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Prüfung eines medizinischen Elektronenbeschleunigers
- Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) -
Vom 13.10.2004
(GMBl. 2004 Nr. 55 - 57 S. 1091aufgehoben)
- RdSchr. d. BMU - RS II 3 - 15240/1
P r ü f b e r i c h t N r.:
über die Überprüfung eines medizinischen Elektronenbeschleuniger auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz
Prüfungsanlass: | [ ] | Sachverständigenprüfung nach § 66 Abs. 2 StrlSchV |
[ ] | Prüfung nach Genehmigungsauflage | |
[ ] | Prüfung zum Nachweis von Genehmigungsvoraussetzungen |
Bezeichnung der Bestrahlungsvorrichtung: | ...................................................... |
Betreiber: | ...................................................... ...................................................... |
Tag der Prüfung: | ...................................................... |
Sachverständiger: | ...................................................... |
Strahlenschutzverantwortlicher (§ 31 Abs. 1 StrlSchV) | ...................................................... |
Strahlenschutzbeauftragte nach Auskunft (§ 31 Abs. 2 StrlSchV) | |
für den medizinischen Bereich |
...................................................... |
für den physikalisch-technischen Bereich: |
...................................................... |
Auskünfte bei der Prüfung erteilten: | |
von Seiten des Betreibers: |
...................................................... |
von Seiten der Servicefirma: |
...................................................... |
Die Bestrahlungsvorrichtung bediente: | ...................................................... |
Prüfungsgrundlagen (ggf. sind die Prüfungsgrundlagen zu aktualisieren)
Eingesehene Unterlagen: (möglichst eindeutige Identifikation):
[ ] | Genehmigung (§ 11 StrlSchV) einschließlich Änderungsbescheide): | ...................................................... |
[ ] | Strahlenschutzbauzeichnung (Anlage II Teil B Nr. 1 StrlschV) | ...................................................... |
[ ] | Angaben zur Zweckbestimmung der Vorrichtung im Sinne des Medizinproduktegesetzes (Anlage II Teil B Nr. 8 StrlschV): |
...................................................... |
[ ] | Strahlenschutzanweisung (§ 34 StrlSchV): | ...................................................... |
[ ] | Notfallanweisung (§ 34 Nr. 6 StrlSchV): | ...................................................... |
[ ] | Auslegung oder Aushang der StrlSchV (§ 35 StrlSchV): | ...................................................... |
[ ] | Wartungsaufzeichnung (§ 66 Abs. 2 StrlSchV, Datum, Institution): | ...................................................... |
[ ] | Betriebstagebuch (Wartungen, Reparaturen, Störfälle, Häufung bestimmter Fehler u.ä.): | ...................................................... |
[ ] | Bericht über Erstprüfung (Datum, Institution): | ...................................................... |
[ ] | Bericht über vorausgegangene Überprüfung (Datum, Institution) : | ...................................................... |
[ ] | Technische Unterlagen für die Bestrahlungsanlage: | ...................................................... |
[ ] | Bedienungsanleitung u. ä.: | ...................................................... |
1. | Allgemeine Angaben | |
1.1 | Standort: | ...................................................... |
1.2 | Benachbarte Bereiche: | ...................................................... |
Angrenzende Bereiche (entsprechend Strahlenschutzplan): | ||
Nutzung als: | ...................................................... | |
Einstufung Strahlenschutzbereich: (§ 36 StrlSchV) | ...................................................... | |
1.3 | Gerätetechnische Angaben: | |
Typ: | ...................................................... | |
Bezeichnung: | ...................................................... | |
Gerätenummer: | ...................................................... | |
Baujahr: | ...................................................... | |
Hersteller: | ...................................................... | |
Inbetriebnahme: | ...................................................... | |
Verwendungszweck (genaue Bezeichnung) | ...................................................... | |
Nutzstrahlenfänger vorhanden
Patientenlagerungstisch: |
...................................................... | |
CE-Kennzeichnung nach Medizinproduktegesetz Kennzeichnung sichtbar angebracht an: | ...................................................... | |
Nummer der Benannten Stelle: | ...................................................... | |
Softwareversion/ EPROM-Version: | ...................................................... | |
1.3.1 | Mögliche Betriebsweisen | |
nach Genehmigungsantrag/ Genehmigungsinhalt (z.B. Strahlentherapie und Dosimetrie) | ||
1.3.2 | Spezielles Zubehör | |
Automatische Einstellung von Bestrahlungsparametern: | ja/nein | |
Asymmetrische Blenden: | ja/nein | |
Automatische ferngesteuerte Lamellenblende | ja/nein | |
Motorische und dynamische Keilfilter | ja/nein | |
1.3.3 | Sonstiges Zubehör | |
1.3.4 | Spezieller Strahlenschutz | |
Geeignete Messgeräte für Strahlenschutzmessungen vorhanden (Typ, Hersteller) |
...................................................... |
|
Geeignetes Messgerät für die klinische Dosimetrie vorhanden (Typ, Hersteller) |
...................................................... |
|
1.4 | Funktioneller Aufbau | |
Beschleunigte Teilchen: | ...................... | |
Max. Beschleunigungsenergie: | ...................... | |
Max. Einschaltzeit: | ...................... | |
Art des targets: | ...................... | |
Max. Dosisleistung im Dosismaximum im
Isozentrumsabstand: |
......................
