Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Teilkörperdosimetrie in der Nuklearmedizin

Vom 4. März 2015
(GMBl. Nr. 22 vom 09.06.2015 S. 437)



Bezug: Sitzung des Fachausschusses Strahlenschutz - FAS - des Länderausschusses für Atomkernenergie, November 2014, top a 07

- RdSchr. d. BMUB v. 4.3.2105 - RS II 3 -15530/6 -

Im Rahmen des europäischen Forschungsprojekts ORAMED (http://www.oramed-fp7.eu), bei dem von deutscher Seite das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beteiligt war, wurden umfangreiche Erhebungsmessungen zur Hautexposition des Personals in der Nuklearmedizin durchgeführt. Die Messungen zeigten, dass diese Berufsgruppe hohen Hautdosen ausgesetzt ist und mindestens ein Fuenftel der untersuchten Mitarbeiter den Jahresgrenzwert der Hautdosis von 500 mSv überschreiten. Selbst bei optimaler Trageweise von Teilkörperdosimetern wird die maximale Hautdosis im Durchschnitt um einen Faktor sechs unterschätzt. Insgesamt wurde deutlich, dass das bisherige Verfahren zur Teilkörperdosimetrie in der Nuklearmedizin (siehe Rundschreiben des BMU "Vollzug der Strahlenschutzverordnung; Beta-Dosimetrie an RSO-Arbeitsplätzen" vom 15. September 2009, AZ: RS II 3 - 15530/6, GMBl 2010, S. 710) neu zu bewerten ist. Diese Einschätzung wurde auch bei einem Fachgespräch im Januar 2012 von Vertretern der Messstellen, Fachverbänden, der Strahlenschutzkommission und Behördenvertretern geteilt.

In Hinwirkung auf einen bundeseinheitlichen Vollzug erarbeitete das BfS nach Nukliden aufgeschlüsselte Kriterien (siehe Anlage 1), mit denen bestimmt werden kann, ab welchen Umgangsaktivitäten bei nuklearmedizinischen Anwendungen Hautdosen von 150 mSv im Jahr erreicht werden und bei deren Überschreitung die Verpflichtung zur Teilkörperdosimetrie nach § 41 Absatz 3 Satz 4 StrlSchV besteht.

Der Fachausschuss Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie beriet in seiner Sitzung im November 2014, top a 07, über das Verfahren zur Teilkörperdosimetrie in der Nuklearmedizin und insbesondere über die Empfehlung von Kriterien zur Teilkörperdosimetrie des BfS. Er fasste folgende Beschlüsse:

  1. Bei nuklearmedizinischen Anwendungen mit offenen Radionukliden verlangen die zuständigen Landesbehörden die Teilkörperdosimetrie nach § 41 Absatz 3 Satz 4 StrlSchV gemäß der Kriterien des Bundesamts für Strahlenschutz (Anlage 1), wobei unabhängig von der Anwendung lediglich ein Beta-Photonen-Teilkörperdosimeter (TKD) zu tragen ist. Wenn nicht Näheres zu den Expositionsbedingungen im Einzelfall bekannt ist, sollte das Dosimeter palmar am Grundglied des Zeigefingers der nicht-dominanten Hand getragen werden. Die Verpflichtung zur Bestimmung der Personendosis nach § 41 Absatz 3 Satz 1 und 2 StrlSchV bleibt von diesem Beschluss unberührt.
  2. Bei der Übersendung der TKD durch den Strahlen-schutzverantwortlichen oder Strahlenschutzbeauftragten gemäß § 41 Absatz 4 Satz 1 StrlSchV an die Messstelle ist keine besondere Kennzeichnung (wie "RSO") vorzunehmen. Die Ergebnisse der Teilkörperdosimetrie werden seitens der Messstelle bis auf weiteres ohne Korrekturfaktoren an das Strahlenschutzregister weitergeleitet.

Ich bitte Sie, diese Beschlüsse dem Vollzug der Strahlenschutzverordnung zu Grunde zu legen. Die Beschlüsse ersetzen die Inhalte des Rundschreibens des BMU vom 15. September 2009, AZ: RS II 3 -15530/6, GMBl 2010 S. 710.

Des Weiteren bitte ich Sie, vom BfS erarbeitete Strahlenschutzempfehlungen (siehe Anlagen 2-4) für den Umgang mit Radionukliden in der Nuklearmedizin den einschlägigen Personenkreisen, insbesondere den Genehmigungsinhabern und Messstellen, zur Information zukommen zu lassen (siehe http://www.bfs.de/de/bfs/publikationen/broschueren/io-nisierende_strahlung/medizin).

Anlagen:

1. Empfehlung von Kriterien für die Teilkörperdosimetrie in der Nuklearmedizin des BfS

2. Strahlenschutz beim Umgang mit Betastrahlern in der Nuklearmedizin 1 einschließlich der Positronen-Emissions-Tomografie (PET)

3. Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radioimmuntherapie mit Y90-markierten Antikörpern

4. Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radiosynoviorthese (RSO)

.

Empfehlung von Kriterien für die Teilkörperdosimetrie in der Nuklearmedizin
Bundesamt für Strahlenschutz
Anlage 1

Das BfS wurde vom BMUB gebeten, Kriterien für die Verpflichtung zur Teilkörperdosimetrie (TKD) in der Nuklearmedizin gemäß des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik zu erarbeiten und mit den von den Ländern verwendeten Kriterien wie den Maßgaben der SSK-Empfehlung Band 43 und der Weisung L-06-01 des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit vom 1. Juni 2012 abzugleichen.

Das Hautexpositionspotential von verschiedenen Radionukliden in der Nuklearmedizin wurde auf der Grundlage von Dosisleistungsfaktoren H"(0,07) für ein realitätsnahes Szenarium bewertet: den Kontakt mit der Radionuklidlösung in einer unabgeschirmten 5 ml-Spritze.

Die in der Nuklearmedizin in Frage kommenden Nuklide (siehe Spalte 1 der Tabelle) wurden entsprechend ihrer H'(0,07)-Dosisleistungsfaktoren für dieses Szenario in drei Gruppen eingeteilt (siehe Spalte 4):

DL-Faktor > 10 mSv/ (h* MBq)
>DL-Faktor zwischen 1 und 10 mSv/ (h* MBq)
DL-Faktor < 1 mSv/ (h* MBq)

Auf Basis der DL-Faktoren und anhand der vorhandenen Messergebnisse an Arbeitsplätzen der Nuklearmedizin (ORAMED-Projekt, BfS-Erhebungsmessungen), siehe Spalten 5 und 6, wurde die Umgangsaktivität pro Jahr abgeschätzt, ab der der Wert für die Organdosis der Haut von 150 mSv erreicht werden kann, nach dem gemäß § 41

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.06.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion