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Regelwerk

Mikrodosimetrie - HF, Biologische Relevanz der Energiedeposition im mikroskopischen Bereich durch Felder des Mobilfunks vom 14. Mai 2009
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -

Vom 29. Juli 2009
(BAnz. Nr. 176 vom 20.11.2009 S. 3964)



Nachfolgend wird die Stellungnahme der Strahlenschutzkommission ( Anlage 1) und die wissenschaftliche Begründung ( Anlage 2), verabschiedet in der 234. Sitzung der Kommission am 14. Mai 2009, bekannt gegeben.

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Stellungnahme der SSK Anlage 1

1 Einleitung

Die Nutzung elektromagnetischer Felder (EMF) des Mobilfunks war und ist begleitet von Befürchtungen in Teilen der Bevölkerung, dass diese Felder gesundheitliche Schäden verursachen könnten, obwohl weder epidemiologische noch tierexperimentelle Untersuchungen oder solche an Zellen unterhalb bestehender Grenzwerte [1] konsistent Hinweise für solche Effekte erkennen lassen. Das im Jahr 2008 abgeschlossene Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm hat, in Übereinstimmung mit internationalen Programmen, keine Hinweise auf gesundheitliche Auswirkungen festgestellt [2].

Der einzige bislang gesicherte biophysikalische Wirkmechanismus elektromagnetischer Felder im fraglichen Frequenzbereich 10 MHz bis 10 GHz ("Hochfrequenz") und technisch verwendeter Intensitäten ist die Erwärmung von Gewebe ("thermische Effekte"), die zu thermoregulatorischen Reaktionen des Organismus oder, wenn diese nicht ausreichend sind, zu unphysiologischen Temperaturanstiegen und Schädigungen führen können. Dabei wird die absorbierte Leistung als SAR-Wert (Spezifische Absorptions-Rate, Einheit W/kg) bestimmt [1]. Unterhalb der bestehenden Grenzwerte sind schädliche Temperaturanstiege nicht zu erwarten und wurden auch nicht beobachtet [3-5].

Neben der Messung von Temperaturen kommt ihrer Abschätzung durch dosimetrische Verfahren große Bedeutung zu. Hiermit können messtechnisch nicht zu bestimmende Erwärmungen unterschiedlicher Gewebearten, die elektromagnetische Felder unterschiedlich absorbieren, gut dargestellt werden. Diese Berechnungen sind allerdings "makroskopisch", da sie in der Regel nicht für Gewebevolumen von weniger als 1 mm3 durchgeführt werden. Die der vorliegenden Stellungnahme zugrunde liegende Frage ist, ob es neben diesen makroskopischen auch mikroskopisch wirksame Effekte gibt, die z.B. dazu führen können, dass einzelne Zellen, Zellbestandteile oder Moleküle innerhalb von Geweben durch Absorption hochfrequenter EMF selektiv geschädigt werden können, selbst wenn makroskopisch keine schädlichen Temperaturerhöhungen gemessen oder berechnet werden. Im Zusammenhang mit einer neueren Veröffentlichung [6] wurde in der Presse vermutet [7], dass es zu unerwartet starken EMF-Absorptionen durch Strukturen in der Größenordung von Nervenzellen bzw. Synapsen, lokaler Erhitzung und Schädigungen kommen könnte. Die Publikation selbst [6] bezog sich allerdings nicht auf lebende Zellen oder Tiere, sondern auf die Absorptionsmessungen hochfrequenter EMF in Emulsionen und enthält keinerlei Angaben über Temperaturen. In der Arbeit wird die Absorption von EMF im Frequenzbereich von 10 MHz bis 4 GHz in Emulsionen mit verschiedenen Durchmessern der wässrigen Tröpfchen beschrieben. Bei Tröpfchengrößen von ca. 250 nm ergaben sich Verlustfaktoren e" ("Absorptionen"), die um Größenordnungen über denen bei kleineren Tröpfchengrößen (125 nm) lagen und auch höher waren als dies gängige Modelle erwarten ließen.

Es war daher zu prüfen, ob es in biologischen Systemen dieser Größenordnungsbereiche zu bisher nicht bekannten Wirkungen kommen könnte.

2 Stellungnahme der Strahlenschutzkommission

Aufgrund eingehender Beratungen, Literaturrecherchen und der Ergebnisse eines eigens durchgeführten Fachgesprächs mit ausgewiesenen Experten aus den Bereichen Physik, Chemie, Biologie, Dosimetrie und theoretischer Elektrotechnik kommt die Strahlenschutzkommission (SSK) zu dem Schluss, dass es nach derzeitiger Faktenlage weder neue theoretische Modelle noch experimentelle Befunde gibt, die das Konzept der SAR-Bestimmung durch makroskopische Dosimetrie in Frage stellen. Es besteht daher keine Veranlassung, die bestehenden Grenzwerte zu senken. Diese Einschätzung wird folgendermaßen begründet:

3 Literatur

[1] 26. BImSchV: 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) BGBl. I S. 1966

[2] SSK: Deutsches Mobilfunk-Forschungsprogramm, Stellungnahme der SSK, verabschiedet in der 223. Sitzung der SSK am 13. Mai 2008, veröffentlicht durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2008 (BAnz. Nr. 176a vom 19. November 2008)

[3] SSK: SSK-Klausurtagung 1997: Funkanwendungen - Technische Perspektiven, biologische Wirkungen und Schutzmaßnahmen: Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse, verabschiedet in der 147. Sitzung am 03./04. Juli 1997, Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission, Band 41, Gustav Fischer; 1997

[4] Valberg, P., van Deventer, T.E., Repacholi, M.H.: Workgroup Report: base Stations and Wireless Networks: Radiofrequency (RF) Exposures and Health Consequences. Environmental Health Perspectives 115: 416-424; 2007

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