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Regelwerk

Eingangsvoraussetzungen und Erwerb der erforderlichen Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz in der Medizinischen Physik
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission - 1

Vom 14. Januar 2009
(BAnz. Nr. 32 vom 27.02.2009 S. 709)



1 Sachverhalt

Die Entwicklung der bildgebenden Untersuchungsverfahren und radiologischen Behandlungsmethoden gründet sich auf Beiträge aus Naturwissenschaft und Technik.

Sowohl im klinischen Alltag als auch in den Forschungseinrichtungen der Biowissenschaften ist die Mitarbeit des Physikers * immer stärker gefragt. Im Zuge dieser Entwicklung hat sich in manchen Feldern der Krankenversorgung eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen Arzt, Physiker und medizinischem Assistenzpersonal herausgebildet. Beispiele hierfür sind alle Bereiche, in denen ionisierende Strahlung angewendet wird. In Strahlentherapie, Nuklearmedizin, diagnostischer und interventioneller Radiologie unterstreicht die Strahlenschutzgesetzgebung mit der Forderung nach der verantwortlichen Mitarbeit eines Medizinphysik-Experten (MPE) die wichtige Rolle des Medizinphysikers als Partner des Arztes. In dieser Funktion als klinischer Mitarbeiter muss, analog zu den Regelungen der ärztlichen Berufsordnung, für jeden Medizinphysiker eine wissenschaftlich fundierte, theoretische und praktische Aus-, Weiter- und Fortbildung nach anerkannten Standards sichergestellt werden. Durch eine geregelte Aus-, Weiter- und Fortbildung wird der Medizinphysiker befähigt, die im klinischen Team ihm zufallenden Tätigkeiten und Verantwortungen zum Wohl des Patienten, insbesondere mit dem Ziel des Strahlenschutzes für Patient, Personal und Umwelt, wahrzunehmen.

Für den Strahlenschutz nach Röntgenverordnung ( RöV) und Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV) müssen analog zu den medizinischen Fachkunde- und Kenntnisregelungen Festlegungen zum Erwerb und Erhalt von Kenntnissen und Fachkunden für medizinphysikalische Tätigkeiten getroffen werden. Dies betrifft sowohl die Eingangsvoraussetzungen (Ausbildung), den Erwerb der Sachkunde, den erfolgreichen Besuch von Strahlenschutzkursen als auch die mindestens alle 5 Jahre zu erfolgende Aktualisierung von Fachkunden und Kenntnissen im Strahlenschutz.

Durch den Beschluss von Bologna [8] werden in der Ausbildung die Diplom-Studiengänge bis zum Jahr 2010 in Deutschland durch Bachelor- und Master-Studiengänge ersetzt, wobei zunehmend auch Master-Studengänge in Medizinischer Physik angeboten werden.

Zeitnah muss dieser Entwicklung Rechnung getragen, und es müssen die Eingangsvoraussetzungen und der Erwerb von Strahlenschutzqualifikationen angepasst werden.

Die Eingangsvoraussetzung für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten ist nach RöV/ StrlSchV der erfolgreiche Abschluss sowohl eines Master- als auch eines Bachelor-Studiengangs (B.Sc. oder B.Eng.) jeweils in einer physikalischtechnischen Fachrichtung.

Ein Bachelor-Absolvent in einer physikalischtechnischen Fachrichtung erfüllt damit die Eingangsvoraussetzungen für den Erwerb von Kenntnissen im Strahlenschutz in Medizinischer Physik. Analog wird eine Person, die die Kenntnisse im Strahlenschutz für Medizinische Physik besitzt, in der Weiterbildung der Medizinischen Physik Medizinphysik-Assistent (MPA) genannt. Mit diesen Eingangsvoraussetzungen hat ein MPa auch die Möglichkeit, sich im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen (Master-Studium) zum MPE weiterzuqualifizieren.

Eine Person mit den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz kann unter ständiger Aufsicht eines MPE medizinphysikalisch im Sinne des Strahlenschutzes tätig werden. Medizinphysikalische Tätigkeiten sind zum Beispiel Dosismessungen oder technische Mitwirkung bei der Bestrahlungsplanung.

Verschiedenste Gremien, wie der Bundesgesundheitsrat, die Strahlenschutzkommission (SSK), die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und andere nationale und internationale Verbände und Organisationen haben auf die Notwendigkeit einer rechtlich geregelten Aus- und Weiterbildung in Medizinischer Physik mit einem qualifizierten Abschluss hingewiesen. In diesem Zusammenhang sind zu erwähnen:

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