...................... |
|
1.5 | Angaben zur Betriebsbelastung der Anlage: | |
Beantragte/ Genehmigte Betriebsbelastung
(Betriebsbelastung nach DIN; Wa = 103 Gy pro Woche bei 1 m Isozentrumsabstand) |
...................................................... | |
Wenn vorhanden: | ||
Anzeige Strahlstunden/ Betriebsstundenzähler | ...................................................... | |
Bemerkungen (Betriebsbelastung) | ...................................................... | |
1.6 | Wesentliche Änderungen, besondere strahlenschutzrelevante Vorkommnisse | |
1.6.1 | Austausch von Teilen, die den Strahlenschutz | |
beeinflussen können? | ja/nein | |
Wenn ja, welche? | ...................................................... | |
1.6.2 | Bauliche Änderungen? | ja/nein |
Wenn ja, welche? | ...................................................... | |
1.6.3 | Nutzungsänderungen in benachbarten Bereichen? | ja/nein |
Wenn ja, welche? | ...................................................... | |
1.6.4 | Strahlenschutz- bzw. sicherheitstechnisch relevante Vorkommnisse | |
seit der letzten Prüfung? | ja/nein | |
Wenn ja, welche? (evtl. Kopie aus Betriebstagebuch) | ...................................................... | |
1.6.5 | Weitere Bemerkungen | ...................................................... |
2. | Durchführung der Prüfung | |
2.1 | Kennzeichnungen, Signallampen, Patientenüberwachung | |
2.1.1 | Der Sperrbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnet | ja/nein |
2.1.2 | Der Kontrollbereich ist ausreichend abgegrenzt und gekennzeichnet | ja/nein/ entfällt |
2.1.3 | Signallampen am Tor vorhanden und normgerecht | ja/nein |
2.1.4 | Signallampen im Bestrahlungsraum vorhanden und funktionsfähig | ja/nein |
2.1.5 | Signallampen im Maschinenraum vorhanden und funktionsfähig | ja/nein/ entfällt |
2.1.6 | Notbeleuchtung vorhanden und funktionsfähig | ja/nein |
2.1.7 | Wechselsprechanlage vorhanden und funktionsfähig | ja/nein |
2.1.8 | Fernsehüberwachung vorhanden und funktionsfähig | ja/nein |
2.1.9 | Betriebszustand der Lüftungsanlage in der Nähe des Bedienpultes deutlich erkennbar (obligatorisch bei Bremsstrahlungserzeugung durch Elektronen mit Energien > 10 MeV) | ja/nein/ entfällt |
2.2 | Zugang zum Bestrahlungsraum, Patientenlagerungstisch | |
2.2.1 | Die Eingangstüren zum Bestrahlungsraum sind mit zwangsbetätigten | |
Türkontakten ausgerüstet | ja/nein | |
2.2.2 | Beim Öffnen einer Tür wird die Strahlung automatisch abgeschaltet | ja/nein |
2.2.3 | Bei einer geöffneten Tür kann die Strahlung nicht eingeschaltet werden | ja/nein |
2.2.4 | Nach dem Schließen der Zugangstüren wird der Bestrahlungsvorgang nicht automatisch wieder aufgenommen | ja/nein |
2.2.5 | Die Quetschsicherung am Tor ist vorhanden und funktionsfähig | ja/nein/ entfällt |
2.2.6 | Die Zugangstüren können auch nach Ausfall der Betriebsmittel geöffnet werden: | ja/nein |
2.2.7 | Lichtschranken vorhanden und funktionsfähig | ja/nein/ entfällt |
2.2.8 | Das Betreten und Verlassen des Bestrahlungsraumes ist jederzeit möglich | ja/nein |
2.2.9 | Die Tür des Bestrahlungsraumes hat von innen nur eine Öffnungsfunktion | ja/nein |
