umwelt-online: Sachverständigen-Prüfrichtlinie (2)
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2. Prüfberichtsmuster

Die Prüfberichtsmuster sind folgendermaßen untergliedert:

A. Berichtskopf
B. Allgemeine Angaben
C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung
D. Bautechnischer Strahlenschutz
E. Personenbezogener Strahlenschutz
F. Gerätebezogener Strahlenschutz
G. Schaltungsbezogener Strahlenschutz
H. Anwendungsbezogener Strahlenschutz
J. Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen über die beabsichtigte Betriebsweise
K. Ermittlung der Ortsdosis
L. Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte
M. Auswertung
N. Folgerungen
O. Hinweise

2.1 Prüfberichtsmuster für technische Röntgeneinrichtungen und für Störstrahler

Die Prüfberichtsmuster nach Abschnitt 2.1 sind für folgende Röntgeneinrichtungen und für Störstrahler zu verwenden:

2.1.1 Ortsfeste technische Röntgeneinrichtungen einschließlich Füllstandsmesseinrichtungen außer 2.1.2 und 2.1.4 bis 2.1.6 und 2.1.8

2.1.2 Ortsfeste und ortsveränderliche Röntgeneinrichtungen für Feinstrukturuntersuchungen

2.1.3 Ortsveränderliche technische Röntgeneinrichtungen

2.1.4 Vollschutzgeräte

2.1.5 Hochschutzgeräte

2.1.6 Schulröntgeneinrichtungen

2.1.7 Störstrahler

2.1.8 Röntgengeräteschränke, speziell auch für Röntgeneinrichtungen zur Gepäckdurchleuchtung und zur Qualitätssicherung

2.1.9 Handgehaltene Röntgenfluoreszensgeräte

A. Berichtskopf

(Der Berichtskopf und die Allgemeinen Angaben gelten für alle technischen Röntgeneinrichtungen gleichermaßen.)

Prüfbericht Nr.: .............

über die Prüfung nach O § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 O § 4 Abs. 5
O § 3 Abs. 2 Nr. 5 O § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5
der Röntgenverordnung ( RöV) an der technischen Röntgeneinrichtung

B. Allgemeine Angaben

Name des Strahlenschutzverantwortlichen: ............................. Anschrift: .................................

Die Auskünfte bei der Prüfung erteilte: ..........................

Tag der Prüfung: ..........................

Betriebsübliche Bezeichnung der Röntgeneinrichtung: ...............................

Standort der Röntgeneinrichtung:
Gebäude: ............. Stockwerk: ............. Raum: .............
bei ortsveränderlichen Röntgeneinrichtungen:
Standort der Röntgeneinrichtung am Tag der Prüfung:.........................

Wechsel des Strahlenschutzverantwortlichen
(ehem. Strahlenschutzverantwortlicher):
nein/ja
Prüfpflichtige wesentliche Änderung
Beschreibung ....................
nein/ja
Bezugsprüfberichts-Nr.: .........................
mit Datum von: ..............................
erstellt durch: ..........................
Nr. des letzten Prüfberichts: ......................
mit Datum vom: ....................
erstellt durch: .......................
Bauartzulassungsschein vorhanden entf./ja/nein
Bauartzulassungszeichen:
am Strahler sichtbar angebracht
entf./ja/nein
Ergebis der Qualitätssicherung nach § 9 RöV
(mit Datum vom ......) vorhanden
entf./ja/nein
Stückprüfungsbestätigung
(mit Datum von ...........)vorhanden
entf./ja/nein
Betriebsbuch vorhanden ja/nein

2.1.1 Prüfberichtsmuster für ortsfeste technische Röntgeneinrichtungen innerhalb von Röntgenräumen (siehe auch 1.4.1) einschließlich Füllstandsmesseinrichtungen außer 2.1.2 und 2.1.4 bis 2.1.6 und 2.1.8

(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)

