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Regelwerk

Anforderungen an Personendosimeter
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -
(SSK vom 24/25. Februar 2011)

Vom 20. April 2011
(Banz. Nr. 135 vom 07.09.2011 S. 3140)



Archiv: 2003

Die Empfehlung ersetzt die gleichnamige Empfehlung der Strahlenschutzkommission aus dem Jahr 2002 (Bundesanzeiger Nr. 112 vom 21.06.2003)

1 Vorwort

Diese Empfehlung enthält die physikalischtechnischen Mindestanforderungen an Personendosimeter, die bei der Entwicklung, der Herstellung, der Prüfung, bei Ausgabe und Auswertung zu Grunde zu legen sind. Die Anforderungen sind an den Erfordernissen des praktischen Strahlenschutzes bei äußerer Strahlenexposition ausgerichtet und berücksichtigen die Empfehlungen der ICRP (ICRP 1997), der EU (EC 2009) sowie der IAEa (IAEa 1999). Diese Anforderungen ergänzen die existierenden technischen Normen und Bauartanforderungen.

Die Empfehlung ersetzt die gleichnamige Empfehlung der SSK aus dem Jahr 2002 (Bundesanzeiger Nr. 112 vom 21.06.2003, die ihrerseits eine Überarbeitung der gleichnamigen Empfehlung der SSK aus dem Jahr 1993 (Bundesanzeiger Nr. 207 vom 03.11.1993) ist.

2 Anwendungsbereich

Diese Empfehlung bezieht sich auf Personendosimeter, die im Rahmen der physikalischen Strahlenschutzkontrolle nach der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung zur Messung der Personendosis eingesetzt werden.

Personendosimeter im Sinne dieser Empfehlung werden nach ihrer Anwendungsart in amtliche und betriebliche Dosimeter unterschieden.

Amtliche Personendosimeter sind,

Die Verwendung als amtliches Personendosimeter bedarf der Zustimmung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Abstimmung mit dem Länderausschuss für Atomkernenergie, Fachausschuss Strahlenschutz und dem Länderausschuss Röntgenverordnung (RL 2002).

Betriebliche Personendosimeter sind solche,

Betriebliche Personendosimeter werden vom Strahlenschutzverantwortlichen oder Strahlenschutzbeauftragten einer Einrichtung oder Anlage ausgegeben und ausgewertet.

Der Begriff Personendosimeter wird in dieser Empfehlung in einem weiten Sinn verwendet. Es kann sich dabei sowohl um den Teil des Dosimetriesystems handeln, der von der Person getragen wird (Dosimetersonde), um ein Auswerte- und Anzeigegerät als auch um das vollständige Dosimetriesystem. Die jeweilige spezifische Bedeutung ergibt sich aus dem Zusammenhang.

3 Dosimeterart, Messgröße und Messzweck

Ein Personendosimeter liefert Messwerte der Tiefen-Personendosis Hp(10) oder Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) 1 und wird an einer für die Exposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche einer Person getragen. Es soll die in den Kapiteln 4 und 5 angegebenen Eigenschaften besitzen. Messungen mit diesem Dosimeter dienen der Bestimmung der Personendosis zur Kontrolle der Exposition und Einhaltung von Grenzwerten der Körperdosis. Je nach Art der Körperdosis (effektive Dosis, lokale Hautdosis, Organdosis für Hände, Unterarme, Füße und Knöchel bzw. der Augenlinse), dem daraus folgenden Messzweck (Bestimmung von Ganz- oder Teilkörperexposition) sowie der entsprechenden Messgröße sind unterschiedliche Arten von Dosimetern einzusetzen (Tabelle 1).

Tab. 1: Zuordnung von Körperdosen, Messgrößen und Dosimeterarten

Art der Körperdosis Messgröße Art des Dosimeters
effektive Dosis Hp(10) Ganzkörperdosimeter
lokale Hautdosis Hp(0,07) Teilkörperdosimeter
Organdosis der Augenlinse 1
Organdosis der Hände, Füße, Unterarme und Knöchel

Ganzkörperdosimeter werden am Rumpf getragen, Teilkörperdosimeter an dem zu überwachenden Körperteil.

Die Bestimmung von Hp(0,07) mit einem Ganzkörperdosimeter ist nicht erforderlich, da

  1. der Beitrag der Hautdosis (gemittelt über den ganzen Körper) zur effektiven Dosis sehr gering ist und
  2. die lokale Hautdosis an der repräsentativen Stelle zu messen ist. Dies ist nur in den seltensten Fällen der Rumpf.

Die Auswahl eines geeigneten Dosimeters wird weiterhin durch folgende Kriterien bestimmt:

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