2.2.10 | Die Sicherheitseinrichtungen, wie Leitungsführung, Kontakte, Notausschalter, sind ohne sichtbare Mängel | ja/nein |
2.2.11 | Bei nicht arretierten Tischbremsen ist die Strahlung nicht einschaltbar | ja/nein/ entfällt |
2.2.12 | Kollisionsschutz am Strahlerkopf ist funktionsfähig (Kontrolle bei eingeschalter Strahlung) | ja/nein/ entfällt |
2.2.13 | Nach Ansprechen des Kollisionsschutzes am Strahlerkopf ist eine Rettung des Patienten möglich | ja/nein/ entfällt |
2.3 | Einstellhilfen | |
2.3.1 | Seitenlichtvisier ist vorhanden und die Justierung einwandfrei | ja/nein |
2.3.2 | Deckenlichtvisier ist vorhanden und die Justierung einwandfrei | ja/nein |
2.3.3(B) | Die Position des Lichtvisiers ist auch bei Drehung des Kollimators und des Tragarms konstant | ja/nein |
2.3.4(B) | Der Abstandsanzeige ist funktionsfähig (u. a. auch die Korrelation mit der Tischhöhenanzeige) | ja/nein |
2.3.5(B) | Quetschsicherung der Tubusse funktionsfähig | ja/nein/entfällt |
2.3.6(B) | Tischeinlagen sind mechanisch in Ordnung | ja/nein/entfällt |
2.3.7(B) | Die Winkeleinstellungen stimmen mit der mechanischen / elektrischen Anzeige überein | ja/nein/entfällt |
2.3.8(B) | Kongruenz des Lichtvisiers gegeben (a.p., p.a., seitlich) | ja/nein |
2.3.9(B) | Übereinstimmung von Lichtvisier- und Strahlenfeld gegeben | ja/nein |
2.3.10(B) | Lage des Isozentrums ist in Ordnung | ja/nein |
2.4 | Not-Aus-Schalter | |
2.4.1 | Folgende Not-Aus-Schalter sind vorhanden und funktionsfähig (selbsthaltend, selbstverriegelnd) | ja/nein |
Anzahl und Ort | ||
2.4.2(B) | Tisch-Not-Aus funktionsfähig | ja/nein/entfällt |
2.4.3(B) | Anzeigenspeicherung vorhanden und funktionsfähig | ja/nein |
2.4.4 | Die Rettung des Patienten nach dem Not-Aus ist möglich (z.B. Tisch Notabsenkung) | ja/nein/entfällt |
2.5 | Strahlenart | |
2.5.1(B) | Keine Strahlungsfreigabe ohne Vorwahl der Strahlenart | ja/nein |
2.5.2(B) | Anzeige der Strahlenart funktionsfähig | ja/nein |
2.6 | Strahlenenergie | ||
2.6.1(B) | Anzeige der Strahlenenergie funktionsfähig | ja/nein | |
2.6.2(B) | Strahlenenergieüberwachung funktionsfähig | ja/nein | |
[ ] | Abweichung 20% bzw. +/- 3 MeV sind zulässig (nach DIN 6847-1 alt) | ||
[ ] | Abweichung 20% bzw. +/- 2 MeV (nach DIN EN 60601-2-1 ab 02/2003) | ||
Sollwerte der Einstellparameter (z.B. Messwert BMI-Shunt), unterer und oberer Grenzwert: | |||
Abschaltfunktion stichprobenartig verifiziert bei | |||
2.7 | Dosis | ||
2.7.1(B) | Unabhängigkeit der Monitorsysteme gegeben | ja/nein | |
2.7.2(B) | Starre Verbindung von Strahler und Strahlungsdetektoren oder | ||
Abschaltung bei Abweichung von der richtigen Position funktionsfähig | ja/nein | ||
2.7.3(B) | Keine Strahlungsfreigabe ohne Vorwahl der Monitoreinheiten | ja/nein | |
2.7.4(B) | Anzeige Monitorvorwahl funktionsfähig | ja/nein | |
2.7.5(B) | Abschaltung durch Monitor II funktionsfähig | ja/nein | |
Abschaltung durch Monitor 1 funktionsfähig | ja/nein | ||
2.7.6(B) | Differenz der Vorwahl zwischen Primär- und Sekundär-Monitor- ist | ||
[ ] | < 15 % bzw.< 0,4 Gy nach DIN 6847-1 alt | ||
[ ] | < 10 % bzw.< 0,25 Gy nach DIN 60601-2-1 ab 02/2003 | ja/nein | |
2.7.7(B) | Abschaltung bei Abweichung zwischen Primär- und Sekundär-Monitor von mehr als | ||