C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung

Schaltgerät
Typ: ...................
Fabr.-Nr.: .....
Hersteller .............
Röhrenschutzgehäuse
Typ: .....
Fabr.-Nr.: .....
Hersteller: .....
Röntgenröhre
Typ: .....
Fabr.-Nr.: .....
Hersteller: .....
O Direktstrahler O Halbwelleneinrichtung
O Mittelfrequenzeinrichtung
O Rundstrahler O Gleichspannungseinrichtung
maximale Betriebswerte: ....kV .... mA
Anwendungsgeräte
O Röntgenblitzeinrichtung
O maximal einstellbare Pulszahl ....
O Pulsdauer ..........
O Durchleuchtungsbetrieb:
O mit Leuchtschirm
O mit Röntgenbildverstärker und Fernseheinrichtung
O mit DR-System
O Aufnahmebetrieb
O mit Film/Film-Folien-System
O mit CR-System
O mit DR-System
O Intensitätsmessung mit Detektor (z.B. Füllstandsmesseinrichtungen
Einweisung in die sachgerechte Handhabung
nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV

O ist erfolgt
O muss noch durchgeführt werden

Bemerkungen:

D. Bautechnischer Strahlenschutz

Unterlagen zum bautechnischen Strahlenschutz:
Strahlenschutzplan/Bauzeichnung liegt vor entf./ja/nein
Benachbarte Bereiche

seitlich: ........(siehe Skizze)
oberhalb: ..........
unterhalb: ...

(3)
[1D01]
Einrichtung, Abgrenzung und Kennzeichnung des Kontrollbereichs nach § 19 Abs. 1 und 2 RöV ohne Mängel ja/nein
(1)
[1D02]
Bautechnische Strahlenschutzvorkehrungen ohne Mängel (s. DIN 54113-3) ja/nein


E. Personenbezogener Strahlenschutz entfällt

F. Gerätebezogener Strahlenschutz

(3)
[1F01]
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden ja/nein
(1)
[1 F02]
Bleiglasscheibe vor Leuchtschirm ohne Mängel entf/ja/nein
(2)
[1 F031
Funktion der vorhandenen Blenden einwandfrei entf/ja/nein
(2)
[1F04]
Am Röntgenstrahler Vorrichtungen zum Anbringen von Blenden vorhanden entf/ja/nein
(2)
[1 F05]
Filter mit einem Al-Gleichwert von mindestens 2 mm und entsprechende Filterhalterung vorhanden entf /ja/nein
(1)
[1F07]
Blockierung von Strahlrichtungen, für die die Nutzstrahlenabschirmung nicht ausreichend ist entf/ja/nein
(2)
[1F08]
Redundante oder ausfallsichere Warnsignaleinrichtungen im Röntgenraum bei eingeschalteter Hochspannung
(Schutzeinrichtung nach DIN 54113-2)
entf/ja/nein
(2)
[1F08a]
Redundante oder ausfallsichere Warnsignaleinrichtungen am Schaltgerät bei eingeschalteter Hochspannung
(Schutzeinrichtung nach DIN 54113-2)
entf/ja/nein
(1)
[1F09]
Zugangstür des Röntgenraumes von innen zu öffnen oder Hochspannung von innen abschaltbar entf./ja/nein
(2)
[1F10]
Funktion der Notausschalter (Abschaltung der Hochspannung im Röntgenraum) in Ordnung entf./ja/nein
Bei Röntgenräumen, die während der Einschaltzeit gegen unbefugten Zutritt gesichert sein müssen:
(1)
[1F11]
Hochspannung bei freiem Zugang
(z.B. offene Tür, nicht gesicherter Labyrintheingang)
nicht einschaltbar (z.B. mit Lichtschranke)
entf/ja/nein
(1)
[1F12]
Hochspannung wird abgeschaltet, wenn Zugang geschaffen wird entf/ja/nein
(1)
[1F13]
Hochspannung wird bei Aufhebung des freien Zugangs nicht automatisch wieder eingeschaltet entf./ja/nein

Sonstige Strahlenquellen:
(1)
[1F18]
Keine Überschreitung der zulässigen Ortsdosis durch weitere Strahlenquellen entf/ja/nein

