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Strahlenschutz bei der Therapie mit β-Strahlern in flüssiger Form im Rahmen einer Brachytherapie, Radiosynoviorthese und einer Radioimmuntherapie
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -
Vom 29. Oktober 2003
(BAnz. Nr. 218 vom 21.11.2003 S. 24488)
Nachfolgend wird die vorgenannte Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 184. Sitzung der Kommission am 31. März/1. April 2003, bekannt gegeben.
Strahlenschutz bei der Therapie mit β-Strahlern in flüssiger Form im Rahmen einer Brachytherapie, Radiosynoviorthese und einer Radioimmuntherapie Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 184. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 31. März/1. April 2003
Einleitung
Offene, in Lösung befindliche β-Strahler (Sr-89, Y-90, I-131, Er-169, Re-186 und Re-188) werden zunehmend in der Nuklearmedizin zu Therapiezwecken eingesetzt. Im Gegensatz zur Radioiodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen ist hierbei oft eine fachübergreifende Kooperation erforderlich (Kardiologie, Orthopädie, Rheumatologie, Onkologie usw.), z.B. bei der Applikation außerhalb der Nuklearmedizin oder bei fachspezifischen, nicht nuklearmedizinischen invasiven Applikationsverfahren.
Beim Einsatz von β-Strahlern kann es bei der Präparation und der Applikation des radioaktiven Arzneimittels sowohl durch externe Bestrahlung als auch infolge von Kontaminationen zu einer erhöhten Strahlenexposition des Personals, insbesondere von Ärzten, kommen. Beim routinemäßigen Einsatz von offenen, in Lösung befindlichen β-Strahlern sind deshalb besondere Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich [2,3,4]. Die Anwendung hat entsprechend der Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin" [1] zu erfolgen.
Auf die Berücksichtigung der von den β-Strahlern herrührenden Photonenstrahlung wird im Folgenden nicht im Detail eingegangen.
Allgemeine Grundsätze zur Vermeidung von Strahlenexpositionen bei in Lösung befindlichen β-Strahlern
Auf den Körper von außen einfallende β -Strahlung liefert wegen ihrer geringen Reichweite in der Regel einen zu vernachlässigenden Beitrag zur Ganzkörperdosis. Es sind insbesondere die Grenzwerte der lokalen Hautdosis und ggf. der Augenlinsendosis zu überwachen.
Vor Beginn der Arbeiten ist der Arbeitsplatz mit einem Ortsdosimeter für die Richtungs-Äquivalentdosis oder mit anderen geeigneten Messgeräten auf die Wirksamkeit von Strahlenschutzmaßnahmen zur Dosisverringerung zu überprüfen. Zu messen ist an Orten, die den Teilkörperstellen entsprechen, welche der Quelle am nächsten kommen. Im Falle einer Kontamination ist eine Abschätzung der Dosiswerte vorzunehmen.
Bei Messungen von β-Strahlung ist die Auswahl eines geeigneten Trageortes des Personendosimeters besonders wichtig. Die Hände werden in vielen Fällen anwendungsbedingt am stärksten exponiert. Fingerringdosimeter sind deshalb als Teilkörperdosimeter im Allgemeinen am besten geeignet. Der Detektor ist dabei auf die Quelle auszurichten. Bei uneinheitlicher Einfallsrichtung der β-Strahlung ist die Abschirmwirkung der Hand zu berücksichtigen und u. U. der größere Messwert eines weiteren Fingerringdosimeters mit anderer Ausrichtung des Detektors heranzuziehen. Armbanddosimeter sind nur in Ausnahmefällen zu empfehlen.
(Stand: 23.06.2022)
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