[ ] | 20 % bzw. 0,4 Gy nach DIN 6847-1 alt | ||
[ ] | 5 % nach DIN 60601-2-1 ab 02/2003 | ja/nein |
2.7.8(B) | Abschaltung durch die Zeitschaltuhr funktionsfähig | ja/nein |
2.7.9(B) | Schaltuhr startet bei Null (Minutenanzeige und Erhalt des Endwertes) | ja/nein |
2.8 | Bestrahlungsmodus | ||
2.8.1(B) | Keine Strahlungsfreigabe ohne Vorwahl des Bestrahlungsmodus | ja/nein | |
2.8.2(B) | Die Anzeige des Bestrahlungsmodus ist funktionsfähig | ja/nein | |
2.8.3(B) | Bei Stehfeldvorwahl erfolgt eine Abschaltung der Strahlung bei Tragarmbewegung | ja/nein | |
2.8.4(B) | Bei Rotationsfeldvorwahl erfolgt Abschaltung der Strahlung bei Tragarmstillstand | ja/nein/entfällt | |
2.8.5(B) | Abschaltung erfolgt bei Über- oder Unterschreiten des zulässigen | ||
[ ] | Verhältnisses Dosis zu Winkel nach DIN 6847-1 alt | ||
[ ] | Verhältnisses Grad zu Zeit nach DIN 60601-2-1 ab 02/2003 | ja/nein | |
2.8.6(B) | Abschaltung der Strahlung bei Tragarmüberdrehung von max. 5° | ja/nein | |
2.8.7(B) | Sicherheitsendschalter schaltet bei Überdrehung des Tragarmes im 180° Bereich ab (ggf. 1. und 2. Schalter in jeder Drehrichtung) | ja/nein/entfällt |
2.9 | Unzulässige Parameterkombinationen | |
2.9.1(B) | Übereinstimmung zwischen Vorwahl am Bedienpult und im Bestrahlungsraum | ja/nein/entfällt |
2.9.2(B) | Strahlfänger: Strahlungsfreigabe nur im vorgesehenem Winkelbereich möglich " | ja/nein/entfällt |
Keine Strahlungsfreigabe für: | ||
2.9.3(B) | e-Tubus und zu große Voreinblendung | ja/nein/entfällt |
2.9.4(B) | e-Tubus und zu kleine Voreinblendung | ja/nein/entfällt |
2.9.5(B) | e-Feld mit Zentralstrahleinschub | ja/nein/entfällt |
2.9.6(B) | x-Feld ohne Zentralstrahleinschub | ja/nein/entfällt |
2.9.7(B) | e-Feld ohne Tubus | ja/nein/entfällt |
2.9.8(B) | e-Feld ohne Trimmer, ohne alle Trimmer | ja/nein/entfällt |
2.9.9(B) | Rotationsbestrahlungen mit Elektronen (Ausnahme: spezieller e-Tubus für Rotationsbestrahlungen) | ja/nein |
2.9.10(B) | e-Rotationstubus und Stehfeldvorwahl | ja/nein/entfällt |
2.9.11(B) | e-Feld und Keilfiltervorwahl | ja/nein/entfällt |
2.9.12(B) | Rotationsbestrahlung und nicht fixierten Satellitenträger: | ja/nein/entfällt |
2.9.13(B) | Keilfilter und zu großes Photonenfeld | ja/nein |
2.9.14(B) | Photonenfeld mit Tubus | ja/nein |
2.9.15(B) | Falsche Position von target/Elektronenfenster | ja/nein/entfällt |
2.9.16(B) | Falsche Position von Ausgleichskörpern/Streufolien | ja/nein/entfällt |
2.9.17(B) | Fehlende Blende (Al-Platte bei Keilfilterbetrieb) | ja/nein/entfällt |
2.9.18 | Falsche Position des motorischen Keils | ja/nein/entfällt |
2.10 | Dosisverteilung | |
(B)Feldausgleich; Symmetrie; die Abweichung beträgt im normalen Bestrahlungsabstand | ja/nein | |
[ ] max. 20 % bzw. 0,4 Gy im normalen Betriebszustand nach DIN 6847-1 alt | ||
[ ]< 10 % nach DIN 60601-2-1 ab 02/2003 | ||
2.11 | Dosisleistung | |
2.11.1(B) | Anzeige der Dosisleistung funktionsfähig | ja/nein |
2.11.2(B) | Abschaltung erfolgt für Dosisleistung > 2-faches des Sollwertes | ja/nein |
2.11.3(B) | Strahlstromüberwachung spricht an, wenn | |
Dosisleistung > 10-faches des Sollwertes werden kann | ja/nein/entfällt | |
