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Erforderliche medizinische Kapazitäten für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung im radiologischen und nuklearen Notfall - Ausbildungsqualifikation
- Empfehlung der Strahlenschutzkommission -
Vom 8. Juni 2018
(BAnz. AT vom 27.06.2018 B2)
Verabschiedet in der 289. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 25./26 September 2017
Vorwort
In ihrer Empfehlung "Erforderliche medizinische Kapazitäten für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung im radiologischen und nuklearen Notfall" empfiehlt die SSK die Erstellung von Vorgaben für zertifizierte Aus-, Weiter- und Fortbildungen mit regelmäßigen Übungen für das im medizinischen Bereich tätige und im radiologischen und nuklearen Notfall benötigte Personal.
Für die Vermeidung deterministischer und die Minimierung stochastischer Strahlenschäden sowie für eine adäquate psychosoziale Betreuung der betroffenen Personen müssen ausreichend viele für die Besonderheiten eines Strahlennotfalls geschulte Einsatzkräfte gewonnen werden. Dabei muss die Ausbildung so strukturiert werden, dass die auftretenden Anforderungen in flexiblen Teamstrukturen abgearbeitet werden können.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe bildete die Strahlenschutzkommission eine Arbeitsgruppe, die eine Empfehlung der SSK
zu den notwendigen Lehrinhalten einer Aus-, Weiter- und Fortbildung im Strahlennotfallmanagement vorbereitet hat.
Dieser Arbeitsgruppe haben die folgenden Mitglieder angehört:
1 Einleitung
In ihrer Empfehlung "Erforderliche medizinische Kapazitäten für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung im radiologischen und nuklearen Notfall" (SSK 2017 hält die SSK die Erstellung von Vorgaben für zertifizierte Aus-, Weiter- und Fortbildungen mit regelmäßigen Übungen für das im radiologischen und nuklearen Notfall (im weiteren Notfall) benötigte, im medizinischen Bereich tätige Personal für erforderlich. Die zertifizierte Zusatzqualifikation ist ein wesentlicher Bestandteil eines abgestuften, integrierten Vorsorge- und Versorgungskonzepts von betroffenen Personen (exponierten und besorgten Personen) bei einem Notfall.
Ziele der Versorgung sind die Vermeidung deterministischer und die Minimierung stochastischer Strahlenschäden sowie die adäquate psychosoziale Betreuung der betroffenen Personen. Hierzu müssen ausreichend viele für die Besonderheiten eines Notfalls geschulte Einsatzkräfte gewonnen werden. Dabei muss die Ausbildung so strukturiert werden, dass die auftretenden Anforderungen in flexiblen Teamstrukturen abgearbeitet werden können.
Als Lehre aus dem Reaktorunfall in Fukushima hat Japan ein akademisches Ausbildungsprogramm an den Universitäten von Fukushima und Nagasaki begonnen, das alle Bereiche des Strahlennotfallmanagements abdeckt (Yasui et al. 2017). In der folgenden Empfehlung nimmt die SSK aus deutscher Sicht zu den notwendigen Lehrinhalten einer Aus-, Weiterund Fortbildung im Strahlennotfallmanagement Stellung.
2 Beratungsauftrag
Auf Grund der Vorgaben in der Richtlinie 2013/59/EURATOM (Euratom 2014) und den Empfehlungen der SSK basierend
auf den Erfahrungen nach dem Reaktorunfall in Fukushima hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) der SSK einen Beratungsauftrag erteilt. Im Rahmen dieses Auftrages soll die SSK u. a. - dem BMUB Vorschläge für eine sach- und fachgerechte Umsetzung zur Erreichung der notwendigen medizinischen Kapazitäten unterbreiten.
3 Empfehlung
Die SSK hat festgestellt (SSK 2017), dass Strahlennotfallärzte und entsprechend ausgebildetes weiteres Einsatzpersonal zur Bewältigung eines Notfalls notwendig sind.
In der vorliegenden Empfehlung wird die notwendige Qualifizierung des benötigten, im medizinischen Bereich des Notfalls tätigen Personals beschrieben.
Als weiterführende Ergänzung werden Ausbildungsvoraussetzungen im Kontext der Empfehlungen neu aufgestellt und der zu qualifizierende Personenkreis sowie der Ausbildungsinhalt einer Fachkunde "Strahlennotfallmanagement" beschrieben.
Die SSK empfiehlt:
(Stand: 11.02.2021)
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