Bei fehlender Bauartzulassung:
(1)
[1F19]
Bescheinigung des Herstellers oder Lieferanten, dass die Werte der Ortsdosisleistung
nach Anlage 2 Nr. 1 RöV nicht überschritten sind
(gilt nicht für wiederkehrende Prüfungen und nicht für Rundstrahler)
entf/ja/nein


G. Schaltungsbezogener Strahlenschutz entfällt


H. Anwendungsbezogener Strahlenschutz entfällt

J. Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen über die beabsichtigte Betriebsweise

Verwendung der Röntgeneinrichtung (durchstrahlte Gegenstände):

Höchste beabsichtigte Betriebswerte:

........ kV ........ ma ........ min

Gesamte Einschaltzeit ............ h/Jahr
Strahlrichtung a:

Strahlrichtung b:

Strahlrichtung c:

Häufigkeit ...... %

Häufigkeit ...... %

Häufigkeit ....... %

Verwendete Abstände Fokus-Streukörper:

Verwendete Abstände Fokus-Strahlenempfänger:

Verwendete Blenden:

........... cm

........... cm

...................

K. Ermittlung der Ortsdosis

Messbedingungen:


Anwendungsgerät
Strahlrichtung
eingestellte Betriebswerte
(kV, mA, Filter)
Feldgröße
(am Prüfkörper)
Abstand
Fokus-Prüfkörper
Fokushöhe über Boden

cm x cm

cm

cm


Messgerät: .......
Typ:..........
Prüfkörper ........
Hersteller: ..........
Fabr.-Nr.: .......
H*(10)/Hx = 1,3 (> 50 bis 400 kV)

H*(10)/Hx = 1,0 (≤ 50 > 400 kV)


Messergebnisse:
Messort Kennz.
in der
Skizze
Höhe über
dem Boden
gemessene
Ortsdosis-
leistung
Jahresdosis bei
Einschaltdauer
nach Abschnitt J
Grenzwert
der Jahres-dosis
cm µSv/h mSv mSv

Es wurde hauptsächlich an den Orten gemessen, an denen sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und an denen die höchsten Ortsdosen zu erwarten sind. An Orten und für Strahlrichtungen, die bei den Messungen nicht berücksichtigt wurden, ist die zu erwartende jährliche Ortsdosis klein gegenüber den Grenzwerten. Die Ortsdosis wird als Umgebungs-Äquivalentdosis angegeben. Sie wird als Maß für die effektive Dosis angenommen. Als Grenzwert der Jahresdosis wird, wenn nichts anderes vermerkt ist, der Wert der effektiven Dosis verstanden (§§ 31a, 32 RöV).

L. Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte

Tabelle nach DIN 54113-3

M. Auswertung

Die technischen Strahlenschutzvorkehrungen sind ....... ausreichend.

Bei der angegebenen Betriebsweise wird der Grenzwert der Ortsdosis an keinem/dem(n) nachfolgenden Messort(en) überschritten.

O Die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1/ § 4 Abs. 5 RöV sind ....... erfüllt.

O Es wird keine Bescheinigung ausgestellt (Genehmigungsverfahren nach § 3 RöV

N. Folgerungen

Bei den angegebenen Strahlenschutzvorkehrungen und Betriebsweisen sind keine besonderen Maßnahmen/die nachfolgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes erforderlich.

O. Hinweise

Die nächste Prüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV muss spätestens erfolgen am ..............


........................................
Ort und Datum
........................................
Unterschrift

2.1.2 Prüfberichtsmuster für ortsfeste und ortsveränderliche Röntgeneinrichtungen für Feinstrukturuntersuchungen (für handgeshaltene Röntgenfluoreszensgeräte siehe Prüfbericht 2.1.9)

(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)

C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung

Schaltgerät
Typ:...........
Fabr.-Nr.: .........
Hersteller:...........
Röhrenschutzgehäuse  
Typ:...........
Fabr.-Nr.: .........
Hersteller:...........
Röntgenröhre  
Typ:...........
Fabr.-Nr.: .........
Hersteller:...........
O Stirnfensterröhre

O 4-Fensterröhre (Mehrfensterröhre)

