPro nichttriviale Quellterme liefert, muss im Radiologischen Lagezentrum (RLZ) entschieden werden, ob das radiologische Lagebild auf dem wahrscheinlichsten Quellterm oder auf dem Quellterm mit der höchsten Aktivitätsfreisetzung, dessen Wahrscheinlichkeit 10 % übersteigt, beruhen soll. Welcher der beiden Quellterme ist zu bevorzugen? Welche Kriterien empfiehlt die SSK für die Auswahl des Quellterms, der als Grundlage für das einheitliche Radiologische Lagebild verwendet wird?

3 Empfehlungen

Die nachstehenden Empfehlungen beziehen sich auf das Vorgehen bei der Erstellung des radiologischen Lagebildes und der Entscheidung über frühe Schutzmaßnahmen, d. h. Evakuierung, Aufenthalt in Gebäuden, Iodblockade, bei einem (drohenden) Kernschmelzunfall in einem deutschen oder ausländischen Kernkraftwerk in Fällen, in denen nur unvollständige und unzureichende Information über den Anlagenzustand und den erwarteten Unfallablauf vorliegen.

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(Stand: 13.12.2019)

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