2.11.4(B) | Abschaltung erfolgt bei zu niedriger Dosisleistung (innerhalb der vom Hersteller angegebenen Toleranz) | ja/nein/entfällt |
2.12 | Filter | |
2.12.1 | Auswechselbare Filter und Keilfilter sind gekennzeichnet | ja/nein/entfällt |
2.12.2 | Die Orientierung der Keilfilter ist erkennbar | ja/nein/entfällt |
2.12.3(B) | Sind für eine Strahlenenergie verschiedene Filter vorgesehen, erfolgt keine Strahlungsfreigabe ohne Vorwahl und Anzeige des Filters | ja/nein/entfällt |
2.12.4 | (B)Bei Scanningmaschinen erfolgt eine Überwachung der Steuersignale für die Strahlablenkung | ja/nein/entfällt |
2.13 | "Vorbereitungsstellung" | |
2.13.1 | Verriegelungsmöglichkeit für den Übergang von Wartestellung in "Vorbereitungsstellung | ja/nein |
2.13.2 | "Vorbereitungsstellung" ist erkennbar | ja/nein |
2.14 | "Einschaltbereitschaft" | |
2.14.1 | "Einschaltbereitschaft" ist erkennbar | ja/nein |
2.14.2 | "Einschaltbereitschaft" ist nur möglich, wenn alle Überwachungskreise geschlossen sind | ja/nein |
2.14.3 | Der Übergang in "Einschaltbereitschaft" ist blockierbar von Bedienpult und Bestrahlungsraum aus | ja/nein |
2.14.4 | Das blockierte "Einschaltbereitschaft" ist erkennbar | ja/nein |
2.14.5 | Es ist keine automatische Übernahme vorheriger Bestrahlungsparameter möglich | ja/nein |
2.14.6 | Neues "Einschaltbereitschaft" erst möglich nach Hochzählen des Monitors II und Zurücksetzen der Bestrahlungszeit | ja/nein |
2.15 | "Strahlung eingeschaltet" | |
2.15.1 | Strahlung kann nur vom Bedienpult aus eingeschaltet werden | ja/nein |
2.15.2 | "Strahlung eingeschaltet" ist deutlich erkennbar | ja/nein |
2.16 | (Strahlungs) -"Unterbrechung" | |
2.16.1 | Die Strahlung ist am Bedienpult unterbrechbar | ja/nein |
2.16.2 | Nach einer "Unterbrechung" muss die Möglichkeit eines Übergangs in "Vorbereitungsstellung" möglich sein | ja/nein |
2.16.3 | Bei Parameteränderung nach "Unterbrechung" muss ein automatischer Übergang in "Vorbereitungsstellung" erfolgen oder keine Parameteränderung möglich | ja/nein |
2.16.4 | Bei der Unterbrechung einer Bestrahlung wird der Ist-Zustand vollständig und richtig angezeigt | ja/nein |
2.17 | "Abschaltung der Strahlung" | |
2.17.1 | Die Strahlung ist am Bedienpult abschaltbar | ja/nein |
2.17.2 | Die Strahlung ist im Bestrahlungsraum abschaltbar | ja/nein |
2.17.3 | Bei Parameteränderung erfolgt eine automatische Strahlungsabschaltung oder keine Parameteränderung möglich | ja/nein |
2.17.4 | Bei Abschaltung einer Bestrahlung wird der Ist-Zustand vollständig und richtig angezeigt | ja/nein |
2.18 | Betriebsstörung, Eingriff in den Sicherheitsstromkreis | |
2.18.1 | Bei Betriebsstörung erfolgt die Aufhebung der Blockierung des Übergangs in die "Einschaltbereitschaft" nur mit Schlüssel oder Password | ja/nein |
2.18.2 | Falls bei Prüfungen, Wartungen, Reparaturen eine Überbrückung im Sicherheitskreis erforderlich ist, ist kein Betrieb im Patientenmode möglich | ja/nein |
2.19 | Test von Sicherheitsfunktionen bei MLC Anwendungen (optional von Beschleunigertyp abhängig) | |
2.19.1 | Keine Strahlungsfreigabe bei Überschreitung der max. Feldgröße beim zusätzlichen Einsatz von Keilfiltern | ja/nein |
2.19.2 | Keine Strahlungsfreigabe bei nicht korrekter Position der Back-up Blenden | ja/nein |