Zusätzlich verwendete Röntgenröhren; Anzahl: .... O entfällt
Typ (u. a. Anodenmaterial): ...............................................
Röntgenröhre ist vom Anwender O einzeln auszuwechseln
  O nur mit Schutzgehäuse auszuwechseln
maximale Betriebswerte: ........... kV ........... mA
Anwendungsgeräte/Art der Anwendung O Röntgenbeugung
O Röntgenspektrometrie
O ...........
 
im O Praktikumsbetrieb
O Routinebetrieb
O Forschungsbetrieb
 
O softwaregesteuert    
untersuchte Proben: ...........................................
Anzahl der vorhandenen Strahlenaustrittsfenster (SAF):

benutzte Strahlenaustrittsfenster:

SAF 1 SAF2 SAF3 SAF4
Anwendungsgerät:
Hersteller: ........... ........... ........... ...........
Offener Strahlengang: ........... ........... ........... ...........
Strahlenempfänger/Detektor: ........... ........... ........... ...........
Hersteller: ........... ........... ........... ...........
Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV
O ist erfolgt
O muss noch durchgeführt werden

D. Bautechnischer Strahlenschutz

Unterlagen zum bautechnischen Strahlenschutz:

Strahlenschutzplan/Bauzeichnung liegt vor: ent./ja/nein
Benachbarte
Bereiche
seitlich: ..........

(siehe Skizze).
(3)
[2D01]
Einrichtung, Abgrenzung und Kennzeichnung des Kontrollbereiches nach § 19 Abs. 1 und 2 RöV ja/nein
(1)
[2D02]
Bautechnische Strahlenschutzvorkehrungen ohne Mängel (s. DIN 54113-3) ja/nein

E. Personenbezogener Strahlenschutz

(2)
[2E01]
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) am Arbeitsplatz vorhanden und ohne Mängel (s. DIN EN 61331-3, 6857-1) entf/ja/nein
(2)
[2E02]
Für Justierarbeiten: Fingerringdosimeter vorhanden entf/ja/nein

F. Gerätebezogener Strahlenschutz

(3)
[2F01]
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden ja/nein
(3)
[2F02]
Bei offener Nutzstrahlführung
O Röntgenraum verschließbar
oder
O Abdeckhaube mit Abschaltfunktion vorhanden
entf/ja/nein
(2)
[2F03]
Geeignete Abschirmungen vorhanden
O Pb-Glasscheibe
O Abschirmungen aus ...
O fahrbares Strahlenschutzschild
entf/ja/nein
(3)
[2F04]
Geeignete abstandgebende Werkzeuge vorhanden entf/ja/nein
(3)
[2F05]
Fluoreszenzschirm vorhanden entf/ja/nein
(1)
[2F06]
Abschirmvorrichtungen ohne Mängel ja/nein
(3)
[2F07]
Abnehmbare Abschirmvorrichtungen sind mit Bleigleichwert oder Schwächungsgrad
gekennzeichnet
entf/ja/nein
(2)
[2F08]
Bei bestimmungsgemäßer Bedienung besteht keine Gefahr für unbeabsichtigten
Nutzstrahlungsaustritt (z.B. durch Hebeldruck)
ja/nein
(2)
[2F09]
Abschaltung der Hochspannung im betretbaren Kontrollbereich durch Notausschalter
(Funktionsprüfung)
entf./ja/nein
(2)
(2F10]
Eindeutiges Signal bei eingeschalteter Hochspannung am Schaltgerät und am Arbeitsplatz
(in der direkten Umgebung des Strahlers)
ja/nein
(1)
[2F11]
Automatische Abschaltung der Hochspannung oder der Röntgennutzstrahlung bei Entnahme des
Röntgenstrahlers aus seiner Halterung vorhanden
entf/ja/nein
(2)
[2F12]
Nach Ablauf der vorgewählten Bestrahlungszeit oder der vorgewählten Winkel wird
O Hochspannung durch Zeitschalter ausgeschaltet
oder
O Strahlerverschluss automatisch geschlossen
oder
O ...........
entf./ja/nein
(1)
[2F13]
Wenn die Röntgenröhre ohne Werkzeug aus dem Röhrenschutzgehäuse oder dem Schutzgehäuse des Gerätes
herausgenommen werden kann, automatische Abschaltung des Generators bei Röhrenentnahme vorhanden
entf/ja/nein
(1)
[2F14]
Bei Probenwechsel
O automatische Abschaltung der Hochspannung
oder
O automatische Abschirmung der Strahlung
bei Entfernen des Probenhalters bzw. der Abschirmung
entf/ja/nein
(3)
[2F15]
Bei bestimmungsgemäßer Bedienung der Probenschleuse
ist Strahlenaustritt nicht möglich
entf./ja/nein
Strahlenaustrittsfenster (SAF):
(1)
[2F16]
Bei Mehrfensterröhre:
Stellung aller Strahlerverschlüsse eindeutig erkennbar durch Warnlampe für jedes SAF im
Sichtbereich des Bedieners
entf./ja/nein
(2)
[2F17]
Bei Mehrfensterröhre:
Warnlampe deutlich erkennbar
entf/ja/nein
(1)
[2F18]
Beim Entfernen des Anwendungsgerätes
schließen sich die SAF automatisch
entf/ja/nein
(2)
[2F19]
O Bei offenem Strahlenaustrittsfenster ist Hochspannung nicht einzuschalten
oder
O Bei Abschalten der Hochspannung schließt sich SAF automatisch
(Schutzeinrichtung nach DIN 54113)
entf./ja/nein
(1)
[2F20]
Bei mehrfenstrigen Röntgenröhren nicht benutzte Strahlenaustrittsfenster mit
O doppelt abgesicherten Verschlüssen
oder
O mit Abdeckung versehen, die nicht ohne Werkzeug entfernt werden kann
entf/ja/nein
(1)
[2F21]
Überbrückung des Sicherheitskreises optisch oder akustisch deutlich erkennbar entf./ja/nein

