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Regelwerk

Festlegung von Reaktionsschwellen und Toleranzgrenzen für die Prüfung des Gesamtsystems bei der perkutanen Strahlentherapie mit Photonen und Elektronen
Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung

Verabschiedet in der 291. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 15./16. Februar 2018
(BAnz. AT 10.08.2018 B3)


Vorwort

Die Strahlenschutzkommission hatte in ihrer Empfehlung aus dem Jahr 2010 "Physikalisch-technische Qualitätssicherung in der Strahlentherapie - Vorschläge zur Prüfung des gesamten Behandlungssystems" empfohlen, Festlegungen von verbindlichen Toleranzwerten zu treffen. Da bisher keine verbindlichen Toleranzwerte für die dosimetrische und geometrische Unsicherheit sowohl der Einzelkomponenten als auch des Gesamtsystems in der Strahlentherapie vorliegen, sollten herstellerunabhängige Toleranzwerte und Reaktionsschwellen in Abhängigkeit von der jeweiligen therapeutischen Maßnahme für das Gesamtsystem angegeben werden.

Zur Erarbeitung des Entwurfs der vorliegenden Stellungnahme wurde in der Arbeitsgruppe "Qualitätssicherung in der Medizin" der Ausschüsse "Strahlenschutz in der Medizin" und "Strahlenschutztechnik" der Strahlenschutzkommission eine Adhoc-Arbeitsgruppe eingerichtet, der folgende Mitglieder angehörten:

Als Sachverständige waren beteiligt:

In der vorliegenden Stellungnahme werden Toleranzgrenzen für dosimetrische und geometrische Bestrahlungsparameter angegeben, deren Einhaltung nach gegenwärtigem Wissensstand eine optimale strahlentherapeutische Behandlung gewährleistet. Aus den Toleranzgrenzen und den bekannten Unsicherheiten der einzelnen Glieder der strahlentherapeutischen Kette werden geometrische und dosimetrische Reaktionsschwellen abgeleitet, bei deren Überschreitung Untersuchungen zur Abklärung eingeleitet werden sollen. Sie dienen zum Schutz vor Übertretungen von Toleranzgrenzen und zur Optimierung des Strahlenschutzes. Die Empfehlung befasst sich mit den Toleranzen für strahlentherapeutische perkutane Behandlungen mit Photonen und Elektronen. Für die Anwendung von Protonen und Schwerionen zur Strahlenbehandlung kann das grundlegende Konzept dieser Stellungnahme genutzt werden, allerdings sind besondere Aspekte zu berücksichtigen, die nicht Gegenstand dieser Stellungnahme sind.

Bonn, im Februar 2018

Prof. Dr. Joachim Breckow Prof. Dr. Martin Fiebich PD Dr. Jochen Willner
Vorsitzender der Strahlenschutzkommission Vorsitzender der Arbeitsgruppe
"Qualitätssicherung in der Medizin"
Vorsitzender der Adhoc Arbeitsgruppe
"Toleranzen in der Strahlentherapie"

1 Hintergrund und Ziele

Das Ziel strahlentherapeutischer Behandlungen maligner Erkrankungen ist die Heilung des Patienten oder eine möglichst dauerhafte Linderung von Beschwerden bei gleichzeitiger Vermeidung von behandlungsbedingten Komplikationen. Im Mittelpunkt der Optimierung der Strahlentherapie stehen damit die Tumorkontrolle und die gleichzeitige Minimierung möglicher Nebenwirkungen, die insbesondere aufgrund der Exposition gesunden Gewebes auftreten können.

Durch die technischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte werden der Aufbau und der Ablauf strahlentherapeutischer Behandlungen immer komplexer. Die Therapie wird unter Vernetzung verschiedener Einzelkomponenten durchgeführt, die zusammen ein komplexes Gesamtsystem ergeben, in dem viele Daten zwischen den Einzelsystemen ausgetauscht werden. Damit tritt die Qualitätssicherung aller wesentlichen physikalisch-technischen Aspekte nicht nur der Einzelkomponenten sondern des gesamten strahlentherapeutischen Prozesses immer weiter in den Vordergrund.

Die Strahlenschutzkommission (SSK) hatte in ihrer Empfehlung "Physikalisch-technische Qualitätssicherung in der Strahlentherapie - Vorschläge zur Prüfung des gesamten Behandlungssystems" ( SSK 2010) empfohlen, dass ein vernetztes zusammenwirkendes System wie in der Strahlentherapie sowohl hinsichtlich der Einzelkomponenten als auch des Gesamtsystems überprüft werden muss. Da keine verbindlichen Toleranzwerte für die dosimetrische und geometrische Unsicherheit sowohl der Einzelkomponenten als auch des gesamten Systems vorliegen und die vorliegenden Toleranzdefinitionen keinen Bezug zur geplanten therapeutischen Maßnahme aufweisen, sollten herstellerunabhängige Toleranzwerte in der Strahlentherapie in Abhängigkeit von der jeweiligen therapeutischen Maßnahme für das Gesamtsystem erarbeitet werden.

Die vorliegende Stellungnahme befasst sich mit der Angabe von Reaktionsschwellen und Toleranzgrenzen 1) für dosimetrische und geometrische Bestrahlungsparameter, deren Einhalten nach heutigem Wissensstand eine optimale strahlentherapeutische Behandlung gewährleistet. Dabei soll differenziert werden nach der Präzisionsanforderung, die sich aus der medizinischen Indikation ergibt. Dazu müssen die medizinischen Anforderungen und physikalisch-technischen Leistungsparameter bestmöglich aufeinander abgestimmt sein, was durch entsprechende Prüfungen nachzuweisen ist.

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