2.19.3 | Keine Strahlungsfreigabe bei nicht korrekter Positionen der Lamellen | ja/nein |
2.19.4 | Keine Strahlungsfreigabe bei fehlendem (n) Referenzsignal (en) | ja/nein/ entfällt |
2.19.5 | Keine Strahlungsfreigabe bei fehlendem (n) Videosignal (en) | ja/nein/ entfällt |
2.19.6 | Keine Strahlungsfreigabe bei nicht korrekter Ausleuchtung des Lichtfeldes | ja/nein/ entfällt |
2.19.7 | Keine Strahlungsfreigabe bei Aktivierung der Limit-Switches | ja/nein/ entfällt |
2.19.8 | Keine Strahlungsfreigabe bei Trennung des MLC vom MLC-Rechner (MLC-Steuerung) | ja/nein/ entfällt |
2.19.9 | Keine Strahlungsfreigabe, wenn Elektronenbetrieb angewählt ist | ja/nein/ entfällt |
Bemerkung Hier können auch die vom Hersteller abzufragenden Prüfkonzepte aufgeführt und geprüft werden. | ||
2.20 | Test von Sicherheitsfunktionen bei der Anwendung von dynamischen Techniken (optional von Beschleunigertyp abhängig) | |
2.20.1 | Ist eine korrekte Fortsetzung der unterbrochenen Bestrahlung möglich | ja/nein |
2.20.2 | Ist eine korrekte Fortsetzung der abgebrochenen Bestrahlung möglich | ja/nein |
2.20.3 | Abschaltung bei Abweichung der Dosis pro Wegeinheit bzgl. der Lamellenbewegung | ja/nein/ entfällt |
2.20.4 | Abschaltung bei Abweichung der Dosis pro Wegeinheit bzgl. der Blockbewegung (dynamischer Keil) | ja/nein/ entfällt |
2.20.5 | Abschaltung bei Abweichung der Dosis pro Wegeinheit bzgl. der Kollimatordrehung | ja/nein/ entfällt |
2.20.6 | Abschaltung bei Abweichung der Dosis pro Wegeinheit bzgl. der Tischbewegung | ja/nein/ entfällt |
2.20.7 | Abschaltung bei nicht korrekter Dosisleistungsregelung | ja/nein/ entfällt |
Bemerkung Hier können auch weitere technische Entwicklungen, die vom Hersteller oder Anwender abzufragen sind, in das Prüfkonzept eingearbeitet werden | ||
2.21 | Sonstige Prüfungen |
3. | Ermittlung der Ortsdosisleistung in der Umgebung des Bestrahlungsraumes |
[ ] | durch systematische Messungen (bei Erstprüfung) Die Positionen der einzelnen Messpunkte sind der Lageplanskizze im Anhang zu entnehmen. |
[ ] | Prüfung des baulichen Strahlenschutzes ist nicht erforderlich, da es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt und sonstige wesentliche Änderungen oder Änderungen in der Beschaffenheit gegenüber der Vorjahresprüfung nicht durchgeführt bzw. festgestellt wurden. |
[ ] | durch stichprobenartige Messungen (bei Wiederholungsprüfung) Die Positionen der einzelnen Messpunkte sind der Lageplanskizze im Anhang zu entnehmen |
verwendete Messgeräte:
Strahlrichtung | Messort | Betriebsdaten | Messwert (µSv/h) N+ S+ N+ S+ N+ S+ N+ S+ |
Richtungs- und Aufenthaltsfaktor |
zulässige Ortsdosis (µSv/Woche) |
max. zulässige Betriebsbelastung (Gy/Woche) |
N+ Messung ohne Streukörper S+: Messung mit Streukörper |
4. | Erfüllung von strahlenschutztechnischen Genehmigungsauflagen in Zusammenhang mit der Prüfung und Beseitigung von Mängeln aus der vorherigen Prüfung |
5. | Auswertung und Folgerungen |
Ort, Datum | Unterschrift des Sachverständigen |
Hinweis: Der Betreiber ist nach § 66 Abs. 6 StrlSchV verpflichtet, den Prüfbericht der zuständigen Behörde vorzulegen.
(Stand: 05.07.2022)
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