G. Schaltungsbezogener Strahlenschutz

(2)
[2G01]
Angewählter Arbeitsplatz eindeutig erkennbar   entf/ja/nein


H. Anwendungsbezogener Strahlenschutz entfällt

J. Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen über die beabsichtigte Betriebsweise

Höchste beabsichtigte Betriebsweise ...........kV, ........... mA
Einschaltzeit: ...........h/Jahr
Justierzeit mit Röntgenstrahlung:
(Angaben entfallen, wenn Justierarbeiten nur automatisch oder durch Hersteller erfolgen)
...........h/Jahr
Gesamte Strahlzeit: ...........h/Jahr
Höchste vorkommende Aufenthaltszeit des Personals am eingeschalteten Gerät: ...........h/Jahr
Beschreibung des Justiervorganges
O Nutzstrahl wird auf kleineren Querschnitt eingeblendet
O Justierung wird mit vollem Nutzstrahl ausgeführt
O Justierung erfolgt automatisch
O Justierung erfolgt durch Hersteller

K. Ermittlung der Ortsdosis (falls und soweit erforderlich)

Messbedingungen (z.B. Kollimator. Filter. Blende):

Eingestellte Betriebswerte: ...........kV, ........... mA
Messgerät: ...........
Typ: ...........
Hersteller:...........
H*(10)/Hx = 1,3 (> 50 kV)
H*(10)/Hx = 1,0 (≤ 50 kV)
H ´ (0,07, Ω)/Hx = 1,0 (≤ 15 keV)
SAF 1 SAF2 SAF3 SAF4
Anwendungsgeräte:
Strahlengang offen:
Untersuchte Probe:
Detektor:
Film:
......
......
......
......
......
......
......
......
......
......
......
......
......
......
......
......
......
......
......
......
Messergebnisse:
Messort Kennz.
in der
Skizze
Höhe über
dem Boden
gemessene
Ortsdosis-
leistung
Jahresdosis bei
Einschaltdauer
nach Abschnitt J
Grenzwert der
Jahresdosis
cm µSv/h mSv mSv

Es wurde hauptsächlich an den Orten gemessen, an denen sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und an denen die höchsten Ortsdosen zu erwarten sind. An Orten und für Strahlrichtungen, die bei den Messungen nicht berücksichtigt wurden, ist die zu erwartende jährliche Ortsdosis klein gegenüber den Grenzwerten. Die Ortsdosis wird als Umgebungs-Äquivalentdosis angegeben. Sie wird als Maß für die effektive Dosis angenommen. Als Grenzwert der Jahresdosis wird, wenn nichts anderes vermerkt ist, der Wert der effektiven Dosis verstanden (§§ 31a, 32 RöV).

L. Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte

Tabelle nach DIN 54113-3

M. Auswertung.

Die technischen Strahlenschutzvorkehrungen sind ........... ausreichend.

Bei der angegebenen Betriebsweise wird der Grenzwert der Ortsdosis an keinem/dem(n) nachfolgenden Messort(en) überschritten.

O Die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1/ § 4 Abs. 5 RöV sind ....... erfüllt.

O Es wird keine Bescheinigung ausgestellt (Genehmigungsverfahren nach § 3 RöV)

N. Folgerungen

Bei den angegebenen Strahlenschutzvorkehrungen und Betriebsweisen sind keine besonderen Maßnahmen / die nachfolgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes erforderlich.

O. Hinweise

Die nächste Prüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV muss spätestens erfolgen am ......................................


........................................
Ort und Datum
........................................
Unterschrift

2.1.3 Prüfberichtsmuster für ortsveränderliche Röntgeneinrichtungen (Grobstrukturuntersuchung) und Dickenmessung

(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)

C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung

Schaltgerät
Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........
 

Hersteller: ...........

Röhrenschutzgehäuse
Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........
 

Hersteller: ...........

Röntgenröhre
Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........
 

Hersteller: ...........

O Direktstrahler O Halbwelleneinrichtung
O Mittelfrequenzeinrichtung
O Rundstrahler O Gleichspannungseinrichtung
O Röntgenblitzeinrichtung
O maximal einstellbare Pulszahl: ......
O Pulsdauer: ...............
maximale Betriebswerte: ........... kv ............ mA
Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV
O ist erfolgt
O muss noch durchgeführt werden

Bemerkungen: ......................................

D. Bautechnischer Strahlenschutz

Anmerkung:
Es kann auch bei ortsveränderlichem Betrieb oder bei Dickenmesseinrichtungen vorkommen, dass bauliche Strahlenschutzvorkehrungen zu überprüfen sind. In diesen Fällen ist so vorzugehen, wie im Prüfberichtsformular 2.1.1

E. Personenbezogener Strahlenschutz

Absperrvorrichtungen: (Beschreibung)
...............................
...............................

Strahlenschutzdosimeter (zur Feststellung der Ortsdosisleistung): ...............................

Hersteller: ...........
Typ: ...........

F. Gerätebezogener Strahlenschutz

(3)
[3F01]
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden ja/nein
(2)
[3F02]
Anzahl der Warnschilder (Kennzeichnung des Kontrollbereiches) ausreichend ja/nein
(2)
[3F03]
Ausreichende Anzahl externer Warnleuchten vorhanden  ja/nein
(2)
[3F03a]
Einschalten der mit der Funktion der externen Warnleuchten verriegelt entf./ja/nein
(2)
[3F04]
Notausschalter vorhanden und funktionsfähig ja/nein
(2)
[3F05]
Absperrvorrichtungen ausreichend
(bei Röntgenblitzgeräten können Abschirmwände erforderlich sein)
ja/nein
(2)
[3F06]
Kabellänge zwischen Röntgenstrahler und Schaltgerät bzw. Schalter
(......... m Länge) ausreichend
entf/ja/nein
(2)
[3F07]
Anbringen von Strahlenblenden möglich entf/ja/nein
(2)
[3F08]
Geeignete Strahlenblenden vorhanden entf/ja/nein
(2)
[3F09]
Filter mit einem Al-Gleichwert von mindestens 2 mm und entsprechende
Filterhalterung vorhanden
entf/ja/nein
(2)
[3F10]
Röhrenspannung und Röhrenstrom ständig erkennbar ja/nein
(2)
[3F11]
Deutlich erkennbare Warnlampe am Schaltgerät vorhanden und Einschalten der Strahlung
mit ihrer Funktion nach Angaben des Herstellers oder Lieferranten verriegelt
ja/nein
(2)
[3F12]
Geeignete und geeichte Strahlenschutzdosimeter nach DIN 54113-1 vorhanden
(Sicht- und Funktionskontrolle) (gilt nicht für Röntgenblitzgeräte)
entf/ja/nein
(2)
[3F13]
Geeignete Dosis-/Dosisleistungswarngeräte vorhanden entf /ja/nein

