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Regelwerk

Leitfaden zur Information der Öffentlichkeit in kerntechnischen Notfällen Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Vom 5. Dezember 2007
(BAnz. Nr. 152a vom 08.10.2008 S. 1)



Verabschiedet in der 220. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 5./6. Dezember 2007 *

Ein Ereignis in einer kerntechnischen Anlage, welches zu einer Alarmierung der Katastrophenschutzbehörden nach den Kriterien "Voralarm" oder "Katastrophenalarm" führt, wird ein außerordentlich starkes Interesse der Öffentlichkeit nach näheren Informationen auslösen.

Da von Unfällen in kerntechnischen Anlagen unter Umständen ausgedehnte Gebiete betroffen sein können und das Gefährdungspotential hoch sein kann, können unmittelbar viele verschiedene für die Katastrophenabwehr zuständige Stellen mit der Information der Öffentlichkeit befasst sein.

Neben diesen Stellen kommen noch weitere hinzu, die zwar nicht über primäre Informationen vertilgen, aber gleichwohl durch Veröffentlichung ihrer Bewertungen und Kommentare die Bevölkerung informieren. Dazu gehören erfahrungsgemäß unter anderem Umweltschutzorganisationen, Forschungsinstitute mit fachlichem Bezug, Gutachterorganisationen, Fachjournalisten und Verbände.

Die zur Bewertung der Gefährdung durch die Einwirkung radioaktiver Stoffe erforderlichen naturwissenschaftlichen Grundlagen sind kein fester Bestandteil der Allgemeinbildung der Bevölkerung. Unfälle, in deren Verlauf radioaktive Stoffe freigesetzt werden oder freigesetzt werden können, können Ängste in der Bevölkerung hervorrufen, die einer geordneten Durchführung von Schutzmaßnahmen im Wege stehen können.

Sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit durch die Vielzahl der Stellen widerspruchsfrei, lage- und zeitgerecht und ihren Bedürfnissen entsprechend informiert werden kann, stellt hohe Anforderungen an die Planung und die Umsetzung im Ereignisfall.

Gemäß den Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen /1/ ist durch die zuständige Behörde ein Konzept für die Information der Öffentlichkeit zu erstellen und in die besonderen Katastrophenschutzpläne aufzunehmen. Das Konzept

Die Eignung der vorbereiteten Maßnahmen muss durch Übungen belegt werden.

Die nach diesem Konzept zu planenden Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Information der Öffentlichkeit klar, eindeutig, verständlich und lagegerecht zum richtigen Zeitpunkt erfolgen kann.

Der Leitfaden zur Information der Öffentlichkeit, der als Anhang Teil dieser Empfehlung ist, dient als Hilfsmittel zur Erstellung von Konzepten zur Information der Öffentlichkeit, die den oben dargelegten grundlegenden Anforderungen genügen.

Die Strahlenschutzkommission (SSK) empfiehlt mit Nachdruck, die im Leitfaden dargestellten Anregungen und Hinweise unter Berücksichtigung der regionalen Begebenheiten und der spezifischen Möglichkeiten der Katastrophenschutzbehörden zu beachten.

Im engeren Sinne ist der nachstehende Leitfaden für den Katastrophenschutz entworfen; seine Prinzipien sind jedoch für alle Ereignisse geeignet, bei denen die Öffentlichkeit informiert werden muss (z.B. Strahlenschutzvorsorge).

Literatur

[1] Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, zustimmend zur Kenntnis genommen in der 217. Sitzung der SSK am 20./21. September 2007

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  Leitfaden
zur Information der Öffentlichkeit in kerntechnischen Notfällen
Anhang

Vorbemerkungen

Ein Ereignis in einer kerntechnischen Anlage, welches zu einer Alarmierung der Katastrophenschutzbehörden nach den Kriterien "Voralarm" oder "Katastrophenalarm" führt, wird ein außerordentlich starkes Interesse der Öffentlichkeit nach näheren Informationen auslösen. Dieses Interesse wird neben dem allgemeinen Informationsbedürfnis vor allem gespeist durch Fragen des eigenen Betroffenseins bzw. der Absicherung des Nichtbetroffenseins. Die Bürger werden wissen wollen, wie sie sich und ihre Angehörigen schützen und wie sie ihre Interessen wahren können. Sie werden aus dem sich bietenden Bild ihre eigenen Schlüsse ziehen und danach handeln. Hierzu werden sie sich aller ihnen zugänglichen Informationsquellen bedienen. Die Medien werden nach eigenem Selbstverständnis diese Bedürfnisse aufgreifen und sie dabei wahrscheinlich außerordentlich verstärken.

Grundsätzlich sind Pläne und Vorkehrungen der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden dazu geeignet, auch im Katastrophenfall die Information der Öffentlichkeit zuverlässig sicherzustellen.

Bei Katastrophen, deren auslösendes Ereignis ein Unfall in einer kerntechnischen Anlage ist, in dessen Folge radioaktive Stoffe freigesetzt werden oder freigesetzt werden können, sind die Anforderungen jedoch besonders hoch, da die Randbedingungen äußerst komplex sind.

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