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Erwerb von Kenntnissen im Strahlenschutz während des Medizinstudiums
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -
Vom 29. Oktober 2003
(BAnz. Nr. 218 vom 21.11.2003 S. 24487)
Nachfolgend wird die vorgenannte Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 184. Sitzung der Kommission am 31. März/1. April 2003, bekannt gegeben.
Erwerb von Kenntnissen im Strahlenschutz
während des Medizinstudiums Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 184. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 31. März/1. April 2003
Nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 der Röntgenverordnung dürfen Ärzte oder Zahnärzte, die nicht über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verfügen, Röntgenstrahlung in Ausübung der Heilkunde oder Zahnheilkunde nur anwenden, wenn sie unter ständiger Aufsicht eines entsprechend fachkundigen Arztes stehen und über die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen.
Für den Erwerb von. Kenntnissen im Strahlenschutz während des Medizinstudiums gibt die Strahlenschutzkommission folgende Empfehlung:
Der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung, insbesondere die vierstündige theoretische Unterweisung, sollte als Kurs möglichst im letzten Jahr des Medizinstudiums angeboten werden. Form und Inhalt des Kurses (s. Anhang) müssen von der nach Landesrecht zuständigen Behörde genehmigt sein.
Begründung:
Anhang Beispiel für Form und Inhalt der Erstunterweisung
Dauer mindestens 8 Stunden, bezogen auf das jeweilige Anwendungsgebiet, davon 4 Stunden theoretische Unterweisung (mit Bescheinigung).
Die Teilnahme ist zu bescheinigen, Art und Themen der Unterweisung sind zu dokumentieren.
Thema/Inhalte Grundlagen
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