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Regelwerk, Strahlenschutz

ILK-Stellungnahme
zum Umgang der Aufsichtsbehörde mit den von den Betreibern durchgeführten Selbstbewertungen der Sicherheitskultur

Vom 14. März 2005
(Hessischer StAnz. Nr. 13 vom 28.03.2005 S. 1225)


1. Einführung

In den vergangenen Jahren haben sich die deutschen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden verstärkt den Themen Sicherheitsmanagement und Sicherheitskultur gewidmet. Dabei sind folgende Gesichtspunkte von Bedeutung: die Liberalisierung des Strommarktes zwingt die Betreiber zur Kostenreduzierung, und gleichzeitig muss die technische und wissenschaftliche Kompetenz des Personals sichergestellt werden. Erkenntnisse aus der bisherigen Betriebserfahrung zeigen, dass etwa ein Drittel aller meldepflichtigen Ereignisse direkt oder zumindest teilweise durch menschliches Verhalten verursacht wird [1]. Auch Schwächen im personell-organisatorischen Bereich wurden offenbar. Daher sollten ein Sicherheitsmanagementsystem und die dadurch geförderte hohe Sicherheitskultur wichtige Bestandteile der Sicherheitsphilosophie sein. Die Verantwortung für eine derartige Sicherheitsphilosophie sowie für den gesamten sicheren Anlagenbetrieb liegt allein bei den Betreibern. Die Umweltministerkonferenz der deutschen Bundesländer hat deshalb den Betreibern dringend empfohlen, ein Sicherheitsmanagementsystem einzuführen, welches die Sicherheitskultur einschließt und dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Die Wirksamkeit eines derartigen Systems sollte anhand angemessener Sicherheitsindikatoren überwacht werden.

Die deutschen Betreiber führen derzeit Systeme zur Selbstbewertung der Sicherheitskultur in ihren Anlagen ein. Ein Beispiel ist das vom VGB Power Tech entwickelte Sicherheitskultur-Bewertungssystem (VGB-SBS). Derartige Selbstbewertungssysteme werden von den Betreibern als Instrumente zur Überwachung und Stärkung der Sicherheitskultur in ihren Anlagen angesehen. Untersuchungen des Nutzens eines derartigen Verfahrens [2] und eines Verfahrens mit nachgewiesenen Gütemerkmalen [3] sind verfügbar.

In dieser Stellungnahme richtet die Internationale Länderkommission Kerntechnik (ILK) ihr Augenmerk auf einen wirksamen Umgang der Behörden bei der Beurteilung der von den Betreibern durchgeführten Selbstbewertung der Sicherheitskultur [siehe auch 4, 5]. In Vorbereitung auf diese Stellungnahme und zu weiteren Beratungen zum Thema "Sicherheitskultur" hatte die ILK eine Literaturstudie [6] zu Sicherheitsindikatoren und eine weitere Studie [7] zu möglichen neuen Sicherheitskulturindikatoren in Auftrag gegeben.

2. Sachverhalt

2.1 Um ein gemeinsames Verständnis der Bedeutung der Sicherheitskultur zu erreichen, wird als Ausgangspunkt die folgende von INSAG-4 [8] vorgeschlagene Definition herangezogen:

Sicherheitskultur umfasst diejenigen Eigenschaften und Grundhaltungen in Organisationen und Personen, die dazu führen, dass Angelegenheiten, welche die nukleare Sicherheit der Anlage betreffen, ihrer Bedeutung entsprechend mit vorrangiger Priorität beachtet werden.

Somit ist die Sicherheitskultur nicht nur ein Merkmal der Betreiberorganisation, sondern auch der Behördenorganisationen. Sicherheitskultur stellt einen Bestandteil der Organisationskultur dar und kann als System geteilter Werte und Überzeugungen verstanden werden, das mit der Zeit Verhaltensnormen herausbildet, die zur Vermeidung bzw. zur Lösung von Problemen eingesetzt werden.

Sicherheitskultur besteht nach INSAG-4 [8] aus den folgenden beiden Komponenten [siehe auch Anhang 1]:

In Abhängigkeit von der Schwerpunktsetzung lassen sich drei Kategorien der Sicherheitskultur unterscheiden:

einhaltungsorientiert:
Sicherheitsmanagement wird durch Vorschriften und Regeln bestimmt. Der Betreiber betrachtet Sicherheit als eine externe Anforderung. Er misst den Verhaltensaspekten wenig Bedeutung bei. Entsprechend werden selbst bei Themenstellungen des menschlichen Verhaltens vorgehens- und verhaltensorientierte Lösungen in ungenügendem Maße verfolgt; stattdessen werden primär technische Lösungen angestrebt.

ergebnisorientiert:
Ergänzend zur Erfüllung von Vorschriften wird eine gute realisierte Sicherheit ("safety performance") zu einem eigenständigen Ziel der Organisation. Der Betreiber kann zur Zielerreichung geeignete Methoden auswählen. Er hat ein wachsendes Bewusstsein für Verhaltensaspekte, so dass neben technischen Lösungsansätzen auch vorgehensorientierte Lösungen zum Einsatz kommen.

verfahrensorientiert:
Die realisierte Sicherheit kann immer verbessert werden. Ein Merkmal dieser Kategorie ist das ständige Lernen, d. h. die Organisation versteht sich als lernende Organisation. "Das Bewusstsein für Verhaltens- und Einstellungsaspekte ist ausgeprägt und es werden Maßnahmen ergriffen, um das Verhalten zu verbessern" [10].

Diese Kategorien zeigen die Entwicklungsstufen der Sicherheitskultur auf. Die drei Kategorien schließen sich nicht gegenseitig aus und können in einer guten Sicherheitskultur sogar nebeneinander bestehen. Die lernende Organisation kann als ein kontinuierlicher Prozess verstanden werden. Sie stellt eine Zielvorgabe dar, die Personen für eine sehr lange Zeit motivieren kann. Sie ist eine Vision, die die Organisation langfristig motiviert, antreibt und befähigt.

Eine direkte quantitative Bewertung der Sicherheitskultur ist nicht durchführbar, stattdessen wird eine Kombination von geeigneten Indikatoren der Sicherheitskultur herangezogen. Diese Indikatoren sollten regelmäßig, z.B. im Rahmen eines Sicherheitsmanagementsystems, überwacht werden.

2.2

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