Bei fehlender Bauartzulassung:
(1)
[3F14]
Bescheinigung des Herstellers oder Lieferanten, dass die Werte
der Ortsdosisleistung nach Anlage 2 Nr. 1 RöV nicht
überschritten sind (gilt nicht für Wiederholungsprüfungen und nicht für Rundstrahler)
entf /ja/nein

Bei Dickenmessung:
(1)
[3F16]
Automatisches Schließen des Strahlerverschlusses oder automatisches Abschalten der
Röhrenspannung bei Entfernen des Prüflings aus dem Strahlengang
entf./ja/nein


G. Schaltungsbezogener Strahlenschutz entfällt
H. Anwendungsbezogener Strahlenschutz entfällt

J. Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen über die beabsichtigte Betriebsweise

Verwendung der Röntgeneinrichtung (durchstrahlte Gegenstände):

Höchste beabsichtigte Betriebswerte: ........... kV ........... ma
........... min
Gesamte Einschaltzeit: ........... h/Jahr
Verwendete Blenden: ............

K. Ermittlung der Ortsdosis

Messbedingungen:
Strahlrichtung eingestellte
Betriebswerten
Filter Feldgröße

(Prüfkörper)
Abstand-
Fokus-
Prüfkörper
Fokushöhe
über Boden
(kV, mA) mm cm x cm cm cm

Messgerät: .............. Typ: ............... Hersteller ............
Fabr.-Nr.: ..............
H*(10)/Hx = 1,3 (> 50 bis 400 kV)
H*(10)/Hx = 1,0 (≤ 50, > 400 kV)
Prüfkörper (Messgut): .......................................


Messergebnisse:
Messort Kennz.
in der
Skizze
Höhe über dem
Boden
gemessene Orts-
dosisleistung
Jahresdosis bei
Einschaltdauer
nach Abschnitt J
Grenzwert der
Jahresdosis
cm µSv/h mSv mSv

Es wurde hauptsächlich an den Orten gemessen, an denen sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und an denen die höchsten Ortsdosen zu erwarten sind. An Orten und für Strahlrichtungen, die bei den Messungen nicht berücksichtigt wurden, ist die zu erwartende jährliche Ortsdosis klein gegenüber den Grenzwerten. Die Ortsdosis wird als Umgebungs-Äquivalentdosis angegeben. Sie wird als Maß für die effektive Dosis angenommen. Als Grenzwert der Jahresdosis wird, wenn nichts anderes vermerkt ist, der Wert der effektiven Dosis verstanden (§§ 31a, 32 RöV).

L. Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte

Tabelle nach DIN 54113-3

M. Auswertung

Die für den beabsichtigten Betrieb notwendigen Strahlenschutzeinrichtungen sind ........... vorhanden.

Bei der angegebenen Betriebsweise wird der Grenzwert der Ortsdosis an keinem/dem(n) nachfolgenden Messort(en) überschritten.

Die vorhandenen Strahlenschutzeinrichtungen funktionieren ordnungsgemäß.

O Die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1/ § 4 Abs. 5 RöV sind ....... erfüllt.

O Es wird keine Bescheinigung ausgestellt (Genehmigungsverfahren nach § 3 RöV).

N. Folgerungen

Bei den angegebenen Strahlenschutzvorkehrungen und Betriebsweisen sind keine besonderen Maßnahmen / die nachfolgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes erforderlich.

O. Hinweise

Die nächste Prüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV muss spätestens erfolgen am .....

........................................
Ort und Datum
........................................
Unterschrift
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